Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, ... Entbieten N. allen und jeden, ... vornemlich aber allen denen jenigen, so bey denen Flüssen der Triesten, Schwächet, Wien und Thulln, wohnhaft seynd, und daselbst ihr Fuhrwerck hin und wieder haben, darunter auch die jenige begriffen seyn sollen, so nechst des Holtz-Rechens bey Münckendorf in- und aus Hungarn fahren, Unsere Gnad, und alles Gutes, und ist von selbst Jedermänniglich ... bekannt, was Ungelgenheit einige Jahr hero zu Wien, ... entstanden, daß die Nohtdurft Brenn-Holtz so schwerlich herbey geschaft werden können, ...

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Book Synopsis Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, ... Entbieten N. allen und jeden, ... vornemlich aber allen denen jenigen, so bey denen Flüssen der Triesten, Schwächet, Wien und Thulln, wohnhaft seynd, und daselbst ihr Fuhrwerck hin und wieder haben, darunter auch die jenige begriffen seyn sollen, so nechst des Holtz-Rechens bey Münckendorf in- und aus Hungarn fahren, Unsere Gnad, und alles Gutes, und ist von selbst Jedermänniglich ... bekannt, was Ungelgenheit einige Jahr hero zu Wien, ... entstanden, daß die Nohtdurft Brenn-Holtz so schwerlich herbey geschaft werden können, ... by : Karl VI. (Heiliges Römisches Reich, Kaiser)

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Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, ... Entbieten allen, ... Unsere Gnad, und geben Euch hiemit Gnädigist zu vernehmen; wird auch einem jeden ohne deme wol-erinnerlich allergehorsamst beywonen, wie zu mehrmalen durch Uns, ... unterschiedliche ... Generalia und Mandata publiciret, und denen Land-Gerichtern, Grund- und Dorfobrigkeiten unter scharfesten Bedrohungen anbefohlen worden seye, daß selbe die durch Anwachsung des also zahlreich herum-streichenden Raub- und Zigeuner-Gesindels auf das empfindlichste gekränckte allgemeine Landes-Sicherheit, ..., wiederumen herzustellen sich beeiferen, ... sollen. ...

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WIr Carl der Sechste von Gottes Gnaden, Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien und Sclavonien [et]c. König. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, Steyr, Kärndten, Crain und Würtemberg, Graff zu tyrol [et]c. Entbieten allen und jeden, denen dieser Unser Kayserlicher offener Brieff vorkombt und nachfolgender massen angehet, Unser Kayserliche Gnad [et]c. Und fürgen denenselben sambt und sonders hiemit zuwissen, das, obwohlen auff verschiedenen hiebevor gehaltenen Reichs-Tägen

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WIr Carl der Sechste von Gottes Gnaden, Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien und Sclavonien [et]c. König. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, Steyr, Kärndten, Crain und Würtemberg, Graff zu tyrol [et]c. Entbieten allen und jeden, denen dieser Unser Kayserlicher offener Brieff vorkombt und nachfolgender massen angehet, Unser Kayserliche Gnad [et]c. Und fürgen denenselben sambt und sonders hiemit zuwissen, das, obwohlen auff verschiedenen hiebevor gehaltenen Reichs-Tägen, und sonsten weyland Unsere Glorwürdigste Vorfahren am Reich, Römische Kaysere und Könige mit deren Churfürsten, Fürsten und Ständen deß Heil. Römischen Reichs gutem zeitigem Rath und Vereinigung, Gesätz- und Ordnungen dahin außgehen lassen, daß keiner, von was für unter denen im Reich zugelassenen Glaubens-Bekandtnussen er auch seyn möge, den andern, so nicht seiner Religion ist, weniger aber die Blauben selbsten, mit Worten, lästerlichen Büchern, Schrifften, Schmühe-Karten, schimpfflichen Gedichten, Gemählden, Kupfferstichen, oder anderen dergleichen Erfindungen boßhafft- ohnbescheidener Weise angreiffen ...

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Download or read book WIr Carl der Sechste von Gottes Gnaden, Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien und Sclavonien [et]c. König. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, Steyr, Kärndten, Crain und Würtemberg, Graff zu tyrol [et]c. Entbieten allen und jeden, denen dieser Unser Kayserlicher offener Brieff vorkombt und nachfolgender massen angehet, Unser Kayserliche Gnad [et]c. Und fürgen denenselben sambt und sonders hiemit zuwissen, das, obwohlen auff verschiedenen hiebevor gehaltenen Reichs-Tägen, und sonsten weyland Unsere Glorwürdigste Vorfahren am Reich, Römische Kaysere und Könige mit deren Churfürsten, Fürsten und Ständen deß Heil. Römischen Reichs gutem zeitigem Rath und Vereinigung, Gesätz- und Ordnungen dahin außgehen lassen, daß keiner, von was für unter denen im Reich zugelassenen Glaubens-Bekandtnussen er auch seyn möge, den andern, so nicht seiner Religion ist, weniger aber die Blauben selbsten, mit Worten, lästerlichen Büchern, Schrifften, Schmühe-Karten, schimpfflichen Gedichten, Gemählden, Kupfferstichen, oder anderen dergleichen Erfindungen boßhafft- ohnbescheidener Weise angreiffen ... written by and published by . This book was released on 1715 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Carl der Sechste, von Gottes Gnaden/ erwählter Römischer Kayser/ ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten/ Fürsten/ Geist- und Weltlichen Prälaten/ Grafen/ ... Unsere Freundschafft/ ... und thun euch hiermit zu wissen: Nachdem vorgekommen/ daß/ obzwar in verschiedenen Reichs-Abschieden/ insonderheit aber/ der eingerichteten Reformation guter Policey/ im Jahr 1530. ... sodann 1577. ... wegen Abstellung der bey den Handwerckern insgemein sowohl/ als absonderlich mit denen Handwercks-Knechten/ Söhnen/ Gesellen und Lehr-Knaben eingerissenen Mißbräuche ... Als ist vor nöthig erachtet worden/ obgedachte Satzungen/ ... nicht allein zu erneuern/ sondern ... zu verbessern und zu vermehren

Download Wir Carl der Sechste, von Gottes Gnaden/ erwählter Römischer Kayser/ ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten/ Fürsten/ Geist- und Weltlichen Prälaten/ Grafen/ ... Unsere Freundschafft/ ... und thun euch hiermit zu wissen: Nachdem vorgekommen/ daß/ obzwar in verschiedenen Reichs-Abschieden/ insonderheit aber/ der eingerichteten Reformation guter Policey/ im Jahr 1530. ... sodann 1577. ... wegen Abstellung der bey den Handwerckern insgemein sowohl/ als absonderlich mit denen Handwercks-Knechten/ Söhnen/ Gesellen und Lehr-Knaben eingerissenen Mißbräuche ... Als ist vor nöthig erachtet worden/ obgedachte Satzungen/ ... nicht allein zu erneuern/ sondern ... zu verbessern und zu vermehren PDF Online Free

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Wir Carl der Sechste, von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, ... Entbieten N. allen ... insonderheit denen an denen Hungarischen gräntzenden ... Land-Gerichtern Unsere Gnad, und geben euch beynebens zuvernehmen, ..., was für Strassen-Raubereyen, und Land-verderblich Excessen durch das ... zusammen rottirte Zigeiner-Gesind bishero verübet worden, ...

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WIR CARL der Siebende, von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nieder-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, Ertz-Hertzog in Oesterreich, deß Heil. Römischen Reichs Churfürst, Land-Graf zu Leuchtenberg, [et]c. [et]c. [et]c. ENtbieten all- und jeden Unsern Landrichtern, Gerichtsschreibern, Richtern, dann Hofmarcks-Inhabern, Stadt- und Marckts-Obrigkeiten, auch sammentlich Unsern Beambten, was Weesen sie immer seynd, Unsern Allergnädigsten Gruß und Gnad zuvor, und geben denenselben hiemit Allergnädigst zu vernehmen, daß, ob Wür gleich der gäntzlichen Zuversicht gelebt, es würden sich gesambt Unsere getreue Unterthanen, hauptsächlichen aber die in Unsern Landen aufgestellte Land-Fähnler, und Ausschüsser, zufolge Unsern ehelängst an Unsere Landes-Regierung erlassenen Allergnädigsten Befehl zu ihren respective Regimentern und angewisenen Posten, umb so unfehlbarer schuld-gehorsambst, und so zusagen, mit freudigem Gemüth einfinden und willigst stellen, als Land-kündig und ausser allen Zweiffel, daß deren Beruffung fürnemblich dahin angesehen, auch Unser fürnehmstes Augenmerck von der Zeit an, deß Uns abgenöthigt- fürwaltenden schwären Kriegs allzeit dahingerichtet ware, mit deren so pflichtmässig als schuldigsten Beystand denen biß anhero so auf verschidene Art dem gesambt- theuren Vatterland allerhärtest zugestossenen feindlichen Bedruckungen zu steuren ...

Download WIR CARL der Siebende, von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nieder-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, Ertz-Hertzog in Oesterreich, deß Heil. Römischen Reichs Churfürst, Land-Graf zu Leuchtenberg, [et]c. [et]c. [et]c. ENtbieten all- und jeden Unsern Landrichtern, Gerichtsschreibern, Richtern, dann Hofmarcks-Inhabern, Stadt- und Marckts-Obrigkeiten, auch sammentlich Unsern Beambten, was Weesen sie immer seynd, Unsern Allergnädigsten Gruß und Gnad zuvor, und geben denenselben hiemit Allergnädigst zu vernehmen, daß, ob Wür gleich der gäntzlichen Zuversicht gelebt, es würden sich gesambt Unsere getreue Unterthanen, hauptsächlichen aber die in Unsern Landen aufgestellte Land-Fähnler, und Ausschüsser, zufolge Unsern ehelängst an Unsere Landes-Regierung erlassenen Allergnädigsten Befehl zu ihren respective Regimentern und angewisenen Posten, umb so unfehlbarer schuld-gehorsambst, und so zusagen, mit freudigem Gemüth einfinden und willigst stellen, als Land-kündig und ausser allen Zweiffel, daß deren Beruffung fürnemblich dahin angesehen, auch Unser fürnehmstes Augenmerck von der Zeit an, deß Uns abgenöthigt- fürwaltenden schwären Kriegs allzeit dahingerichtet ware, mit deren so pflichtmässig als schuldigsten Beystand denen biß anhero so auf verschidene Art dem gesambt- theuren Vatterland allerhärtest zugestossenen feindlichen Bedruckungen zu steuren ... PDF Online Free

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Wir Carl der Sechste, von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser ... Entbieten N. allen und jeden ... unsere ... Gnad ... und fügen Euch hiemit Gnädigst zu wissen; Nachdeme Wir gleich bey angetrettener Regierung ... beobachtet, daß in denenselben die Commercien ... gäntzlich darnieder liegen ...

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Wir Carl der Siebende, von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nieder-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog ... Entbieten all- und jeden Unsern Landrichtern, Gerichtsschreibern ... Unsern Allergnädigsten Gruß und Gnad zuvor, und geben denenselben hiemit Allergnädigst zu vernehmen, daß, ob Wür gleich der gäntzlichen Zuversicht gelebt, es würden sich gesambt Unsere getreue Unterthanen, hauptsächlichen aber die in Unsern Landen aufgestellte Land-Fähnler, und Ausschüsser ...

Download Wir Carl der Siebende, von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nieder-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog ... Entbieten all- und jeden Unsern Landrichtern, Gerichtsschreibern ... Unsern Allergnädigsten Gruß und Gnad zuvor, und geben denenselben hiemit Allergnädigst zu vernehmen, daß, ob Wür gleich der gäntzlichen Zuversicht gelebt, es würden sich gesambt Unsere getreue Unterthanen, hauptsächlichen aber die in Unsern Landen aufgestellte Land-Fähnler, und Ausschüsser ... PDF Online Free

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Download or read book Wir Carl der Siebende, von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nieder-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog ... Entbieten all- und jeden Unsern Landrichtern, Gerichtsschreibern ... Unsern Allergnädigsten Gruß und Gnad zuvor, und geben denenselben hiemit Allergnädigst zu vernehmen, daß, ob Wür gleich der gäntzlichen Zuversicht gelebt, es würden sich gesambt Unsere getreue Unterthanen, hauptsächlichen aber die in Unsern Landen aufgestellte Land-Fähnler, und Ausschüsser ... written by and published by . This book was released on 1742 with total page 36 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser, ... Entbieten allen und jeden Unserer Königlich-Böheimbischen Erb-Landen Inwohneren, und Unterthanen, ... Kayser- und Königliche Gnad, ... hiemit gnädigst zu vernehmen: Nachdeme Wir in dem Heiligen Römischen Reich ... die zu Abstellung deren bey denen Handwercken ... eingerissenen Missbräuchen bereits vor geraumen Zeiten, und zu verschiedenen mahlen ergangene heylsambe Verordnungen zu erneuern, theils zu vermehren, und zu verbesseren für nöthig erachtet; Als haben Wir ... gleichfalls in Unseren ... Königlich-Böhmischen Erb-Landen aus Königlicher Gewalt und Macht, in Handwercks-Sachen folgende Satzungen zu genauer Beobachtung im vim legis publiciren zu lassen befunden

Download Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser, ... Entbieten allen und jeden Unserer Königlich-Böheimbischen Erb-Landen Inwohneren, und Unterthanen, ... Kayser- und Königliche Gnad, ... hiemit gnädigst zu vernehmen: Nachdeme Wir in dem Heiligen Römischen Reich ... die zu Abstellung deren bey denen Handwercken ... eingerissenen Missbräuchen bereits vor geraumen Zeiten, und zu verschiedenen mahlen ergangene heylsambe Verordnungen zu erneuern, theils zu vermehren, und zu verbesseren für nöthig erachtet; Als haben Wir ... gleichfalls in Unseren ... Königlich-Böhmischen Erb-Landen aus Königlicher Gewalt und Macht, in Handwercks-Sachen folgende Satzungen zu genauer Beobachtung im vim legis publiciren zu lassen befunden PDF Online Free

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Book Synopsis Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser, ... Entbieten allen und jeden Unserer Königlich-Böheimbischen Erb-Landen Inwohneren, und Unterthanen, ... Kayser- und Königliche Gnad, ... hiemit gnädigst zu vernehmen: Nachdeme Wir in dem Heiligen Römischen Reich ... die zu Abstellung deren bey denen Handwercken ... eingerissenen Missbräuchen bereits vor geraumen Zeiten, und zu verschiedenen mahlen ergangene heylsambe Verordnungen zu erneuern, theils zu vermehren, und zu verbesseren für nöthig erachtet; Als haben Wir ... gleichfalls in Unseren ... Königlich-Böhmischen Erb-Landen aus Königlicher Gewalt und Macht, in Handwercks-Sachen folgende Satzungen zu genauer Beobachtung im vim legis publiciren zu lassen befunden by : Karl VI (Kaiser des Römisch-deutschen Reiches)

Download or read book Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser, ... Entbieten allen und jeden Unserer Königlich-Böheimbischen Erb-Landen Inwohneren, und Unterthanen, ... Kayser- und Königliche Gnad, ... hiemit gnädigst zu vernehmen: Nachdeme Wir in dem Heiligen Römischen Reich ... die zu Abstellung deren bey denen Handwercken ... eingerissenen Missbräuchen bereits vor geraumen Zeiten, und zu verschiedenen mahlen ergangene heylsambe Verordnungen zu erneuern, theils zu vermehren, und zu verbesseren für nöthig erachtet; Als haben Wir ... gleichfalls in Unseren ... Königlich-Böhmischen Erb-Landen aus Königlicher Gewalt und Macht, in Handwercks-Sachen folgende Satzungen zu genauer Beobachtung im vim legis publiciren zu lassen befunden written by Karl VI (Kaiser des Römisch-deutschen Reiches) and published by . This book was released on 1731 with total page 26 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Carl von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser ... Entbieten allen und Jeden ... was Würden, Stand und wessens Sie seynd, denen dieses Unser Kayserliches Patent fürkombt und darmit ersucht werden, Unsern ... Willen ... gnädigst zu vernöhmen, welcher Gestalt Wir den der falche [!] Müntze halber zur Hafft gebrachten Frantz Sebastian Martin Fuchs, dann sein Eheweib Anna Barbara und den Juden Salomon Hörschell, als welche sich dieses verbotten ärgerlichen Verbrächens in Unserem Marggraffthumb Mähren mit theilhafftig gemacht, ...

Download Wir Carl von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser ... Entbieten allen und Jeden ... was Würden, Stand und wessens Sie seynd, denen dieses Unser Kayserliches Patent fürkombt und darmit ersucht werden, Unsern ... Willen ... gnädigst zu vernöhmen, welcher Gestalt Wir den der falche [!] Müntze halber zur Hafft gebrachten Frantz Sebastian Martin Fuchs, dann sein Eheweib Anna Barbara und den Juden Salomon Hörschell, als welche sich dieses verbotten ärgerlichen Verbrächens in Unserem Marggraffthumb Mähren mit theilhafftig gemacht, ... PDF Online Free

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Book Synopsis Wir Carl von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser ... Entbieten allen und Jeden ... was Würden, Stand und wessens Sie seynd, denen dieses Unser Kayserliches Patent fürkombt und darmit ersucht werden, Unsern ... Willen ... gnädigst zu vernöhmen, welcher Gestalt Wir den der falche [!] Müntze halber zur Hafft gebrachten Frantz Sebastian Martin Fuchs, dann sein Eheweib Anna Barbara und den Juden Salomon Hörschell, als welche sich dieses verbotten ärgerlichen Verbrächens in Unserem Marggraffthumb Mähren mit theilhafftig gemacht, ... by :

Download or read book Wir Carl von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser ... Entbieten allen und Jeden ... was Würden, Stand und wessens Sie seynd, denen dieses Unser Kayserliches Patent fürkombt und darmit ersucht werden, Unsern ... Willen ... gnädigst zu vernöhmen, welcher Gestalt Wir den der falche [!] Müntze halber zur Hafft gebrachten Frantz Sebastian Martin Fuchs, dann sein Eheweib Anna Barbara und den Juden Salomon Hörschell, als welche sich dieses verbotten ärgerlichen Verbrächens in Unserem Marggraffthumb Mähren mit theilhafftig gemacht, ... written by and published by . This book was released on 1716 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Josephus von Gottes Genaden, Erwöhlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, König zu Hungarn, vnd Böhaimb, [et]c. Entbieten allen vnd jeden Unseren Vicedomben, Renntmaistern, Pflegern, Pflegs-Verwaltern, Richtern, vnd all Unseren Beambten: wie nicht weniger denen von Unser lieben vnd getreuen Landschafft, vnd allen Ständten: Auch ins gemain all Unseren Underthanen der Landen zu Bayrn: dann denen Jenigen, so anderer Orthen seßhafft: aber in denen Bayrischen Landen Rennt- Gilt- vnd Einkunfften haben, Unseren Gruß vnd Gnad anvor, vnd geben denselben hiemit zuvernemmen. Ob schon die bey vorwehrendem Reichs-Krieg Uns obligenden vngemaine Kosten so groß, daß selbe anheur, wie vor einem Jahr die Außschreibung vier, vnd ainer halben Steur erforderten, So haben Wir doch auff gemacht allergehorsambiste Vorstellung Unser lieben vnd getreuen Landschafft, forderist aber in Ansehung der vnterm 12. Junij vor einem Jahr außgeschribnen gantzen Steur, welche Wir an denen heurigen Hybernal-Anlagen abgehen zlassen [!], zugesagt, allergnädigist entschlossen, vor anheur von denen gesambten Lands-Unterthanen allain drey gantze Steuren einforderen, vnd dardurch jedem den Betrag der vorermeldten vorjährigen gantzen Steur in Handen vnd Bonification zuüberlassen

Download Josephus von Gottes Genaden, Erwöhlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, König zu Hungarn, vnd Böhaimb, [et]c. Entbieten allen vnd jeden Unseren Vicedomben, Renntmaistern, Pflegern, Pflegs-Verwaltern, Richtern, vnd all Unseren Beambten: wie nicht weniger denen von Unser lieben vnd getreuen Landschafft, vnd allen Ständten: Auch ins gemain all Unseren Underthanen der Landen zu Bayrn: dann denen Jenigen, so anderer Orthen seßhafft: aber in denen Bayrischen Landen Rennt- Gilt- vnd Einkunfften haben, Unseren Gruß vnd Gnad anvor, vnd geben denselben hiemit zuvernemmen. Ob schon die bey vorwehrendem Reichs-Krieg Uns obligenden vngemaine Kosten so groß, daß selbe anheur, wie vor einem Jahr die Außschreibung vier, vnd ainer halben Steur erforderten, So haben Wir doch auff gemacht allergehorsambiste Vorstellung Unser lieben vnd getreuen Landschafft, forderist aber in Ansehung der vnterm 12. Junij vor einem Jahr außgeschribnen gantzen Steur, welche Wir an denen heurigen Hybernal-Anlagen abgehen zlassen [!], zugesagt, allergnädigist entschlossen, vor anheur von denen gesambten Lands-Unterthanen allain drey gantze Steuren einforderen, vnd dardurch jedem den Betrag der vorermeldten vorjährigen gantzen Steur in Handen vnd Bonification zuüberlassen PDF Online Free

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Book Synopsis Josephus von Gottes Genaden, Erwöhlter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, König zu Hungarn, vnd Böhaimb, [et]c. Entbieten allen vnd jeden Unseren Vicedomben, Renntmaistern, Pflegern, Pflegs-Verwaltern, Richtern, vnd all Unseren Beambten: wie nicht weniger denen von Unser lieben vnd getreuen Landschafft, vnd allen Ständten: Auch ins gemain all Unseren Underthanen der Landen zu Bayrn: dann denen Jenigen, so anderer Orthen seßhafft: aber in denen Bayrischen Landen Rennt- Gilt- vnd Einkunfften haben, Unseren Gruß vnd Gnad anvor, vnd geben denselben hiemit zuvernemmen. Ob schon die bey vorwehrendem Reichs-Krieg Uns obligenden vngemaine Kosten so groß, daß selbe anheur, wie vor einem Jahr die Außschreibung vier, vnd ainer halben Steur erforderten, So haben Wir doch auff gemacht allergehorsambiste Vorstellung Unser lieben vnd getreuen Landschafft, forderist aber in Ansehung der vnterm 12. Junij vor einem Jahr außgeschribnen gantzen Steur, welche Wir an denen heurigen Hybernal-Anlagen abgehen zlassen [!], zugesagt, allergnädigist entschlossen, vor anheur von denen gesambten Lands-Unterthanen allain drey gantze Steuren einforderen, vnd dardurch jedem den Betrag der vorermeldten vorjährigen gantzen Steur in Handen vnd Bonification zuüberlassen by : Heiliges Römisches Reich Kaiser

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Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser ... Entbieten allen und jeden, denen dieses Unser Patent zu lesen vorkommet, Unsere Gnad, und geben denenselben zu vernehmen: welchergestalten Wir von einiger Zeit hero beobachtet, daß der ohnmäßige Pracht, sonderlich in denen Kleidern, Geschmuck und Silber ...

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Book Synopsis Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser ... Entbieten allen und jeden, denen dieses Unser Patent zu lesen vorkommet, Unsere Gnad, und geben denenselben zu vernehmen: welchergestalten Wir von einiger Zeit hero beobachtet, daß der ohnmäßige Pracht, sonderlich in denen Kleidern, Geschmuck und Silber ... by : Karl (Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, VI.)

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Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser ... Entbieten N. allen und jeden Unsers Ertz-Hertzogthums Oesterreichs Innwohnern und Ochsen Handels-Leuten, wer die immer seyn, Unsere Gnad, und fügen hiemit gnädigst zuvernehmen, was gestalten Unserer N. Oe. Regierung und Cammer Unser Ministerial- Banco Deputation angezeiget, wie dass von einiger Zeit hero die Erfahrenheit gegeben, dass bey so häuffig ertheilenden Pässen, Viehe in Hungarn zuerkauffen auf allhieigen Ochsen-Griess, von denen Landmaistern, auch andern Fleischhackern nur etwelche wenige Stuck gleichsam pro forma erkauffet, mithin der Ochsen-Griess, auf welchen als ein Principal so wol in Ansehung des gemeinen Wesens, als auch Unsers Kayserl. Cammeral-Gefäll hauptsächlich zu reflectiren, wegen des bey nicht erfolgenden Verkauf beschehenden grossen Abtrieh dergestalten geschwächt würde ...

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Book Synopsis Wir Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser ... Entbieten N. allen und jeden Unsers Ertz-Hertzogthums Oesterreichs Innwohnern und Ochsen Handels-Leuten, wer die immer seyn, Unsere Gnad, und fügen hiemit gnädigst zuvernehmen, was gestalten Unserer N. Oe. Regierung und Cammer Unser Ministerial- Banco Deputation angezeiget, wie dass von einiger Zeit hero die Erfahrenheit gegeben, dass bey so häuffig ertheilenden Pässen, Viehe in Hungarn zuerkauffen auf allhieigen Ochsen-Griess, von denen Landmaistern, auch andern Fleischhackern nur etwelche wenige Stuck gleichsam pro forma erkauffet, mithin der Ochsen-Griess, auf welchen als ein Principal so wol in Ansehung des gemeinen Wesens, als auch Unsers Kayserl. Cammeral-Gefäll hauptsächlich zu reflectiren, wegen des bey nicht erfolgenden Verkauf beschehenden grossen Abtrieh dergestalten geschwächt würde ... by : Holy Roman Empire. Emperor (1711-1740 : Charles VI)

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Verordnung für das Handwerkswesen

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Book Synopsis Verordnung für das Handwerkswesen by : Karl (Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, VI.)

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Wir Karl der Sechste, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches... entbieten allen und jeden Kurfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen Prälaten, Grafen... alles Gute, und geben Euer Liebden... zu vernehmen...

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Book Synopsis Wir Karl der Sechste, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches... entbieten allen und jeden Kurfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen Prälaten, Grafen... alles Gute, und geben Euer Liebden... zu vernehmen... by :

Download or read book Wir Karl der Sechste, von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kaiser, zu allen Zeiten Mehrer des Reiches... entbieten allen und jeden Kurfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen Prälaten, Grafen... alles Gute, und geben Euer Liebden... zu vernehmen... written by and published by . This book was released on 1733 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

WIR CARL der Sibende, von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nidern-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, Ertz-Herzog in Oesterreich, deß Heil. Röm. Reichs Chur-Fürst, Land-Graf zu Leuchtenberg [et]c. [et]c. [et]c. NAchdeme durch die Gnad und den Beystand deß Allerhöchsten, die in Unsern Churfürstenthum und Landen zu Bayrn, mit Anfang deß heurige[n] Jahrs eingetrunge[n] feindliche Völcker, mitls Unserer gerechten Waffenaus denen mehristen Orthen und haltbahren Plätzen nit allein bereits vertriben worden, sonderen auch unsere Trouppen von allen Seiten in Bewegung stehen, den Feind ferners und so weit zu verfolgen, daß unsere von GOtt anvertrauthe Land und Leuth, von desselben bißhero außgeübten Hostilitäten, und ohnmäßigen Contribution in Gelt und Naturalien, auch Brand und Plünderung, gäntzlich liberirt, und bey dem ihrigen erhalten werden, oder von denen bereits erlittenen Schäden widerumben respiriren mögen; So kan und würdet männiglich von selbsten begreiffen, und sich vernünfftig beyfallen lassen, daß zu Verpflegung unserer zahlreichen Mannschafft zu Pferdt und Fueß, auch Bestreittung anderer höchst-nothwendigen Kriegs-Außgaben, eine nahmhaffte Summa Gelt erforderlich seye ...

Download WIR CARL der Sibende, von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nidern-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, Ertz-Herzog in Oesterreich, deß Heil. Röm. Reichs Chur-Fürst, Land-Graf zu Leuchtenberg [et]c. [et]c. [et]c. NAchdeme durch die Gnad und den Beystand deß Allerhöchsten, die in Unsern Churfürstenthum und Landen zu Bayrn, mit Anfang deß heurige[n] Jahrs eingetrunge[n] feindliche Völcker, mitls Unserer gerechten Waffenaus denen mehristen Orthen und haltbahren Plätzen nit allein bereits vertriben worden, sonderen auch unsere Trouppen von allen Seiten in Bewegung stehen, den Feind ferners und so weit zu verfolgen, daß unsere von GOtt anvertrauthe Land und Leuth, von desselben bißhero außgeübten Hostilitäten, und ohnmäßigen Contribution in Gelt und Naturalien, auch Brand und Plünderung, gäntzlich liberirt, und bey dem ihrigen erhalten werden, oder von denen bereits erlittenen Schäden widerumben respiriren mögen; So kan und würdet männiglich von selbsten begreiffen, und sich vernünfftig beyfallen lassen, daß zu Verpflegung unserer zahlreichen Mannschafft zu Pferdt und Fueß, auch Bestreittung anderer höchst-nothwendigen Kriegs-Außgaben, eine nahmhaffte Summa Gelt erforderlich seye ... PDF Online Free

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Book Synopsis WIR CARL der Sibende, von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nidern-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, Ertz-Herzog in Oesterreich, deß Heil. Röm. Reichs Chur-Fürst, Land-Graf zu Leuchtenberg [et]c. [et]c. [et]c. NAchdeme durch die Gnad und den Beystand deß Allerhöchsten, die in Unsern Churfürstenthum und Landen zu Bayrn, mit Anfang deß heurige[n] Jahrs eingetrunge[n] feindliche Völcker, mitls Unserer gerechten Waffenaus denen mehristen Orthen und haltbahren Plätzen nit allein bereits vertriben worden, sonderen auch unsere Trouppen von allen Seiten in Bewegung stehen, den Feind ferners und so weit zu verfolgen, daß unsere von GOtt anvertrauthe Land und Leuth, von desselben bißhero außgeübten Hostilitäten, und ohnmäßigen Contribution in Gelt und Naturalien, auch Brand und Plünderung, gäntzlich liberirt, und bey dem ihrigen erhalten werden, oder von denen bereits erlittenen Schäden widerumben respiriren mögen; So kan und würdet männiglich von selbsten begreiffen, und sich vernünfftig beyfallen lassen, daß zu Verpflegung unserer zahlreichen Mannschafft zu Pferdt und Fueß, auch Bestreittung anderer höchst-nothwendigen Kriegs-Außgaben, eine nahmhaffte Summa Gelt erforderlich seye ... by :

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