Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Obzwar durch Unsre am 11ten Martii 1773 ergangene Verordnung denen Mißbräuchen des Cafféetrinkens Maaß und Ziel gesetzt worden, hiernächst auch, um diese heilsame Einrichtung desto besser aufrecht zu erhalten, durch einige Regierungs-Ausschreiben und das Edict vom 5ten April 1774 weitere Vorsehung geschehen ist, dem allen ohngeachtet aber gar viele Unterschleiffe und Contraventiones sich neuerdings wiederum geäussert haben ... [Cassell den 6ten Junii 1775]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Obzwar durch Unsre am 11ten Martii 1773 ergangene Verordnung denen Mißbräuchen des Cafféetrinkens Maaß und Ziel gesetzt worden, hiernächst auch, um diese heilsame Einrichtung desto besser aufrecht zu erhalten, durch einige Regierungs-Ausschreiben und das Edict vom 5ten April 1774 weitere Vorsehung geschehen ist, dem allen ohngeachtet aber gar viele Unterschleiffe und Contraventiones sich neuerdings wiederum geäussert haben ... [Cassell den 6ten Junii 1775] by : Landgraf Friedrich II. (Hessen-Kassel)

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen, ... Fügen jedermänniglich hierdurch zu wissen: Obwohl durch Unsre am 15ten Julii 1774. ergangene Verordnung Maaß und Ziel gesetzet worden, wie es mit dem Wollen-Ein-und Verkauf in Unseren Landen gehalten werden solle; So wollen Wir jedoch selbige aus bewegenden Ursachen dergestalt modificiren, daß die Ausfuhr der rohen Wolle jederzeit bis Petri-Tag verboten bleibe, nachher aber bis zu jeder Wollenschur ... erlaubt seyn solle. ...

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen ... hierdurch zu wissen: Obwohl durch Unsre am 15ten Julii 1774 ergangene Vorordnung Maaß und Ziel gesetzet worden, wie es mit dem Wollen-Ein- und Verkauf in Unseren Landes gehalten werden solle ... So geschehen Cassel den 13ten October 1775

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem in der unterm 30ten Januarii 1752 ergangenen Landesordnung verfüget worden, daß kein Ausländer in Unsere Staaten anders aufgenommen werden sollte, als wenn er zweyhundert Cammerfl. eigenes Vermögen habe, hierdurch aber mancher Fremde abgehalten worden, sich hiesiger Orten niederzulassen ... [Cassell den 1ten November 1773]

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem vorhin dm § 3 der unterm 4ten April 1766 emanirten Verordnung Unser gnädigster Befehl dahin gegangen, daß die unterste Etage der Häuser in Städten und Dörfern on Steinen gebauet werden sollte, Wir aber nunmehro eine Aenderung hierunter zu treffen gut finden; So wollen Wir jene Vorschrift hierdurch wiederum aufheben, und einem jeden die Erbauung derselben mit Steinen oder Holz jedoch dergestalt frey lassen, daß bey denen neu zu erbauenden Häusern das steinerne Fundament etliche Fuß hoch über der Erde ausgeführet werde ...

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem Unsere vom Ackerbau sich nährende Bürger und Bauern nicht nur durch den letztern Krieg, sondern auch durch die nach einander gefolgte außerordentlich wohlfeile, und respective theure Zeiten an ihrem Vermögen großen Schaden erlitten, mithin viele derselben Uns um gnädigste Nachsicht in Ansehung der mit äußerster Strenge auf sie dringenden Glaubiger unterthänigst angegangen haben ... [Cassel den 26ten Novembr. 1773]

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem Uns unterthänigst vorgetragen worden, wasmaaßen bey Aufnahme der Capitalien allerhand Wuchereyen getrieben, und dadurch die ohnehin oft in Schuldenlasten steckende Debitores gar zu sehr bedruckt werden ... [Cassel, den 15ten Octobr. 1773]

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem zwar schon vorhin gegen die Theilung der Hufen- und geschlossenen Erbgüter gemessene Verfügung getroffen, und die Zerreißung der ersteren, so wie der letzteren Zerstückelung, ohne vorgängige genaue Untersuchung und Gutsherrliche, auch höhere Bewilligung verboten, und besonders bey den Hufen in vorkommenden Fällen nur bis auf die Hälfte gestattet, hierdurch aber die auf Conversation der Unterthanen, der Dienste und Zinsen gerichtete Landesherrliche Absicht bisher nicht erreicht worden ... [Cassell den 19ten Novembr. 1773]

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Obzwar wegen des Garnspinnens und Linnentuchmachens unterm 29ten Junii 1765. eine erneuerte und gemessene Verordnung ergangen, auch hiernächst durch das Cameral-Ausschreiben vom 12ten Julii 1775. wegen Berichtigung und Visitation der Haspel und Ellen wie weitere Vorsehung geschehen; So ist gleichwol misfälligst zu vernehmen gewesen, daß diesen Vorschriften nicht an allen Orten gebührend nachgelebet worden. Wir befehlen Euch demnach gnädigst ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Obzwar wegen des Garnspinnens und Linnentuchmachens unterm 29ten Junii 1765. eine erneuerte und gemessene Verordnung ergangen, auch hiernächst durch das Cameral-Ausschreiben vom 12ten Julii 1775. wegen Berichtigung und Visitation der Haspel und Ellen wie weitere Vorsehung geschehen; So ist gleichwol misfälligst zu vernehmen gewesen, daß diesen Vorschriften nicht an allen Orten gebührend nachgelebet worden. Wir befehlen Euch demnach gnädigst ... by :

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wisen: Nachdem an der allenthalbigen Sicherstellung des Depositenwesens bey den Aemtern und Gerichten Uns und Unsern getreuen Unterthanen viel gelegen ist, indessen aber bey vorgekommenen Fällen, da der Beamte sich an den Depositengeldern pflichtswidrig vergriffen, sich die Inconvenientz geäußert hat, daß dessen Ehefrau ihre Illata, und damit das ganze vorhandene Vermögen zurückgefordert hat, auf solche Weise aber zu Erstattung derer veruntraueten Gelder kein Mittel übrig geblieben ist, ohngeachtet nach der misfälligen Erfahrung die Ehefrauen zuweilen durch übermäßigen Aufwand die Männer zu dergleichen Eingriffen verleiten ... [Cassell den 11ten October 1776]

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem Wir in der Ordnung vom 11ten Octobr. 1776 vorgeschrieben haben, welchergestalt die Ehefrauen der Justitz-Beamten auf den Fall, wann ihre Männer die ihnen anvertrauete Deposita veruntreuen würden, auf das beneficium dotis et illatorum renunciiren sollen, ... ; So finden Wir zu Sicherstellung Unsers Interesse ... nöthig jene Verordnung nunmehr auf die Ehefrauen Unserer Rechnungs-Bedienten dergestalt zu extendiren, ...

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen nebst Entbietung ... hiermit zu wissen: Nachedem Wir ... nöthig finden, die ältere, besonders aber die in Anno 1746. gnädigst emanirte Juden-Ordnungen in verschiedenen Stücken näher zu erläutern und abzuändern... , Als setzen und ordnen Wir hierdurch, daß I. Denen Land-Juden ...

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Obzwar in der unterm 3ten Novembr. 1766. ergangenen, und auch durch das Ausschreiben vom 23ten Februar. 1769. eingeschärften Verordnung unter andern vorgeschrieben ist, daß alle Kaufleute, Fabriquanten, Krämer und Handelsleute, die zu ihrem Handel und Gewerbe nöthige Waaren, welche sie auf hiesiger Messe haben können, daselbst einkaufen, nicht aber von auswärtigen Messen ... einziehen sollen ... So vernehmen Wir jedoch ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Obzwar in der unterm 3ten Novembr. 1766. ergangenen, und auch durch das Ausschreiben vom 23ten Februar. 1769. eingeschärften Verordnung unter andern vorgeschrieben ist, daß alle Kaufleute, Fabriquanten, Krämer und Handelsleute, die zu ihrem Handel und Gewerbe nöthige Waaren, welche sie auf hiesiger Messe haben können, daselbst einkaufen, nicht aber von auswärtigen Messen ... einziehen sollen ... So vernehmen Wir jedoch ... by :

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen ... hiermit zu wissen: Nachdem die Erfahrung seithero bestättiget hat, daß in peinlichen Verbrechen die Bestellung eines Amts-Anklägers und die Formirung eines besonderen accusatorischen Processus unnöthig und überflüßig, ja in denen mehresten Fällen dem Delinquenten wegen Verlängerung seines Gefängnisses, so wie dem Fisco wegen der Atzungs- und anderer Kosten äußerst beschwerlich, der bloße Inquisitions-Process hingegen, um zu einem Endurtheil zu schreiten, hinlänglich ... [So geschehen in Unsrer Residenz-Stadt Cassell, den 28ten Februar 1775]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen ... hiermit zu wissen: Nachdem die Erfahrung seithero bestättiget hat, daß in peinlichen Verbrechen die Bestellung eines Amts-Anklägers und die Formirung eines besonderen accusatorischen Processus unnöthig und überflüßig, ja in denen mehresten Fällen dem Delinquenten wegen Verlängerung seines Gefängnisses, so wie dem Fisco wegen der Atzungs- und anderer Kosten äußerst beschwerlich, der bloße Inquisitions-Process hingegen, um zu einem Endurtheil zu schreiten, hinlänglich ... [So geschehen in Unsrer Residenz-Stadt Cassell, den 28ten Februar 1775] by : Landgraf Friedrich II. (Hessen-Kassel)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen ... hiermit zu wissen: Nachdem die Erfahrung seithero bestättiget hat, daß in peinlichen Verbrechen die Bestellung eines Amts-Anklägers und die Formirung eines besonderen accusatorischen Processus unnöthig und überflüßig, ja in denen mehresten Fällen dem Delinquenten wegen Verlängerung seines Gefängnisses, so wie dem Fisco wegen der Atzungs- und anderer Kosten äußerst beschwerlich, der bloße Inquisitions-Process hingegen, um zu einem Endurtheil zu schreiten, hinlänglich ... [So geschehen in Unsrer Residenz-Stadt Cassell, den 28ten Februar 1775] written by Landgraf Friedrich II. (Hessen-Kassel) and published by . This book was released on 1775 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

(Friedrich's Landgrafen zu Hessen Kleiderordnung, datirt Cassel den 1ten May 1772.)

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Book Synopsis (Friedrich's Landgrafen zu Hessen Kleiderordnung, datirt Cassel den 1ten May 1772.) by : Friedrich II. Landgraf zu Hessen-Kassel

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen, ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem Uns unterthänigst vorgetragen worden, daß die Dorfsgemeinden oft ungegründete, oder ... ganz unnöthige Processe ... führen, dabey aber einen desto größern Kostenaufwand machen, ...; So finden Wir zu Abwendung dieses verderblichen Uebels, ... nöthig, folgendes hierdurch zu verordnen: $$ I. ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen, ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem Uns unterthänigst vorgetragen worden, daß die Dorfsgemeinden oft ungegründete, oder ... ganz unnöthige Processe ... führen, dabey aber einen desto größern Kostenaufwand machen, ...; So finden Wir zu Abwendung dieses verderblichen Uebels, ... nöthig, folgendes hierdurch zu verordnen: $$ I. ... by :

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen, ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem Uns unterthänigst vorgetragen worden, daß die Dorfsgemeinden oft ungegründete, oder ... ganz unnöthige Processe ... führen, dabey aber einen desto größern Kostenaufwand machen, ...; So finden Wir zu Abwendung dieses verderblichen Uebels, ... nöthig, folgendes hierdurch zu verordnen: $$ I. ... written by and published by . This book was released on 1776 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Nachdem Wir gnädigst zu verordnen veranlaßet worden, daß kein Invalide, bey Verlust seines Gnaden-Gehalts, seine Söhne in auswärtige Kriegsdienst geben, alle Invaliden aber ... in den Cantons-Listen geführet ... Gegeben bey Unserm Kriegs-Collegio zu Cassel den 16ten Decembr. 1773

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