Von Gottes Gnaden Wir Rudolff Augusts/ und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Es ist vorhin bekandt/ was Wir der frembden Werbungen halber ... für ernste Edicte ... publiciren lassen. Wann Wir aber ... vernehmen/ daß ... in Unsern Hartz- und Weser-Districten einige frembde Werber sich heimlich aufhalten ... sollen ... und Wir solches ... keines weges gestatten können ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Rudolff Augusts/ und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Es ist vorhin bekandt/ was Wir der frembden Werbungen halber ... für ernste Edicte ... publiciren lassen. Wann Wir aber ... vernehmen/ daß ... in Unsern Hartz- und Weser-Districten einige frembde Werber sich heimlich aufhalten ... sollen ... und Wir solches ... keines weges gestatten können ... by : Anton Ulrich (Braunschweig-Lüneburg, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden Wir Rudolff Augusts, und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Es ist vorhin bekandt, was Wir der frembden Werbungen halber ... für ernste Edicte ... publiciren lassen. Wann Wir aber ... vernehmen, dass ... in Unsern Hartz- und Weser-Districten einige frembde Werber sich heimlich aufhalten ... sollen ... und Wir solches ... keines weges gestatten können ...

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Von Gottes Gnaden Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Es ist vorhin bekandt, was Wir der frembden Werbungen halber ... für ernste Edicte ... publiciren lassen. Wann Wir aber ... vernehmen, dass ... in Unserm Weser-District einige frembde Werber sich heimlich aufhalten, einige Unserer Unterthanen unter der Hand an sich ziehen ... sollen ... Als wird ... ernstlich anbefohlen ..., sich ... nach solchen frembden Werbern ... zu erkundigen ...

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Von Gottes Gnaden/ Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Es ist vorhin bekandt/ was Wir der frembden Werbungen halber ... für ernste Edicte ... publiciren lassen. Wann Wir aber ... vernehmen/ daß ... in Unserm Weser-District einige frembde Werber sich heimlich aufhalten/ einige Unserer Unterthanen unter der Hand an sich ziehen ... sollen ... Als wird ... ernstlich anbefohlen .../ sich ... nach solchen frembden Werbern zu erkundigen ...

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Von Gottes Gnaden Wir Rudolff Augusts, und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Fügen hiemit zuwissen, Demnach Wir vernehmen, wasgestalt in dem Magdeburgischen und Halberstädtischen die Aus- und Abfuhr des Korns an frembde Orther folglich auch in hiesiges Unser Fürstenthum und Lande ... gesperret worden ... So befehlen Wir ... dass Sie von nun an ... weder für sich selbst einig Korn ausserhalb Landes verfahren noch verkauffen lassen ...

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Von Gottes Gnaden, Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Fügen hiemit zu wissen, ist auch vorhin zur gnüge bekandt, was massen Wir wegen der in Unsern Fürstenthum und Landen sich als zuhäuffig einschleichenden frembden, mehrern theils muhtwilligen Bettler, mittelst eines am 3. Octobris Anno 1698. promulgirten, auch nachgehends unterm 19. ejusdem dess nächst dara[...] eingetretenen 1699. Jahrs ereneurten und geschärfften offenen Edicts, gewisse Poenal-Verordnung ergehen lassen

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Von Gottes Gnaden Wir Rudolff Augusts und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Ob zwar bereits vorhin in Unsern ... Verordnungen ... versehen, dass das consummirende frembde Bier ... angemeldet ... werden solle, Nachdem Wir jedoch missfällig vernehmen, was gestalt ... Unserer Verordnunge nicht nachgelebet, sondern vielfältig Unterschleiff dabey vorgangen ...

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Von Gottes Gnaden Rudolff Augusts, und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Demnach Wir ... vernehmen müssen, dass Unserm am 15. Aprilis des jüngst abgewichenen 1691. Jahres publiciretem Fürstlichen Müntz-Edicte zuwieder allerhand frembde darin verbotene Müntz-Sorten ... wieder einschleichen ... Als wird ... anbefohlen, über obgedachtes ... Müntz-Edict ... nachdrücklich zuhalten ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Rudolff Augusts, und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Demnach Wir ... vernehmen müssen, dass Unserm am 15. Aprilis des jüngst abgewichenen 1691. Jahres publiciretem Fürstlichen Müntz-Edicte zuwieder allerhand frembde darin verbotene Müntz-Sorten ... wieder einschleichen ... Als wird ... anbefohlen, über obgedachtes ... Müntz-Edict ... nachdrücklich zuhalten ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden Wir Rudolff Augusts und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Ob zwar bereits vorhin in Unsern ... Verordnungen ... versehen/daß das consummirende frembde Bier ... angemeldet ... werden solle ; Nachdem Wir jedoch mißfällig vernehmen/ was gestalt ... Unserer Verordnunge nicht nachgelebet/ sondern vielfältig Unterschleiff dabey vorgangen ...

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Von Gottes Gnaden Wir Rudolff Augusts/ und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Fügen hiemit zuwissen: Daß/ ob Wir zwar ... noch am 21. April. des negst abgewichenen 1687.sten Jahres ein offenes Edict publiciren lassen/ alle und jede Land-Renterey-Gefälle ... auch der Zehend-Schatz hinfüro richtig abgefüret werden ... Wir dennoch ... vernehmen müssen/ daß ... der Zehend-Schatz guten theils zurück bleibe ...

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Von Gottes Gnaden Wir Rudolff Augusts/ und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Fügen hiemit zuwissen: Demnach Wir vernehmen/ wasgestalt in dem Magdeburgischen und Halberstädtischen die Aus- und Abfuhr des Korns an frembde Orther folglich auch in hiesiges Unser Fürstenthum und Lande ... gesperret worden ... So befehlen Wir ... daß Sie von nun an ... weder für sich selbst einig Korn ausserhalb Landes verfahren noch verkauffen lassen ...

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Von Gottes Gnaden Rudolff Augusts/ und Anthon Ulrich/ Gebrüdere/ Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. Demnach Wir ... vernehmen müssen/ daß Unserm am 15. Aprilis des jüngst abgewichenen 1691. Jahres publiciretem Fürstlichen Müntz-Edicte zuwieder allerhand frembde darin verbotene Müntz-Sorten ... wieder einschleichen ... Als wird ... anbefohlen/ über obgedachtes ... Müntz-Edict ... nachdrücklich zuhalten ...

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Von Gottes Gnaden, Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Ob zwar allbereit vorhin von Unsern Vorfahren an der Regierung, insonderheit in dem Landtages Abschiede de Anno 1597. heylsamlich verordnet, dass alle und jede Meyer damit denen Guts-Herren ihr utile dominium nicht intervertiret, und aus Meyer-Gütern nach Langheit der Zeit Erben- oder Zins-Güter gemachet werden mögen ... So müssen Wir jedoch mit besondern Missfallen vernehmen, wie über die Widersetzligkeit derer Meyer nichts destoweniger vielfältig zeithero geklaget worden ... So setzen, ordnen und wollen Wir hiemit, dass ... ein oder ander Meyer in denen vormahligen beschwerlichen Krieges-Zeiten und nachhero die neue Bemeyerung nicht gefundet, und also in praescriptione perpetuae coloniae sich fundiren wolte ... Immassen dann allen und jeden Obrigkeiten hiemit zugleich gnädigst und ernstlich anbefohlen wird ...

Download Von Gottes Gnaden, Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Ob zwar allbereit vorhin von Unsern Vorfahren an der Regierung, insonderheit in dem Landtages Abschiede de Anno 1597. heylsamlich verordnet, dass alle und jede Meyer damit denen Guts-Herren ihr utile dominium nicht intervertiret, und aus Meyer-Gütern nach Langheit der Zeit Erben- oder Zins-Güter gemachet werden mögen ... So müssen Wir jedoch mit besondern Missfallen vernehmen, wie über die Widersetzligkeit derer Meyer nichts destoweniger vielfältig zeithero geklaget worden ... So setzen, ordnen und wollen Wir hiemit, dass ... ein oder ander Meyer in denen vormahligen beschwerlichen Krieges-Zeiten und nachhero die neue Bemeyerung nicht gefundet, und also in praescriptione perpetuae coloniae sich fundiren wolte ... Immassen dann allen und jeden Obrigkeiten hiemit zugleich gnädigst und ernstlich anbefohlen wird ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Ob zwar allbereit vorhin von Unsern Vorfahren an der Regierung, insonderheit in dem Landtages Abschiede de Anno 1597. heylsamlich verordnet, dass alle und jede Meyer damit denen Guts-Herren ihr utile dominium nicht intervertiret, und aus Meyer-Gütern nach Langheit der Zeit Erben- oder Zins-Güter gemachet werden mögen ... So müssen Wir jedoch mit besondern Missfallen vernehmen, wie über die Widersetzligkeit derer Meyer nichts destoweniger vielfältig zeithero geklaget worden ... So setzen, ordnen und wollen Wir hiemit, dass ... ein oder ander Meyer in denen vormahligen beschwerlichen Krieges-Zeiten und nachhero die neue Bemeyerung nicht gefundet, und also in praescriptione perpetuae coloniae sich fundiren wolte ... Immassen dann allen und jeden Obrigkeiten hiemit zugleich gnädigst und ernstlich anbefohlen wird ... by : Braunschweig (Duchy)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Ob zwar allbereit vorhin von Unsern Vorfahren an der Regierung, insonderheit in dem Landtages Abschiede de Anno 1597. heylsamlich verordnet, dass alle und jede Meyer damit denen Guts-Herren ihr utile dominium nicht intervertiret, und aus Meyer-Gütern nach Langheit der Zeit Erben- oder Zins-Güter gemachet werden mögen ... So müssen Wir jedoch mit besondern Missfallen vernehmen, wie über die Widersetzligkeit derer Meyer nichts destoweniger vielfältig zeithero geklaget worden ... So setzen, ordnen und wollen Wir hiemit, dass ... ein oder ander Meyer in denen vormahligen beschwerlichen Krieges-Zeiten und nachhero die neue Bemeyerung nicht gefundet, und also in praescriptione perpetuae coloniae sich fundiren wolte ... Immassen dann allen und jeden Obrigkeiten hiemit zugleich gnädigst und ernstlich anbefohlen wird ... written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on 1703 with total page 1 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Demnach Wir missfällig vernehmen müssen, was gestalt zu nicht geringer Beschwerung Unserer Unterthanen, denenselben unter dem praetext der Krieges-Fuhren zum öfftern viele andere Fuhren unzulässiger Weise auffgebürdet worden ...

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Von Gottes Gnaden Wir Rudolph Augusts und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Es ist bekant und erinnerlich, was gestalt Wir ohnlängst wegen Anhaltung der Deserteurs ... für Verordnung ergehen lassen. Wann nun bey dem bevorstehenden Ab-March Unserer ... Trouppen, wohl zu vermuhten, dass deren einige Pflicht-vergessener Weise ausstreten mögten ... So wird allen ... Unterthanen ... anbefohlen ... sich solcher Verordnung gemäss zu bezeigen ...

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Von Gottes Gnaden Wir Rudolff Augusts und Anthon Ulrich, Gebrüdere, Hertzoge zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Fügen hiemit zuwissen, Wasgestalt Wir ... vernehmen müssen, Dass von ... aus Holland zurückgekommenen Officirern und Werbern bey denen ... verstatteten Werbungen ... excesse vorgehen, und von Ihnen die Leute auf öffentlichen Heer- und andern Strassen ... von Wagen und Pferden mit Gewalt weg genommen ... werden ...

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