Von Gottes Gnaden/ Wir Johann Georg der Vierte/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Fügen Unsern lieben Getreuen ... so vor Alters her ihre Rechnungen anhero abgeben/ hiermit zu wissen/ was massen Wir nicht ohne besonders mißfallen vernehmen müssen/ wie die meisten dererselben mit ihren Raths- und gemeinen Rechnungen bißhero zurück geblieben ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden/ Wir Johann Georg der Vierte/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Fügen Unsern lieben Getreuen ... so vor Alters her ihre Rechnungen anhero abgeben/ hiermit zu wissen/ was massen Wir nicht ohne besonders mißfallen vernehmen müssen/ wie die meisten dererselben mit ihren Raths- und gemeinen Rechnungen bißhero zurück geblieben ... by : Johann Georg IV. (Sachsen, Kurfürst)

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Von Gottes Gnaden Wir Johann Georg/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich Cleve/ und Berg/ auch Ungern und Westphalen/ Landgraf in Thüringen ... Fügen hiermit allen Unsern getreuen Landständen ... und sämbtl. Unterthanen der Fürstl. Jenaischen Landes portion in Gnaden zu wissen ... was massen ... Herr Johann Wilhelm der Jüngere/ Hertzog zu Sachßen ... am 4ten instehenden Monats Novembr. zu Jena ... sein Leben durch einen seel. Todt beschlossen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Johann Georg/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich Cleve/ und Berg/ auch Ungern und Westphalen/ Landgraf in Thüringen ... Fügen hiermit allen Unsern getreuen Landständen ... und sämbtl. Unterthanen der Fürstl. Jenaischen Landes portion in Gnaden zu wissen ... was massen ... Herr Johann Wilhelm der Jüngere/ Hertzog zu Sachßen ... am 4ten instehenden Monats Novembr. zu Jena ... sein Leben durch einen seel. Todt beschlossen ... by : Johann Georg (Sachsen-Eisenach, Herzog, II.)

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Von Gottes Gnaden/ Wir Johann Georg/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergk ... Fügen allen ... hiermit gnädigst zuwissen: Waß massen die Röm. Käyserl. ... Majest. Unser aller gnädigster Herr auff etlicher Fürsten und Stände des Heil. Röm. Reichs/ vorgebrachtes aller unterthänigstes Clagen/ daß biß anhero die in der Reichs-Policey-Ordnung/ zu Färbung der Tücher verbothene schädliche Wahren/ sonderlich aber der Indigio/ einen Weg als den andern/ gebrauchet/ und in grosser Menge auß Holland in diese Länder gebracht/ hingegen die sonst nützliche Waidsfarbe abgeschaffet/ und der zuträgliche Handel des Waids dardurch abgeschnitten worden/ sich allergnädigst gefallen lassen/ ein ... Mandat ... zuertheilen/ wie nachfolgents ... zuvernehmen: Wir Ferdinand der Dritte/ ... Erwählter Römischer Kayser ... Entbieten ... allen ... Unsere Freundschaft ... und geben ... hiermit ... zu vernehmen ... Als bey deme ... gehaltenen Deputation Tag/ in Reformir- und Ersehung des Heil. Reichs Policey-Ordnung/ Klag vorkommen/ daß durch allerhand neuerliche/ erfundene/ schädliche ... Corrosiffarb ... Jedermann viel Schadens zugefügt worden ... und Uns dannenhero die Einschleichung angeregter schädlichen ... Farben abzustellen und zu verbieten/ von tragenden Käyserlichen Amts wegen obliegen und gebühren thut ... Geben in Unser und des H. Röm. Reichs Stadt Regenspurg/ den Ein und zwantzigsten Monatstag Aprilis/ Anno Sechszehen hundert Vier und Funfftzig ... Ferdinand ... Wann dann solchem ausgegangenen Mandat ... Folge zuleisten gebühret/ und Wir demselben in Unsern Churfürstenthumb ... nachgelebet wissen wollen ... geben zu Dreßden/ am 18. Septembr. Anno 1654

Download Von Gottes Gnaden/ Wir Johann Georg/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergk ... Fügen allen ... hiermit gnädigst zuwissen: Waß massen die Röm. Käyserl. ... Majest. Unser aller gnädigster Herr auff etlicher Fürsten und Stände des Heil. Röm. Reichs/ vorgebrachtes aller unterthänigstes Clagen/ daß biß anhero die in der Reichs-Policey-Ordnung/ zu Färbung der Tücher verbothene schädliche Wahren/ sonderlich aber der Indigio/ einen Weg als den andern/ gebrauchet/ und in grosser Menge auß Holland in diese Länder gebracht/ hingegen die sonst nützliche Waidsfarbe abgeschaffet/ und der zuträgliche Handel des Waids dardurch abgeschnitten worden/ sich allergnädigst gefallen lassen/ ein ... Mandat ... zuertheilen/ wie nachfolgents ... zuvernehmen: Wir Ferdinand der Dritte/ ... Erwählter Römischer Kayser ... Entbieten ... allen ... Unsere Freundschaft ... und geben ... hiermit ... zu vernehmen ... Als bey deme ... gehaltenen Deputation Tag/ in Reformir- und Ersehung des Heil. Reichs Policey-Ordnung/ Klag vorkommen/ daß durch allerhand neuerliche/ erfundene/ schädliche ... Corrosiffarb ... Jedermann viel Schadens zugefügt worden ... und Uns dannenhero die Einschleichung angeregter schädlichen ... Farben abzustellen und zu verbieten/ von tragenden Käyserlichen Amts wegen obliegen und gebühren thut ... Geben in Unser und des H. Röm. Reichs Stadt Regenspurg/ den Ein und zwantzigsten Monatstag Aprilis/ Anno Sechszehen hundert Vier und Funfftzig ... Ferdinand ... Wann dann solchem ausgegangenen Mandat ... Folge zuleisten gebühret/ und Wir demselben in Unsern Churfürstenthumb ... nachgelebet wissen wollen ... geben zu Dreßden/ am 18. Septembr. Anno 1654 PDF Online Free

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Von Gottes Gnaden/ Wir Johann Georg/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergk ... Fügen allen ... hiermit gnädigst zuwissen: Waß massen die Röm. Käyserl. ... Majest. Unser aller gnädigster Herr auff etlicher Fürsten und Stände des Heil. Röm. Reichs/ vorgebrachtes aller unterthänigstes Clagen/ daß biß anhero die in der Reichs-Policey-Ordnung/ zu Färbung der Tücher verbothene schädliche Wahren/ sonderlich aber der Indigio/ einen Weg als den andern/ gebrauchet/ und in grosser Menge auß Holland in diese Länder gebracht/ hingegen die sonst nützliche Waidsfarbe abgeschaffet/ und der zuträgliche Handel des Waids dardurch abgeschnitten worden/ sich allergnädigst gefallen lassen/ ein ... Mandat ... zuertheilen/ wie nachfolgents ... zuvernehmen: Wir Ferdinand der Dritte/ ... Erwählter Römischer Kayser ... Entbieten ... allen ... Unsere Freundschaft ... und geben ... hiermit ... zu vernehmen ... Als bey deme ... gehaltenen Deputation Tag/ in Reformir- und Ersehung des Heil. Reichs Policey-Ordnung/ Klag vorkommen/ daß durch allerhand neuerliche/ erfundene/ schädliche ... Corrosiffarb ... Jedermann viel Schadens zugefügt worden ... und Uns dannenhero die Einschleichung angeregter schädlichen ... Farben abzustellen und zu verbieten/ von tragenden Käyserlichen Amts wegen obliegen und gebühren thut ... Geben in Unser und des H. Röm. Reichs Stadt Regenspurg/ den Ein und zwantzigsten Monatstag Aprilis/ Anno Sechszehen hundert Vier und Funfftzig ... Ferdinand ... Wann dann solchem ausgegangenen Mandat ...Folge zuleisten gebühret/ und Wir demselben in Unsern Churfürstenthumb ...nachgelebet wissen wollen ... geben zu Dreßden/ am 18. Septembr. Anno 1654

Download Von Gottes Gnaden/ Wir Johann Georg/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergk ... Fügen allen ... hiermit gnädigst zuwissen: Waß massen die Röm. Käyserl. ... Majest. Unser aller gnädigster Herr auff etlicher Fürsten und Stände des Heil. Röm. Reichs/ vorgebrachtes aller unterthänigstes Clagen/ daß biß anhero die in der Reichs-Policey-Ordnung/ zu Färbung der Tücher verbothene schädliche Wahren/ sonderlich aber der Indigio/ einen Weg als den andern/ gebrauchet/ und in grosser Menge auß Holland in diese Länder gebracht/ hingegen die sonst nützliche Waidsfarbe abgeschaffet/ und der zuträgliche Handel des Waids dardurch abgeschnitten worden/ sich allergnädigst gefallen lassen/ ein ... Mandat ... zuertheilen/ wie nachfolgents ... zuvernehmen: Wir Ferdinand der Dritte/ ... Erwählter Römischer Kayser ... Entbieten ... allen ... Unsere Freundschaft ... und geben ... hiermit ... zu vernehmen ... Als bey deme ... gehaltenen Deputation Tag/ in Reformir- und Ersehung des Heil. Reichs Policey-Ordnung/ Klag vorkommen/ daß durch allerhand neuerliche/ erfundene/ schädliche ... Corrosiffarb ... Jedermann viel Schadens zugefügt worden ... und Uns dannenhero die Einschleichung angeregter schädlichen ... Farben abzustellen und zu verbieten/ von tragenden Käyserlichen Amts wegen obliegen und gebühren thut ... Geben in Unser und des H. Röm. Reichs Stadt Regenspurg/ den Ein und zwantzigsten Monatstag Aprilis/ Anno Sechszehen hundert Vier und Funfftzig ... Ferdinand ... Wann dann solchem ausgegangenen Mandat ...Folge zuleisten gebühret/ und Wir demselben in Unsern Churfürstenthumb ...nachgelebet wissen wollen ... geben zu Dreßden/ am 18. Septembr. Anno 1654 PDF Online Free

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Von Gottes Gnaden Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen Unsern Getreuen ... Unterthanen Unser Jeanischen Landes-Portion hiermit zu wissen. Demnach Wir in Erfahrung kommen, dass in denen benachbarten Städten .. die rothe Heller gäntzlich abgesetzet und hingegen ... in Unser Stadt Jena und auf dem Land ... eingeführet worden ... So geschehen Eisenach den 16. Octobris 1704

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Von Gottes Gnaden/ Johann Georg der Ander/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg/ [et]c. Chur-Fürst [et]c. Ljebe Getreuen/ Demnach Unsern Deputirten Räthen eylfertige Nachrichtung von nöthen/ waß so wohl auß Vnserer Cammer/ alß auß der Ober-Steuer-Einnahme und sonsten vor Anweisungen an die euch anvertraute Steuer-Einnahme ergangen/ und zwar 1. wie hoch iede Anweisung/ 2. was darauff bezahlet/ und 3 noch im Rest/ Alß begehren Wir bey Straffe 30. fl. Reinisch befehlende ...

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Von Gottes Gnaden Wir Johann Georg der Ander Herzog zu Sachsen Jülich Cleve und Berg des Heiligen Römischen Reichs ErtzMarschalch und Churfürst ... Entbieten allen ... freundlichen und günstigen Gruß ... geben Wir ... zuerkennen daß Gott der Allmächtige weiland den Allerdurchleuchtigsten ... Fürsten und Herrn Herrn Ferdinand den Dritten erwöhlter Kaiser ... vor weinig Tagen durch ein seeliges Ende aus diesem Jammerthal zu sich in die ewige Freude gnädiglich abgefordert ... Damit nun guter Fried und Ruhe in Unserm geliebten Vaterland Teutzscher Nation erhalten ... bleibe So ist ... Unser Freundliche Bitt .... Gott den Allmächtigen anruffen und bitten das Heilige Römische Reich gnädiglich mit einem Haupt ... zuversehen ...

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Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... FÜgen Unsern getreuen Ständen von Prälaten, Grafen, Ritterschafft und Städten ... und sämtlichen Unterthanen ... hiermit zu wissen, auch ist denenselben guter massen erinnerlich, was unterm Dato den 12. Octobr. 1706. und nachher ... in Unsern Landen sich ... einschleichenden Franckfurter und Fränckischen auch andern gantzen und halben Patzen vor Verordnung ergangen. Nachdem aber Mißfällig wahrgenommen worden, daß dergleichen und andere nicht nach dem Leipziger Fuß, sondern im geringern Werth ausgemüntzte Sorten ... häuffig im Schwange gehen ... Als haben Wir obangezogene Franckfurter und Fränckische ... gäntzlich zu verruffen. ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen Eisenach den 29. Augusti 1714

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Von Gottes Gnaden/ Wir/ Johann Georg der Dritte/ Hertzog zu Sachsen ... des heil. Röm. Reichs Ertz-Marschall und Churfürst ... Thun hiermit kund und zu wissen/ Welcher gestalt Wir bey Antretung Unserer Chur-Fürstlichen Regierung unter andern auch Unsere Landesväterliche Sorgfalt dahin gerichtet/ daß die heilsame Justiz befördert/ absonderlich aber denen vor Unserm Appellation-Gericht bißhero überhäufften Proceß-Sachen so viel möglich abgeholfen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden/ Wir/ Johann Georg der Dritte/ Hertzog zu Sachsen ... des heil. Röm. Reichs Ertz-Marschall und Churfürst ... Thun hiermit kund und zu wissen/ Welcher gestalt Wir bey Antretung Unserer Chur-Fürstlichen Regierung unter andern auch Unsere Landesväterliche Sorgfalt dahin gerichtet/ daß die heilsame Justiz befördert/ absonderlich aber denen vor Unserm Appellation-Gericht bißhero überhäufften Proceß-Sachen so viel möglich abgeholfen ... by : Johann Georg (Sachsen, Kurfürst, III.)

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Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen Unsern ... Unterthanen ... zu wissen. Demnach wir in ... Erfahrung kommen, wasgestalt ... starcke Partheyen herum vagirender Zigeuner ... sich sehen lassen ... Als begehren Wir ... solchen keine Herberge geben ... So geschehen Eisenach den 26. Martii 1708

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen Unsern ... Unterthanen ... zu wissen. Demnach wir in ... Erfahrung kommen, wasgestalt ... starcke Partheyen herum vagirender Zigeuner ... sich sehen lassen ... Als begehren Wir ... solchen keine Herberge geben ... So geschehen Eisenach den 26. Martii 1708 by : Johann Wilhelm (Sachsen-Weimar, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden/ Wir Johann Georg der Dritte/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg/ des Heil. Röm. Reichs Ertz-Marschall und Churfürst ... Fügen hiermit jedermänniglichen zu wissen ... daß nachdem bey unlängst ... allgemeinen Landtage die Anfangs auff die Schocke und Quatember gelegten Miliz-Steuern befundener Nothdurft nach nicht zulänglich seyn wollen/ man hierüber noch auf ein ander dienliches Extraordinar-Mittel ... verwilliget haben/ Daß zu solchem Behuf auff instehendes 1682. und nechstfolgendes 1683te Jahr von iedwedem Scheffel Mahl-Geträydicht/ so zur Mühlen bracht wird ... Ein Groschen eingefodert ... werden möge ... So geschehen zu Dreßden/ am 20. Martii, Anno 1682

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Von Gottes Gnaden/ Wir Johann Georg der Dritte/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg/ des heil. Röm. Reichs Ertz-Marschall und Chur-Fürst ... Fügen hiermit jedermänniglichen zu wissen ... daß nachdem bey unlängst ... allgemeinen Landtage die Anfangs auff die Schocke und Quatember gelegten Miliz-Steuern befundener Nothdurfft nach nicht zulänglich seyn wollen/ man hierüber noch auff ein ander dienliches Extraordinar-Mittel ... verwilliget haben/ Daß zu solchem Behuff auff instehendes 1682. und nechstfolgendes 1683te Jahr von jedwedem Scheffel Mahl-Geträydicht/ so zur Mühlen bracht wird ... Ein Groschen eingefordert ... werden möge ...

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Von Gottes Gnaden/ Wir Johann Georg der Vierte/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... und Churfürst ... Fügen hierdurch allen Unsern Prälaten/ Grafen und Herrn ... und Räthen der Städte ... und insgemein allen Unsers Churfürstenthums und Lande Unterthanen zu wissen ; Welcher massen an Uns von Unsern Ober-Hoff- Land-Jäger- Ober-Forst und Wild-Meistern vielerley Wildprets-Deuben und anderer Isolentien halber/ und zwar/ daß dann und wann einig mit Kugeln und Schrot erschossenes Roth- Reh- und Schwartz-Wildpred gefunden ...

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Von GOttes Gnaden Wir, Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... FÜgen Unsern getreuen Staenden, des Eisenachischen Fuerstenthums, von Grafen, Ritterschafft und Staedten ... und jedermaenniglich hiermit ... zuwissen, Was massen wir, vermoege eines ... emanirten Patents ... das Jedermaenniglich sich vor dem, unter denen hiesigen Sechsern, eingeschlichenen Beyschlag hueten solle. ... Zu mehrerer Uhrkund haben Wir dieses Patent zum ... Druck bringen lassen. ... So geschehen Eisenach den 4. Martii 1719. Johann Wilhelm, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir, Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... FÜgen Unsern getreuen Staenden, des Eisenachischen Fuerstenthums, von Grafen, Ritterschafft und Staedten ... und jedermaenniglich hiermit ... zuwissen, Was massen wir, vermoege eines ... emanirten Patents ... das Jedermaenniglich sich vor dem, unter denen hiesigen Sechsern, eingeschlichenen Beyschlag hueten solle. ... Zu mehrerer Uhrkund haben Wir dieses Patent zum ... Druck bringen lassen. ... So geschehen Eisenach den 4. Martii 1719. Johann Wilhelm, H. z. S. by : Johann Wilhelm (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

Download or read book Von GOttes Gnaden Wir, Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... FÜgen Unsern getreuen Staenden, des Eisenachischen Fuerstenthums, von Grafen, Ritterschafft und Staedten ... und jedermaenniglich hiermit ... zuwissen, Was massen wir, vermoege eines ... emanirten Patents ... das Jedermaenniglich sich vor dem, unter denen hiesigen Sechsern, eingeschlichenen Beyschlag hueten solle. ... Zu mehrerer Uhrkund haben Wir dieses Patent zum ... Druck bringen lassen. ... So geschehen Eisenach den 4. Martii 1719. Johann Wilhelm, H. z. S. written by Johann Wilhelm (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1719 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern ... Fügen Unsern getreuen Ständen von Prälaten, Grafen, Ritterschafft und Städten ... und sämtlichen Unterthanen ... hiermit zu wissen, auch ist denenselben guter massen erinnerlich, was unterm Dato den 12. Octobr. 1706. und nachher den 26. Martii 1707 ... vorigen 1713ten Jahres, wegen Verruffung der in Unsern Landen sich ... einschleichenden Franckfurter und Fränckischen auch andern gantzen und halben Patzen vor Verordnung ergangen. Nachdem aber Mißfällig wahrgenommen worden, daß dergleichen und andere nicht nach dem Leipziger Fuß, sondern im geringern Werth ausgemüntzte Sorten ... häuffig im Schwange gehen ... Als haben Wir obangezogene Franckfurter und Fränckische ... gäntzlich zu verruffen. ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen Eisenach den 29. Augusti 1714

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Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... FÜgen Unsern getreuen Landes-Staenden von Grafen, Ritterschafft und Staedten ... desgleichen allen Unterthanen hiesigen Fuerstenthums Eisenach hiermit zu wissen: ... daß bey Unserer hiesigen Ober-Steuer-Einnahme an ordinar- und Tranck-Steuren meistens kleine Sorten eingelauffen ... zumahlen da in denen Fuerstenthuemern und Landen alle Steuren in harten Sorten gelieffert werden muessen ; Als gebieten ... Wir ... dieses die ordinar- und Tranck-Steuren ... halb in harten und halb in kleinen Muentz-Sorten einzunehmen ... Zu Uhrkund haben Wir diese unsere Verordnung zum Druck bringen ... lassen

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Von Gottes Gnaden Wir Johann Georg der Ander/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Fügen iedermänniglich ... hiermit zu wissen ... was für höchstschädlichen Verderb die ungerechten bösen Müntz-Sorten einem Lande in Handel und Wandel zufügeten ...

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