Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Fügen hiermit zu wissen, was gestalten Wir Uns zwar versehen, es würde durch das Mandat, welches Unserer ... Frau Mutter Gnaden, während Dero Obervormundschaftl. Landes-Administration, wegen des Leseholzes und wider die in der um Unsere Residenz-Stadt Eisenach gelegenen und daran stossenden Fuerstl. Waldung überhand genommene Holzdieberey sub dato den 21sten Dec. 1773. emaniren lassen, der letztern hinlänglich gesteuret worden seyn. Nachdem Wir aber zu Unserm größten Mißfallen in Erfahrung gebracht, daß nach Publication dieses Fürstl. Mandats sich die Holzdieberey in ermeldter Waldung nicht vermindert habe, sondern vielmehr noch mehr überhand genommen; So haben Wir Uns dadurch ... bewogen gesehen, die in sothanem Mandat und dessen § II. auf die Holzdieberey gesetzte Strafe des Halseisens zu erhöhen. ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Fügen hiermit zu wissen, was gestalten Wir Uns zwar versehen, es würde durch das Mandat, welches Unserer ... Frau Mutter Gnaden, während Dero Obervormundschaftl. Landes-Administration, wegen des Leseholzes und wider die in der um Unsere Residenz-Stadt Eisenach gelegenen und daran stossenden Fuerstl. Waldung überhand genommene Holzdieberey sub dato den 21sten Dec. 1773. emaniren lassen, der letztern hinlänglich gesteuret worden seyn. Nachdem Wir aber zu Unserm größten Mißfallen in Erfahrung gebracht, daß nach Publication dieses Fürstl. Mandats sich die Holzdieberey in ermeldter Waldung nicht vermindert habe, sondern vielmehr noch mehr überhand genommen; So haben Wir Uns dadurch ... bewogen gesehen, die in sothanem Mandat und dessen § II. auf die Holzdieberey gesetzte Strafe des Halseisens zu erhöhen. ... by :

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wissen, wasmasen Unser Ober-Consistorium allhier in Unterthänigkeit zu vernehmen gegeben Wie daß die Augsburgischen Confessions-Verwandten, zu Wien ... die allergnädigste Erlaubniß ertheilet worden ... eigene Bethäuser und erforderliche Schulgebäude zu bauen ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wissen: Da Wir neuerlich in Erfahrung gekommen, daß in Unserm Amte Allstedt der alte Gebrauch, nach welchem die Gerade und das Heergewette nicht für Erbe gehalten wird, bis jezt noch obwaltet, hierdurch aber Unsern dortigen Unterthanen mancherley Nachtheil zugezogen wird; So finden Wir Uns bewogen, diese Gewohnheit ... aufzuheben ... Zu dessen Beurkundung haben Wir diese Verordnung eigenhändig unterschrieben ... auch durch den Druck ... bekannt machen lassen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 25sten Novembr. 1796

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wißen: Obwohl von Unsers in Gott ruhenden Herrn Vaters Gnaden bereits im Jahr 1757. wegen des ... eingerißenen Mißbrauchs derer von der civil- und militär-Dienerschaft auf ihre Besoldungen ... ausgestellten Aßignationen ... ein Mandat erlassen und in selbigem alle Anweisung auf die Besoldungen ... verbothen worden; so hat dennoch solches den erwünschten Erfolg nicht gehabt, vielmehr ist mißfällig wahrzunehmen gewesen, daß seit einigen Jahren die Besoldungs-Anweisungen ... bey einigen Unserer Diener viel häufiger vorkommen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 31sten May 1790

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen Jhnen hiermit zu wissen ... wasmaaßen in Unsern sämmtlichen Landen denen Gläubigern, durch Vorschriftmäßige Anlegung der Sächsischen Real-Arreste nicht allein ein ... Recht an dem Vermögen ihrer Schuldner ... bisher vergönnt gewesen ... Urkundlich haben Wir diese, zu Beförderung des Credits ... abzielende Verordnung eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar, den 10ten December 1789

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wissen, welchergestalt Uns in Unterthänigkeit vorgetragen worden, wasmaßen die Kirche und Thurm zu Dornburg dergestalt baufällig worden, daß selbige einer Reparatur höchst nöthig bedürfen. Da nun aber die dasige Commun, die hierzu erforderlich beträchtlichen Kosten, aus ihren Mitteln, eben so wenig ... zu bestreiten, im Stande ist; So haben Wir Uns in Betracht dessen, und auf ... Ansuchen, bewogen gesehen ... durch Ausschreibung einer Land-Collecte ... zu statten zu kommen ... Als begehren wir hiermit ... es wolle sich jeder ... seiner Christen-Pflicht hierbey erinnern, und ... mit einer Beysteuer, willig an Hand gehen ... Urkundlich haben Wir das Collecten-Patent eigenhändig unterschrieben ... Geben Weimar den 29sten May 1778

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen ... Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern Gruß und fügen ihnen darneben zu wissen, wasgestalten Wir, nach der bey dem in diesem Jahre gehaltenen Ausschuß-Tag beschehenen schriftlichen Verwilligung der getreuen Stände engern Ausschusses, auf ein Jahr nachgesetzte extraordinar Steuern, als Eine Steuer auf Laurentii, Eine Steuer auf Mariä Geburt, Eine Steuer auf Galli ...hiermit auszuschreiben nicht Umgang nehmen mögen. Wir begehren dahero hiermit ... es wollen obgedachte gedachte und am Ende verzeichnete sowohl sich selbst, wegen ihrer Erbgüther, darnach gebührend achten ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen ... Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern Gruß und fügen ihnen darneben zu wissen, wasgestalten Wir, nach der bey dem in diesem Jahre gehaltenen Ausschuß-Tag beschehenen schriftlichen Verwilligung der getreuen Stände engern Ausschusses, auf ein Jahr nachgesetzte extraordinar Steuern, als Eine Steuer auf Laurentii, Eine Steuer auf Mariä Geburt, Eine Steuer auf Galli ...hiermit auszuschreiben nicht Umgang nehmen mögen. Wir begehren dahero hiermit ... es wollen obgedachte gedachte und am Ende verzeichnete sowohl sich selbst, wegen ihrer Erbgüther, darnach gebührend achten ... by :

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit Unsern sämtlichen getreuen Unterthanen der beyden Fürstenthümer Weimar und Eisenach nebst der Jenaischen Landes-Portion zu wissen, daß, da Wir genötiget werden ... eine etwas weite Reise zu thun, welche eine längere Abwesenheit ... veranlassen dörfte, Wir in Rücksicht auf ... das gute Vertrauen, welches ... Unsere getreue Unterthanen zu Uns tragen ... und haben dahero ... folgende Entschließung gefaßt ... Urkundlich haben Wir dieses Patent unter Unserer eigenhändigen Unterschrift ... ausfertigen- und ... bekannt machen lassen. Geben Weimar, den 3. Octobris 1787

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden, und sonst ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der ... Frage, wie schriftsäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben ... Urkundlich haben Wir dieses Patent ... als ein Landes-Gesetz ... bekannt machen lassen. Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wissen, welcher gestalten Wir ... der hiesigen Landschafts-Casse obliegenden Praestandorum und anderer Bedürfnisse, noch auf Ein Jahr hinaus erstrecket und es in Ansehung derselben ... belassen worden ... Wir begehren ... gnädigst, es wollen ... oberwähnte Steuern ... geliefert werden mögen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 30. May 1789

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wissen, welcher gestalten Wir ... der hiesigen Landschafts-Casse obliegenden Praestandorum und anderer Bedürfnisse, noch auf Ein Jahr hinaus erstrecket und es in Ansehung derselben ... belassen worden ... Wir begehren ... gnädigst, es wollen ... oberwähnte Steuern ... geliefert werden mögen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 30. May 1789 by : Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wissen, welcher gestalten Wir ... der hiesigen Landschafts-Casse obliegenden Praestandorum und anderer Bedürfnisse, noch auf Ein Jahr hinaus erstrecket und es in Ansehung derselben ... belassen worden ... Wir begehren ... gnädigst, es wollen ... oberwähnte Steuern ... geliefert werden mögen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 30. May 1789 written by Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog) and published by . This book was released on 1789 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft ... und insgemein Unsern Unterthanen zu wißen, wasmaßen Jhro Römisch-Kayserliche Majestät, bey nunmehr, vermöge des Reichs-Schlusses vom 23. Novembris 1792, gegen Frankreich beschlossenen Reichs-Krieg ... Kayserliche Avocatorien ergehen lassen ... wie folget: Wir Franz der Zweite von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser ... Fügen allen und jeden, unter Unserer und des heiligen Römischen Reichs Hoheit gebohrnen ... Vasallen und Unterthanen ... die und französischen Kriegs- Staats- und andern Diensten sich befinden ... hiemit zu wißen ... weshalben von Kurfürsten, Fürsten und Ständen durch ein ... ratifizirtes Gutachten beschloßen worden, diesen unerlaubten ... Gewaltthätigkeiten ... zu begegnen, sofort nach abgezwungener Nothwehr zur Behauptung der Würde des Reichs, zur schleunigen Befreyung .... eine eigne Reichs-Armee gegen den Feind anrücken zu lassen ... Zu Urkund dieses Briefs, gesiegelt ... so gegeben ist zu Wien den 19. Dezember im Jahre 1792 ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft ... und insgemein Unsern Unterthanen zu wißen, wasmaßen Jhro Römisch-Kayserliche Majestät, bey nunmehr, vermöge des Reichs-Schlusses vom 23. Novembris 1792, gegen Frankreich beschlossenen Reichs-Krieg ... Kayserliche Avocatorien ergehen lassen ... wie folget: Wir Franz der Zweite von Gottes Gnaden erwählter Römischer Kayser ... Fügen allen und jeden, unter Unserer und des heiligen Römischen Reichs Hoheit gebohrnen ... Vasallen und Unterthanen ... die und französischen Kriegs- Staats- und andern Diensten sich befinden ... hiemit zu wißen ... weshalben von Kurfürsten, Fürsten und Ständen durch ein ... ratifizirtes Gutachten beschloßen worden, diesen unerlaubten ... Gewaltthätigkeiten ... zu begegnen, sofort nach abgezwungener Nothwehr zur Behauptung der Würde des Reichs, zur schleunigen Befreyung .... eine eigne Reichs-Armee gegen den Feind anrücken zu lassen ... Zu Urkund dieses Briefs, gesiegelt ... so gegeben ist zu Wien den 19. Dezember im Jahre 1792 ... by : Franz II. (Römisch-Deutsches Reich, Kaiser)

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Fürstlich Sachsen-Weimarische Verordnung Carl Augusts zu Sachsen, das Rettungs-Verfahren der durch Frost oder im Wasser Verunglückten bestimmend

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Book Synopsis Fürstlich Sachsen-Weimarische Verordnung Carl Augusts zu Sachsen, das Rettungs-Verfahren der durch Frost oder im Wasser Verunglückten bestimmend by : Karl August (Sachsen, Herzog)

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Wir Carl August, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... Unsern resp. gnädigen Gruß und geneigten Willen, und lassen hiermit unverhalten: Welcherstalt Wir ... bey Unserer Lehns-Curie allhier, wenn Confirmationen, Consense und Cassationen gesucht worden, die vorgängige gerichtliche Recognition der eingereichten aussergerichtlichen Urkunden ...

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Book Synopsis Wir Carl August, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... Unsern resp. gnädigen Gruß und geneigten Willen, und lassen hiermit unverhalten: Welcherstalt Wir ... bey Unserer Lehns-Curie allhier, wenn Confirmationen, Consense und Cassationen gesucht worden, die vorgängige gerichtliche Recognition der eingereichten aussergerichtlichen Urkunden ... by : Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog)

Download or read book Wir Carl August, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... Unsern resp. gnädigen Gruß und geneigten Willen, und lassen hiermit unverhalten: Welcherstalt Wir ... bey Unserer Lehns-Curie allhier, wenn Confirmationen, Consense und Cassationen gesucht worden, die vorgängige gerichtliche Recognition der eingereichten aussergerichtlichen Urkunden ... written by Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog) and published by . This book was released on 1782 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: Mandat betreffend die gerichtliche Rekognition in Lehn-Sachen

Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten Unsern ... resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, ist denenselben größtentheils auch vorhin schon bekannt. wasmaaßen in Unsern sämmtlichen Landen denen Gläubigern, durch Vorschriftmäßige Anlegung der Sächsischen Real-Arreste nicht allein ein dingliches Recht an dem Vermögen ihrer Schuldner, sondern auch einen Vorzug vor andere nicht privilegirte Gläubiger zu erlangen, bisher vergönnt gewesen ...

Download Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten Unsern ... resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, ist denenselben größtentheils auch vorhin schon bekannt. wasmaaßen in Unsern sämmtlichen Landen denen Gläubigern, durch Vorschriftmäßige Anlegung der Sächsischen Real-Arreste nicht allein ein dingliches Recht an dem Vermögen ihrer Schuldner, sondern auch einen Vorzug vor andere nicht privilegirte Gläubiger zu erlangen, bisher vergönnt gewesen ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten Unsern ... resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, ist denenselben größtentheils auch vorhin schon bekannt. wasmaaßen in Unsern sämmtlichen Landen denen Gläubigern, durch Vorschriftmäßige Anlegung der Sächsischen Real-Arreste nicht allein ein dingliches Recht an dem Vermögen ihrer Schuldner, sondern auch einen Vorzug vor andere nicht privilegirte Gläubiger zu erlangen, bisher vergönnt gewesen ... by : Karl August (Sachsen, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten Unsern ... resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, ist denenselben größtentheils auch vorhin schon bekannt. wasmaaßen in Unsern sämmtlichen Landen denen Gläubigern, durch Vorschriftmäßige Anlegung der Sächsischen Real-Arreste nicht allein ein dingliches Recht an dem Vermögen ihrer Schuldner, sondern auch einen Vorzug vor andere nicht privilegirte Gläubiger zu erlangen, bisher vergönnt gewesen ... written by Karl August (Sachsen, Herzog) and published by . This book was released on 1789 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen darneben zu wissen; Wasmassen zwar zeither in Unsern sämtlichen Fürstenthumen und Landen solche Personen, die viele Jahre abwesend gewesen, und deren Ort des Aufenthalts, Leben oder Tod, unbekant geblieben ... für tod und verschollen erkant, und deswegen auch das von ihnen zurückgelassene ... Vermögen durch ... Vormünder ... verwaltet worden ... [Urkundlich haben Wir diese Unsere Landesherrliche Verordnung eigenhändig unterschrieben, und in Druck bringen lassen. Geschehen und gegeben Weimar, den 20sten August, 1777

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen darneben zu wissen; Wasmassen zwar zeither in Unsern sämtlichen Fürstenthumen und Landen solche Personen, die viele Jahre abwesend gewesen, und deren Ort des Aufenthalts, Leben oder Tod, unbekant geblieben ... für tod und verschollen erkant, und deswegen auch das von ihnen zurückgelassene ... Vermögen durch ... Vormünder ... verwaltet worden ... [Urkundlich haben Wir diese Unsere Landesherrliche Verordnung eigenhändig unterschrieben, und in Druck bringen lassen. Geschehen und gegeben Weimar, den 20sten August, 1777 written by Karl August (Sachsen, Herzog) and published by . This book was released on 1777 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, Grafen und Herren; denen von der Ritterschaft ... und insgemein Unsern Unterthanen, zu wissen, wasmasen Ihro Römische Kaiserliche Majestät, zur Erneuerung der bereits im vorigen Jahr, wegen des Reichs-Kriegs mit Frankreich, erlassenen Kaiserlichen Avocatorien ... einen unterm 12. May dieses Jahres gefertigten Kaiserlichen Gebots- und Verbots-Brief ergehen lassen ... wie folget: [Wir Franz der Zweite, von Gottes Gnaden, erwählter Römischer Kaiser ... Entbieten allen und jeden Kurfürsten, Fürsten ... Prälaten, Grafen ... Bürgern, Gemeinden, auch allen und jeden ... hohen und niedern Standes, welche sich in Kriegs- oder Civil-Diensten des feindseligen Frankreichs befinden ... Unsern ... Willen ... und alles Gutes. Es ist durch die öffentlichen Reichtags-Verhandlungen ... bekannt, daß Kurfürsten ... am 18ten Hornung des laufenden Jahres ein ... Reichtgutachten ... wegen des von Frankreich geschehenen ... Friedensbruchs ... Maasregeln zu Unserer... Genehmigung ... gelangen ließen ... Zur Urkunde dieses Briefs, gesiegelt ... der gegeben ist zu Wien den 12ten May im Jahre 1793. Unserer Reiche des Römischen im Ersten, des Hungarisch und Böhmischen aber im Zweiten

Download Von Gottes Gnaden, Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, Grafen und Herren; denen von der Ritterschaft ... und insgemein Unsern Unterthanen, zu wissen, wasmasen Ihro Römische Kaiserliche Majestät, zur Erneuerung der bereits im vorigen Jahr, wegen des Reichs-Kriegs mit Frankreich, erlassenen Kaiserlichen Avocatorien ... einen unterm 12. May dieses Jahres gefertigten Kaiserlichen Gebots- und Verbots-Brief ergehen lassen ... wie folget: [Wir Franz der Zweite, von Gottes Gnaden, erwählter Römischer Kaiser ... Entbieten allen und jeden Kurfürsten, Fürsten ... Prälaten, Grafen ... Bürgern, Gemeinden, auch allen und jeden ... hohen und niedern Standes, welche sich in Kriegs- oder Civil-Diensten des feindseligen Frankreichs befinden ... Unsern ... Willen ... und alles Gutes. Es ist durch die öffentlichen Reichtags-Verhandlungen ... bekannt, daß Kurfürsten ... am 18ten Hornung des laufenden Jahres ein ... Reichtgutachten ... wegen des von Frankreich geschehenen ... Friedensbruchs ... Maasregeln zu Unserer... Genehmigung ... gelangen ließen ... Zur Urkunde dieses Briefs, gesiegelt ... der gegeben ist zu Wien den 12ten May im Jahre 1793. Unserer Reiche des Römischen im Ersten, des Hungarisch und Böhmischen aber im Zweiten PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, Grafen und Herren; denen von der Ritterschaft ... und insgemein Unsern Unterthanen, zu wissen, wasmasen Ihro Römische Kaiserliche Majestät, zur Erneuerung der bereits im vorigen Jahr, wegen des Reichs-Kriegs mit Frankreich, erlassenen Kaiserlichen Avocatorien ... einen unterm 12. May dieses Jahres gefertigten Kaiserlichen Gebots- und Verbots-Brief ergehen lassen ... wie folget: [Wir Franz der Zweite, von Gottes Gnaden, erwählter Römischer Kaiser ... Entbieten allen und jeden Kurfürsten, Fürsten ... Prälaten, Grafen ... Bürgern, Gemeinden, auch allen und jeden ... hohen und niedern Standes, welche sich in Kriegs- oder Civil-Diensten des feindseligen Frankreichs befinden ... Unsern ... Willen ... und alles Gutes. Es ist durch die öffentlichen Reichtags-Verhandlungen ... bekannt, daß Kurfürsten ... am 18ten Hornung des laufenden Jahres ein ... Reichtgutachten ... wegen des von Frankreich geschehenen ... Friedensbruchs ... Maasregeln zu Unserer... Genehmigung ... gelangen ließen ... Zur Urkunde dieses Briefs, gesiegelt ... der gegeben ist zu Wien den 12ten May im Jahre 1793. Unserer Reiche des Römischen im Ersten, des Hungarisch und Böhmischen aber im Zweiten by : Franz II. (Römisch-Deutsches Reich, Kaiser)

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