Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern wie auch Unsres freundl. geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzen zu Sachsen-Weymar und Eisenach Lbden. getreuen Ständen von Prälaten, Grafen, Ritterschafft und Städten, sämtlichen Vasallen und Dienern, auch überhaupt allen Unterthanen, wes Standes und Würden sie seyn mögen, Unsern Gruß, Gnade und alles gute zuvor, und fügen ihnen hiermit zu wissen, wasmaßen am verwichenen 13. Octobr. 1749 unter allerhöchster Käyserl. Vermittlung und Bestätigung zwischen Uns und Unsres Herrn Vetters zu Sachsen-Coburg-Saalfeld Lbden., über die Sachsen-Weymar und Eisenachische Vormundschafft ein dergestaltiger Vergleich getroffen worden ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern wie auch Unsres freundl. geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzen zu Sachsen-Weymar und Eisenach Lbden. getreuen Ständen von Prälaten, Grafen, Ritterschafft und Städten, sämtlichen Vasallen und Dienern, auch überhaupt allen Unterthanen, wes Standes und Würden sie seyn mögen, Unsern Gruß, Gnade und alles gute zuvor, und fügen ihnen hiermit zu wissen, wasmaßen am verwichenen 13. Octobr. 1749 unter allerhöchster Käyserl. Vermittlung und Bestätigung zwischen Uns und Unsres Herrn Vetters zu Sachsen-Coburg-Saalfeld Lbden., über die Sachsen-Weymar und Eisenachische Vormundschafft ein dergestaltiger Vergleich getroffen worden ... by :

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Von GOttes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten hierdurch des Durchlauchtigsten Fuerstens, Unsers ... unmuendigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach, Lbdn., Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten, Raethen in Staedten, Schultheißen, Gemeinden, und in Summa allen Unsern Unterthanen und Dienern, ... zu wissen: Ob wohl ... Herr Ernst August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ...zu mehrmalen, vor angehender Floesse auf dem Jlmen Strohme, sonderbare Mandata publiciren, darinnen bey ernster Straffe, daß sich niemand an dem Floß-Holtze vergreiffen, noch dasselbige ... abstehlen, wegtragen oder verstecken solle, verbieten, und darneben, wie es bey den Holtz-Deuben mit dem Hauß-Suchen und sonsten zu halten, Verordnung thun lassen; ... Als thun Wir durch dieß offene Edict jederman ernstlich verwarnen, ... Zu Uhrkund haben Wir Unser Fuerstliches Ober-Vormundschafftliches Cammer-Jnsiegel hierauf wissendlich drucken lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg den 9. Maji

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten hierdurch des Durchlauchtigsten Fuerstens, Unsers ... unmuendigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach, Lbdn., Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten, Raethen in Staedten, Schultheißen, Gemeinden, und in Summa allen Unsern Unterthanen und Dienern, ... zu wissen: Ob wohl ... Herr Ernst August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ...zu mehrmalen, vor angehender Floesse auf dem Jlmen Strohme, sonderbare Mandata publiciren, darinnen bey ernster Straffe, daß sich niemand an dem Floß-Holtze vergreiffen, noch dasselbige ... abstehlen, wegtragen oder verstecken solle, verbieten, und darneben, wie es bey den Holtz-Deuben mit dem Hauß-Suchen und sonsten zu halten, Verordnung thun lassen; ... Als thun Wir durch dieß offene Edict jederman ernstlich verwarnen, ... Zu Uhrkund haben Wir Unser Fuerstliches Ober-Vormundschafftliches Cammer-Jnsiegel hierauf wissendlich drucken lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg den 9. Maji by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hierdurch ... Unsers freundlich-geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsere Gnade, und fügen ihnen hierdurch zu wissen: Demnach der Allmächtige Gott, nach seinem unerforschlichen Rath und Willen, den ... Herrn Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsern nunmehro in Gott ruhenden Herrn Vetter, den 19ten dieses durch einen ... Hintritt aus dieser Welt abgefordert, und Wir demnach, als naher Anverwandter ... Dero hinterlassenen eintzigen Printzens Lb.den Vormundschafft über Uns zu nehmen, Uns bewogen gesehen; Als begehren Wir ..., daß an Uns, als Ober-Vormund ... Prälaten, Grafen, Herren ... und Unterthanen mit ihren Pflichten ... sich getreulich halten ... Gegeben Friedenstein den 22.ten Januar 1748

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Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen Lbd. Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen: Wasgestalten Wir in Ober-Vormundachaft Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach ... zu Bestreitung der bey Unsrer Ober-Vormundschaftl. Landschafts-Casse hieselbst vorkommenden Bedürfnisse sowohl, als zu einiger milden Beysteuer ... Unsers Pflegbefohlnen Lbd. Berg-Stadt Jllmenau betroffenen unglückseeligen grossen Brand mit verunglückten Unterthanen, ... auf ein Jahr lang Zehen gantze und eine halbe Extraordinar-Steuern ... [nehmen können. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 23. Decembr. 1752.]

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Von Gottes Gnaden, Friedrich August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, [et]c. Chur-Fürst, [et]c. [et]c. Wir befinden für nöthig, so wie zeithero, als auch künftig alljährlich nach vollbrachter Erndte, Consignationen über den Erndten-Ertrag auch die sonst vorhandenen Vorräthe, und Consumenten-Verzeichniße erfordern zu lassen ... [Datum Dresden, den 19den August 1791.]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Friedrich August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, [et]c. Chur-Fürst, [et]c. [et]c. Wir befinden für nöthig, so wie zeithero, als auch künftig alljährlich nach vollbrachter Erndte, Consignationen über den Erndten-Ertrag auch die sonst vorhandenen Vorräthe, und Consumenten-Verzeichniße erfordern zu lassen ... [Datum Dresden, den 19den August 1791.] by : Friedrich August I. (Sachsen, König)

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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbiethen hindurch Unsers freundlich geliebten unmündigen Vetters Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen Weimar und Eisenach ... hierdurch zu wissen ; Demnach Wir diesen instehenden Frühling eine Nothdurffft an Scheidholz auf der Saale bis nach Kösen und weiter flösen zu lassen ... Eisenach den 4. April. 1751. Friederich, H.z. Sachsen

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen allen und ieden in der Ober-Herrschafft Cranichfeldt befindlichen Beamten, auch Geist- und Weltlichen Bedienten, sowohl denen Vasallen, wie nicht weniger dem Stadt-Rath ... hierdurch zu wissen ... welchergestalt den 24. Dec. 1704. zwischen dem Durchlauchtigsten Fuersten Unsern freundlich geliebten Vetter Herrn Wilhelm Ernsten Hertzogen zu Sachsen Juelich Cleve und Berg ... und Uns ein Wiederkauffs-Contract geschlossen und abgehandelt worden vermoege welches ... Wir die Ober-Herrschaft Cranichfeldt mit allen ihren Pertinentien auf Dero Lebens-Zeit ueberlassen Se. Liebden aber in einem Neben-Pacto von gleichem dato versprochen und zugesaget daß nach ... Todes-Fall gemeldeter Wieder-Kauff ... aufgehoben und erloschen auch alle und iede wiederkauffliche Reditus, Jura und Regalia sothanen Amts ... an Uns Unsere Erben und Nachkommen ohne eintziges Entgeld oder Restitution der Wiederkauffs-Summa wieder zurueck fallen ...

Download Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen allen und ieden in der Ober-Herrschafft Cranichfeldt befindlichen Beamten, auch Geist- und Weltlichen Bedienten, sowohl denen Vasallen, wie nicht weniger dem Stadt-Rath ... hierdurch zu wissen ... welchergestalt den 24. Dec. 1704. zwischen dem Durchlauchtigsten Fuersten Unsern freundlich geliebten Vetter Herrn Wilhelm Ernsten Hertzogen zu Sachsen Juelich Cleve und Berg ... und Uns ein Wiederkauffs-Contract geschlossen und abgehandelt worden vermoege welches ... Wir die Ober-Herrschaft Cranichfeldt mit allen ihren Pertinentien auf Dero Lebens-Zeit ueberlassen Se. Liebden aber in einem Neben-Pacto von gleichem dato versprochen und zugesaget daß nach ... Todes-Fall gemeldeter Wieder-Kauff ... aufgehoben und erloschen auch alle und iede wiederkauffliche Reditus, Jura und Regalia sothanen Amts ... an Uns Unsere Erben und Nachkommen ohne eintziges Entgeld oder Restitution der Wiederkauffs-Summa wieder zurueck fallen ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen allen und ieden in der Ober-Herrschafft Cranichfeldt befindlichen Beamten, auch Geist- und Weltlichen Bedienten, sowohl denen Vasallen, wie nicht weniger dem Stadt-Rath ... hierdurch zu wissen ... welchergestalt den 24. Dec. 1704. zwischen dem Durchlauchtigsten Fuersten Unsern freundlich geliebten Vetter Herrn Wilhelm Ernsten Hertzogen zu Sachsen Juelich Cleve und Berg ... und Uns ein Wiederkauffs-Contract geschlossen und abgehandelt worden vermoege welches ... Wir die Ober-Herrschaft Cranichfeldt mit allen ihren Pertinentien auf Dero Lebens-Zeit ueberlassen Se. Liebden aber in einem Neben-Pacto von gleichem dato versprochen und zugesaget daß nach ... Todes-Fall gemeldeter Wieder-Kauff ... aufgehoben und erloschen auch alle und iede wiederkauffliche Reditus, Jura und Regalia sothanen Amts ... an Uns Unsere Erben und Nachkommen ohne eintziges Entgeld oder Restitution der Wiederkauffs-Summa wieder zurueck fallen ... by : Friedrich II. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit als Ober-Vormund ... Unsers ... unmuendigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach, Lbdn., Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Raethen in Staedten, Richtern, Schultheißen, Gemeinden, und allen saemtlichen Unterthanen zu wissen: Daß obzwar wieder Einbringung schlechter ... Muentz-Sorten ... unterm 3ten Apr. und 3ten Maj, 1745. oeffentliche ... Verordnungen und Verbothe ergangen, dennoch Verordnungen zuwieder sich immer mehr und mehr geringhaltige Muentzen ... eingeschlichen ... Als befehlen Wir demnach in Ober-Vormundschaft ... daß saemtliche Unterthanen sich darnach ... achten ... die verbothene Auswechslung des guten ... Geldes ... in gehoerige Untersuchung ziehen ... haben wir dieses Patent ... in oeffentlichen Druck zu bringen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 8. Januarij, 1749. Friederich H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit als Ober-Vormund ... Unsers ... unmuendigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach, Lbdn., Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Raethen in Staedten, Richtern, Schultheißen, Gemeinden, und allen saemtlichen Unterthanen zu wissen: Daß obzwar wieder Einbringung schlechter ... Muentz-Sorten ... unterm 3ten Apr. und 3ten Maj, 1745. oeffentliche ... Verordnungen und Verbothe ergangen, dennoch Verordnungen zuwieder sich immer mehr und mehr geringhaltige Muentzen ... eingeschlichen ... Als befehlen Wir demnach in Ober-Vormundschaft ... daß saemtliche Unterthanen sich darnach ... achten ... die verbothene Auswechslung des guten ... Geldes ... in gehoerige Untersuchung ziehen ... haben wir dieses Patent ... in oeffentlichen Druck zu bringen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 8. Januarij, 1749. Friederich H. z. S. by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit als Ober-Vormund ... Unsers ... unmuendigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach, Lbdn., Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Raethen in Staedten, Richtern, Schultheißen, Gemeinden, und allen saemtlichen Unterthanen zu wissen: Daß obzwar wieder Einbringung schlechter ... Muentz-Sorten ... unterm 3ten Apr. und 3ten Maj, 1745. oeffentliche ... Verordnungen und Verbothe ergangen, dennoch Verordnungen zuwieder sich immer mehr und mehr geringhaltige Muentzen ... eingeschlichen ... Als befehlen Wir demnach in Ober-Vormundschaft ... daß saemtliche Unterthanen sich darnach ... achten ... die verbothene Auswechslung des guten ... Geldes ... in gehoerige Untersuchung ziehen ... haben wir dieses Patent ... in oeffentlichen Druck zu bringen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 8. Januarij, 1749. Friederich H. z. S. written by Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog) and published by . This book was released on 1749 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hiermit Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen ihnen anbey zu wissen. Demnach bishero bey dem Brandewein-Brenen und Schencken viele Unrichtigkeiten sich veroffenbaret haben, welche zu ... Beschwerden Veranlassung gegeben ... Als haben Wir ... bey dem Brandewein-Brennen und Schencken, zu jedermanns genauer Nachachtung, Unsere Willens-Meynung durch dieses öffentliche Mandat dahin zu erkennen geben ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hiermit Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen ihnen anbey zu wissen. Demnach bishero bey dem Brandewein-Brenen und Schencken viele Unrichtigkeiten sich veroffenbaret haben, welche zu ... Beschwerden Veranlassung gegeben ... Als haben Wir ... bey dem Brandewein-Brennen und Schencken, zu jedermanns genauer Nachachtung, Unsere Willens-Meynung durch dieses öffentliche Mandat dahin zu erkennen geben ... by :

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hiermit Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen ihnen allerseits zu wissen, welchergestalt wir Uns bewogen geschehen haben, bey denen ... Unrichtigkeiten, in der Abstattung der Uns gebührenden Bier-Tranck-Steuer ... Untersuchungen anstellen zu lassen ... Wir ... die Entschliessung gefasset, hiernach die Tranck-Steuer fest zu setzen ...

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Von Gottes Gnaden/ Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Vor Uns und Unsern ... Vetter/ Herrn Ernst Augusten/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern gesamten Prælaten ... Unsern ... Gruß, und fügen Ihnen darneben zu wissen ... was gestalt bey dem ohnlängsthin am 18. Februarii gehaltenen Ausschuß-Tage unsere gesamte ... Stände an Prälaten ... zu Bestreitung der Unserer ... Landschafft-Cassa auf jetziges Jahr ... als: Eine gantze Steuer Lætare, Eine gantze Steuer Trinitatis, und Eine gantze Steuer Martini. ... verwilliget ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent ... unterschrieben ... So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg den 7. Martii 1721.]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden/ Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Vor Uns und Unsern ... Vetter/ Herrn Ernst Augusten/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern gesamten Prælaten ... Unsern ... Gruß, und fügen Ihnen darneben zu wissen ... was gestalt bey dem ohnlängsthin am 18. Februarii gehaltenen Ausschuß-Tage unsere gesamte ... Stände an Prälaten ... zu Bestreitung der Unserer ... Landschafft-Cassa auf jetziges Jahr ... als: Eine gantze Steuer Lætare, Eine gantze Steuer Trinitatis, und Eine gantze Steuer Martini. ... verwilliget ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent ... unterschrieben ... So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg den 7. Martii 1721.] by : Ernst August (Sachsen-Weimar, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788 written by Karl August (Sachsen, Herzog) and published by . This book was released on 1788 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen allen ... Unsern gnaedigsten Gruß, und fuegen denenselben zu wissen, was massen ... Ihro Koenigl. Majest. von Pohlen ... die Verwaltung des vermoege der gueldnen Bull und dem ... an Sie gekommenen ... Reichs-Vicariats ... uebernommen ... inmassen solch Patent und Ausschreiben von Wort zu Wort lautet, wie folget: Wir Friedrich August, ... Koenig in Pohlen, Groß-Hertzog in Litthauen, zu Reußen, ... Entbiethen ... guenstigen Gruß ... Je gefaehrlicher nun die Zeiten bey ... bedecklichen Conjuncturen sich ereignen, je noethiger ist es, daß ein gutes Vernehmen ... erhalten und bevestiget ... werden. Und dannenhero ist, von wegen Unsers Amts, Unser Begehren ... das Heilige Roemische Reich gnaediglich mit einem Haupte, ... foerderlichst zu versehen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen allen ... Unsern gnaedigsten Gruß, und fuegen denenselben zu wissen, was massen ... Ihro Koenigl. Majest. von Pohlen ... die Verwaltung des vermoege der gueldnen Bull und dem ... an Sie gekommenen ... Reichs-Vicariats ... uebernommen ... inmassen solch Patent und Ausschreiben von Wort zu Wort lautet, wie folget: Wir Friedrich August, ... Koenig in Pohlen, Groß-Hertzog in Litthauen, zu Reußen, ... Entbiethen ... guenstigen Gruß ... Je gefaehrlicher nun die Zeiten bey ... bedecklichen Conjuncturen sich ereignen, je noethiger ist es, daß ein gutes Vernehmen ... erhalten und bevestiget ... werden. Und dannenhero ist, von wegen Unsers Amts, Unser Begehren ... das Heilige Roemische Reich gnaediglich mit einem Haupte, ... foerderlichst zu versehen ... by : August III. (Polen, König)

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Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amt-Leuten, Schoessern, Amts-Verwaltern ... zuwissen ... welchergestalt von Unsers Hochseligen Herrn Vaters Gnaden, gegen die in Unsern Fuerstenthumen und Landen sich zum oefftern geaeuserte fremde Werbungen wiederholte Mandate und Ausschreiben ... publiciret worden. Nachdem Wir aber mißfaellig vernehmen muessen, wie diesen ... oeffters entgegen gehandelt, und aus Unsern Landen verschiedene Unterthanen theils mit Gewalt, theils durch arglistige Uberredungen auf eine unerlaubte Art hinweg gebracht ... Als haben Wir, damit sich Niemand mit der Unwissenheit entschuldigen koenne, durch dieses gedruckte Mandat, so in Unserm Fuerstenthum und Landen allenthalben publicirt und affigiret werden soll, vorher angefuehrte Verordnungen zu wiederholen, zu vermehren und zu schaerffen der Nothdurfft befunden ...

Download Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amt-Leuten, Schoessern, Amts-Verwaltern ... zuwissen ... welchergestalt von Unsers Hochseligen Herrn Vaters Gnaden, gegen die in Unsern Fuerstenthumen und Landen sich zum oefftern geaeuserte fremde Werbungen wiederholte Mandate und Ausschreiben ... publiciret worden. Nachdem Wir aber mißfaellig vernehmen muessen, wie diesen ... oeffters entgegen gehandelt, und aus Unsern Landen verschiedene Unterthanen theils mit Gewalt, theils durch arglistige Uberredungen auf eine unerlaubte Art hinweg gebracht ... Als haben Wir, damit sich Niemand mit der Unwissenheit entschuldigen koenne, durch dieses gedruckte Mandat, so in Unserm Fuerstenthum und Landen allenthalben publicirt und affigiret werden soll, vorher angefuehrte Verordnungen zu wiederholen, zu vermehren und zu schaerffen der Nothdurfft befunden ... PDF Online Free

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Book Synopsis Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amt-Leuten, Schoessern, Amts-Verwaltern ... zuwissen ... welchergestalt von Unsers Hochseligen Herrn Vaters Gnaden, gegen die in Unsern Fuerstenthumen und Landen sich zum oefftern geaeuserte fremde Werbungen wiederholte Mandate und Ausschreiben ... publiciret worden. Nachdem Wir aber mißfaellig vernehmen muessen, wie diesen ... oeffters entgegen gehandelt, und aus Unsern Landen verschiedene Unterthanen theils mit Gewalt, theils durch arglistige Uberredungen auf eine unerlaubte Art hinweg gebracht ... Als haben Wir, damit sich Niemand mit der Unwissenheit entschuldigen koenne, durch dieses gedruckte Mandat, so in Unserm Fuerstenthum und Landen allenthalben publicirt und affigiret werden soll, vorher angefuehrte Verordnungen zu wiederholen, zu vermehren und zu schaerffen der Nothdurfft befunden ... by : Friedrich II. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Liebe Getreue! Nachdem Wir wegen der zeithero hin und wieder eingeschlichenen fremden Werber, und da zugleich zu Unsern äussersten Mißfallen wahrzunehmen gewesen, daß sich einige Unserer Unterthanen zu dergleichen verbothenen Werbehändeln mit gebrauchen lassen, bewogen worden, ... ein erneuert- und geschärfftes Mandat in Druck ergehen zu lassen ...

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Download or read book Von Gottes Gnaden Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Liebe Getreue! Nachdem Wir wegen der zeithero hin und wieder eingeschlichenen fremden Werber, und da zugleich zu Unsern äussersten Mißfallen wahrzunehmen gewesen, daß sich einige Unserer Unterthanen zu dergleichen verbothenen Werbehändeln mit gebrauchen lassen, bewogen worden, ... ein erneuert- und geschärfftes Mandat in Druck ergehen zu lassen ... written by and published by . This book was released on 1750 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen Unsern Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, Amts-Verwaltern, Bürgermeistern und Räthen der Städte ... auch insgesamt allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß ... und fügen hiermit zuwissen, was massen zwar so wohl nach denen gemeinen Rechten, als auch in den Landes-Gesetzen ... denen Eheweibern wegen ihres eingebrachten Vermögens ... ein jus prælationis zustehe ...

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