Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig ... obgleich durch eine unterm 12. Julii publicirte Landesherrliche Verordnung wegen der Officiers-Schulden gewisse Vorsehung geschehen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig ... obgleich durch eine unterm 12. Julii publicirte Landesherrliche Verordnung wegen der Officiers-Schulden gewisse Vorsehung geschehen ... by : Karl (Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig ... obgleich durch eine unterm 12. Julii publicirte Landesherrliche Verordnung wegen der Officiers-Schulden gewisse Vorsehung geschehen ... written by Karl (Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.) and published by . This book was released on 1767 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Vormund. Es ist in dem Fürstenthum Nassau-Hadamar allschon, durch eine von Weyl. Graf Johann Ludwig unterm 12ten Aug. 1640. erlassene Landesherrliche Verordnung, verbotten worden, liegende Güter oder Gerechtigkeiten an Adeliche, Geistliche oder andere in der Verordnung benannte, ohne Landesherrliche Bewilligung, zu überlassen. ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Vormund. Es ist in dem Fürstenthum Nassau-Hadamar allschon, durch eine von Weyl. Graf Johann Ludwig unterm 12ten Aug. 1640. erlassene Landesherrliche Verordnung, verbotten worden, liegende Güter oder Gerechtigkeiten an Adeliche, Geistliche oder andere in der Verordnung benannte, ohne Landesherrliche Bewilligung, zu überlassen. ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Es ist in der, unterm 8ten May, 1714. emanirten Verordnung, wegen des Stempel-Papiers, in §. II. verordnet worden, daß auch die Militar-Bedienten, bey Führung ihrer Processe ... sich des Stempel-Papiers, so wie es bey den übrigen Gerichten im Lande üblich, zu bedienen gehalten seyn sollen. Wann aber angemerket worden, daß die wenigsten Officiers ... sich desselben bedienet ... so haben Wir für nötig befunden, obgedachten §. II. ... hierdurch dahin zu erneuern, daß von nun an in dergleichen Processen alle Producta auf gestempeltes Papier übergeben, und anderer Gestalt bey den Gerichten nicht angenommen ... werden sollen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Es ist in der, unterm 8ten May, 1714. emanirten Verordnung, wegen des Stempel-Papiers, in §. II. verordnet worden, daß auch die Militar-Bedienten, bey Führung ihrer Processe ... sich des Stempel-Papiers, so wie es bey den übrigen Gerichten im Lande üblich, zu bedienen gehalten seyn sollen. Wann aber angemerket worden, daß die wenigsten Officiers ... sich desselben bedienet ... so haben Wir für nötig befunden, obgedachten §. II. ... hierdurch dahin zu erneuern, daß von nun an in dergleichen Processen alle Producta auf gestempeltes Papier übergeben, und anderer Gestalt bey den Gerichten nicht angenommen ... werden sollen ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Es ist in der, unterm 8ten May, 1714. emanirten Verordnung, wegen des Stempel-Papiers, in §. II. verordnet worden, daß auch die Militar-Bedienten, bey Führung ihrer Processe ... sich des Stempel-Papiers, so wie es bey den übrigen Gerichten im Lande üblich, zu bedienen gehalten seyn sollen. Wann aber angemerket worden, daß die wenigsten Officiers ... sich desselben bedienet ... so haben Wir für nötig befunden, obgedachten §. II. ... hierdurch dahin zu erneuern, daß von nun an in dergleichen Processen alle Producta auf gestempeltes Papier übergeben, und anderer Gestalt bey den Gerichten nicht angenommen ... werden sollen ... written by Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog) and published by . This book was released on 1752 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar durch die Landesherrliche Verordnung vom 21. April 1764 welche von Wort zu Wort also lautet, Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Uns unterthänigst vorgestellet worden, dass gar leicht bey unglücklichen Verwundungen und dergleichen Zufällen auf dem platten Lande die Beschädigten darunter leiden, oder gar verwarloset werden können, wenn nicht durch eine Landesherrliche Vorschrift festgesetzet werde, wie bey solchen Begebenheiten sich die Obrigkeiten, Land-Physici und insonderheit die auf dem platten Lande befindlichen Wundärzte zu betragen haben ...

Download Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar durch die Landesherrliche Verordnung vom 21. April 1764 welche von Wort zu Wort also lautet, Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Uns unterthänigst vorgestellet worden, dass gar leicht bey unglücklichen Verwundungen und dergleichen Zufällen auf dem platten Lande die Beschädigten darunter leiden, oder gar verwarloset werden können, wenn nicht durch eine Landesherrliche Vorschrift festgesetzet werde, wie bey solchen Begebenheiten sich die Obrigkeiten, Land-Physici und insonderheit die auf dem platten Lande befindlichen Wundärzte zu betragen haben ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar durch die Landesherrliche Verordnung vom 21. April 1764 welche von Wort zu Wort also lautet, Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Uns unterthänigst vorgestellet worden, dass gar leicht bey unglücklichen Verwundungen und dergleichen Zufällen auf dem platten Lande die Beschädigten darunter leiden, oder gar verwarloset werden können, wenn nicht durch eine Landesherrliche Vorschrift festgesetzet werde, wie bey solchen Begebenheiten sich die Obrigkeiten, Land-Physici und insonderheit die auf dem platten Lande befindlichen Wundärzte zu betragen haben ... by : Braunschweig (Duchy)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar durch die Landesherrliche Verordnung vom 21. April 1764 welche von Wort zu Wort also lautet, Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Uns unterthänigst vorgestellet worden, dass gar leicht bey unglücklichen Verwundungen und dergleichen Zufällen auf dem platten Lande die Beschädigten darunter leiden, oder gar verwarloset werden können, wenn nicht durch eine Landesherrliche Vorschrift festgesetzet werde, wie bey solchen Begebenheiten sich die Obrigkeiten, Land-Physici und insonderheit die auf dem platten Lande befindlichen Wundärzte zu betragen haben ... written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on 1783 with total page 1 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar durch eine Verordnung vom 8ten December 1774, welche von Wort zu Wort also lautet, Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Wir missfällig vernehmen müssen, dass unerachtet der von Unsern in Gott ruhenden Vorfahren, wegen der Betteljuden unterm 31. Aug. 1712, 20. May 171, und 20. Oct. 1719 erlassenen und von Uns unterm 24. Aug. 1743 erneuerten und geschärften Verordnungen, sich dennoch selbige wieder häusig einfinden ...

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Fügen hiemit zu wissen, Demnach Uns Unsere getreuen Stände unterthänigst zu vernehmen gegeben, dass obgleich in der von Uns unter dem 30sten Januar 1753. wegen einstweiliger Reparatur der Wege und Heerstrassen ergangenen Landesfürstlichen Verordnung befohlen worden, wie solche Wege und Heerstrassen interimistice von denen gebessert werden sollen, welchen dieses Onus vor der allgemeinen Wegebesserungs-Einrichtung aufgelegen, dennoch dieserhalb noch wenig geschehen sey, anbey die Nothwendigkeit erfodere, dass diese Vorkehrung auch auf den Communications-Wegen verordnet werden möge ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Fügen hiemit zu wissen, Demnach Uns Unsere getreuen Stände unterthänigst zu vernehmen gegeben, dass obgleich in der von Uns unter dem 30sten Januar 1753. wegen einstweiliger Reparatur der Wege und Heerstrassen ergangenen Landesfürstlichen Verordnung befohlen worden, wie solche Wege und Heerstrassen interimistice von denen gebessert werden sollen, welchen dieses Onus vor der allgemeinen Wegebesserungs-Einrichtung aufgelegen, dennoch dieserhalb noch wenig geschehen sey, anbey die Nothwendigkeit erfodere, dass diese Vorkehrung auch auf den Communications-Wegen verordnet werden möge ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Da Wir gnädigst gesonnen sind, wegen Abführung derjenigen Schulden, welche von ganzen Communen Behuf der Französischen Krieges-Contribution contrahiret worden, ein allgemeines Regulativ zu machen ...

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Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Wir haben in Unserer unterm 28sten Nov. v. J. publicirten Verordnung unter andern diejenigen 8 und 4 ggl. Stücke ... weil solche nicht gar viel über die Hälfte des darauf bemerkten Werts halten, und wovon die 8 ggl. St. gegen die hiesigen neuen 1/3. St. 24 3/4. pCent schlechter, also nur 6 ggl. 7. pf. werth sind, ernstlich, und bey namhafter Strafe, in Unseren Landen verbieten lassen ...

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. fügen hiemit zu wissen, Wie Wir vernommen, dass, obwohl es Gemeinen-Rechtens sowohl, als besonders auch vermöge der unterm 12. Febr. 1745 erlassenen Verordnung versehen ist, dass keinem Vormunde oder Curator ohne ein obrigkeitliches Decretum de solvendo mit Gültigkeit, oder cum effectu liberationis gezahlet werden könne, dennoch und insonderheit bey den piis Corporibus, obgleich solche mit den Minorennen gleiche jura haben, darüber bis anhero nicht immer gehalten worden ...

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Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Ob Wir gleich in Unserm unterm 2ten Januarii 1744. publicirten Edict gnädigst verordnet haben, daß den Witwen, Waisen, und Armen zum Besten die im Lande zu verbrauchende Spielkarten, als das gewöhnlichste und dem Misbrauch am meisten unterworfene Werkzeug der Wollust, mit einem leidlichen Impost beleget, zu dem Ende gestempelt werden ..

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Download or read book Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Ob Wir gleich in Unserm unterm 2ten Januarii 1744. publicirten Edict gnädigst verordnet haben, daß den Witwen, Waisen, und Armen zum Besten die im Lande zu verbrauchende Spielkarten, als das gewöhnlichste und dem Misbrauch am meisten unterworfene Werkzeug der Wollust, mit einem leidlichen Impost beleget, zu dem Ende gestempelt werden .. written by and published by . This book was released on 1745 with total page 6 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. fügen hiemit zu wissen, Wie, obwohl durch eine Landesherrliche Verordnung, welche von Wort zu Wort also lautet, Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Uns unterthänigst vorgetragen worden, wasgestalt unter den in Unsern Landen befindlichen Tobacks Fabrikanten einige, zu vermeyntlicher Erweiterung ihres Gewerbes, auf den Irrweg verfallen ...

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Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Verschiedene Vorfälle haben dargethan, dass, wenn an einem Ort die Seuche, oder eine andere Krankheit unter dem Hornvieh sich geäusert, die Einwohner dieses ihr Unglück aus Furcht vor der Sperrung geheim halten, obgleich im 20sten [sec.]pho der, wegen der Viehseuche unterm 28sten Nov. 1754. ergangenen Verordnung ausdrücklich befohlen, dass, wenn ein Stück aufstössig geworden, der Eigenthümer solches bey Strafe des grossen Karrn, sofort dem Bauermeister melden, und dieser es unverzüglich der Obrigkeit anzeigen solle ...

Download Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Verschiedene Vorfälle haben dargethan, dass, wenn an einem Ort die Seuche, oder eine andere Krankheit unter dem Hornvieh sich geäusert, die Einwohner dieses ihr Unglück aus Furcht vor der Sperrung geheim halten, obgleich im 20sten [sec.]pho der, wegen der Viehseuche unterm 28sten Nov. 1754. ergangenen Verordnung ausdrücklich befohlen, dass, wenn ein Stück aufstössig geworden, der Eigenthümer solches bey Strafe des grossen Karrn, sofort dem Bauermeister melden, und dieser es unverzüglich der Obrigkeit anzeigen solle ... PDF Online Free

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Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Wir mit höchstem Missfallen vernehmen müssen, dass, unerachtet durch Unsere höchste Verordnung vom 7ten Junii 1770. die Aufnahme und Verpflegung armer Kranken auf dem platten Lande betreffend, das unbarmherzige Herumschleppen solcher elenden Personen bey Vermeidung der strengsten Strafe verboten worden, dennoch dieser unleidentliche Missbrauch aufs neue hin und wieder einreisset ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Wir mit höchstem Missfallen vernehmen müssen, dass, unerachtet durch Unsere höchste Verordnung vom 7ten Junii 1770. die Aufnahme und Verpflegung armer Kranken auf dem platten Lande betreffend, das unbarmherzige Herumschleppen solcher elenden Personen bey Vermeidung der strengsten Strafe verboten worden, dennoch dieser unleidentliche Missbrauch aufs neue hin und wieder einreisset ... by : Braunschweig (Duchy)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Wir mit höchstem Missfallen vernehmen müssen, dass, unerachtet durch Unsere höchste Verordnung vom 7ten Junii 1770. die Aufnahme und Verpflegung armer Kranken auf dem platten Lande betreffend, das unbarmherzige Herumschleppen solcher elenden Personen bey Vermeidung der strengsten Strafe verboten worden, dennoch dieser unleidentliche Missbrauch aufs neue hin und wieder einreisset ... written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on 1775 with total page 1 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. fügen hiemit zu wissen, wasgestalt Uns untertänigst vorgetragen worden, dass, da, nach der Verordnung vom 20ten Aug. 1714. bei entstandenen Concursten der Creditoren in den Classifications-Urteln die Zinsen allen Capitalien nachgesetzt werden, verschiedene, aus Beysorge, die Zinsen zu verlieren, bedenklich gefunden haben, ihre Gelder auszuleihen, desgleichen, dass, da, nach der unterm 5ten Octob. 1716. ergangenen Verordnung, die den geistlichen Stiftungen gebürenden Zinsen einen Vorzug haben, teils Administratores die Zinsen viele Jahre aufschwellen lassen, welches sowol den Cassen, als den übrigen Gläubigern, auch selbst den Schuldnern, zum Nachteil gereichet ...

Download Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. fügen hiemit zu wissen, wasgestalt Uns untertänigst vorgetragen worden, dass, da, nach der Verordnung vom 20ten Aug. 1714. bei entstandenen Concursten der Creditoren in den Classifications-Urteln die Zinsen allen Capitalien nachgesetzt werden, verschiedene, aus Beysorge, die Zinsen zu verlieren, bedenklich gefunden haben, ihre Gelder auszuleihen, desgleichen, dass, da, nach der unterm 5ten Octob. 1716. ergangenen Verordnung, die den geistlichen Stiftungen gebürenden Zinsen einen Vorzug haben, teils Administratores die Zinsen viele Jahre aufschwellen lassen, welches sowol den Cassen, als den übrigen Gläubigern, auch selbst den Schuldnern, zum Nachteil gereichet ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. fügen hiemit zu wissen, wasgestalt Uns untertänigst vorgetragen worden, dass, da, nach der Verordnung vom 20ten Aug. 1714. bei entstandenen Concursten der Creditoren in den Classifications-Urteln die Zinsen allen Capitalien nachgesetzt werden, verschiedene, aus Beysorge, die Zinsen zu verlieren, bedenklich gefunden haben, ihre Gelder auszuleihen, desgleichen, dass, da, nach der unterm 5ten Octob. 1716. ergangenen Verordnung, die den geistlichen Stiftungen gebürenden Zinsen einen Vorzug haben, teils Administratores die Zinsen viele Jahre aufschwellen lassen, welches sowol den Cassen, als den übrigen Gläubigern, auch selbst den Schuldnern, zum Nachteil gereichet ... by : Braunschweig (Duchy)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. fügen hiemit zu wissen, wasgestalt Uns untertänigst vorgetragen worden, dass, da, nach der Verordnung vom 20ten Aug. 1714. bei entstandenen Concursten der Creditoren in den Classifications-Urteln die Zinsen allen Capitalien nachgesetzt werden, verschiedene, aus Beysorge, die Zinsen zu verlieren, bedenklich gefunden haben, ihre Gelder auszuleihen, desgleichen, dass, da, nach der unterm 5ten Octob. 1716. ergangenen Verordnung, die den geistlichen Stiftungen gebürenden Zinsen einen Vorzug haben, teils Administratores die Zinsen viele Jahre aufschwellen lassen, welches sowol den Cassen, als den übrigen Gläubigern, auch selbst den Schuldnern, zum Nachteil gereichet ... written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on 1756 with total page 1 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Vormund. Nachdem Wir wahrgenommen haben, ... daß Kauf Miethe breche, und über die zwischen dem Mieths-Mann und Vermiether daher entstehende Interesse-Klagen offt weitläufftige Processe entspringen, ... cum bona fide locatoris streitende Principium länger beybehalten werden solle? ...

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Download or read book Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Vormund. Nachdem Wir wahrgenommen haben, ... daß Kauf Miethe breche, und über die zwischen dem Mieths-Mann und Vermiether daher entstehende Interesse-Klagen offt weitläufftige Processe entspringen, ... cum bona fide locatoris streitende Principium länger beybehalten werden solle? ... written by Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog) and published by . This book was released on 1763 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. fügen hiemit zu wissen, Demnach Wir missfällig vernehmen müssen, dass ohnerachtet Unserer, wegen Abschaffung der Stroh-Dächer, unterm 10. Junii 1747 erlassenen höchsten Verordnung, und des dieserhalb unterm 27. Decembris 1748 erlassenen höchsten Circular-Rescripts, worin ausdrücklich befohlen worden ...

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Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. fügen hiemit zu wissen, Demnach Wir missfällig vernehmen müssen, dass ohnerachtet Unserer, wegen Abschaffung der Stroh-Dächer, unterm 10. Junii 1747 erlassenen höchsten Verordnung, und des dieserhalb unterm 27. Decembris 1748 erlassenen höchsten Circular-Rescripts, worin ausdrücklich befohlen worden ... written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on 1778 with total page 1 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Da in Gefolge der auf letzern Landtage wegen der Kopfsteuer festgestellten Maaßregeln, die Justitiarii bey den Adelichen Gerichten gleich den Fürstlichen Bedienten anzusetzen sind, wegen dieser aber bereits verordnet worden, daß ... die gesetzten ... pro Cent also in jedem Quartal respective 2 und 1/2 pro Cent an den Besoldungen abzuziehen, die Gelder aber bis zu weiterer Verordnung innen zu behalten, und vorerst nur das Verzeichniß solcher Abzüge einzuschicken ; so habet ihr eures Orts ein gleiches zu beobachten

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Download or read book Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Da in Gefolge der auf letzern Landtage wegen der Kopfsteuer festgestellten Maaßregeln, die Justitiarii bey den Adelichen Gerichten gleich den Fürstlichen Bedienten anzusetzen sind, wegen dieser aber bereits verordnet worden, daß ... die gesetzten ... pro Cent also in jedem Quartal respective 2 und 1/2 pro Cent an den Besoldungen abzuziehen, die Gelder aber bis zu weiterer Verordnung innen zu behalten, und vorerst nur das Verzeichniß solcher Abzüge einzuschicken ; so habet ihr eures Orts ein gleiches zu beobachten written by Carl (Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.) and published by . This book was released on 1770 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: