Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen ... Fügen allen und jeden Unsern Unterthanen, insbesondere auch Hohen und Niedern, mithin sowohl denen von Hof, Adel, als Militair- Geist- und Weltlichen Bedienten, weß Standes und Würden sie nur seyen, niemand ausgeschlossen, hiermit in Gnaden zu wissen; Als denen in annis 1654, 1665, 1703, 1726. und 1742. ergangenen Fürstlichen Verordnungen, wie es mit der Uns schuldigen Gebühr vom Rauch- und Schnupf-Taback gehalten werden solle, bishero nicht allerdings nachgelebet ... ; Setzen und ordnen demnach hiermit, daß ...

Download Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen ... Fügen allen und jeden Unsern Unterthanen, insbesondere auch Hohen und Niedern, mithin sowohl denen von Hof, Adel, als Militair- Geist- und Weltlichen Bedienten, weß Standes und Würden sie nur seyen, niemand ausgeschlossen, hiermit in Gnaden zu wissen; Als denen in annis 1654, 1665, 1703, 1726. und 1742. ergangenen Fürstlichen Verordnungen, wie es mit der Uns schuldigen Gebühr vom Rauch- und Schnupf-Taback gehalten werden solle, bishero nicht allerdings nachgelebet ... ; Setzen und ordnen demnach hiermit, daß ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen ... Fügen allen und jeden Unsern Unterthanen, insbesondere auch Hohen und Niedern, mithin sowohl denen von Hof, Adel, als Militair- Geist- und Weltlichen Bedienten, weß Standes und Würden sie nur seyen, niemand ausgeschlossen, hiermit in Gnaden zu wissen; Als denen in annis 1654, 1665, 1703, 1726. und 1742. ergangenen Fürstlichen Verordnungen, wie es mit der Uns schuldigen Gebühr vom Rauch- und Schnupf-Taback gehalten werden solle, bishero nicht allerdings nachgelebet ... ; Setzen und ordnen demnach hiermit, daß ... by : Landgraf Ludwig (Hessen-Darmstadt, VIIII.)

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst Ludwig Landgraf zu Hessen, ... Fügen hiermit allen und jeden Civil- und Militair-Bedienten, ... zu wissen, daß, ob Wir zwar schon in anno 1699 bey Unserer Miliz ... eine gewisse Verordnung, wie es mit Verehligung Unserer Unter-Officierer und gemeiner Soldatesca gehalten, und wie diejenige, so dawider handeln, gestrafft werden sollen, haben publiciren lassen, ... dennoch Wir, zu Unserem ... Mißfallen haben vernehmen müssen, was massen ... dennoch das heimliche Ehe-Versprechen, ... fast gemein werden wollen, ...

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Ernst Ludwig Landgraf zu Hessen, ... Fügen hiermit allen und jeden Civil- und Militair-Bedienten, ... zu wissen, daß, ob Wir zwar schon in anno 1699 bey Unserer Miliz ... eine gewisse Verordnung, wie es mit Verehligung Unserer Unter-Officierer und gemeiner Soldatesca gehalten, und wie diejenige, so dawider handeln, gestrafft werden sollen, haben publiciren lassen, ... dennoch Wir, zu Unserem ... Mißfallen haben vernehmen müssen, was massen ... dennoch das heimliche Ehe-Versprechen, ... fast gemein werden wollen, ... written by and published by . This book was released on 1708 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Ludwig, Landgraf zu Hessen, Fürst zu Herßfeld, Graf zu Catzenelnbogen, ... Fügen allen und jeden Unsern Unterthanen ... hiermit in Gnaden zu wissen; Als denen in annis 1654, 1665, 1703, 1726. und 1742. ergangenen Fürstlichen Verordnungen, wie es mit der Uns schuldigen Gebühr vom Rauch- und Schnupf-Taback gehalten werden solle, bishero nicht allerdings nachgelebet ... worden, ... was maßen Wir nöthig befunden, die angezogene Verordnungen wiederum zu erneuern ...

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