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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen denen von Adel und allen andern, so in Unserm Fürstenthum und Landen der Jagd oder Hatze berechtiget, hiermit zu wissen, wie Wir sehr mißfällig vernehmen müssen, daß ob Wir wohl Zeit Unserer Regierung denenselben durch verschiedene ausgegangene Verordnungen und insonderheit durch ein unterm 1. Nov. 1730. in öffentlichen Abdruck in Unser Fürstenthum und Lande verkündigtes Mandat intimiret, künfftighin im Hetzen, Schiessen und Fahen bey Verlust ihrer Jagd-Gerechtigkeit, die alte Zeit zu beobachten, und mithin sich von alt-Fastnacht biß zu alt-Bartholomæi, des Hetzens, Schiessens und Fahens gäntzlich zu enthalten, sie sich dennoch nach der Zeit unterstanden, jetzt-berührten ... Verordnungen und Mandaten zu wider, im Hetzen, Schiessen und Fahen, sich nach der neuen Zeit zu richten. ... Dessen zu Uhrkund haben Wir dieses Mandat eigenhändig unterschrieben, und mit Unserm Fürstlichen Cantzley-Siegel bedrucken, auch gewöhnlicher maßen publiciren lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 7. Aug. 1733 by :
Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen denen von Adel und allen andern, so in Unserm Fürstenthum und Landen der Jagd oder Hatze berechtiget, hiermit zu wissen, wie Wir sehr mißfällig vernehmen müssen, daß ob Wir wohl Zeit Unserer Regierung denenselben durch verschiedene ausgegangene Verordnungen und insonderheit durch ein unterm 1. Nov. 1730. in öffentlichen Abdruck in Unser Fürstenthum und Lande verkündigtes Mandat intimiret, künfftighin im Hetzen, Schiessen und Fahen bey Verlust ihrer Jagd-Gerechtigkeit, die alte Zeit zu beobachten, und mithin sich von alt-Fastnacht biß zu alt-Bartholomæi, des Hetzens, Schiessens und Fahens gäntzlich zu enthalten, sie sich dennoch nach der Zeit unterstanden, jetzt-berührten ... Verordnungen und Mandaten zu wider, im Hetzen, Schiessen und Fahen, sich nach der neuen Zeit zu richten. ... Dessen zu Uhrkund haben Wir dieses Mandat eigenhändig unterschrieben, und mit Unserm Fürstlichen Cantzley-Siegel bedrucken, auch gewöhnlicher maßen publiciren lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 7. Aug. 1733 written by and published by . This book was released on 1733 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: