Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrator Unsers ... unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach, Lbdn., Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern und Räthen in Städten, Richtern, Schultheißen, Gemeinden, und allen sämtlichen Unterthanen zu wissen: Daß obzwar wieder Einbringung schlechter und ... nicht haltender Müntz-Sorten in hiesige Lande ... unterm 3ten Apr. und 3ten Maj, 1745. öffentliche ... Verordnungen und Verbothe ergangen, dennoch Verordnungen zuwieder sich immer mehr und mehr geringhaltige Müntzen ... eingeschlichen ... Als befehlen Wir demnach in Ober-Vormundschaft ... daß sämtliche Unterthanen sich darnach ... achten ... die verbothene Auswechslung des guten ... Geldes ... in gehörige Untersuchung ziehen ... haben wir dieses Patent ... in öffentlichen Druck zu bringen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 8. Januarij, 1749

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrator Unsers ... unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach, Lbdn., Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern und Räthen in Städten, Richtern, Schultheißen, Gemeinden, und allen sämtlichen Unterthanen zu wissen: Daß obzwar wieder Einbringung schlechter und ... nicht haltender Müntz-Sorten in hiesige Lande ... unterm 3ten Apr. und 3ten Maj, 1745. öffentliche ... Verordnungen und Verbothe ergangen, dennoch Verordnungen zuwieder sich immer mehr und mehr geringhaltige Müntzen ... eingeschlichen ... Als befehlen Wir demnach in Ober-Vormundschaft ... daß sämtliche Unterthanen sich darnach ... achten ... die verbothene Auswechslung des guten ... Geldes ... in gehörige Untersuchung ziehen ... haben wir dieses Patent ... in öffentlichen Druck zu bringen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 8. Januarij, 1749 by : Friedrich III. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hierdurch ... Unsers freundlich-geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsere Gnade, und fügen ihnen hierdurch zu wissen: Demnach der Allmächtige Gott, nach seinem unerforschlichen Rath und Willen, den ... Herrn Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsern nunmehro in Gott ruhenden Herrn Vetter, den 19ten dieses durch einen ... Hintritt aus dieser Welt abgefordert, und Wir demnach, als naher Anverwandter ... Dero hinterlassenen eintzigen Printzens Lb.den Vormundschafft über Uns zu nehmen, Uns bewogen gesehen; Als begehren Wir ..., daß an Uns, als Ober-Vormund ... Prälaten, Grafen, Herren ... und Unterthanen mit ihren Pflichten ... sich getreulich halten ... Gegeben Friedenstein den 22.ten Januar 1748

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Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen Lbd. Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen: Wasgestalten Wir in Ober-Vormundachaft Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach ... zu Bestreitung der bey Unsrer Ober-Vormundschaftl. Landschafts-Casse hieselbst vorkommenden Bedürfnisse sowohl, als zu einiger milden Beysteuer ... Unsers Pflegbefohlnen Lbd. Berg-Stadt Jllmenau betroffenen unglückseeligen grossen Brand mit verunglückten Unterthanen, ... auf ein Jahr lang Zehen gantze und eine halbe Extraordinar-Steuern ... [nehmen können. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 23. Decembr. 1752.]

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Von Gottes Gnaden, Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen in Ober-Vormundschaft Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Prälaten, Grafen und Herren ... und allen sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... zu wissen, wasgestalten mißfällig zu vernehmen gewesen, daß einige gewinnsüchtige Personen die Nürnberger neue Ein Bätzner und andere currente Reichs-Müntze eigenmächtiger Weise herunter zu setzen und geringer anzunehmen sich angemaset ... Alß ordnen und befehlen Wir ... hiermit ..., daß alle currente Reichs-Müntzen ... ohne ... ausdrückliches Deualuations-Mandat ... vor vorgültig ... ausgegeben werden sollen. ... solches in ein offenes Patent bringen, ... abdrucken lassen, und zu publicieren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 12. Martii 1751

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Von GOttes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten hierdurch des Durchlauchtigsten Fuerstens, Unsers ... unmuendigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach, Lbdn., Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten, Raethen in Staedten, Schultheißen, Gemeinden, und in Summa allen Unsern Unterthanen und Dienern, ... zu wissen: Ob wohl ... Herr Ernst August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ...zu mehrmalen, vor angehender Floesse auf dem Jlmen Strohme, sonderbare Mandata publiciren, darinnen bey ernster Straffe, daß sich niemand an dem Floß-Holtze vergreiffen, noch dasselbige ... abstehlen, wegtragen oder verstecken solle, verbieten, und darneben, wie es bey den Holtz-Deuben mit dem Hauß-Suchen und sonsten zu halten, Verordnung thun lassen; ... Als thun Wir durch dieß offene Edict jederman ernstlich verwarnen, ... Zu Uhrkund haben Wir Unser Fuerstliches Ober-Vormundschafftliches Cammer-Jnsiegel hierauf wissendlich drucken lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg den 9. Maji

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten hierdurch des Durchlauchtigsten Fuerstens, Unsers ... unmuendigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach, Lbdn., Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten, Raethen in Staedten, Schultheißen, Gemeinden, und in Summa allen Unsern Unterthanen und Dienern, ... zu wissen: Ob wohl ... Herr Ernst August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ...zu mehrmalen, vor angehender Floesse auf dem Jlmen Strohme, sonderbare Mandata publiciren, darinnen bey ernster Straffe, daß sich niemand an dem Floß-Holtze vergreiffen, noch dasselbige ... abstehlen, wegtragen oder verstecken solle, verbieten, und darneben, wie es bey den Holtz-Deuben mit dem Hauß-Suchen und sonsten zu halten, Verordnung thun lassen; ... Als thun Wir durch dieß offene Edict jederman ernstlich verwarnen, ... Zu Uhrkund haben Wir Unser Fuerstliches Ober-Vormundschafftliches Cammer-Jnsiegel hierauf wissendlich drucken lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg den 9. Maji by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern wie auch Unsres freundl. geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzen zu Sachsen-Weymar und Eisenach Lbden. getreuen Ständen von Prälaten, Grafen, Ritterschafft und Städten, sämtlichen Vasallen und Dienern, auch überhaupt allen Unterthanen, wes Standes und Würden sie seyn mögen, Unsern Gruß, Gnade und alles gute zuvor, und fügen ihnen hiermit zu wissen, wasmaßen am verwichenen 13. Octobr. 1749 unter allerhöchster Käyserl. Vermittlung und Bestätigung zwischen Uns und Unsres Herrn Vetters zu Sachsen-Coburg-Saalfeld Lbden., über die Sachsen-Weymar und Eisenachische Vormundschafft ein dergestaltiger Vergleich getroffen worden ...

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Von Gottes Gnaden Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Thun kund und zu wissen: Demnach Wir nicht nur ... des anno 1741. verstorbenen Herrn Hertzog Wilhelm Heinrichs zu Sachsen-Eisenach ... Gedaechtniß um ihre Bezahlung ... angegangen worden, sondern auch ... vernehmen muessen ... welche ... Schuld-Forderungen an die Hertzogl. Wilhelm Heinrichische allodial-Verlassenschaft haben ... so finden Wir Uns bewogen ... sobald moeglich zu Bezahlung der Schulden beygetragen werden moechte ...diese Unsere Erklaerung die seiner Zeit die gerechteste approbation ... davon tragen ... das gantze publicum von der Lauterkeit Unserer Gesinnung ueberzeugen. ... insbesondere denenjenigen Creditoribus, welche sich bey Uns gemeldet, zur behoerigen Nachricht kund zu thun, vor noethig befunden. Gegeben Friedenstein den 7. April. 1752. Friederich, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... als Vormund des Herrn Erb-Printzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach ... Thun kund und zu wissen: Demnach Wir nicht nur währender Unserer Fürstl. S. Weimar-Eisenachischen Ober-Vormundschafft

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... als Vormund des Herrn Erb-Printzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach ... Thun kund und zu wissen: Demnach Wir nicht nur währender Unserer Fürstl. S. Weimar-Eisenachischen Ober-Vormundschafft by : Friedrich (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog, III.)

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Von GOttes Gnaden, WIR Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... und allen Unseren Ober-Vormundschaftl. Unterthanen hiermit zu wissen, wasmasen Wir zeithero mißfaellig wahrnehmen muessen, daß obwohl vorhin durch emanirte Mandata ... zu verschiedenen wiederholten mahlen ... verfueget worden, daß alle ... einzureichende Supplicationes ... von denen ... Aduocatis mit ihren Tauf- und Zunahmen unterschrieben ... werden ... Wenn Wir aber obigen Fuerstl. Verordnungen straecklich nachgelebet wissen wollen; Als begehren Wir ... hiermit ernstlich, daß hinfuehro alle ... einzureichende Supplicationes ... unterschrieben ... sollen. Urkundlich haben Wir diese ... Verordnung ... in ... Druck bringen lassen, solche eigenhaendig vollzogen ... und ...oeffentlich zu publiciren ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 20ten Dec. 1751. Franz Josias, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbiethen hindurch Unsers freundlich geliebten unmündigen Vetters Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen Weimar und Eisenach ... hierdurch zu wissen ; Demnach Wir diesen instehenden Frühling eine Nothdurffft an Scheidholz auf der Saale bis nach Kösen und weiter flösen zu lassen ... Eisenach den 4. April. 1751. Friederich, H.z. Sachsen

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Von GOttes Gnaden, WJR Frantz Josias, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Jn Ober-Vormundschaft Unsers .... Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen, Weimar und Eisenach Lbdn.. ... Fuegen Unsern ... Unterthanen der Hennebergischen Landes-Portion, so der Steuer incorporiret, hierdurch zu wissen: Daß die unumgaengliche Nothdurft erfordert, zu Bestreitung derer des Amts und der Stadt Jlmenau obliegenden Ausgaben ... auf das jetzige 1753te Jahr Zwantzig Einfache, oder Zehen doppelte Steuren ... [zu entrichten. Urkundlich ist dieses Steuer-Ausschreiben von Uns vollzogen, und mit dem Fuerstl. Ober-Vormundschaftl. Cammer-Jnsiegel bedrucket worden. So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg, den 13ten Martii 1753. Frantz Josias, H. z. S.]

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Download or read book Von GOttes Gnaden, WJR Frantz Josias, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Jn Ober-Vormundschaft Unsers .... Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen, Weimar und Eisenach Lbdn.. ... Fuegen Unsern ... Unterthanen der Hennebergischen Landes-Portion, so der Steuer incorporiret, hierdurch zu wissen: Daß die unumgaengliche Nothdurft erfordert, zu Bestreitung derer des Amts und der Stadt Jlmenau obliegenden Ausgaben ... auf das jetzige 1753te Jahr Zwantzig Einfache, oder Zehen doppelte Steuren ... [zu entrichten. Urkundlich ist dieses Steuer-Ausschreiben von Uns vollzogen, und mit dem Fuerstl. Ober-Vormundschaftl. Cammer-Jnsiegel bedrucket worden. So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg, den 13ten Martii 1753. Frantz Josias, H. z. S.] written by Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog) and published by . This book was released on 1753 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Jn Ober-Vormundschaft Unsers ... Veters, Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen, Weimar und Eisenach Lbdn.. ... Fügen Unsern mittel- und unmittelbaren Unterthanen der Hennebergischen Landes-Portion, so der Steuer incorporiret, hierdurch zu wissen: Daß die unumgängliche Nothdurft erfordert, zu Bestreitung derer des Amts und der Stadt Jlmenau obliegenden Ausgaben ... auf das jetzige 1753te Jahr Zwantzig Einfache, oder Zehen doppelte Steuren ... [zu entrichten. Urkundlich ist dieses Steuer-Ausschreiben von Uns vollzogen, und mit dem Fuerstl. Ober-Vormundschaftl. Cammer-Jnsiegel bedrucket worden. So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg, den 13ten Martii 1753.]

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen; Demnach wir Uns auf erstatteten ... Bericht Unserer Ober-Policey-Direction bewogen gefunden, bey dem ... überhand nehmenden Haußiren und Verkauffung solcher Waaren, mit welchen die Kauffleute ... Gewerb zu treiben pflegen, ernstlichere Vorsehung zutreffen und dieser ... Unordnung durch ein ... Mandat ... Einhalt zu zu thun ...

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen; Demnach wir Uns auf erstatteten ... Bericht Unserer Ober-Policey-Direction bewogen gefunden, bey dem ... überhand nehmenden Haußiren und Verkauffung solcher Waaren, mit welchen die Kauffleute ... Gewerb zu treiben pflegen, ernstlichere Vorsehung zutreffen und dieser ... Unordnung durch ein ... Mandat ... Einhalt zu zu thun ... written by and published by . This book was released on 1751 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Unterthanen Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was gestallten Wir nach Unserm Regierungs-Antritt ... zu desto besserer und festerer Einrichtung unsers künftigen Regiments ... der ... Landschaffts-Casse ...vorkommenden Bedürfnisse einen ... allgemeinen Land-Tag ... auszuschreiben ... und nach der bey diesem ... Land-Tage ... auf Fünf Jahre lang nachgesezte extraordinar-Steuern, als nemlichen Eine Steuer auf Laurentii ... [hiermit auszuschreiben ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Iuny 1756.]

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch engern und Westphalen ... Entbiethen denen getreuen Ständen von Prælaten, Grafen, Ritterschaft und Städten wie auch denen ... Beamten des Eisenachischen Fürstenthums und der Jenaischen Landes-Portion Unsern ... Gruß und fügen hiermit zu wissen: Demnach Wir mißfällig vernommen, welchergestalt ... verschiedene mahle ... durch Verwahrlosung Feuer ... auskommen, mithin die darwider vorhin emanirte Patente sehr schlecht beobachtet worden ... besonders das von ... Herrn Hertzog Johan[n] Wilhelms ... am 22sten Octobr. 1727. emanirte Patente ... zu erneuern; Alß thun Wir solches hiermit ... gegenwärtiges Patent in öffentlichen Druck zu bringen, und solches, unter Unserer eigenhändigen Unterschrifft mit dem ... Cantzley-Jnsiegel zu bedrucken befohlen lassen haben. So geschehen Eisenach den 29. Decembr. 1749

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Von Gottes Gnaden Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg auch Engern und Westphalen, ... Fügen hiermit zu wissen. Gleichwie Wir jederzeit bey Regierung derer von dem Allerhöchsten Uns anvertrauten Landes ... Unser Augenmerck vornehmlich darauf gerichtet haben, daß der Wohlstand ... Unser getreuen Unterthanen durch Aufrechthaltung einer guten Polizey ... befördert werden möge ... in deren gnädigsten Genehmigung resolviret eine besondere Ober-Polizey-Direction unter dem Præsidio Unsers jedesmahligen Cantzlers niederzusezen ...

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit männiglich zu wissen, daß Wir das durch erfolgten hochseeligen Hintritt des ... Fürsten, Herrn Wilhelm Heinrich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg ... Unsers im Leben freundlich geliebten Herrn, Uns, als Dero nächsten Vetter und Mit-Belehnten, angefallene Fürstenthum Eisenach, und aller seiner Zubehör, Rechten und Gerechtigkeiten, hohen und niedern, in würcklichen Besitz genommen,und ... Uns der Regierung desselben unterzogen. Befehlen demnach ... insgemein allen Unsern Unterthanen Unsers Fürstenthums Eisenach ... Uns und Unserem Fürstlichen Hauß ... gehorsam und unterthänig zu seyn ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Fürstlichen Siegel drucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Residentz Weimar, den 1741

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