Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hiermit Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen ihnen allerseits zu wissen, welchergestalt wir Uns bewogen geschehen haben, bey denen ... Unrichtigkeiten, in der Abstattung der Uns gebührenden Bier-Tranck-Steuer ... Untersuchungen anstellen zu lassen ... Wir ... die Entschliessung gefasset, hiernach die Tranck-Steuer fest zu setzen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hiermit Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen ihnen allerseits zu wissen, welchergestalt wir Uns bewogen geschehen haben, bey denen ... Unrichtigkeiten, in der Abstattung der Uns gebührenden Bier-Tranck-Steuer ... Untersuchungen anstellen zu lassen ... Wir ... die Entschliessung gefasset, hiernach die Tranck-Steuer fest zu setzen ... by :

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hiermit Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß und Gnade, und fügen ihnen anbey zu wissen. Demnach bishero bey dem Brandewein-Brenen und Schencken viele Unrichtigkeiten sich veroffenbaret haben, welche zu ... Beschwerden Veranlassung gegeben ... Als haben Wir ... bey dem Brandewein-Brennen und Schencken, zu jedermanns genauer Nachachtung, Unsere Willens-Meynung durch dieses öffentliche Mandat dahin zu erkennen geben ...

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Von Gottes Gnaden Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hierdurch ... Unsers freundlich-geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsere Gnade, und fügen ihnen hierdurch zu wissen: Demnach der Allmächtige Gott, nach seinem unerforschlichen Rath und Willen, den ... Herrn Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsern nunmehro in Gott ruhenden Herrn Vetter, den 19ten dieses durch einen ... Hintritt aus dieser Welt abgefordert, und Wir demnach, als naher Anverwandter ... Dero hinterlassenen eintzigen Printzens Lb.den Vormundschafft über Uns zu nehmen, Uns bewogen gesehen; Als begehren Wir ..., daß an Uns, als Ober-Vormund ... Prälaten, Grafen, Herren ... und Unterthanen mit ihren Pflichten ... sich getreulich halten ... Gegeben Friedenstein den 22.ten Januar 1748

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, ... Unsern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wissen, wasmassen Wir bishero mißfaellig wahrgenommen, daß viele gantz unbefugte Querulanten, durch Verhetzung derer Advocaten und Briefsteller, meist zu unverantwortlicher Verschleiffung ihrer unfertigen Streit-Haendel sich unternommen ... Wir uns gemuessiget sehen, hierdurch ernstlich zu verordnen und zu befehlen, daß kuenfftighin alle Unsere Unterthanen ... sich in ihren Angelegenheiten, wenn sie keine gegruendete Beschwerung ueber die von Uns bestellte Collegia haben, und, mit ihren Memorialien und Suppliquen an dieselbige wenden, auch solche von einem ad praxin legitimirten Concipienten unterschreiben, und in welches Collegium sie gehoeren, bezeichnen lassen sollen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, ... Unsern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wissen, wasmassen Wir bishero mißfaellig wahrgenommen, daß viele gantz unbefugte Querulanten, durch Verhetzung derer Advocaten und Briefsteller, meist zu unverantwortlicher Verschleiffung ihrer unfertigen Streit-Haendel sich unternommen ... Wir uns gemuessiget sehen, hierdurch ernstlich zu verordnen und zu befehlen, daß kuenfftighin alle Unsere Unterthanen ... sich in ihren Angelegenheiten, wenn sie keine gegruendete Beschwerung ueber die von Uns bestellte Collegia haben, und, mit ihren Memorialien und Suppliquen an dieselbige wenden, auch solche von einem ad praxin legitimirten Concipienten unterschreiben, und in welches Collegium sie gehoeren, bezeichnen lassen sollen ... by : Friedrich II. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog)

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ ENtbieten allen und jeden, Unsern Praelaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschafft, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Stadt-Raethen, Unsern respective gnaedigsten Gruß! und fuegen Ihnen zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer Unserer Landschaffts-Casse gegenwaertig obliegenden Ausgaben nach beschehener Uberlegung ... 15. extraordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, nemlich: Eine und eine halbe Steuer, Trium Reg. ... auf das jetzige 1737. Jahr hiermit auszuschreiben ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar, den. 19. Jun. 1737. Ernst August. H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen Unsern Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, Amts-Verwaltern, Bürgermeistern und Räthen der Städte ... auch insgesamt allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß ... und fügen hiermit zuwissen, was massen zwar so wohl nach denen gemeinen Rechten, als auch in den Landes-Gesetzen ... denen Eheweibern wegen ihres eingebrachten Vermögens ... ein jus prælationis zustehe ...

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Von Gottes Gnaden Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten, Bürgermeistern und Räthen in denen Städten und Gemeinden, auch sämmtlichen Unterthanen zu wissen. Ob wohl in verschiedenen von Uns ... ausgegangenen ... Verordnungen ... nicht allein Unsern ... Unterthanen die Annehmung aller auswärtiger Kriegs-Dienste ... verbothen, sondern auch ... Strafe bestimmet worden ... so haben Wir doch ... vernehmen müssen, was massen theils Unsere eigene Unterthanen ... in auswärtige Kriegs-Dienste getreten sind ... als haben Wir Verordnungen folgender massen nochmahls zu erneuern ...

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Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amt-Leuten, Schoessern, Amts-Verwaltern ... zuwissen ... welchergestalt von Unsers Hochseligen Herrn Vaters Gnaden, gegen die in Unsern Fuerstenthumen und Landen sich zum oefftern geaeuserte fremde Werbungen wiederholte Mandate und Ausschreiben ... publiciret worden. Nachdem Wir aber mißfaellig vernehmen muessen, wie diesen ... oeffters entgegen gehandelt, und aus Unsern Landen verschiedene Unterthanen theils mit Gewalt, theils durch arglistige Uberredungen auf eine unerlaubte Art hinweg gebracht ... Als haben Wir, damit sich Niemand mit der Unwissenheit entschuldigen koenne, durch dieses gedruckte Mandat, so in Unserm Fuerstenthum und Landen allenthalben publicirt und affigiret werden soll, vorher angefuehrte Verordnungen zu wiederholen, zu vermehren und zu schaerffen der Nothdurfft befunden ...

Download Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amt-Leuten, Schoessern, Amts-Verwaltern ... zuwissen ... welchergestalt von Unsers Hochseligen Herrn Vaters Gnaden, gegen die in Unsern Fuerstenthumen und Landen sich zum oefftern geaeuserte fremde Werbungen wiederholte Mandate und Ausschreiben ... publiciret worden. Nachdem Wir aber mißfaellig vernehmen muessen, wie diesen ... oeffters entgegen gehandelt, und aus Unsern Landen verschiedene Unterthanen theils mit Gewalt, theils durch arglistige Uberredungen auf eine unerlaubte Art hinweg gebracht ... Als haben Wir, damit sich Niemand mit der Unwissenheit entschuldigen koenne, durch dieses gedruckte Mandat, so in Unserm Fuerstenthum und Landen allenthalben publicirt und affigiret werden soll, vorher angefuehrte Verordnungen zu wiederholen, zu vermehren und zu schaerffen der Nothdurfft befunden ... PDF Online Free

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Book Synopsis Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amt-Leuten, Schoessern, Amts-Verwaltern ... zuwissen ... welchergestalt von Unsers Hochseligen Herrn Vaters Gnaden, gegen die in Unsern Fuerstenthumen und Landen sich zum oefftern geaeuserte fremde Werbungen wiederholte Mandate und Ausschreiben ... publiciret worden. Nachdem Wir aber mißfaellig vernehmen muessen, wie diesen ... oeffters entgegen gehandelt, und aus Unsern Landen verschiedene Unterthanen theils mit Gewalt, theils durch arglistige Uberredungen auf eine unerlaubte Art hinweg gebracht ... Als haben Wir, damit sich Niemand mit der Unwissenheit entschuldigen koenne, durch dieses gedruckte Mandat, so in Unserm Fuerstenthum und Landen allenthalben publicirt und affigiret werden soll, vorher angefuehrte Verordnungen zu wiederholen, zu vermehren und zu schaerffen der Nothdurfft befunden ... by : Friedrich II. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Hertzog zu Sachsen Juelich Cleve und Berg auch Engern und Westphalen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Hertzog zu Sachsen Juelich Cleve und Berg auch Engern und Westphalen ... by : Friedrich II. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch engern und Westphalen ... Entbiethen denen getreuen Ständen von Prælaten, Grafen, Ritterschaft und Städten wie auch denen ... Beamten des Eisenachischen Fürstenthums und der Jenaischen Landes-Portion Unsern ... Gruß und fügen hiermit zu wissen: Demnach Wir mißfällig vernommen, welchergestalt ... verschiedene mahle ... durch Verwahrlosung Feuer ... auskommen, mithin die darwider vorhin emanirte Patente sehr schlecht beobachtet worden ... besonders das von ... Herrn Hertzog Johan[n] Wilhelms ... am 22sten Octobr. 1727. emanirte Patente ... zu erneuern; Alß thun Wir solches hiermit ... gegenwärtiges Patent in öffentlichen Druck zu bringen, und solches, unter Unserer eigenhändigen Unterschrifft mit dem ... Cantzley-Jnsiegel zu bedrucken befohlen lassen haben. So geschehen Eisenach den 29. Decembr. 1749

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch engern und Westphalen ... Entbiethen denen getreuen Ständen von Prælaten, Grafen, Ritterschaft und Städten wie auch denen ... Beamten des Eisenachischen Fürstenthums und der Jenaischen Landes-Portion Unsern ... Gruß und fügen hiermit zu wissen: Demnach Wir mißfällig vernommen, welchergestalt ... verschiedene mahle ... durch Verwahrlosung Feuer ... auskommen, mithin die darwider vorhin emanirte Patente sehr schlecht beobachtet worden ... besonders das von ... Herrn Hertzog Johan[n] Wilhelms ... am 22sten Octobr. 1727. emanirte Patente ... zu erneuern; Alß thun Wir solches hiermit ... gegenwärtiges Patent in öffentlichen Druck zu bringen, und solches, unter Unserer eigenhändigen Unterschrifft mit dem ... Cantzley-Jnsiegel zu bedrucken befohlen lassen haben. So geschehen Eisenach den 29. Decembr. 1749 written by Friedrich III. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog) and published by . This book was released on 1749 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbieten Unsern Praelaten, Grafen Herren, .... Unsern Gruß und Gnade, und fuegen ihnen anbey zu wissen: daß ... viele von Unser Miliz ohnerachtet selbige im Lande gestanden, sich unterfangen ... zu desertiren ... Als befehlen Wir ... hiermit ... genaue Aufsicht zu fuehren, und wo ein- oder anderer von Unsern Trouppen, sonderlich besagten Leib-Regiments, ohne Vorzeigung richtigen Passes oder Abschiedes ... angetroffen und betreten werden sollte ... so fort zu gefaenglichen Hafft bringen zu lassen ...

Download Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbieten Unsern Praelaten, Grafen Herren, .... Unsern Gruß und Gnade, und fuegen ihnen anbey zu wissen: daß ... viele von Unser Miliz ohnerachtet selbige im Lande gestanden, sich unterfangen ... zu desertiren ... Als befehlen Wir ... hiermit ... genaue Aufsicht zu fuehren, und wo ein- oder anderer von Unsern Trouppen, sonderlich besagten Leib-Regiments, ohne Vorzeigung richtigen Passes oder Abschiedes ... angetroffen und betreten werden sollte ... so fort zu gefaenglichen Hafft bringen zu lassen ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbieten Unsern Praelaten, Grafen Herren, .... Unsern Gruß und Gnade, und fuegen ihnen anbey zu wissen: daß ... viele von Unser Miliz ohnerachtet selbige im Lande gestanden, sich unterfangen ... zu desertiren ... Als befehlen Wir ... hiermit ... genaue Aufsicht zu fuehren, und wo ein- oder anderer von Unsern Trouppen, sonderlich besagten Leib-Regiments, ohne Vorzeigung richtigen Passes oder Abschiedes ... angetroffen und betreten werden sollte ... so fort zu gefaenglichen Hafft bringen zu lassen ... by : Friedrich III. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbieten Unsern Praelaten, Grafen Herren, .... Unsern Gruß und Gnade, und fuegen ihnen anbey zu wissen: daß ... viele von Unser Miliz ohnerachtet selbige im Lande gestanden, sich unterfangen ... zu desertiren ... Als befehlen Wir ... hiermit ... genaue Aufsicht zu fuehren, und wo ein- oder anderer von Unsern Trouppen, sonderlich besagten Leib-Regiments, ohne Vorzeigung richtigen Passes oder Abschiedes ... angetroffen und betreten werden sollte ... so fort zu gefaenglichen Hafft bringen zu lassen ... written by Friedrich III. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog) and published by . This book was released on 1733 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern wie auch Unsres freundl. geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzen zu Sachsen-Weymar und Eisenach Lbden. getreuen Ständen von Prälaten, Grafen, Ritterschafft und Städten, sämtlichen Vasallen und Dienern, auch überhaupt allen Unterthanen, wes Standes und Würden sie seyn mögen, Unsern Gruß, Gnade und alles gute zuvor, und fügen ihnen hiermit zu wissen, wasmaßen am verwichenen 13. Octobr. 1749 unter allerhöchster Käyserl. Vermittlung und Bestätigung zwischen Uns und Unsres Herrn Vetters zu Sachsen-Coburg-Saalfeld Lbden., über die Sachsen-Weymar und Eisenachische Vormundschafft ein dergestaltiger Vergleich getroffen worden ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern wie auch Unsres freundl. geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzen zu Sachsen-Weymar und Eisenach Lbden. getreuen Ständen von Prälaten, Grafen, Ritterschafft und Städten, sämtlichen Vasallen und Dienern, auch überhaupt allen Unterthanen, wes Standes und Würden sie seyn mögen, Unsern Gruß, Gnade und alles gute zuvor, und fügen ihnen hiermit zu wissen, wasmaßen am verwichenen 13. Octobr. 1749 unter allerhöchster Käyserl. Vermittlung und Bestätigung zwischen Uns und Unsres Herrn Vetters zu Sachsen-Coburg-Saalfeld Lbden., über die Sachsen-Weymar und Eisenachische Vormundschafft ein dergestaltiger Vergleich getroffen worden ... by :

Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern wie auch Unsres freundl. geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzen zu Sachsen-Weymar und Eisenach Lbden. getreuen Ständen von Prälaten, Grafen, Ritterschafft und Städten, sämtlichen Vasallen und Dienern, auch überhaupt allen Unterthanen, wes Standes und Würden sie seyn mögen, Unsern Gruß, Gnade und alles gute zuvor, und fügen ihnen hiermit zu wissen, wasmaßen am verwichenen 13. Octobr. 1749 unter allerhöchster Käyserl. Vermittlung und Bestätigung zwischen Uns und Unsres Herrn Vetters zu Sachsen-Coburg-Saalfeld Lbden., über die Sachsen-Weymar und Eisenachische Vormundschafft ein dergestaltiger Vergleich getroffen worden ... written by and published by . This book was released on 1750 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Land-Graf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und Tonna, [et]c. Entbiethen allen und jeden Unsern getreuen Land-Ständen von Prälaten, Grafen, Herren ... auch andern Unsern Unterthanen, Angehörigen und Verwandten, Unsern gnädigsten Gruß, und fügen denenselben zu wissen, welchergestalt Ihro Kayserl. Majestät wider die Einkauff- und Ausführung aller zum Schutz des Reichs selbst nöthiger Kriegs-Rüstungs-Sachen und Bedürffniß ein allgemeines Verbot ergehen zu lassen, der Nothdurfft befunden, welches nachfolgenden Inhalts: Wir Carl der Sechste ... Entbiethen N.N. allen und jeden ... Gnade und alles Gutes. ... So gebieten und befehlen Wir ... Sie wollen als ausschreibende Fürsten ... allen und jeden Ein-Kauff und Aus-Fuhre der Pferde und Viehes, Getraydes ... und aller andern zur Kriegs-Rüstung gehöriger Sachen ... verbieten

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Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Land-Graf in Thüringen, Marggraf zu Meissen, Gefürsteter Graf zu Henneberg, Graf zu der Marck und Ravensberg, Herr zu Ravenstein und Tonna, [et]c. Entbiethen allen und jeden Unsern getreuen Land-Ständen von Prälaten, Grafen, Herren ... auch andern Unsern Unterthanen, Angehörigen und Verwandten, Unsern gnädigsten Gruß, und fügen denenselben zu wissen, welchergestalt Ihro Kayserl. Majestät wider die Einkauff- und Ausführung aller zum Schutz des Reichs selbst nöthiger Kriegs-Rüstungs-Sachen und Bedürffniß ein allgemeines Verbot ergehen zu lassen, der Nothdurfft befunden, welches nachfolgenden Inhalts: Wir Carl der Sechste ... Entbiethen N.N. allen und jeden ... Gnade und alles Gutes. ... So gebieten und befehlen Wir ... Sie wollen als ausschreibende Fürsten ... allen und jeden Ein-Kauff und Aus-Fuhre der Pferde und Viehes, Getraydes ... und aller andern zur Kriegs-Rüstung gehöriger Sachen ... verbieten written by Friedrich III. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog) and published by . This book was released on 1733 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hierdurch des Durchlauchtigsten Fürstens, Unsers freundlich geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach, Lbdn., Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten, Räthen in Städten, Schultheißen, Gemeinden, und in Summa allen Unsern Unterthanen und Dienern, ... zu wissen: Ob wohl der ... Fürst, Herr Ernst August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... zu mehrmalen, vor angehender Flösse auf dem Jlmen Strohme, sonderbare Mandata publiciren, darinnen bey ernster Straffe, daß sich niemand an dem Floß-Holtze vergreiffen, noch dasselbige ... abstehlen, wegtragen oder verstecken solle, verbieten, und darneben, wie es bey den Holtz-Deuben mit dem Hauß-Suchen und sonsten zu halten, Verordnung thun lassen; ... Als thun Wir durch dieß offene Edict jederman ernstlich verwarnen, ... Zu Uhrkund haben Wir Unser Fürstliches Ober-Vormundschafftliches Cammer-Jnsiegel hierauf wissendlich drucken lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg den 9. Maji

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten hierdurch des Durchlauchtigsten Fürstens, Unsers freundlich geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach, Lbdn., Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten, Räthen in Städten, Schultheißen, Gemeinden, und in Summa allen Unsern Unterthanen und Dienern, ... zu wissen: Ob wohl der ... Fürst, Herr Ernst August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... zu mehrmalen, vor angehender Flösse auf dem Jlmen Strohme, sonderbare Mandata publiciren, darinnen bey ernster Straffe, daß sich niemand an dem Floß-Holtze vergreiffen, noch dasselbige ... abstehlen, wegtragen oder verstecken solle, verbieten, und darneben, wie es bey den Holtz-Deuben mit dem Hauß-Suchen und sonsten zu halten, Verordnung thun lassen; ... Als thun Wir durch dieß offene Edict jederman ernstlich verwarnen, ... Zu Uhrkund haben Wir Unser Fürstliches Ober-Vormundschafftliches Cammer-Jnsiegel hierauf wissendlich drucken lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg den 9. Maji written by Friedrich III. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog) and published by . This book was released on 1748 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... Unßern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wißen ... daß, obwohl die Feyer- und Heilig-Haltung des Sabbaths in Goettlicher Schrifft nachdruecklich anbefohlen ... die Entheiligung derer Sonn- und Fest-Tage dergestalt ueber Hand nehmend worden, daß der Unterscheid zwischen denenselben und denen Werckel-Tagen, bey nahe ein weiter nichts, als in der bloßen Benennung zu bestehen, leider anscheinet. ... Als setzen, ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß fuehrohin das Ein- und Ausfahren und Reuthen durch die Thore ... niemanden weiter gestattet ... suendlichen Zusammenlauffens, Vollsauffens, Spielens ... gaentzlich untersaget ...

Download Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... Unßern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wißen ... daß, obwohl die Feyer- und Heilig-Haltung des Sabbaths in Goettlicher Schrifft nachdruecklich anbefohlen ... die Entheiligung derer Sonn- und Fest-Tage dergestalt ueber Hand nehmend worden, daß der Unterscheid zwischen denenselben und denen Werckel-Tagen, bey nahe ein weiter nichts, als in der bloßen Benennung zu bestehen, leider anscheinet. ... Als setzen, ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß fuehrohin das Ein- und Ausfahren und Reuthen durch die Thore ... niemanden weiter gestattet ... suendlichen Zusammenlauffens, Vollsauffens, Spielens ... gaentzlich untersaget ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... Unßern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wißen ... daß, obwohl die Feyer- und Heilig-Haltung des Sabbaths in Goettlicher Schrifft nachdruecklich anbefohlen ... die Entheiligung derer Sonn- und Fest-Tage dergestalt ueber Hand nehmend worden, daß der Unterscheid zwischen denenselben und denen Werckel-Tagen, bey nahe ein weiter nichts, als in der bloßen Benennung zu bestehen, leider anscheinet. ... Als setzen, ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß fuehrohin das Ein- und Ausfahren und Reuthen durch die Thore ... niemanden weiter gestattet ... suendlichen Zusammenlauffens, Vollsauffens, Spielens ... gaentzlich untersaget ... by : Friederich (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... Unßern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wißen ... daß, obwohl die Feyer- und Heilig-Haltung des Sabbaths in Goettlicher Schrifft nachdruecklich anbefohlen ... die Entheiligung derer Sonn- und Fest-Tage dergestalt ueber Hand nehmend worden, daß der Unterscheid zwischen denenselben und denen Werckel-Tagen, bey nahe ein weiter nichts, als in der bloßen Benennung zu bestehen, leider anscheinet. ... Als setzen, ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß fuehrohin das Ein- und Ausfahren und Reuthen durch die Thore ... niemanden weiter gestattet ... suendlichen Zusammenlauffens, Vollsauffens, Spielens ... gaentzlich untersaget ... written by Friederich (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1733 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Wir Friederich Hertzog zu Sachsen Juelich Cleve und Berg ... Fuegen Unsern Praelaten Grafen Herren denen von der Ritterschafft ... hiermit zu wissen welchergestalt ... sich abermahls das Bettel-Volck und unter demselben ander liederlich Diebisches Gesindel haeuffig einschleiche und Unsern Landen ... hoechst beschwerlich falle dannenhero Wir ... folgende Puncte heraus zu setzen ... bewogen worden: I.) Soll kein unbekanter Fremder ... ohne Anzeige an des Orts Vorsteher und ohne Pass oder Pfand zur Nacht-Herberge aufgenommen ... II.) Absonderlich soll ein fremder Bettler ohne Pass so fort ... visitiret ... werden ... VIII.) Gleichwie aber auch die Einheimische Armen jedweden Orts ... das Almosen suchen und denen Benachbarten nicht beschwerlich fallen sollen ... Also befehlen Wir insgemein allen Unsern Unterthanen ernstlich daß jedermann hierunter seine Schuldigkeit beobachte und ... sich ... keiner Straffe schuldig zu machen ...

Download Wir Friederich Hertzog zu Sachsen Juelich Cleve und Berg ... Fuegen Unsern Praelaten Grafen Herren denen von der Ritterschafft ... hiermit zu wissen welchergestalt ... sich abermahls das Bettel-Volck und unter demselben ander liederlich Diebisches Gesindel haeuffig einschleiche und Unsern Landen ... hoechst beschwerlich falle dannenhero Wir ... folgende Puncte heraus zu setzen ... bewogen worden: I.) Soll kein unbekanter Fremder ... ohne Anzeige an des Orts Vorsteher und ohne Pass oder Pfand zur Nacht-Herberge aufgenommen ... II.) Absonderlich soll ein fremder Bettler ohne Pass so fort ... visitiret ... werden ... VIII.) Gleichwie aber auch die Einheimische Armen jedweden Orts ... das Almosen suchen und denen Benachbarten nicht beschwerlich fallen sollen ... Also befehlen Wir insgemein allen Unsern Unterthanen ernstlich daß jedermann hierunter seine Schuldigkeit beobachte und ... sich ... keiner Straffe schuldig zu machen ... PDF Online Free

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Book Synopsis Wir Friederich Hertzog zu Sachsen Juelich Cleve und Berg ... Fuegen Unsern Praelaten Grafen Herren denen von der Ritterschafft ... hiermit zu wissen welchergestalt ... sich abermahls das Bettel-Volck und unter demselben ander liederlich Diebisches Gesindel haeuffig einschleiche und Unsern Landen ... hoechst beschwerlich falle dannenhero Wir ... folgende Puncte heraus zu setzen ... bewogen worden: I.) Soll kein unbekanter Fremder ... ohne Anzeige an des Orts Vorsteher und ohne Pass oder Pfand zur Nacht-Herberge aufgenommen ... II.) Absonderlich soll ein fremder Bettler ohne Pass so fort ... visitiret ... werden ... VIII.) Gleichwie aber auch die Einheimische Armen jedweden Orts ... das Almosen suchen und denen Benachbarten nicht beschwerlich fallen sollen ... Also befehlen Wir insgemein allen Unsern Unterthanen ernstlich daß jedermann hierunter seine Schuldigkeit beobachte und ... sich ... keiner Straffe schuldig zu machen ... by : Friedrich II. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog)

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