Wir Carl August, von Gottes Gnaden Grosherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Entschlossen den Staatsdienst in unserm Grosherzogthum ... auf das neue zu ordnen ... haben wir in Hinsicht der Organisation des Staatsdienstes in den Landescollegien verordnet und verordnen wie nachstehet ... [etc.].

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Book Synopsis Wir Carl August, von Gottes Gnaden Grosherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Entschlossen den Staatsdienst in unserm Grosherzogthum ... auf das neue zu ordnen ... haben wir in Hinsicht der Organisation des Staatsdienstes in den Landescollegien verordnet und verordnen wie nachstehet ... [etc.]. by : Carl August (Grand Duke of Saxe-Weimar-Eisenach)

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Wir Carl August ... Grosherzog zu Sachsen Weimar - Eisenach ... Entschlossen den Staatsdienst in Unserm Großherzogthum, bei Veranlassung der Vergroeßerung desselben, auf das neue zu ordnen, und die Maximen, welche Uns stets geleitet haben, als Grundregeln gesetzlich auszusprechen, haben Wir in Hinsicht der Organisation des Staatsdienstes in den Landescollegien verordnet und verordnen wie nachstehet: Artikel 1. Von den Landes-Collegien des Grosherzogthums ueberhaupt. . 1. In dem Grosherzogthum Sachsen Weimar - Eisenach bestehen vom ersten Januar 1816 an folgende, dem Staatsministerio nachgesetzte, einander gegenseitig nebengeordnete Landescollegien zu Besorgung aller Zweige des Staatsdienstes in hoeherer Instanz. ... Die gegenwaertige Verordnung soll gedruckt und ... oeffentlich bekannt gemacht werden. Urkundlich haben Wir dieselbe eigenhaendig vollzogen ... So geschehen und gegeben in Unserer Residenz zu Weimar, den 15. December 1815

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Book Synopsis Wir Carl August ... Grosherzog zu Sachsen Weimar - Eisenach ... Entschlossen den Staatsdienst in Unserm Großherzogthum, bei Veranlassung der Vergroeßerung desselben, auf das neue zu ordnen, und die Maximen, welche Uns stets geleitet haben, als Grundregeln gesetzlich auszusprechen, haben Wir in Hinsicht der Organisation des Staatsdienstes in den Landescollegien verordnet und verordnen wie nachstehet: Artikel 1. Von den Landes-Collegien des Grosherzogthums ueberhaupt. . 1. In dem Grosherzogthum Sachsen Weimar - Eisenach bestehen vom ersten Januar 1816 an folgende, dem Staatsministerio nachgesetzte, einander gegenseitig nebengeordnete Landescollegien zu Besorgung aller Zweige des Staatsdienstes in hoeherer Instanz. ... Die gegenwaertige Verordnung soll gedruckt und ... oeffentlich bekannt gemacht werden. Urkundlich haben Wir dieselbe eigenhaendig vollzogen ... So geschehen und gegeben in Unserer Residenz zu Weimar, den 15. December 1815 by : Carl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog.)

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Carl August, Von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach ... Wir haben auf Antrag Unserer getreuen Stände als Nachtrag zum Impost-Regulative vom 27sten November 1821 beschlossen zu verordnen und verordnen wie folgt ... So geschehen und gegeben Weimar den 16ten Dezember 1823

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Wir Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... alle diejenigen Steuern und vermöge der Steuerpflichtigkeit zu leistenden Abgaben ... auch für das jetzt laufende 1818te Jahr zu bewilligen, für erforderlich ist erachtet worden ...

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Book Synopsis Wir Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... alle diejenigen Steuern und vermöge der Steuerpflichtigkeit zu leistenden Abgaben ... auch für das jetzt laufende 1818te Jahr zu bewilligen, für erforderlich ist erachtet worden ... by : Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog)

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Wir Carl August ... Thun hiermit kund und zu wissen: Die glorwürdigen Ahnherrn Unsers großherzogl. Hauses ... haben ihre Regierung mit aufopfernder Willenskraft für das ... Werk der Reformation verewigt. In Betracht solcher Vorbilder ... haben Wir ... die Entschließung gefaßt, den instehenden Ein und dreißigsten October d. J. als denjenigen Monatstag, an welchem Doctor Luther vor drey hundert Jahren seine fünf und neunzig Sätze ... anschlug ... feierlichst begehen zu lassen ... Gegeben Weimar, den 23sten September, 1817

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Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Auf Antrag und mit Zustimmung Unsres getreuen Landtages verordnen und gebieten Wir, wie folget: §1. Kinder, welche von Bekanntmachung dieses Gesetzes an außer der Ehe geboren, jedoch durch die von ihren Aeltern nachher mit einander vollzogene gültige Ehe legitimirt werde, sind, gleich den ehelich Gebornen, zur Erbfolge in die Lehen jeder Art ... zuzulassen ... So geschehen Weimar den 30sten Juny 1823

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Carl August, von Gottes Gnaden, Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Das von Uns erlassene Steuergesetz vom 29sten April d. J. verordnet §. 25.: "Vor jedem ordentlichen Landtage - in diesem Jahre (1821.) aber sofort - hat das Landschafts-Collegium die Gegenstände der allgemeinen directen Steuer, wie solche §. 24. angegeben worden, in jedem Orte und dadurch, in der weitern Zusammenstellung, in dem ganzen Lande, ihrer Zahl und Art nach, genau aufnehmen zu lassen." In dessen Gemäßheit ist ... nachstehendes Regulativ entworfen worden ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ...

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Book Synopsis Carl August, von Gottes Gnaden, Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Das von Uns erlassene Steuergesetz vom 29sten April d. J. verordnet §. 25.: "Vor jedem ordentlichen Landtage - in diesem Jahre (1821.) aber sofort - hat das Landschafts-Collegium die Gegenstände der allgemeinen directen Steuer, wie solche §. 24. angegeben worden, in jedem Orte und dadurch, in der weitern Zusammenstellung, in dem ganzen Lande, ihrer Zahl und Art nach, genau aufnehmen zu lassen." In dessen Gemäßheit ist ... nachstehendes Regulativ entworfen worden ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... by : Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog)

Download or read book Carl August, von Gottes Gnaden, Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Das von Uns erlassene Steuergesetz vom 29sten April d. J. verordnet §. 25.: "Vor jedem ordentlichen Landtage - in diesem Jahre (1821.) aber sofort - hat das Landschafts-Collegium die Gegenstände der allgemeinen directen Steuer, wie solche §. 24. angegeben worden, in jedem Orte und dadurch, in der weitern Zusammenstellung, in dem ganzen Lande, ihrer Zahl und Art nach, genau aufnehmen zu lassen." In dessen Gemäßheit ist ... nachstehendes Regulativ entworfen worden ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... written by Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog) and published by . This book was released on 1821 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Carl August von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar - Eisenach, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, gefürsteter Graf zu Henneberg, Herr zu Blankenhayn, Neustadt und Tautenburg Thun hiermit Jedermann kund: Vermöge der, in Folge der Bestimmungen des Wiener Congresses ... unterm 1. Juny und September d. J. respective zu Wien und Paris abgeschlossenen Statsverträge ... bisher in Königlich Preuß. Besitz gewesenen Landestheile und Ortschaften an Uns abgetreten ... So geschehen und gegeben Weimar, den 15. November 1815

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Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Zu Abkürzung des Verfahrens und zu Vermeidung unnöthiger Kosten bey Bekanntmachung der Versteigerungs-Patente und Ediktalien ertheilen Wir, unter Beyrath und mit Zustimmung der getreuen Stände, folgende Verordnung

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Book Synopsis Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Zu Abkürzung des Verfahrens und zu Vermeidung unnöthiger Kosten bey Bekanntmachung der Versteigerungs-Patente und Ediktalien ertheilen Wir, unter Beyrath und mit Zustimmung der getreuen Stände, folgende Verordnung by : Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog)

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Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen, Weimar-Eisenach ... Um ältere Vorschriften über die Schutzpocken-Impfung zu erneuern, zu vervollständigen und als allgemeines Landesgesetz auf alle Theile Unseres Großherzogthumes zu erstrecken, finden Wir, auf das Gutachten Unserer Landes-Direktion und nach deshalb vernommener Erklärung des getreuen Landtages, Uns bewogen, Folgendes zu verordnen

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August ... Thun kund, und fügen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach, mit Inbegriff des Jenaischen Creises, hiermit zu wissen: Da wahrzunehmen gewesen, daß sowohl in Concursen bey Erlassung der Edictalien, die hypothecarichen und andern bekannten Gläubiger, besonders citirt ... wurden ... diese Observanz und Verfahren aber, bedeutende Unkosten und nachtheiligen Aufenthalt verursacht hat; So haben Wir die Entschließung gefaßt, hierdurch ... zu verordnen und zu bestimmen: daß in solchen Fällen die besondern Vorladungen, außer den Edictalien, unterbleiben ... Gegeben Weimar, den 31sten October 1810

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Carl August, Von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Das von Uns erlassene Steuergesetz vom 29sten April d. J. verordnet . 25.: "Vor jedem ordentlichen Landtage - in diesem Jahre (1821.) ... - hat das Landschafts-Collegium die Gegenstaende der allgemeinen directen Steuer ... in jedem Orte ... genau aufnehmen zu lassen." In dessen Gemaeßheit ist ... nachstehendes Regulativ entworfen worden ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig vollzogen ... So geschehen Weimar, am 1sten May 1821

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Wir Carl August von Gottes Gnaden Grossherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach ... eingedenk der ... Unabhängigkeit ... haben Wir beschlossen ... den 2. August 1732 gestifteten ... Orden der Wachsamkeit oder weissen Falkenorden ... zu erneuern ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen ... Thun kund und fügen Unsern gesammten Unterthanen der beiden Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landesportion, hiermit zu wissen, daß Wir, in Betracht der über die Rechtsfrage: Ob bey einer Schenckung aller Güter auf den Todesfall, dem Intestat-Erben der Abzug des Falcidischen Viertheils gebühre? obwaltenden Verschiedenheit der Meinungen der Ausleger des gemeinen Rechts und der daraus entspringenden widersprechenden Entscheidung der über jene Frage entstehenden Rechtshändel, welche dadurch zu der beschwerlichsten Weitläufigkeit zu gedeihen pflegen, die gnädigste Entschließung gefaßt haben, hierdurch, in Kraft eines Landesgesetzes, zu verordnen und zu bestimmen ... Gegeben Weimar, den 20. Januar 1809

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Wir Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach ... Schon vor zwey jahren haben Wir, ... die Einführung eines vollständigen Straf-Gesetzbuches für unser gesammtes Großherzogthum...beschlossen

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Book Synopsis Wir Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach ... Schon vor zwey jahren haben Wir, ... die Einführung eines vollständigen Straf-Gesetzbuches für unser gesammtes Großherzogthum...beschlossen by :

Download or read book Wir Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen-Weimar-Eisenach ... Schon vor zwey jahren haben Wir, ... die Einführung eines vollständigen Straf-Gesetzbuches für unser gesammtes Großherzogthum...beschlossen written by and published by . This book was released on 1819 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen ... Thun hiermit kund und zu wissen: Während Unsere landesväterliche Fürsorge mit Aufsuchung der Mittel beschäftigt war, wie der durch langjährige Kriege gesunkene Wohlstand Unserer Lande wieder gehoben ... werden möchten ... hat ein neuer ... Krieg abermals ungewöhnliche Anstrengungen zur Pflicht gemacht ... Die Aufrüstung und Erhaltung eines vermehrten Militär-Contingents im Felde ... erfordern auch für dieses Jahr eine so bedeutende Geldsumme ...Urkundlich haben wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterzeichnet ...

Download Wir Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen ... Thun hiermit kund und zu wissen: Während Unsere landesväterliche Fürsorge mit Aufsuchung der Mittel beschäftigt war, wie der durch langjährige Kriege gesunkene Wohlstand Unserer Lande wieder gehoben ... werden möchten ... hat ein neuer ... Krieg abermals ungewöhnliche Anstrengungen zur Pflicht gemacht ... Die Aufrüstung und Erhaltung eines vermehrten Militär-Contingents im Felde ... erfordern auch für dieses Jahr eine so bedeutende Geldsumme ...Urkundlich haben wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterzeichnet ... PDF Online Free

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Book Synopsis Wir Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen ... Thun hiermit kund und zu wissen: Während Unsere landesväterliche Fürsorge mit Aufsuchung der Mittel beschäftigt war, wie der durch langjährige Kriege gesunkene Wohlstand Unserer Lande wieder gehoben ... werden möchten ... hat ein neuer ... Krieg abermals ungewöhnliche Anstrengungen zur Pflicht gemacht ... Die Aufrüstung und Erhaltung eines vermehrten Militär-Contingents im Felde ... erfordern auch für dieses Jahr eine so bedeutende Geldsumme ...Urkundlich haben wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterzeichnet ... by : Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog)

Download or read book Wir Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog von Sachsen ... Thun hiermit kund und zu wissen: Während Unsere landesväterliche Fürsorge mit Aufsuchung der Mittel beschäftigt war, wie der durch langjährige Kriege gesunkene Wohlstand Unserer Lande wieder gehoben ... werden möchten ... hat ein neuer ... Krieg abermals ungewöhnliche Anstrengungen zur Pflicht gemacht ... Die Aufrüstung und Erhaltung eines vermehrten Militär-Contingents im Felde ... erfordern auch für dieses Jahr eine so bedeutende Geldsumme ...Urkundlich haben wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterzeichnet ... written by Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog) and published by . This book was released on 1815 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: Patent betreffend einer freiwilligen Anleihe zur Bestreitung der Kriegskosten

Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Obgleich die in dem Jahre 1768 und durch spätere Gesetze ... Patente ... 1809 und ... 1821, auf alle Theile Unseres Großherzogthumes ausgedehnte Brandversicherungs-Anstalt sich in ihren Wirken und ihren Folgen hoechst wohlthaetig erwiesen hat, so sind ... manche neue gesetzliche Bestimmungen, nothwendig. Es haben deshalb Unser Landschafts-Kollegium und Unsere Landes-Direktion ... Uns Vorschlaege berichtlich dargelegt ... Nach diesen Vorarbeiten ... wird nunmehr folgendem Gesetze ... [Unsere landesfuerstliche Genehmigung und Sanktion ertheilet. Urkundlich haben Wir daselbe ... bedrucken lassen. Gegeben Weimar den 28. August 1826.].

Download Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Obgleich die in dem Jahre 1768 und durch spätere Gesetze ... Patente ... 1809 und ... 1821, auf alle Theile Unseres Großherzogthumes ausgedehnte Brandversicherungs-Anstalt sich in ihren Wirken und ihren Folgen hoechst wohlthaetig erwiesen hat, so sind ... manche neue gesetzliche Bestimmungen, nothwendig. Es haben deshalb Unser Landschafts-Kollegium und Unsere Landes-Direktion ... Uns Vorschlaege berichtlich dargelegt ... Nach diesen Vorarbeiten ... wird nunmehr folgendem Gesetze ... [Unsere landesfuerstliche Genehmigung und Sanktion ertheilet. Urkundlich haben Wir daselbe ... bedrucken lassen. Gegeben Weimar den 28. August 1826.]. PDF Online Free

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Book Synopsis Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Obgleich die in dem Jahre 1768 und durch spätere Gesetze ... Patente ... 1809 und ... 1821, auf alle Theile Unseres Großherzogthumes ausgedehnte Brandversicherungs-Anstalt sich in ihren Wirken und ihren Folgen hoechst wohlthaetig erwiesen hat, so sind ... manche neue gesetzliche Bestimmungen, nothwendig. Es haben deshalb Unser Landschafts-Kollegium und Unsere Landes-Direktion ... Uns Vorschlaege berichtlich dargelegt ... Nach diesen Vorarbeiten ... wird nunmehr folgendem Gesetze ... [Unsere landesfuerstliche Genehmigung und Sanktion ertheilet. Urkundlich haben Wir daselbe ... bedrucken lassen. Gegeben Weimar den 28. August 1826.]. by : Carl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog.)

Download or read book Carl August, von Gottes Gnaden Großherzog zu Sachsen Weimar-Eisenach ... Obgleich die in dem Jahre 1768 und durch spätere Gesetze ... Patente ... 1809 und ... 1821, auf alle Theile Unseres Großherzogthumes ausgedehnte Brandversicherungs-Anstalt sich in ihren Wirken und ihren Folgen hoechst wohlthaetig erwiesen hat, so sind ... manche neue gesetzliche Bestimmungen, nothwendig. Es haben deshalb Unser Landschafts-Kollegium und Unsere Landes-Direktion ... Uns Vorschlaege berichtlich dargelegt ... Nach diesen Vorarbeiten ... wird nunmehr folgendem Gesetze ... [Unsere landesfuerstliche Genehmigung und Sanktion ertheilet. Urkundlich haben Wir daselbe ... bedrucken lassen. Gegeben Weimar den 28. August 1826.]. written by Carl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog.) and published by . This book was released on 1826 with total page 22 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: