Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit zu wissen, was maßen Wir hoechst mißfaellig wahrnehmen muessen, daß Unserer ... wegen Abstellung des elend befundenen Bier-Getraenckes, und Verbesserung desselben, ergangenen Verordnungen ... ungeachtet ... schlechtes ... Bier zu brauen und ... gar mit Wasser zu vermischen und untrinckbar zu machen. ... Als setzen, ordnen.. Wir hiermit ... gegenwaertigen Edicts ... bey Verlust ihrer Brau-Gerechtigkeit, sich guten ... Bieres befleißigen ... Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Edict ... zum oeffentlichen Druck befoerdern lassen, drey Exemplaria ... eigenhaendig unterschrieben ... Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 23. Martii 1736. Ernst August, H. z

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit zu wissen, was maßen Wir hoechst mißfaellig wahrnehmen muessen, daß Unserer ... wegen Abstellung des elend befundenen Bier-Getraenckes, und Verbesserung desselben, ergangenen Verordnungen ... ungeachtet ... schlechtes ... Bier zu brauen und ... gar mit Wasser zu vermischen und untrinckbar zu machen. ... Als setzen, ordnen.. Wir hiermit ... gegenwaertigen Edicts ... bey Verlust ihrer Brau-Gerechtigkeit, sich guten ... Bieres befleißigen ... Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Edict ... zum oeffentlichen Druck befoerdern lassen, drey Exemplaria ... eigenhaendig unterschrieben ... Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 23. Martii 1736. Ernst August, H. z by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen Unsern Unter-Obrigkeiten und sämtlichen Unterthanen zu wissen; Demnach Wir höchst mißfällig wahrnehmen müssen, wie daß Unsern unterm 7. Maji 1729. 9. Octobr. 1730. und 12. Januarii letzthin, wegen Ausrottung des Raupen-Geschmeißes ergangenen Patenten noch keine schuldige Folgen geleistet, noch weniger die gehörige Visitation angestellet worden, maßen man das Abraupen, welches doch bey rechter Winters-Zeit und im Froste geschehen soll, erst im Früh-Jahr ... heraus gerücket gewesen, vorgenommen hat, dahero, ... die Bäume von FrÜchten gantz entblöset worden ... Also lassen Wir dieses zu eines jeden künfftiger Verantwortung ausgesetzt seyn ... und befehlen, daß Unsere Unterthanen alljährlich mit dem Raupenlesen in Bäten, Hecken, Zäunen, Bäumen, auf dem Felde ... so bald das Laub abgefallen ... den Anfang machen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... auch in Druck bringen ... lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 12. Septemb. 1739

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fügen allen Unsern Unter-Obrigkeiten hiermit zu wissen, was massen man mißfaellig wahrnehmen muessen, wie wegen Einfriehrung derer Brunnen-Roehren sowohlin denen Staedten, als auf denen Doerffern oeffters nicht nur großer Wasser-Mangel zur taeglichen Nothdurfft an Kochen, Waschen [et]c. entstanden, sondern auch nicht geringe Gefahr wegen etwann entstehenden Feuers sich geaeussert, welches letztere desto gefaehrlicher gewesen, da die vor diesem wegen Abschaffung derer Stroh- und Schindel- und Errichtung derer Ziegel-Daecher ergangenen Verordnung gar schlecht beobachtet worden. ... Als begehren Wir hiermit respective ..., es wollen alle vorbenannte Unter-Obrigktein Unsers Fuerstenthums ... mit Fleiß dahin sehen, daß nicht nur die Brunnen- und Wasser-Roehren vollkommen drey Nuernbergische Schuh ... in der Erde bedecket liegen ... sondern auch Unsern vormahligen Mandaten zu Folge die Stroh- und Schindel-Daecher in denen Staedten abgeschaffet, und statt derer die Haeußer mit Ziegeln gedecket werden moegen ; ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent mit Unserm Fuerstlichen Cantzelley-Secret bedrucken, und zu jedermans Wissenschafft oeffentlich affigiren lassen. So geschehen und gegeben in Unser Residenz Weimar, den 18. Febr. 1732. Ernst August, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit allen Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... und allen Unsern Unterthanen hiermit zu wissen, was maßen in einigen benachbarten Orthen sich die am Rheinstrohm und in Francken einige Zeit her grassirte Vieh-Seuche ebenfalls eingeschlichen, und, damit solches Ubel nicht weiter greiffe, oder in Unser Fuerstenthum ... einreisse, alle Vorsicht zu gebrauchen seyn will. Wir begehren demnach hiermit ..., es wollen alle vorgesetze Unter-Obrigkeiten und Unterthanen nicht nur ueberhaupt genau acht geben, daß kein inficirtes oder verdaechtiges Vieh an Pferden, Ochsen, Kuehen und Schaafen ins Land gebracht, noch frembdes ohne beglaubte Paesse durchgelassen werde, sonder auch absonderlich auf die Fleischer achtung haben, daß selbige nichts von dergleichen einbringen, vielweniger aber zu schlachten sich unterfangen. ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 8. April 1732. Ernst August, H. z. S. ... Bewaehrte Huelffsmittel wider die dermahlen Anno 1732. hin und wider grassirende Vieh-Seuche, an Pferden, Ochsen, Kuehen und Schaafen. Bericht wie sich die Kranckheit anfange. ...

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Herzog Ernst Augusts zu Sachsen etc. wiederholtes Verbot gegen das Einreichen und Einschicken der Bittschreiben an ihn selbst

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Book Synopsis Herzog Ernst Augusts zu Sachsen etc. wiederholtes Verbot gegen das Einreichen und Einschicken der Bittschreiben an ihn selbst by : Ernst August (Sachsen-Weimar, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen, demnach Wir mißfällig vernehmen müssen, wasgestalt in Unsern Landen sich wieder viele Wildprets-Deuben eußern und hierunter auf die fremden reisende Jäger und alte liederliche versoffene Landstreicher starcker Verdacht fället; Als sind Wir bewogen worden, hierdurch zu befehlen, daß kein fremder reisender Jäger mit Gewehr sich ausser der Straffe betreten lassen ... und haben Unsere Beamten auf die Uebertreter dieses Unsers Befehls mit acht zu haben, solche arrêtiren und anhero nach Weimar in Verwahrung bringen zu lassen. Daran geschiehet Unser gnädigster Wille und Meynung. Uhrkundlich ist dieses Patent in Druck gebracht und gewöhnlicher maßen publiciret worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residentz Weimar den 13. Jul. 1744

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen, demnach Wir mißfällig vernehmen müssen, wasgestalt in Unsern Landen sich wieder viele Wildprets-Deuben eußern und hierunter auf die fremden reisende Jäger und alte liederliche versoffene Landstreicher starcker Verdacht fället; Als sind Wir bewogen worden, hierdurch zu befehlen, daß kein fremder reisender Jäger mit Gewehr sich ausser der Straffe betreten lassen ... und haben Unsere Beamten auf die Uebertreter dieses Unsers Befehls mit acht zu haben, solche arrêtiren und anhero nach Weimar in Verwahrung bringen zu lassen. Daran geschiehet Unser gnädigster Wille und Meynung. Uhrkundlich ist dieses Patent in Druck gebracht und gewöhnlicher maßen publiciret worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residentz Weimar den 13. Jul. 1744 written by and published by . This book was released on 1744 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Wetsphalen ... Fügen hiermit allen Unsern Unter-Obrigkeiten zu wissen, was maßen Wir ungern vernehmen müssen, wie Unserer vormahls ergangenen Verordnung, daß hiesige Landes-Kinder sich in keine frembde Kriegs-Dienste einlassen sollen, nicht allerdings nachgelebet worden, auch die frembden Werbungen unter der Hand sehr eingerissen, mithin Wir hierunter ein geschärfftes Patent emaniren zu lassen der Nothdurfft befunden; Begehren dahero ... , es wollen vorgemeldte Unter-Obrigkeiten nicht nur darauf sehen, daß dem unterm 12. Jul. 1729. wegen der auf die Wanderschafft gehenden Handwercks-Pursche ergangenen Patent genau nachgelebet werde, sondern auch denen auf die Wanderschafft gehenden Handwercks-Purschen anzeigen, daß sie sich vorhero bey Uns persönlich zu stellen und ihr Vorhaben anzuzeigen haben, ... Hieran geschicht Unser ernster Will und Meinung ... . Geben in Unserer Residenz Weimar den 13. Sept 1732

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Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... FÜgen Unsern getreuen Ständen von Prälaten, Grafen, Ritterschafft und Städten ... und sämtlichen Unterthanen ... hiermit zu wissen, auch ist denenselben guter massen erinnerlich, was unterm Dato den 12. Octobr. 1706. und nachher ... in Unsern Landen sich ... einschleichenden Franckfurter und Fränckischen auch andern gantzen und halben Patzen vor Verordnung ergangen. Nachdem aber Mißfällig wahrgenommen worden, daß dergleichen und andere nicht nach dem Leipziger Fuß, sondern im geringern Werth ausgemüntzte Sorten ... häuffig im Schwange gehen ... Als haben Wir obangezogene Franckfurter und Fränckische ... gäntzlich zu verruffen. ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen Eisenach den 29. Augusti 1714

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... FÜgen Unsern getreuen Ständen von Prälaten, Grafen, Ritterschafft und Städten ... und sämtlichen Unterthanen ... hiermit zu wissen, auch ist denenselben guter massen erinnerlich, was unterm Dato den 12. Octobr. 1706. und nachher ... in Unsern Landen sich ... einschleichenden Franckfurter und Fränckischen auch andern gantzen und halben Patzen vor Verordnung ergangen. Nachdem aber Mißfällig wahrgenommen worden, daß dergleichen und andere nicht nach dem Leipziger Fuß, sondern im geringern Werth ausgemüntzte Sorten ... häuffig im Schwange gehen ... Als haben Wir obangezogene Franckfurter und Fränckische ... gäntzlich zu verruffen. ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen Eisenach den 29. Augusti 1714 by : Johann Wilhelm (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hierdurch zu wissen: Dannach Wir bißhero mit grossem Mißfallen wahrgenommen, daß demjenigen was in Unserer An. 1731. wegen Einrichtung des oeffentlichen GOttes-Dienstes, Haltung der Predigten, und Visitirung sowohl der Geistlichen als Schul-Bedienten, emanirten Kirchen-Ordnung . 4. und 5.[et]c ... verordnet worden, nicht allenthalben nachgelebet werde ... Als befehlen Wir Unsern respective General- und Special-Superintendenten, Adjunctis, und saemtlicher Priesterschafft hiermit ... ernstlich, daß sie bey Vermeidung der Suspension, auch nach Befinden der gaentzlichen Remotion ... 1.) Die Predigten mit einem erbaulichen ... Gebeth, anfangen und endigen ... Daran geschicht Unser gnaedigster Wille und Meinung, welcher in dieses gedruckte Patent gebracht, und um mehrern Nachdruck von denen Cantzeln abgelesen werden soll. Gegeben in Unserer Residenz-Stadt Weimar den 19. Octobris 1736. Ernst August, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Fuegen hiermit zu wissen, wasgestalt Wir mißfaellig wahrnehmen muessen, wie von denen Unter-Obrigkeiten, an Beamten und Stadt-Räthen, ueber Unsere auch oeffentlich angeschlagene oder sonst publicierte Befehle und Verordnungen oeffters sehr schlecht gehalten, und absonderlich dem Anno 1729. wegen der Bettler und Handwercks-Pursche ergangenen Mandat vielfaeltig und ohne Scheu contraveniret worden. Wie wir aber Unsern Befehlen und Mandatis den schuldigen Gehorsam geleistet wissen wollen ... Urkundlich ist dieses Mandat von Uns eigenhaendig unterschrieben ... und ... publiciret worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 9. Januarii 1737. Ernst August, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen denen von Adel, wie auch allen andern, so in Unsern Fuerstenthum und Landen mit der Jagd und Hatze begnadigt, hierdurch zu wißen, was maßen Wir gemeynet, niemanden vor Bartholomæi alten Calenders ..., das Hetzen und Schiessen zu verstatten, Und begehren ... hiermit ..., es wolle in jeder der die Jagden und Hatze hat, sich vor alt Bartholomæi kuenfftighin alles Hetzens, Schiessens und Fangens gaentzlich enthalten ; dahingegen Wir geschehen laßen wollen, das bey Ausgang der Hetz-Zeit zu Fastnacht, ebenfalls die alte Zeit beybehalten werden moege. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Cantzley-Jnsiegel bedrucken, auch gewoehnlichermaßen publiciren laßen. Geben in Unserer Residentz Weimar den 1. Novemb. 1730. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen denen von Adel, wie auch allen andern, so in Unsern Fuerstenthum und Landen mit der Jagd und Hatze begnadigt, hierdurch zu wißen, was maßen Wir gemeynet, niemanden vor Bartholomæi alten Calenders ..., das Hetzen und Schiessen zu verstatten, Und begehren ... hiermit ..., es wolle in jeder der die Jagden und Hatze hat, sich vor alt Bartholomæi kuenfftighin alles Hetzens, Schiessens und Fangens gaentzlich enthalten ; dahingegen Wir geschehen laßen wollen, das bey Ausgang der Hetz-Zeit zu Fastnacht, ebenfalls die alte Zeit beybehalten werden moege. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Cantzley-Jnsiegel bedrucken, auch gewoehnlichermaßen publiciren laßen. Geben in Unserer Residentz Weimar den 1. Novemb. 1730. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen denen von Adel, wie auch allen andern, so in Unsern Fuerstenthum und Landen mit der Jagd und Hatze begnadigt, hierdurch zu wißen, was maßen Wir gemeynet, niemanden vor Bartholomæi alten Calenders ..., das Hetzen und Schiessen zu verstatten, Und begehren ... hiermit ..., es wolle in jeder der die Jagden und Hatze hat, sich vor alt Bartholomæi kuenfftighin alles Hetzens, Schiessens und Fangens gaentzlich enthalten ; dahingegen Wir geschehen laßen wollen, das bey Ausgang der Hetz-Zeit zu Fastnacht, ebenfalls die alte Zeit beybehalten werden moege. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Cantzley-Jnsiegel bedrucken, auch gewoehnlichermaßen publiciren laßen. Geben in Unserer Residentz Weimar den 1. Novemb. 1730. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1730 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... URkunden und bekennen hiermit ; Nachdem Uns Unsere getreue Staende an Praelaten, Ritterschafft und Staedten des engern und weitern Ausschusses ... zu vernehmen gegeben, was gestalten sich, unerachtet Unsers am 26. Sept. 1721. ergangenen Verbots, diejenigen, so in Unserm Fuerstenthum und Landen Flachs bauen, unterstuenden, denselben in Fisch-reichen und zum Bier-brauen bequemen Baechen zu roesten, dadurch aber nicht nur die Fischereyen verderbet und die Baeche verschlaemmet, sondern auch das Wasser selbst stinckend und zum Brauen untuechtig gemachet, mithin ermeldter Unserer wohlbedaechtig ergangenen Verordnung auf eine dem Publico hoechst-schaedliche Art contraveniret wuerde ; Und Wir dann sothanen freventlichen Ungehorsam um so weniger nachzusehen gemeynet sind, als nach Maasgebung der Landes-Ordnung LXXXVI. und Unsers obangefuehrten Verbots d. a. 1721. eigene Gruben und Wasser-Leitungen ..., zum Roesten des Flachses gemachet werden sollen ; ... Zu Urkund ist dieses Patent in Druck gegeben, und zu jedermanns Wissenschafft oeffentlich angeschlagen worden. So geschehen und gegeben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 24. Nov. 1729. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... URkunden und bekennen hiermit ; Nachdem Uns Unsere getreue Staende an Praelaten, Ritterschafft und Staedten des engern und weitern Ausschusses ... zu vernehmen gegeben, was gestalten sich, unerachtet Unsers am 26. Sept. 1721. ergangenen Verbots, diejenigen, so in Unserm Fuerstenthum und Landen Flachs bauen, unterstuenden, denselben in Fisch-reichen und zum Bier-brauen bequemen Baechen zu roesten, dadurch aber nicht nur die Fischereyen verderbet und die Baeche verschlaemmet, sondern auch das Wasser selbst stinckend und zum Brauen untuechtig gemachet, mithin ermeldter Unserer wohlbedaechtig ergangenen Verordnung auf eine dem Publico hoechst-schaedliche Art contraveniret wuerde ; Und Wir dann sothanen freventlichen Ungehorsam um so weniger nachzusehen gemeynet sind, als nach Maasgebung der Landes-Ordnung LXXXVI. und Unsers obangefuehrten Verbots d. a. 1721. eigene Gruben und Wasser-Leitungen ..., zum Roesten des Flachses gemachet werden sollen ; ... Zu Urkund ist dieses Patent in Druck gegeben, und zu jedermanns Wissenschafft oeffentlich angeschlagen worden. So geschehen und gegeben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 24. Nov. 1729. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... URkunden und bekennen hiermit ; Nachdem Uns Unsere getreue Staende an Praelaten, Ritterschafft und Staedten des engern und weitern Ausschusses ... zu vernehmen gegeben, was gestalten sich, unerachtet Unsers am 26. Sept. 1721. ergangenen Verbots, diejenigen, so in Unserm Fuerstenthum und Landen Flachs bauen, unterstuenden, denselben in Fisch-reichen und zum Bier-brauen bequemen Baechen zu roesten, dadurch aber nicht nur die Fischereyen verderbet und die Baeche verschlaemmet, sondern auch das Wasser selbst stinckend und zum Brauen untuechtig gemachet, mithin ermeldter Unserer wohlbedaechtig ergangenen Verordnung auf eine dem Publico hoechst-schaedliche Art contraveniret wuerde ; Und Wir dann sothanen freventlichen Ungehorsam um so weniger nachzusehen gemeynet sind, als nach Maasgebung der Landes-Ordnung LXXXVI. und Unsers obangefuehrten Verbots d. a. 1721. eigene Gruben und Wasser-Leitungen ..., zum Roesten des Flachses gemachet werden sollen ; ... Zu Urkund ist dieses Patent in Druck gegeben, und zu jedermanns Wissenschafft oeffentlich angeschlagen worden. So geschehen und gegeben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 24. Nov. 1729. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... URkunden und bekennen hiermit ; Nachdem Uns Unsere getreue Staende an Praelaten, Ritterschafft und Staedten des engern und weitern Ausschusses ... zu vernehmen gegeben, was gestalten sich, unerachtet Unsers am 26. Sept. 1721. ergangenen Verbots, diejenigen, so in Unserm Fuerstenthum und Landen Flachs bauen, unterstuenden, denselben in Fisch-reichen und zum Bier-brauen bequemen Baechen zu roesten, dadurch aber nicht nur die Fischereyen verderbet und die Baeche verschlaemmet, sondern auch das Wasser selbst stinckend und zum Brauen untuechtig gemachet, mithin ermeldter Unserer wohlbedaechtig ergangenen Verordnung auf eine dem Publico hoechst-schaedliche Art contraveniret wuerde ; Und Wir dann sothanen freventlichen Ungehorsam um so weniger nachzusehen gemeynet sind, als nach Maasgebung der Landes-Ordnung LXXXVI. und Unsers obangefuehrten Verbots d. a. 1721. eigene Gruben und Wasser-Leitungen ..., zum Roesten des Flachses gemachet werden sollen ; ... Zu Urkund ist dieses Patent in Druck gegeben, und zu jedermanns Wissenschafft oeffentlich angeschlagen worden. So geschehen und gegeben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 24. Nov. 1729. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1729 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen allen Unsern Prælaten ... als jedem Unserer Unterthanen hiermit zu wissen. Nachdeme Wir vergewissert sind, wie die hier und da sich ereigneten Grentz-Strittigkeiten in Unserm Fuerstenthum und Landen guten Theils daher entsprungen, weilen durch die Nachlaeßigkeit die Fluhren ordentlich nicht umzogen worden, mithin die Grentzsteine und Mahlzeichen ... verlohren gegangen ... Als haben Wir nicht nur krafft ... den 25. Maji, 1731. emanirte Patent erneuern wollen, sondern begehren hiermit ... daß alle Jahre im Monat May jedes Orts ... Grentzbeziehung richtig gehalten ... und die befundenen Maengel in Nichtigkeit gesetzt ... von jedem Fluhrzug ein umstaendlicher Bericht, davon eine Abschrifft uns Registratur bey denen Amts- und Gerichts-Actis zu behalten, an Unser Fuerstl. Regierung erstattet werden solle ... Uhrkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben ... und gewoehnlicher massen punliciret worden. So geschehen in Unserer Residentz Weimar, den 13. Dec. 1738. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen allen Unsern Prælaten ... als jedem Unserer Unterthanen hiermit zu wissen. Nachdeme Wir vergewissert sind, wie die hier und da sich ereigneten Grentz-Strittigkeiten in Unserm Fuerstenthum und Landen guten Theils daher entsprungen, weilen durch die Nachlaeßigkeit die Fluhren ordentlich nicht umzogen worden, mithin die Grentzsteine und Mahlzeichen ... verlohren gegangen ... Als haben Wir nicht nur krafft ... den 25. Maji, 1731. emanirte Patent erneuern wollen, sondern begehren hiermit ... daß alle Jahre im Monat May jedes Orts ... Grentzbeziehung richtig gehalten ... und die befundenen Maengel in Nichtigkeit gesetzt ... von jedem Fluhrzug ein umstaendlicher Bericht, davon eine Abschrifft uns Registratur bey denen Amts- und Gerichts-Actis zu behalten, an Unser Fuerstl. Regierung erstattet werden solle ... Uhrkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben ... und gewoehnlicher massen punliciret worden. So geschehen in Unserer Residentz Weimar, den 13. Dec. 1738. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen allen Unsern Prælaten ... als jedem Unserer Unterthanen hiermit zu wissen. Nachdeme Wir vergewissert sind, wie die hier und da sich ereigneten Grentz-Strittigkeiten in Unserm Fuerstenthum und Landen guten Theils daher entsprungen, weilen durch die Nachlaeßigkeit die Fluhren ordentlich nicht umzogen worden, mithin die Grentzsteine und Mahlzeichen ... verlohren gegangen ... Als haben Wir nicht nur krafft ... den 25. Maji, 1731. emanirte Patent erneuern wollen, sondern begehren hiermit ... daß alle Jahre im Monat May jedes Orts ... Grentzbeziehung richtig gehalten ... und die befundenen Maengel in Nichtigkeit gesetzt ... von jedem Fluhrzug ein umstaendlicher Bericht, davon eine Abschrifft uns Registratur bey denen Amts- und Gerichts-Actis zu behalten, an Unser Fuerstl. Regierung erstattet werden solle ... Uhrkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben ... und gewoehnlicher massen punliciret worden. So geschehen in Unserer Residentz Weimar, den 13. Dec. 1738. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1738 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir, Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg ... Fügen Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... allen Unseren sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... hiermit zu wissen, was maßen auf Allerhöchste Kayserliche Anordnung ... zu vernehmen gegeben ... daß Wir Unseren Unterthanen gebieten lassen wollten, daß sie die eingeerndete Früchte ... bey dem Zug der Truppen mit dem Zug-Vieh sich bereit halten sollen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 26 Augusti, 1757. ...

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Von GOTTes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Raethen in Staedten, und andern Gerichts-Herren, wie auch Richtern und Schultheißen in Flecken und Doerffern, sowohl insgemein allen Unsern Unterthanen, hiermit zu wissen, welchergestalt Wir sehr mißfaellig wahrgenommen, daß Zeithero einige von Unserer Milice, mit Treu-bruechiger Hindansetzung ihres Eydes und Pflichten, sich unterstanden zu desertiren und ausserhalb Landes zu begeben: ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 17. Maj. 1729. Ernst August, H. z. S.

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