Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... Unßern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wißen ... daß, obwohl die Feyer- und Heilig-Haltung des Sabbaths in Goettlicher Schrifft nachdruecklich anbefohlen ... die Entheiligung derer Sonn- und Fest-Tage dergestalt ueber Hand nehmend worden, daß der Unterscheid zwischen denenselben und denen Werckel-Tagen, bey nahe ein weiter nichts, als in der bloßen Benennung zu bestehen, leider anscheinet. ... Als setzen, ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß fuehrohin das Ein- und Ausfahren und Reuthen durch die Thore ... niemanden weiter gestattet ... suendlichen Zusammenlauffens, Vollsauffens, Spielens ... gaentzlich untersaget ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... Unßern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wißen ... daß, obwohl die Feyer- und Heilig-Haltung des Sabbaths in Goettlicher Schrifft nachdruecklich anbefohlen ... die Entheiligung derer Sonn- und Fest-Tage dergestalt ueber Hand nehmend worden, daß der Unterscheid zwischen denenselben und denen Werckel-Tagen, bey nahe ein weiter nichts, als in der bloßen Benennung zu bestehen, leider anscheinet. ... Als setzen, ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß fuehrohin das Ein- und Ausfahren und Reuthen durch die Thore ... niemanden weiter gestattet ... suendlichen Zusammenlauffens, Vollsauffens, Spielens ... gaentzlich untersaget ... by : Friederich (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, ... Unsern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wissen, wasmassen Wir bishero mißfaellig wahrgenommen, daß viele gantz unbefugte Querulanten, durch Verhetzung derer Advocaten und Briefsteller, meist zu unverantwortlicher Verschleiffung ihrer unfertigen Streit-Haendel sich unternommen ... Wir uns gemuessiget sehen, hierdurch ernstlich zu verordnen und zu befehlen, daß kuenfftighin alle Unsere Unterthanen ... sich in ihren Angelegenheiten, wenn sie keine gegruendete Beschwerung ueber die von Uns bestellte Collegia haben, und, mit ihren Memorialien und Suppliquen an dieselbige wenden, auch solche von einem ad praxin legitimirten Concipienten unterschreiben, und in welches Collegium sie gehoeren, bezeichnen lassen sollen ...

Download Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, ... Unsern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wissen, wasmassen Wir bishero mißfaellig wahrgenommen, daß viele gantz unbefugte Querulanten, durch Verhetzung derer Advocaten und Briefsteller, meist zu unverantwortlicher Verschleiffung ihrer unfertigen Streit-Haendel sich unternommen ... Wir uns gemuessiget sehen, hierdurch ernstlich zu verordnen und zu befehlen, daß kuenfftighin alle Unsere Unterthanen ... sich in ihren Angelegenheiten, wenn sie keine gegruendete Beschwerung ueber die von Uns bestellte Collegia haben, und, mit ihren Memorialien und Suppliquen an dieselbige wenden, auch solche von einem ad praxin legitimirten Concipienten unterschreiben, und in welches Collegium sie gehoeren, bezeichnen lassen sollen ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, ... Unsern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wissen, wasmassen Wir bishero mißfaellig wahrgenommen, daß viele gantz unbefugte Querulanten, durch Verhetzung derer Advocaten und Briefsteller, meist zu unverantwortlicher Verschleiffung ihrer unfertigen Streit-Haendel sich unternommen ... Wir uns gemuessiget sehen, hierdurch ernstlich zu verordnen und zu befehlen, daß kuenfftighin alle Unsere Unterthanen ... sich in ihren Angelegenheiten, wenn sie keine gegruendete Beschwerung ueber die von Uns bestellte Collegia haben, und, mit ihren Memorialien und Suppliquen an dieselbige wenden, auch solche von einem ad praxin legitimirten Concipienten unterschreiben, und in welches Collegium sie gehoeren, bezeichnen lassen sollen ... by : Friedrich II. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich Hertzog zu Sachsen ... Entbiethen unsern Praelaten ... Unsern gnaedigsten Gruß zuvor und fuegen Ihnen hiermit zu wißen, was maßen Wir bißanhero mißfaellig wahrgenom̄en, daß, obwohl die Feyer- und Heilig-Haltung des Sabbaths in Goettlicher Schrifft nachdruecklich anbefohlen ... dennoch die Nachlebung fast ueberall freventlich aus Augen gesetzet ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich Hertzog zu Sachsen ... Entbiethen unsern Praelaten ... Unsern gnaedigsten Gruß zuvor und fuegen Ihnen hiermit zu wißen, was maßen Wir bißanhero mißfaellig wahrgenom̄en, daß, obwohl die Feyer- und Heilig-Haltung des Sabbaths in Goettlicher Schrifft nachdruecklich anbefohlen ... dennoch die Nachlebung fast ueberall freventlich aus Augen gesetzet ... by :

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hiermit Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen ihnen allerseits zu wissen, welchergestalt wir Uns bewogen geschehen haben, bey denen ... Unrichtigkeiten, in der Abstattung der Uns gebührenden Bier-Tranck-Steuer ... Untersuchungen anstellen zu lassen ... Wir ... die Entschliessung gefasset, hiernach die Tranck-Steuer fest zu setzen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hiermit Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen ihnen allerseits zu wissen, welchergestalt wir Uns bewogen geschehen haben, bey denen ... Unrichtigkeiten, in der Abstattung der Uns gebührenden Bier-Tranck-Steuer ... Untersuchungen anstellen zu lassen ... Wir ... die Entschliessung gefasset, hiernach die Tranck-Steuer fest zu setzen ... by :

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich Hertzog zu Sachsen Juelich Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Praelaten Grafen Herren ... unsere Gnade und fuegen ihnen darneben zu wissen was gestalten Wir mißfaellig vernommen daß Unseren wegen Abhaltung des muthwilligen Bettel-Volcks und Landstreicher ... geschärfften Mandatis, hin und wieder so gar wenig nachgelebet ... Als ist nochmahln Unser ernstliches Begehren es wolle ein jeder solch die muthwillig: Bettler betreffende ... Verordnung ueberall behoerig und besser als bisher beobachten und niemand fremden das Betteln erlauben es sey dann denen beywaltenden Umstaenden und aeusserlich sich hervorthuenden Gebrechen ... nach ... daß insgemein jeder Orth von Ein- und Zulauff des Bettel-Volcks ... befreyet bleibe

Download Von Gottes Gnaden Wir Friederich Hertzog zu Sachsen Juelich Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Praelaten Grafen Herren ... unsere Gnade und fuegen ihnen darneben zu wissen was gestalten Wir mißfaellig vernommen daß Unseren wegen Abhaltung des muthwilligen Bettel-Volcks und Landstreicher ... geschärfften Mandatis, hin und wieder so gar wenig nachgelebet ... Als ist nochmahln Unser ernstliches Begehren es wolle ein jeder solch die muthwillig: Bettler betreffende ... Verordnung ueberall behoerig und besser als bisher beobachten und niemand fremden das Betteln erlauben es sey dann denen beywaltenden Umstaenden und aeusserlich sich hervorthuenden Gebrechen ... nach ... daß insgemein jeder Orth von Ein- und Zulauff des Bettel-Volcks ... befreyet bleibe PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich Hertzog zu Sachsen Juelich Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Praelaten Grafen Herren ... unsere Gnade und fuegen ihnen darneben zu wissen was gestalten Wir mißfaellig vernommen daß Unseren wegen Abhaltung des muthwilligen Bettel-Volcks und Landstreicher ... geschärfften Mandatis, hin und wieder so gar wenig nachgelebet ... Als ist nochmahln Unser ernstliches Begehren es wolle ein jeder solch die muthwillig: Bettler betreffende ... Verordnung ueberall behoerig und besser als bisher beobachten und niemand fremden das Betteln erlauben es sey dann denen beywaltenden Umstaenden und aeusserlich sich hervorthuenden Gebrechen ... nach ... daß insgemein jeder Orth von Ein- und Zulauff des Bettel-Volcks ... befreyet bleibe by : Friederich (Sachsen-Jüle-Cleve-Berg, Herzog.)

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Fürstlich Sachsen-Weimarische Verordnung Carl Augusts zu Sachsen, das Rettungs-Verfahren der durch Frost oder im Wasser Verunglückten bestimmend

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Book Synopsis Fürstlich Sachsen-Weimarische Verordnung Carl Augusts zu Sachsen, das Rettungs-Verfahren der durch Frost oder im Wasser Verunglückten bestimmend by : Karl August (Sachsen, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, Grafen, ... zu wissen, daß obwohl verschiedene Mandata ... der fremden Werbung halber, ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, Grafen, ... zu wissen, daß obwohl verschiedene Mandata ... der fremden Werbung halber, ... by : Friedrich III. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen allen ... Unsern gnaedigsten Gruß, und fuegen denenselben zu wissen, was massen ... Ihro Koenigl. Majest. von Pohlen ... die Verwaltung des vermoege der gueldnen Bull und dem ... an Sie gekommenen ... Reichs-Vicariats ... uebernommen ... inmassen solch Patent und Ausschreiben von Wort zu Wort lautet, wie folget: Wir Friedrich August, ... Koenig in Pohlen, Groß-Hertzog in Litthauen, zu Reußen, ... Entbiethen ... guenstigen Gruß ... Je gefaehrlicher nun die Zeiten bey ... bedecklichen Conjuncturen sich ereignen, je noethiger ist es, daß ein gutes Vernehmen ... erhalten und bevestiget ... werden. Und dannenhero ist, von wegen Unsers Amts, Unser Begehren ... das Heilige Roemische Reich gnaediglich mit einem Haupte, ... foerderlichst zu versehen ...

Download Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen allen ... Unsern gnaedigsten Gruß, und fuegen denenselben zu wissen, was massen ... Ihro Koenigl. Majest. von Pohlen ... die Verwaltung des vermoege der gueldnen Bull und dem ... an Sie gekommenen ... Reichs-Vicariats ... uebernommen ... inmassen solch Patent und Ausschreiben von Wort zu Wort lautet, wie folget: Wir Friedrich August, ... Koenig in Pohlen, Groß-Hertzog in Litthauen, zu Reußen, ... Entbiethen ... guenstigen Gruß ... Je gefaehrlicher nun die Zeiten bey ... bedecklichen Conjuncturen sich ereignen, je noethiger ist es, daß ein gutes Vernehmen ... erhalten und bevestiget ... werden. Und dannenhero ist, von wegen Unsers Amts, Unser Begehren ... das Heilige Roemische Reich gnaediglich mit einem Haupte, ... foerderlichst zu versehen ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen allen ... Unsern gnaedigsten Gruß, und fuegen denenselben zu wissen, was massen ... Ihro Koenigl. Majest. von Pohlen ... die Verwaltung des vermoege der gueldnen Bull und dem ... an Sie gekommenen ... Reichs-Vicariats ... uebernommen ... inmassen solch Patent und Ausschreiben von Wort zu Wort lautet, wie folget: Wir Friedrich August, ... Koenig in Pohlen, Groß-Hertzog in Litthauen, zu Reußen, ... Entbiethen ... guenstigen Gruß ... Je gefaehrlicher nun die Zeiten bey ... bedecklichen Conjuncturen sich ereignen, je noethiger ist es, daß ein gutes Vernehmen ... erhalten und bevestiget ... werden. Und dannenhero ist, von wegen Unsers Amts, Unser Begehren ... das Heilige Roemische Reich gnaediglich mit einem Haupte, ... foerderlichst zu versehen ... by : August III. (Polen, König)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen allen ... Unsern gnaedigsten Gruß, und fuegen denenselben zu wissen, was massen ... Ihro Koenigl. Majest. von Pohlen ... die Verwaltung des vermoege der gueldnen Bull und dem ... an Sie gekommenen ... Reichs-Vicariats ... uebernommen ... inmassen solch Patent und Ausschreiben von Wort zu Wort lautet, wie folget: Wir Friedrich August, ... Koenig in Pohlen, Groß-Hertzog in Litthauen, zu Reußen, ... Entbiethen ... guenstigen Gruß ... Je gefaehrlicher nun die Zeiten bey ... bedecklichen Conjuncturen sich ereignen, je noethiger ist es, daß ein gutes Vernehmen ... erhalten und bevestiget ... werden. Und dannenhero ist, von wegen Unsers Amts, Unser Begehren ... das Heilige Roemische Reich gnaediglich mit einem Haupte, ... foerderlichst zu versehen ... written by August III. (Polen, König) and published by . This book was released on 1740 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen Unsern Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, Amts-Verwaltern, Bürgermeistern und Räthen der Städte ... auch insgesamt allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß ... und fügen hiermit zuwissen, was massen zwar so wohl nach denen gemeinen Rechten, als auch in den Landes-Gesetzen ... denen Eheweibern wegen ihres eingebrachten Vermögens ... ein jus prælationis zustehe ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen Unsern Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, Amts-Verwaltern, Bürgermeistern und Räthen der Städte ... auch insgesamt allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß ... und fügen hiermit zuwissen, was massen zwar so wohl nach denen gemeinen Rechten, als auch in den Landes-Gesetzen ... denen Eheweibern wegen ihres eingebrachten Vermögens ... ein jus prælationis zustehe ... by :

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen Unsern Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, Amts-Verwaltern, Bürgermeistern und Räthen der Städte ... auch insgesamt allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß ... und fügen hiermit zuwissen, was massen zwar so wohl nach denen gemeinen Rechten, als auch in den Landes-Gesetzen ... denen Eheweibern wegen ihres eingebrachten Vermögens ... ein jus prælationis zustehe ... written by and published by . This book was released on 1750 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Unterthanen Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was gestallten Wir nach Unserm Regierungs-Antritt ... zu desto besserer und festerer Einrichtung unsers künftigen Regiments ... der ... Landschaffts-Casse ...vorkommenden Bedürfnisse einen ... allgemeinen Land-Tag ... auszuschreiben ... und nach der bey diesem ... Land-Tage ... auf Fünf Jahre lang nachgesezte extraordinar-Steuern, als nemlichen Eine Steuer auf Laurentii ... [hiermit auszuschreiben ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Iuny 1756.]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Unterthanen Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was gestallten Wir nach Unserm Regierungs-Antritt ... zu desto besserer und festerer Einrichtung unsers künftigen Regiments ... der ... Landschaffts-Casse ...vorkommenden Bedürfnisse einen ... allgemeinen Land-Tag ... auszuschreiben ... und nach der bey diesem ... Land-Tage ... auf Fünf Jahre lang nachgesezte extraordinar-Steuern, als nemlichen Eine Steuer auf Laurentii ... [hiermit auszuschreiben ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Iuny 1756.] by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Hertzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, ... Unsern Gnädigsten Gruß zuvor, .. Demnach Wir aus Landes-Väterlicher Sorgfalt bewogen worden, bey dem ... Getrayde-Mangel und ansteigenden Preiß desselben ... bereits ergangene Verfügung zu erneuern ...

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hiermit Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen ihnen anbey zu wissen. Demnach bishero bey dem Brandewein-Brenen und Schencken viele Unrichtigkeiten sich veroffenbaret haben, welche zu ... Beschwerden Veranlassung gegeben ... Als haben Wir ... bey dem Brandewein-Brennen und Schencken, zu jedermanns genauer Nachachtung, Unsere Willens-Meynung durch dieses öffentliche Mandat dahin zu erkennen geben ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hiermit Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen ihnen anbey zu wissen. Demnach bishero bey dem Brandewein-Brenen und Schencken viele Unrichtigkeiten sich veroffenbaret haben, welche zu ... Beschwerden Veranlassung gegeben ... Als haben Wir ... bey dem Brandewein-Brennen und Schencken, zu jedermanns genauer Nachachtung, Unsere Willens-Meynung durch dieses öffentliche Mandat dahin zu erkennen geben ... by :

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hiermit Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen ihnen anbey zu wissen. Demnach bishero bey dem Brandewein-Brenen und Schencken viele Unrichtigkeiten sich veroffenbaret haben, welche zu ... Beschwerden Veranlassung gegeben ... Als haben Wir ... bey dem Brandewein-Brennen und Schencken, zu jedermanns genauer Nachachtung, Unsere Willens-Meynung durch dieses öffentliche Mandat dahin zu erkennen geben ... written by and published by . This book was released on 1752 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und allen Unsern Unterthanen des Fuerstenthums Weimar, Unsern ... Gruß ... ; und fuegen Ihnen anbey zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß, obwohln annoch bey Leb-Zeiten ..., Herrn Hertzog Wilhelm Ernsts ..., die noethige Verfuegung gemacht worden, daß in den Staedten, Flecken und Doerffern Unserer Lande, die Nacht-Wache an jedem Orte mit hinlaenglichen Leuten versehen werde, um aller zu besorgenden Feuers- und anderer Gefahr, so viel moeglich, vorzukommen, dennoch diesem wenige oder gar keine Folge geleistet worden. ... Als ist hiermit Unser ... Wille ..., daß an jedem Orte drey Nacht-Waechter die Nacht-Wacht halten ..., Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent unter Unserer Unterschrifft ... ausfertigen lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 10ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und allen Unsern Unterthanen des Fuerstenthums Weimar, Unsern ... Gruß ... ; und fuegen Ihnen anbey zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß, obwohln annoch bey Leb-Zeiten ..., Herrn Hertzog Wilhelm Ernsts ..., die noethige Verfuegung gemacht worden, daß in den Staedten, Flecken und Doerffern Unserer Lande, die Nacht-Wache an jedem Orte mit hinlaenglichen Leuten versehen werde, um aller zu besorgenden Feuers- und anderer Gefahr, so viel moeglich, vorzukommen, dennoch diesem wenige oder gar keine Folge geleistet worden. ... Als ist hiermit Unser ... Wille ..., daß an jedem Orte drey Nacht-Waechter die Nacht-Wacht halten ..., Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent unter Unserer Unterschrifft ... ausfertigen lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 10ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

Download or read book Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und allen Unsern Unterthanen des Fuerstenthums Weimar, Unsern ... Gruß ... ; und fuegen Ihnen anbey zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß, obwohln annoch bey Leb-Zeiten ..., Herrn Hertzog Wilhelm Ernsts ..., die noethige Verfuegung gemacht worden, daß in den Staedten, Flecken und Doerffern Unserer Lande, die Nacht-Wache an jedem Orte mit hinlaenglichen Leuten versehen werde, um aller zu besorgenden Feuers- und anderer Gefahr, so viel moeglich, vorzukommen, dennoch diesem wenige oder gar keine Folge geleistet worden. ... Als ist hiermit Unser ... Wille ..., daß an jedem Orte drey Nacht-Waechter die Nacht-Wacht halten ..., Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent unter Unserer Unterschrifft ... ausfertigen lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 10ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1733 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788 by : Karl August (Sachsen, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen Unsern Praelaten, Grafen, denen von der Ritterschafft, Amtleuten ... hiermit zu wissen, ... wie leider die, bekandter maßen im Fuerstenthum Siebenbuergen und einigen daselbst angrentzenden Orten eingerissene Pestilenzialische Seuche, immer mehr und mehr ueberhand nehme ... Als ergehet hiermit Unser ernster Befehl, daß ... auf alle reisende Personen so wohl, als Guether und Waaren genaue Aufsicht gefuehret werde ...

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Herzogs Ernst August zu Sachsen etc. Verordnung, worin befohlen wird, daß künftig keine mündlichen Bitten von den Unterthanen mehr angebracht, sondern daß alle Suppliquen schriftlich des Sonnabends früh bey den Landes-Collegien eingereicht werden sollen

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Book Synopsis Herzogs Ernst August zu Sachsen etc. Verordnung, worin befohlen wird, daß künftig keine mündlichen Bitten von den Unterthanen mehr angebracht, sondern daß alle Suppliquen schriftlich des Sonnabends früh bey den Landes-Collegien eingereicht werden sollen by : Ernst August (Sachsen, Herzog)

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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