Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und allen Unsern Unterthanen des Fuerstenthums Weimar, Unsern ... Gruß ... ; und fuegen Ihnen anbey zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß, obwohln annoch bey Leb-Zeiten ..., Herrn Hertzog Wilhelm Ernsts ..., die noethige Verfuegung gemacht worden, daß in den Staedten, Flecken und Doerffern Unserer Lande, die Nacht-Wache an jedem Orte mit hinlaenglichen Leuten versehen werde, um aller zu besorgenden Feuers- und anderer Gefahr, so viel moeglich, vorzukommen, dennoch diesem wenige oder gar keine Folge geleistet worden. ... Als ist hiermit Unser ... Wille ..., daß an jedem Orte drey Nacht-Waechter die Nacht-Wacht halten ..., Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent unter Unserer Unterschrifft ... ausfertigen lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 10ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden, und sonst ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der ... Frage, wie schriftsäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben ... Urkundlich haben Wir dieses Patent ... als ein Landes-Gesetz ... bekannt machen lassen. Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729

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Von Gottes Gnaden/ Wir Johann Georg der Vierte/ Hertzog zu Sachßen/ Jülich/ Cleve und Berg ... des Heil. Röm. Reichs Ertz-Marschall und Chur-Fürst ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten/ Grafen/ Herren ... auch sonst insgemein allen Unterthanen ... Unsern Gruß/ Gnade und geneigten Willen/ und fügen ihnen darneben gnädigst zuwissen/ daß Uns Unser Ober-Hoff- und Feld-Trompeter ... Friedrich Schultz ... zu vernehmen gegeben: Wie daß der Mißbrauch des Trompetenblasens auch Pauckenschlagens hin und wieder ... eingerissen ...

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Prälaten, Grafen und Herren ... und ... sonst insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß ... und fügen ihnen daneben zu wissen, welchergestalt Wir ... außer denen bereits, mittelst Patents vom 4ten September 1782. ausgeschriebenen Steuern ... nur die zeitherigen Zehen Extraordinar-Steuern, auf Fünf Jahre ... [Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 19ten März 1784

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Von Gottes Gnaden Wir/ Friederich Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden unsern Praelaten/ denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß ... und fügen Ihnen daneben zu wissen/ Wie Uns vorkommen/ daß in Unserm Fürstenthumb Coburg und Antheil Landes der Gefürsten Grafschafft Henneberg/ sich heimliche und öffentliche Werber finden/ die ... nicht wenig junge Mannschafft aus dem Lande führen sollen/ deme Wir aber ... billich bedacht seyn/ das Volck ... im Lande zu behalten

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wissen, welcher gestalten Wir ... der hiesigen Landschafts-Casse obliegenden Praestandorum und anderer Bedürfnisse, noch auf Ein Jahr hinaus erstrecket und es in Ansehung derselben ... belassen worden ... Wir begehren ... gnädigst, es wollen ... oberwähnte Steuern ... geliefert werden mögen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 30. May 1789

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen darneben zu wissen; Wasmassen zwar zeither in Unsern sämtlichen Fürstenthumen und Landen solche Personen, die viele Jahre abwesend gewesen, und deren Ort des Aufenthalts, Leben oder Tod, unbekant geblieben ... für tod und verschollen erkant, und deswegen auch das von ihnen zurückgelassene ... Vermögen durch ... Vormünder ... verwaltet worden ... [Urkundlich haben Wir diese Unsere Landesherrliche Verordnung eigenhändig unterschrieben, und in Druck bringen lassen. Geschehen und gegeben Weimar, den 20sten August, 1777

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, welchergestalt bereits mittelst eines unterm 10den Novembr. 1739. ins Land erlassenen Patents, daß die Straßen in gutem Stand erhalten ... visitiret, und ohne Zeit-Verlust die Straßen-Besserung geschehe ... [Wir verordnen und befehlen ... Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Bürgermeistern, Stadt-Voigten ... nicht nur diese Unsere Verordnung ... bekannt zu machen, sondern auch in vorkommenden Fällen darnach genau zu verfahren ... So geschehen und gegeben Weimar zur Wilhelmsburg den 14den Novembr. 1777

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Von Gottes Gnaden/ Wir Johann Georg der Dritte/ Hertzog zu Sachsen ... und Chur-Fürst ... Entbieten allen und jeden/ Unsern Praelaten/ Grafen/ Herren/ denen von der Ritterschafft ... Unsern Gruß/ Churfl. Gnade und geneigten Willen/ und fügen Ihnen darbey zu wissen ... So ist Uns doch bald bey Antretung Unserer ... Regierung ... vorkommen ... daß obangezogene Neue Erledigung der Landes-Gravaminum theils in vielen Stücken bißhero nicht zur observanz gebracht/ theils aber derselben wohl gar zu wider gehandelt werden wollen ...

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Von Gottes Gnaden/ Wir Bernhard/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Entbieten Unsern gesammten Praelaten ... Unsere Gnade und alles Gute/ und fügen ... zu wissen/ ob es gleich ... unverborgen seyn mag/ was Gestalt man durch den ... im vorigen Jahr zwischen ... Franckreich und denen ... Alliirten ... getroffenen Frieden so wenig eines beständigen und tauerhafften Ruhestandes in Policey- und Religions-Sachen versichert leben könne ...

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Allen und Jeden, Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden und ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, wasmaassen die getreuen Stände des hiesigen Fürstenthums, im Betracht die ... im Jahr 1777 gehaltenen Land-Ausschuß-Tage, geschehene Landschaftliche Verwilligung der Extraordinar- und Personen-Steuer ... so wie auch die Stempel-Papier-Gelder-Abgabe bis auf Ostern 1784 fernerweit zuerstrecken ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 4ten September 1782

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen Jhnen hiermit zu wissen ... wasmaaßen in Unsern sämmtlichen Landen denen Gläubigern, durch Vorschriftmäßige Anlegung der Sächsischen Real-Arreste nicht allein ein ... Recht an dem Vermögen ihrer Schuldner ... bisher vergönnt gewesen ... Urkundlich haben Wir diese, zu Beförderung des Credits ... abzielende Verordnung eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar, den 10ten December 1789

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Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen Ihnen zu wissen, was gestalt Wir zu Bestreitung, derer Unserer Landschaffts-Casse jetzo obliegenden Ausgaben, und zu Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen, ... getreuen Ständen des Engern und weitern Ausschusses, nicht Umgang nehmen können, außer denen bereits anticipando auf die Termine Jacobi und Bartholomæi, ausgeschriebenen, noch Zehen extra-ordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, und der sogenannten Wetzlarischen Steuer, nemlich: Eine gantze Steuer Martini, 1730. ... Folgende auf das Jahr 1731. Eine und eine halbe Steuer ... hiemit auszuschreiben. ... So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 30. Octob. 1730

Download Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen Ihnen zu wissen, was gestalt Wir zu Bestreitung, derer Unserer Landschaffts-Casse jetzo obliegenden Ausgaben, und zu Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen, ... getreuen Ständen des Engern und weitern Ausschusses, nicht Umgang nehmen können, außer denen bereits anticipando auf die Termine Jacobi und Bartholomæi, ausgeschriebenen, noch Zehen extra-ordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, und der sogenannten Wetzlarischen Steuer, nemlich: Eine gantze Steuer Martini, 1730. ... Folgende auf das Jahr 1731. Eine und eine halbe Steuer ... hiemit auszuschreiben. ... So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 30. Octob. 1730 PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen Ihnen zu wissen, was gestalt Wir zu Bestreitung, derer Unserer Landschaffts-Casse jetzo obliegenden Ausgaben, und zu Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen, ... getreuen Ständen des Engern und weitern Ausschusses, nicht Umgang nehmen können, außer denen bereits anticipando auf die Termine Jacobi und Bartholomæi, ausgeschriebenen, noch Zehen extra-ordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, und der sogenannten Wetzlarischen Steuer, nemlich: Eine gantze Steuer Martini, 1730. ... Folgende auf das Jahr 1731. Eine und eine halbe Steuer ... hiemit auszuschreiben. ... So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 30. Octob. 1730 by :

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