Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar in der unterm 27sten Nov. 1775 renovirten Verordnung vom 1sten Dec. 1745 nach den damaligen Umständen, und weil man bemerket, dass das Aufhauen des an der Seuche crepirten Hornviehes von den Abdeckern nicht mit der gehörigen Vorsicht geschehen, verordnet worden, dass während der, der Seuche halber, noch vorwaltenden Gefahr kein verrecktes Hornvieh weiter aufgehauen, sondern, wenn es an einer innerlichen Krankheit, und nicht durch äusserlichen Zufall oder Schaden crepiret, unabgedeckt und unaufgehauen, so wie es gefallen, sofort eingescharret werden solle ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar in der unterm 27sten Nov. 1775 renovirten Verordnung vom 1sten Dec. 1745 nach den damaligen Umständen, und weil man bemerket, dass das Aufhauen des an der Seuche crepirten Hornviehes von den Abdeckern nicht mit der gehörigen Vorsicht geschehen, verordnet worden, dass während der, der Seuche halber, noch vorwaltenden Gefahr kein verrecktes Hornvieh weiter aufgehauen, sondern, wenn es an einer innerlichen Krankheit, und nicht durch äusserlichen Zufall oder Schaden crepiret, unabgedeckt und unaufgehauen, so wie es gefallen, sofort eingescharret werden solle ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg, Es ist zwar in der unterm 27sten Nov. 1775 renovirten Verordnung vom 1sten Dec. 1745 nach den damaligen Umständen ... verordnet worden,... [Verordnung, das Aufhauen des an der Seuche crepirten Hornviehes betreffend]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg, Es ist zwar in der unterm 27sten Nov. 1775 renovirten Verordnung vom 1sten Dec. 1745 nach den damaligen Umständen ... verordnet worden,... [Verordnung, das Aufhauen des an der Seuche crepirten Hornviehes betreffend] by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar durch eine Verordnung vom 8ten December 1774, welche von Wort zu Wort also lautet, Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Wir missfällig vernehmen müssen, dass unerachtet der von Unsern in Gott ruhenden Vorfahren, wegen der Betteljuden unterm 31. Aug. 1712, 20. May 171, und 20. Oct. 1719 erlassenen und von Uns unterm 24. Aug. 1743 erneuerten und geschärften Verordnungen, sich dennoch selbige wieder häusig einfinden ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar durch eine Verordnung vom 8ten December 1774, welche von Wort zu Wort also lautet, Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Wir missfällig vernehmen müssen, dass unerachtet der von Unsern in Gott ruhenden Vorfahren, wegen der Betteljuden unterm 31. Aug. 1712, 20. May 171, und 20. Oct. 1719 erlassenen und von Uns unterm 24. Aug. 1743 erneuerten und geschärften Verordnungen, sich dennoch selbige wieder häusig einfinden ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. fügen hiemit zu wissen, Wie Wir vernommen, dass, obwohl es Gemeinen-Rechtens sowohl, als besonders auch vermöge der unterm 12. Febr. 1745 erlassenen Verordnung versehen ist, dass keinem Vormunde oder Curator ohne ein obrigkeitliches Decretum de solvendo mit Gültigkeit, oder cum effectu liberationis gezahlet werden könne, dennoch und insonderheit bey den piis Corporibus, obgleich solche mit den Minorennen gleiche jura haben, darüber bis anhero nicht immer gehalten worden ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. fügen hiemit zu wissen, Wie Wir vernommen, dass, obwohl es Gemeinen-Rechtens sowohl, als besonders auch vermöge der unterm 12. Febr. 1745 erlassenen Verordnung versehen ist, dass keinem Vormunde oder Curator ohne ein obrigkeitliches Decretum de solvendo mit Gültigkeit, oder cum effectu liberationis gezahlet werden könne, dennoch und insonderheit bey den piis Corporibus, obgleich solche mit den Minorennen gleiche jura haben, darüber bis anhero nicht immer gehalten worden ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. Aus der unterm heutigen dato publicirten Verordnung werdet ihr in Mehrerem ersehen, was wegen der herumziehenden Olitäten- und Arznei-Händler und des verbotenen Handels mit ihren Waaren in den hiesigen Landen verfügt worden ...

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar durch die Landesherrliche Verordnung vom 21. April 1764 welche von Wort zu Wort also lautet, Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Uns unterthänigst vorgestellet worden, dass gar leicht bey unglücklichen Verwundungen und dergleichen Zufällen auf dem platten Lande die Beschädigten darunter leiden, oder gar verwarloset werden können, wenn nicht durch eine Landesherrliche Vorschrift festgesetzet werde, wie bey solchen Begebenheiten sich die Obrigkeiten, Land-Physici und insonderheit die auf dem platten Lande befindlichen Wundärzte zu betragen haben ...

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. Ob zwar nach der wegen des Leinhandels unterm 28. März 1754 erlassenen und unterm 30. Junii 1783 erneuerten hiesigen Landes-Verordnung, die Untauglichkeit des Leinsaamens daraus, dass derselbe entweder gar nicht, oder sehr ungleich aufgelaufen fey ...

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c.&c. Wir haben in der von Uns erlassenen Verordnung vom 18ten d. M. befohlen, dass die Contribution nach den rectificirten Catastris de fixis & incertis, vom Monate May dieses Jahrs an, bezahlet ...

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. Ob zwar Wir wohl erwarten durften, dass in Gemässheit der unterm 10ten Februar v. J. gegen die unconcessionirten Hausirer erlassenen Verordnung und im Gefolge der sub eodem gegebenen Vorschrift wegen der etwa zu ertheilenden Erlaubnissscheine an die concessionirten Hausirer diesem für die Sicherheit des Landes und den einheimischen Verkehr so verderblichen Unfug des Hausirens auf das nachdrücklichste gesteuert seyn würde ...

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Da in der Verordnung vom 17ten May 1757 in puncto Juramentorum, in Betreff des Beweises durch Eyde unter andern sub Nro. 1. verordnet worden, dass derjenige, dem ein Eyd deferiret worden, binnen den nächstern vier Wochen, sub poena recusati, sich darauf, ob er ihn acceptiren, oder, in so weit es den Rechten gemäss, referiren wolle, zu erklären schuldig seyn solle ...

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar unterm 11ten November 1744 verordnet worden, dass bey Berschickung der Akten an eine Juristen-Fakultät, insonderheit auf die Akademie zu Helmstädt Rücksicht genommen werden solle ...

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. Da von verschiedenen Papier-Fabrikanten im Lande Beschwerde darüber geführt worden, dass dem Inhalt, besonders der Vorschrift des 6ten [sec]. der wegen des Aufkaufs der Lumpen unterm 29sten Jan. 1787 erlassenen Verordnung nicht allenthalben nachgelebt, vorzüglich aber bemerkt werde, dass die hausirenden Lumpen-Sammler nicht immer die gehörigen Pässe von ihren Committenten, den Papier-Müllern oder deren Faktoren, oder doch solche Pässe bei sich führen, welche älter als drei Jahre und nicht gehörig renovirt sind ...

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Obgleich durch die Landes-Verordnung d.d. den 2. Nov. 1767, die Abstellung der Fastnachts-Schwärmereyen und anderer Unziemlichkeiten auf dem platten Lande betreffend, auch die Ungezogenheiten der Knechte und Mägde in den Winter-Spinnestuben aufs schärfste verboten worden ...

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar durch eine Verordnung vom 8 December 1774, welche von Wort zu Wort also lautet ...

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Ob zwar in Unserer erneuerten Höchsten Verordnung vom 29. Jun. 1778, die Bestimmung der Hege- und Setz-Zeit betr. der vormalige Termin zu Eröfnung der Tagden, aus bewegenden Ursachen und hauptsächlich in Rücksicht der, besonders in den kälteren Gegenden des Harzes gewöhnlich später eintretenden Erndten, bereits abgeändert und auf den 4. Sept. festgesetzet worden, gleichwohl die diesjährige ausserordentliche die Zeitigung der Feldfrüchte ungewöhnlich verzögernde Witterung veranlasset ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Ob zwar in Unserer erneuerten Höchsten Verordnung vom 29. Jun. 1778, die Bestimmung der Hege- und Setz-Zeit betr. der vormalige Termin zu Eröfnung der Tagden, aus bewegenden Ursachen und hauptsächlich in Rücksicht der, besonders in den kälteren Gegenden des Harzes gewöhnlich später eintretenden Erndten, bereits abgeändert und auf den 4. Sept. festgesetzet worden, gleichwohl die diesjährige ausserordentliche die Zeitigung der Feldfrüchte ungewöhnlich verzögernde Witterung veranlasset ... by : Braunschweig (Duchy)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Ob zwar in Unserer erneuerten Höchsten Verordnung vom 29. Jun. 1778, die Bestimmung der Hege- und Setz-Zeit betr. der vormalige Termin zu Eröfnung der Tagden, aus bewegenden Ursachen und hauptsächlich in Rücksicht der, besonders in den kälteren Gegenden des Harzes gewöhnlich später eintretenden Erndten, bereits abgeändert und auf den 4. Sept. festgesetzet worden, gleichwohl die diesjährige ausserordentliche die Zeitigung der Feldfrüchte ungewöhnlich verzögernde Witterung veranlasset ... written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on 1785 with total page 1 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. Ob zwar durch die Verordnung vom 10ten dieses Monats das Brandteweinbrennen von Rocken während der dermaligen Fruchtsperre verboten worden ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. Ob zwar durch die Verordnung vom 10ten dieses Monats das Brandteweinbrennen von Rocken während der dermaligen Fruchtsperre verboten worden ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. fügen hiemit zu wissen, demnach schon in der wegen Errichtung eines Leihhauses in Braunschweig publicirten Verordnung vom 9ten März 1765. (sec.) 40 vorläufig vestgesetzt worden ...

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