Wir Matthias/ von Gottes genaden/ Erwöhlter Römischer Kayser/ zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs in Germanien/ zu Hungern/ Böhaimb/ Dalmatien/ Croatien ... König/ Ertzherzog zu Österreich ... Entpietten N. allen und yeden Churfürsten/ Fürsten/ Geistlichen und Weltlichen ... nicht weniger allen und jeden unsern Unterthanen ... zu wissen/ Obwol allen Natürlichen Geist: und Weltlichen Rechten gemäß/ in unsern und des Heyl: Reichs hailsamen Satzungen/ sonderlich den offt widerholet: ernewerten und erklärten hochverpeenten Landtfrieden/ ernstlich statuirt und gepotten/ daß Niemandt ... den andern bephöden/ bekriegen/ berauben/ fahen/ uberziehen/ belegern/ noch ainige verbottene conspiration oder Bundnus wider den andern auffrichten ... soll ...

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Book Synopsis Wir Matthias/ von Gottes genaden/ Erwöhlter Römischer Kayser/ zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs in Germanien/ zu Hungern/ Böhaimb/ Dalmatien/ Croatien ... König/ Ertzherzog zu Österreich ... Entpietten N. allen und yeden Churfürsten/ Fürsten/ Geistlichen und Weltlichen ... nicht weniger allen und jeden unsern Unterthanen ... zu wissen/ Obwol allen Natürlichen Geist: und Weltlichen Rechten gemäß/ in unsern und des Heyl: Reichs hailsamen Satzungen/ sonderlich den offt widerholet: ernewerten und erklärten hochverpeenten Landtfrieden/ ernstlich statuirt und gepotten/ daß Niemandt ... den andern bephöden/ bekriegen/ berauben/ fahen/ uberziehen/ belegern/ noch ainige verbottene conspiration oder Bundnus wider den andern auffrichten ... soll ... by : Matthias (Römisch-Deutsches Reich, Kaiser.)

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WIr Carl der Sechste von Gottes Gnaden, Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien und Sclavonien [et]c. König. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, Steyr, Kärndten, Crain und Würtemberg, Graff zu tyrol [et]c. Entbieten allen und jeden, denen dieser Unser Kayserlicher offener Brieff vorkombt und nachfolgender massen angehet, Unser Kayserliche Gnad [et]c. Und fürgen denenselben sambt und sonders hiemit zuwissen, das, obwohlen auff verschiedenen hiebevor gehaltenen Reichs-Tägen

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WIr Carl der Sechste von Gottes Gnaden Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien und Sclavonien König, Ertz-Herzog zu Oesterreich, Herzog zu Burgund, Steyer, Kärndten, Crain und Würtemberg, Graf zu Tyrol [et]c. Entbiethen allen und jeden unsern und des Heil. Reichs Chur-Fürsten, Fürsten, Ständten udn Städten Unsern repectivè Freund- Brüder- Vetter- und Oheimblichen Willen, Kayserliche Huld, Lieb, Gnad und alles Guts, und geben Euer Lib. Lieb. And: And: und Euch Freund- Brüder- Vetter- Oheimb-gnädiglich und gnädigst nicht verhalten, daß, nachdeme Uns glaubwürdig hinterbracht worden, was massen verschiedener Orten im Heil. Röm. Reich heimb- und Offentliche fremde Werbungen, so Uns und dem teütschen Vatter-Land nicht zu guten kommen, angestelt und gleichsam ungehindert verstattet würden ...

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WIr Carl der Sechste von Gottes Gnaden, Erwöhlter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien, zu Hispanien, Hungarn, Böheimb, Dalmatien, Croatien und Sclavonien [et]c. König. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, Steyr, Kärndten, Crain und Würtemberg, Graff zu tyrol [et]c. Entbieten allen und jeden, denen dieser Unser Kayserlicher offener Brieff vorkombt und nachfolgender massen angehet, Unser Kayserliche Gnad [et]c. Und fürgen denenselben sambt und sonders hiemit zuwissen, das, obwohlen auff verschiedenen hiebevor gehaltenen Reichs-Tägen, und sonsten weyland Unsere Glorwürdigste Vorfahren am Reich, Römische Kaysere und Könige mit deren Churfürsten, Fürsten und Ständen deß Heil. Römischen Reichs gutem zeitigem Rath und Vereinigung, Gesätz- und Ordnungen dahin außgehen lassen, daß keiner, von was für unter denen im Reich zugelassenen Glaubens-Bekandtnussen er auch seyn möge, den andern, so nicht seiner Religion ist, weniger aber die Blauben selbsten, mit Worten, lästerlichen Büchern, Schrifften, Schmühe-Karten, schimpfflichen Gedichten, Gemählden, Kupfferstichen, oder anderen dergleichen Erfindungen boßhafft- ohnbescheidener Weise angreiffen ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Wehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, ... Prälaten, Grafen, ... Herren ... und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand ... denen dieses unser Kayserliches Patent fürkommet, ... wasmassen Wir mit sonderem hohen Mißfallen haben zu vernehmen gehabt, daß denen der Empörung nachhangenden Churbranderburgischen sowohl, als Churbraunschweig-Lüneburgischen, und übrigen mit solchen haltenden Kriegs-Völckeren, ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern ... Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme der Graf zu Wied-Runckel unternommen hat, in der Stadt Dierdorf eine Hecken-Münze aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler oder 15. Kr. auch 12. 4. 3. und 1. Kreutzer-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering seynd; Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Wied-Runckelische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und zu vermünzen, einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von ersagtem Grafen zu Wied-Runckel ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme der Graf zu Wied-Runckel unternommen hat, in der Stadt Dierdorf eine Hecken-Münze aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler oder 15. Kr. auch 12. 4. 3. und 1. Kreutzer-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering seynd; Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Wied-Runckelische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten ... einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von ersagtem Grafen zu Wied-Runckel, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien den Sieben und Zwanzigsten Martii Anno Siebenzehen Hundert und Sechzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden ... Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo. ...

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Wir Carl der Siebende, von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nieder-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog ... Entbieten all- und jeden Unsern Landrichtern, Gerichtsschreibern ... Unsern Allergnädigsten Gruß und Gnad zuvor, und geben denenselben hiemit Allergnädigst zu vernehmen, daß, ob Wür gleich der gäntzlichen Zuversicht gelebt, es würden sich gesambt Unsere getreue Unterthanen, hauptsächlichen aber die in Unsern Landen aufgestellte Land-Fähnler, und Ausschüsser ...

Download Wir Carl der Siebende, von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nieder-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog ... Entbieten all- und jeden Unsern Landrichtern, Gerichtsschreibern ... Unsern Allergnädigsten Gruß und Gnad zuvor, und geben denenselben hiemit Allergnädigst zu vernehmen, daß, ob Wür gleich der gäntzlichen Zuversicht gelebt, es würden sich gesambt Unsere getreue Unterthanen, hauptsächlichen aber die in Unsern Landen aufgestellte Land-Fähnler, und Ausschüsser ... PDF Online Free

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Book Synopsis Wir Carl der Siebende, von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nieder-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog ... Entbieten all- und jeden Unsern Landrichtern, Gerichtsschreibern ... Unsern Allergnädigsten Gruß und Gnad zuvor, und geben denenselben hiemit Allergnädigst zu vernehmen, daß, ob Wür gleich der gäntzlichen Zuversicht gelebt, es würden sich gesambt Unsere getreue Unterthanen, hauptsächlichen aber die in Unsern Landen aufgestellte Land-Fähnler, und Ausschüsser ... by :

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WIR CARL der Siebende, von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nieder-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, Ertz-Hertzog in Oesterreich, deß Heil. Römischen Reichs Churfürst, Land-Graf zu Leuchtenberg, [et]c. [et]c. [et]c. ENtbieten all- und jeden Unsern Landrichtern, Gerichtsschreibern, Richtern, dann Hofmarcks-Inhabern, Stadt- und Marckts-Obrigkeiten, auch sammentlich Unsern Beambten, was Weesen sie immer seynd, Unsern Allergnädigsten Gruß und Gnad zuvor, und geben denenselben hiemit Allergnädigst zu vernehmen, daß, ob Wür gleich der gäntzlichen Zuversicht gelebt, es würden sich gesambt Unsere getreue Unterthanen, hauptsächlichen aber die in Unsern Landen aufgestellte Land-Fähnler, und Ausschüsser, zufolge Unsern ehelängst an Unsere Landes-Regierung erlassenen Allergnädigsten Befehl zu ihren respective Regimentern und angewisenen Posten, umb so unfehlbarer schuld-gehorsambst, und so zusagen, mit freudigem Gemüth einfinden und willigst stellen, als Land-kündig und ausser allen Zweiffel, daß deren Beruffung fürnemblich dahin angesehen, auch Unser fürnehmstes Augenmerck von der Zeit an, deß Uns abgenöthigt- fürwaltenden schwären Kriegs allzeit dahingerichtet ware, mit deren so pflichtmässig als schuldigsten Beystand denen biß anhero so auf verschidene Art dem gesambt- theuren Vatterland allerhärtest zugestossenen feindlichen Bedruckungen zu steuren ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geistlich- und Weltlichen, Prälaten, ... und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand oder Weesen die seynd, denen dieses Unser Kayserl. Patent fürkomment, ... und Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Liebden eine Hecken-Münzstatt aufzurichten unternommen, und auf solcher Ein Gulden, ... münzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering, ...; So wird ... anbey gebothen, daß obbesagte Fürstl. Sachsen-Hildburghausische geringhaltige Münzen sofort von dem Tag der Publication dieser ... Patenten ... , im Handel und Wandel ... nicht mehr ausgegeben und angenommen ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Lbden eine Hecken-Müntzstatt aufzurichten unternommen, ... Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich Sachsen-Hildburghausische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneter Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Herzogen zu Sachsen-Hildburghausen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien, den dritten Novembris Anno Siebenzehen Hundert Neunund Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo ...

Download Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Lbden eine Hecken-Müntzstatt aufzurichten unternommen, ... Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich Sachsen-Hildburghausische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneter Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Herzogen zu Sachsen-Hildburghausen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien, den dritten Novembris Anno Siebenzehen Hundert Neunund Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo ... PDF Online Free

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdem der Fürst Aloysius, zu Oettingen, zur Ungebühr eine Hecken-Münzstatt aufzurichten unternommen hat, ..., und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich-Oettingische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münstätten [!], ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Fürsten zu Oettingen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ...

Download Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdem der Fürst Aloysius, zu Oettingen, zur Ungebühr eine Hecken-Münzstatt aufzurichten unternommen hat, ..., und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich-Oettingische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münstätten [!], ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Fürsten zu Oettingen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... PDF Online Free

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Braunschweig-Wolffenbüttel Lbden die demselben wegen dessen Bergwerken zustehende sondere Münze dergestalten mißbrauchet hat, daß derselbe sogenannte Ein Sechstel, Ein Zwölftel und Ein Vier und Zwanzigstel Thaler Stücke in häufiger Menge ausgepräget, welche sammentlich in ihrem Gehalt zu gering seynd, hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl Braunschweig-Wolffenbüttelische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche in eine deren jeden Creyses geordneten Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Herzogen zu Braunschweig-Wolffenbüttel, als Verursachern, allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ...

Download Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Braunschweig-Wolffenbüttel Lbden die demselben wegen dessen Bergwerken zustehende sondere Münze dergestalten mißbrauchet hat, daß derselbe sogenannte Ein Sechstel, Ein Zwölftel und Ein Vier und Zwanzigstel Thaler Stücke in häufiger Menge ausgepräget, welche sammentlich in ihrem Gehalt zu gering seynd, hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl Braunschweig-Wolffenbüttelische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche in eine deren jeden Creyses geordneten Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Herzogen zu Braunschweig-Wolffenbüttel, als Verursachern, allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ... PDF Online Free

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WIR CARL der Sibende, von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nidern-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, Ertz-Herzog in Oesterreich, deß Heil. Röm. Reichs Chur-Fürst, Land-Graf zu Leuchtenberg [et]c. [et]c. [et]c. UNseren allergnädigisten Grueß, und Gnad zuvor [...] Was die nach widerumbig vorgegangener Occupirung der Statt Braunau, in dasiger Fortifications-Entlegenheit, angewendete Schantz-Arbeit vor ainen dem gantzen Vatterland heylsambisten Nutzen verschafft, und wider alle feindliche Unternehmung dann gewaltsambe Eintringungen dem betrangten Unterthan zur Sicherheit hergestellet hat, das liget nunmehro offenbahr an dem Tag, und gleichwie nun hierzue vornemblich der Regierungs-District Burghausen und Landshut gezochen, diser beschwärlich und mühesame Last auch von unseren hierin entlegenen Lands-Unterthanen willigist übertragen worden ist ...

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WIR CARL der Sibende, von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nidern-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, Ertz-Herzog in Oesterreich, deß Heil. Röm. Reichs Chur-Fürst, Land-Graf zu Leuchtenberg [et]c. [et]c. [et]c. NAchdeme durch die Gnad und den Beystand deß Allerhöchsten, die in Unsern Churfürstenthum und Landen zu Bayrn, mit Anfang deß heurige[n] Jahrs eingetrunge[n] feindliche Völcker, mitls Unserer gerechten Waffenaus denen mehristen Orthen und haltbahren Plätzen nit allein bereits vertriben worden, sonderen auch unsere Trouppen von allen Seiten in Bewegung stehen, den Feind ferners und so weit zu verfolgen, daß unsere von GOtt anvertrauthe Land und Leuth, von desselben bißhero außgeübten Hostilitäten, und ohnmäßigen Contribution in Gelt und Naturalien, auch Brand und Plünderung, gäntzlich liberirt, und bey dem ihrigen erhalten werden, oder von denen bereits erlittenen Schäden widerumben respiriren mögen; So kan und würdet männiglich von selbsten begreiffen, und sich vernünfftig beyfallen lassen, daß zu Verpflegung unserer zahlreichen Mannschafft zu Pferdt und Fueß, auch Bestreittung anderer höchst-nothwendigen Kriegs-Außgaben, eine nahmhaffte Summa Gelt erforderlich seye ...

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Book Synopsis WIR CARL der Sibende, von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nidern-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, Ertz-Herzog in Oesterreich, deß Heil. Röm. Reichs Chur-Fürst, Land-Graf zu Leuchtenberg [et]c. [et]c. [et]c. NAchdeme durch die Gnad und den Beystand deß Allerhöchsten, die in Unsern Churfürstenthum und Landen zu Bayrn, mit Anfang deß heurige[n] Jahrs eingetrunge[n] feindliche Völcker, mitls Unserer gerechten Waffenaus denen mehristen Orthen und haltbahren Plätzen nit allein bereits vertriben worden, sonderen auch unsere Trouppen von allen Seiten in Bewegung stehen, den Feind ferners und so weit zu verfolgen, daß unsere von GOtt anvertrauthe Land und Leuth, von desselben bißhero außgeübten Hostilitäten, und ohnmäßigen Contribution in Gelt und Naturalien, auch Brand und Plünderung, gäntzlich liberirt, und bey dem ihrigen erhalten werden, oder von denen bereits erlittenen Schäden widerumben respiriren mögen; So kan und würdet männiglich von selbsten begreiffen, und sich vernünfftig beyfallen lassen, daß zu Verpflegung unserer zahlreichen Mannschafft zu Pferdt und Fueß, auch Bestreittung anderer höchst-nothwendigen Kriegs-Außgaben, eine nahmhaffte Summa Gelt erforderlich seye ... by :

Download or read book WIR CARL der Sibende, von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer deß Reichs, in Germanien und zu Böheim König, dann in Ober- und Nidern-Bayrn, wie auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, Ertz-Herzog in Oesterreich, deß Heil. Röm. Reichs Chur-Fürst, Land-Graf zu Leuchtenberg [et]c. [et]c. [et]c. NAchdeme durch die Gnad und den Beystand deß Allerhöchsten, die in Unsern Churfürstenthum und Landen zu Bayrn, mit Anfang deß heurige[n] Jahrs eingetrunge[n] feindliche Völcker, mitls Unserer gerechten Waffenaus denen mehristen Orthen und haltbahren Plätzen nit allein bereits vertriben worden, sonderen auch unsere Trouppen von allen Seiten in Bewegung stehen, den Feind ferners und so weit zu verfolgen, daß unsere von GOtt anvertrauthe Land und Leuth, von desselben bißhero außgeübten Hostilitäten, und ohnmäßigen Contribution in Gelt und Naturalien, auch Brand und Plünderung, gäntzlich liberirt, und bey dem ihrigen erhalten werden, oder von denen bereits erlittenen Schäden widerumben respiriren mögen; So kan und würdet männiglich von selbsten begreiffen, und sich vernünfftig beyfallen lassen, daß zu Verpflegung unserer zahlreichen Mannschafft zu Pferdt und Fueß, auch Bestreittung anderer höchst-nothwendigen Kriegs-Außgaben, eine nahmhaffte Summa Gelt erforderlich seye ... written by and published by . This book was released on 1742 with total page 3 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser ... Entbieten N. allen, und jeden Chur-Fürsten, Fürsten, Geistlichen- und Weltlichen, Prälaten ... denen dieses Unser Kayserl. Patent fürkommt, Unsern ... Willen ... zu vernehmen. Nachdeme die Kayserl. und des Reichs Stadt Dortmund unternommen, eine Hecken-Münz-Stadt aufzurichten, und auf solcher ein Sechstel-Thaler-Stücke ausmünzen zu lassen ...

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Book Synopsis Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser ... Entbieten N. allen, und jeden Chur-Fürsten, Fürsten, Geistlichen- und Weltlichen, Prälaten ... denen dieses Unser Kayserl. Patent fürkommt, Unsern ... Willen ... zu vernehmen. Nachdeme die Kayserl. und des Reichs Stadt Dortmund unternommen, eine Hecken-Münz-Stadt aufzurichten, und auf solcher ein Sechstel-Thaler-Stücke ausmünzen zu lassen ... by :

Download or read book Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser ... Entbieten N. allen, und jeden Chur-Fürsten, Fürsten, Geistlichen- und Weltlichen, Prälaten ... denen dieses Unser Kayserl. Patent fürkommt, Unsern ... Willen ... zu vernehmen. Nachdeme die Kayserl. und des Reichs Stadt Dortmund unternommen, eine Hecken-Münz-Stadt aufzurichten, und auf solcher ein Sechstel-Thaler-Stücke ausmünzen zu lassen ... written by and published by . This book was released on 1760 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Lbden eine Hecken-Müntzstatt aufzurichten unternommen, ... Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich Sachsen-Hildburghausische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneter Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Herzogen zu Sachsen-Hildburghausen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ...

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