Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach ... unsern respect. Gruß, Gnade und geneigten Willen ... und fügen Denselben zu wissen, ... die Regierung Unserer angeerbten Fürstenthümer und Lande selbst angetreten. ... Also versehen Wir Uns dargegen zu allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Vasallen und Unterthanen, daß sie uns den gebührenden Gehorsam, Treue und Folge erweisen ... Wir setzen, wollen und befehlen ... hiermit, daß niemand bey Uns unmittelbar ... eine Klage oder Beschwerde anbringen solle, der nicht vorhero die behörigen Instantien beobachtet, und erst bey denen Unter-Gerichten ... seine Nothdurft vorgestellet ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und ... zu publiciren befohlen. Datum Eisenach den 31sten Decembr. 1755

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ ENtbieten allen und jeden, Unsern Praelaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschafft, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Stadt-Raethen, Unsern respective gnaedigsten Gruß! und fuegen Ihnen zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer Unserer Landschaffts-Casse gegenwaertig obliegenden Ausgaben nach beschehener Uberlegung ... 15. extraordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, nemlich: Eine und eine halbe Steuer, Trium Reg. ... auf das jetzige 1737. Jahr hiermit auszuschreiben ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar, den. 19. Jun. 1737. Ernst August. H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Unterthanen Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was gestallten Wir nach Unserm Regierungs-Antritt ... zu desto besserer und festerer Einrichtung unsers künftigen Regiments ... der ... Landschaffts-Casse ...vorkommenden Bedürfnisse einen ... allgemeinen Land-Tag ... auszuschreiben ... und nach der bey diesem ... Land-Tage ... auf Fünf Jahre lang nachgesezte extraordinar-Steuern, als nemlichen Eine Steuer auf Laurentii ... [hiermit auszuschreiben ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Iuny 1756.]

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Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen Lbd. Praelaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen: Wasgestalten Wir in Ober-Vormundachaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach ... zu Bestreitung der bey Unsrer Ober-Vormundschaftl. Landschafts-Casse hieselbst vorkommenden Beduerfnisse sowohl, als zu einiger milden Beysteuer ... Unsers Pflegbefohlnen Lbd. Berg-Stadt Jllmenau betroffenen unglueckseeligen grossen Brand ... auf ein Jahr lang Zehen gantze und eine halbe Extraordinar-Steuern ... [nehmen koennen. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 23. Decembr. 1752. Frantz Josias, H. z. S.]

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Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen Ihnen zu wissen, was gestalt Wir zu Bestreitung, derer Unserer Landschaffts-Casse jetzo obliegenden Ausgaben, und zu Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen, ... getreuen Ständen des Engern und weitern Ausschusses, nicht Umgang nehmen können, außer denen bereits anticipando auf die Termine Jacobi und Bartholomæi, ausgeschriebenen, noch Zehen extra-ordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, und der sogenannten Wetzlarischen Steuer, nemlich: Eine gantze Steuer Martini, 1730. ... Folgende auf das Jahr 1731. Eine und eine halbe Steuer ... hiemit auszuschreiben. ... So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 30. Octob. 1730

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Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen Ihnen zu wissen, was gestalt Wir zu Bestreitung, derer Unserer Landschaffts-Casse jetzo obliegenden Ausgaben, und zu Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen, ... getreuen Ständen des Engern und weitern Ausschusses, nicht Umgang nehmen können, außer denen bereits anticipando auf die Termine Jacobi und Bartholomæi, ausgeschriebenen, noch Zehen extra-ordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, und der sogenannten Wetzlarischen Steuer, nemlich: Eine gantze Steuer Martini, 1730. ... Folgende auf das Jahr 1731. Eine und eine halbe Steuer ... hiemit auszuschreiben. ... So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 30. Octob. 1730 written by and published by . This book was released on 1730 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, und Berg, ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern getreuen Unterthanen beyden Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach Unsern respective gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was massen Uns nicht sonder Mißfallen zu vernehmen gekommen, daß ungeachtet der ... erlassenen ... Anordnungen, dennoch viele Landeskinder ... in fremde Kriegsdienste ... gehen ... Wir setzen, ordnen und gebiethen demnach hiermit ernstlich ..., als dem Militairdienst tuechtige junge Leute, ohne sich bey Uns gemeldet ... die Erlaubniß zu Verlassung ihres Vaterlandes erhalten zu haben ... dafuer mit der Confiscation ihres ... Vermoegens bestraft werden sollen. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent unter Unsrer eigenhaendigen Unterschrift ... ausfertigen lassen, auch selbiges in Druck zu bringen und aller gehoerigen Orte ... anzuschlagen lassen. ... Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 20 May 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. von Fritsch

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, und Berg, ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern getreuen Unterthanen beyden Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach Unsern respective gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was massen Uns nicht sonder Mißfallen zu vernehmen gekommen, daß ungeachtet der ... erlassenen ... Anordnungen, dennoch viele Landeskinder ... in fremde Kriegsdienste ... gehen ... Wir setzen, ordnen und gebiethen demnach hiermit ernstlich ..., als dem Militairdienst tuechtige junge Leute, ohne sich bey Uns gemeldet ... die Erlaubniß zu Verlassung ihres Vaterlandes erhalten zu haben ... dafuer mit der Confiscation ihres ... Vermoegens bestraft werden sollen. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent unter Unsrer eigenhaendigen Unterschrift ... ausfertigen lassen, auch selbiges in Druck zu bringen und aller gehoerigen Orte ... anzuschlagen lassen. ... Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 20 May 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. von Fritsch by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch sonst insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß ... und thun ihnen hiermit zu wißen ; Demnach Jhro Roemische Kaeyserliche Majestaet ... beschlossen haben, einen General-Pardon fuer die saemtliche Deserteurs ..., dergestalten zu ertheilen, daß ihnen nicht allein für dießmahl alle Straffe ... nachgesehen seyn, sondern alle bißherige Ausreissere ohne fuer jetzo, oder ins kuefftige, zu besorgenden Anspruch, und Ausliefferung, bey denenjenigen Regimentern, wo sie sich befinden, verbleiben sollen ; Als haben Wir diesen Kaeyserlichen ... General-Pardon, nicht nur denen ... Deserteurs, die sich unter Unsern zu Kaeyserlichen ... Diensten, errichteten Regimentern bereits befinden moechten ..., sondern auch allen ... von Unsern Regimentern ..., hiermit kund machen wollen, daß, so fern sie sich binnen dato und den Ersten Julii dieses Jahres ... anmelden und behoerigen Orthes einfinden werden, sich dieses General-Pardons zu erfreuen haben ... Befehlen demnach Eingangs gemeldeten Unsern Praelaten ..., daß sie dieses Patent ... an gewoehnlicher Stelle affigiren lassen sollen. Uhrkundlich haben Wir solches mit Unserm Fuerstlichen Jnsiegel bedrucken, und ... oeffentlich von denen Cantzeln ablesen lassen. Geben in Unserer Residenz Weimar den 4. Maji 1734. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788 by : Karl August (Sachsen, Herzog)

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Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen ... Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was gestalten Wir auf unterthaenigste Bitte getreuer Land-Staende, das neuerlicher Zeiten auf Zehen pro Cent erhoehet gewordene Abzugs-Geld ueberall und durchgaengig ... ausgeuebet wird ... Allermaßen Wir nun solchemnach hierdurch in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach ... gnaedigst verordnen und wollen, daß nicht nur von allen Unterthanen ... auch von denen Auswaertigen ... alles Abzugs-Geld ... statt haben soll. Als haben Wir diese ... Verordnung ... in gegenwaertiges Edict bringen lassen, dasselbe eigenhaendig unterschrieben, Unser ... Jnnsiegel darauf zu drucken, in oeffentlichen Abdruck zu bringen ... befohlen. ... Geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 10ten Augusti 1751. Franz Josias, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgesammt allen Unsern Unterthanen, Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, es ist ihnen auch bereits bekannt, was wieder die Holz-Diebereyen von Zeit zu Zeit für Verordnungen und Patente ins Land erlassen worden. Wann aber die ... boßhafte Holtz-Diebereyen in denen Herrschaftlichen Waldungen sowohl, als in denen Privat-Höltzern ... überhand nehmen wollen ... Als wiederhohlen Wir nicht nur die unterm 24ten Mart. 1752. und sonst ergangene Verordnungen, und erneuern Kraft dieses das unterm 9den Jun. ... gemachte Mandat ... Damit nun auf diese Unsere wiederhohlte Verordnung ... pflichtmaessig gehalten werden ... haben Wir solche in gegenwaertiges Patent bringen lassen ... mit Unserm Fürstlichen Jnsiegel bekräftigen, und zu oeffentlichen Druck befoerdern lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 27ten Septembr. 1756

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden, und sonst ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der ... Frage, wie schriftsäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben ... Urkundlich haben Wir dieses Patent ... als ein Landes-Gesetz ... bekannt machen lassen. Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729

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Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729 written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog) and published by . This book was released on 1729 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen in denen Städten, und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unsers Fürstenthums Weimar und darzu incorporirter Lande, Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir die ehedessen ins Land publicirte Verordnung, nach welcher die Stroh- und SchindelDächer, zu Vermeidung der daraus besorglichen und in Unglücks-Fällen vergrössernder Gefahr gänzlich abgestellet, und die Dächer mit Ziegeln gedecket werden sollen, den gemeinen Besten überaus zuträglich gefunden, und solcher daher, weil selbiger nicht allenthalben Folge geleistet worden zu wiederholen für nöthig angesehen

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen in denen Städten, und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unsers Fürstenthums Weimar und darzu incorporirter Lande, Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir die ehedessen ins Land publicirte Verordnung, nach welcher die Stroh- und SchindelDächer, zu Vermeidung der daraus besorglichen und in Unglücks-Fällen vergrössernder Gefahr gänzlich abgestellet, und die Dächer mit Ziegeln gedecket werden sollen, den gemeinen Besten überaus zuträglich gefunden, und solcher daher, weil selbiger nicht allenthalben Folge geleistet worden zu wiederholen für nöthig angesehen PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen in denen Städten, und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unsers Fürstenthums Weimar und darzu incorporirter Lande, Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir die ehedessen ins Land publicirte Verordnung, nach welcher die Stroh- und SchindelDächer, zu Vermeidung der daraus besorglichen und in Unglücks-Fällen vergrössernder Gefahr gänzlich abgestellet, und die Dächer mit Ziegeln gedecket werden sollen, den gemeinen Besten überaus zuträglich gefunden, und solcher daher, weil selbiger nicht allenthalben Folge geleistet worden zu wiederholen für nöthig angesehen by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen in denen Städten, und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unsers Fürstenthums Weimar und darzu incorporirter Lande, Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir die ehedessen ins Land publicirte Verordnung, nach welcher die Stroh- und SchindelDächer, zu Vermeidung der daraus besorglichen und in Unglücks-Fällen vergrössernder Gefahr gänzlich abgestellet, und die Dächer mit Ziegeln gedecket werden sollen, den gemeinen Besten überaus zuträglich gefunden, und solcher daher, weil selbiger nicht allenthalben Folge geleistet worden zu wiederholen für nöthig angesehen written by Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog) and published by . This book was released on 1757 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1730 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen Unserer Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach ... Unsern resp. gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen: wasmaßen bey Uns die Anzeige geschehen, daß ungeachtet wieder das schaendliche Laster der Unzucht und Verfuehrung junger Leute und Soldaten die nachdrucksamste Verfuegungen erlassen, auch, daß die ledige Dirnen, welche denen Soldaten ... nachlaufen ... mit vierteliaehriger Gefaengniß-Strafe beleget werden sollen, verordnet worden, ... Als ordnen, setzen, und befehlen Wir daher, daß dergleichen Dirnen ... mit der Strafe des Zucht-Hauses ... beleget ... werden sollen. Damit nun ueber diese Unsre Verordnung straecklich gehalten ... werden moege ... haben Wir solche in gegenwaertiges Patent bringen lassen, dieses eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fuerstlichen Jnnsiegel zu bedrucken ... befohlen. ...Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Junii 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Graf von Buenau. von Fritsch

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