Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbiethen hindurch Unsers freundlich geliebten unmündigen Vetters Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen Weimar und Eisenach ... hierdurch zu wissen ; Demnach Wir diesen instehenden Frühling eine Nothdurffft an Scheidholz auf der Saale bis nach Kösen und weiter flösen zu lassen ... Eisenach den 4. April. 1751. Friederich, H.z. Sachsen

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbiethen hindurch Unsers freundlich geliebten unmündigen Vetters Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen Weimar und Eisenach ... hierdurch zu wissen ; Demnach Wir diesen instehenden Frühling eine Nothdurffft an Scheidholz auf der Saale bis nach Kösen und weiter flösen zu lassen ... Eisenach den 4. April. 1751. Friederich, H.z. Sachsen by : Friedrich (Sachsen, Herzog.)

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Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen ... Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was gestalten Wir auf unterthaenigste Bitte getreuer Land-Staende, das neuerlicher Zeiten auf Zehen pro Cent erhoehet gewordene Abzugs-Geld ueberall und durchgaengig ... ausgeuebet wird ... Allermaßen Wir nun solchemnach hierdurch in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach ... gnaedigst verordnen und wollen, daß nicht nur von allen Unterthanen ... auch von denen Auswaertigen ... alles Abzugs-Geld ... statt haben soll. Als haben Wir diese ... Verordnung ... in gegenwaertiges Edict bringen lassen, dasselbe eigenhaendig unterschrieben, Unser ... Jnnsiegel darauf zu drucken, in oeffentlichen Abdruck zu bringen ... befohlen. ... Geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 10ten Augusti 1751. Franz Josias, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten hiermit des ... Fürsten ... Ernst Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... der sämtlichen Landschafft, Prälaten, Grafen ... und Unterthanen samt und sonders, Unsere Gnade ... zuvor. Nachdeme ... am 19. Januar. Anno 1748. erfolgten ... Absterben des Herrn Ernst August, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsers ... Vetters, Bruders und Gevatters, über die Vormundschafft obermeldten ... hinterlassenen einzigen Erb-Prinzen ... Ernst August Constantins/ und Dessen ... Schwester, Ernstina Sophia Augusta ... sich ... Streitigkeiten zwischen Uns und Unsers ... Vetters, ... Friedrichs zu Sachsen-Gotha Lbden, hervorgethan ... Datum Weimar zur Wilhelmsburg, den 12. Novembris Anno 1749

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrator Unsers ... unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach, Lbdn., Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern und Räthen in Städten, Richtern, Schultheißen, Gemeinden, und allen sämtlichen Unterthanen zu wissen: Daß obzwar wieder Einbringung schlechter und ... nicht haltender Müntz-Sorten in hiesige Lande ... unterm 3ten Apr. und 3ten Maj, 1745. öffentliche ... Verordnungen und Verbothe ergangen, dennoch Verordnungen zuwieder sich immer mehr und mehr geringhaltige Müntzen ... eingeschlichen ... Als befehlen Wir demnach in Ober-Vormundschaft ... daß sämtliche Unterthanen sich darnach ... achten ... die verbothene Auswechslung des guten ... Geldes ... in gehörige Untersuchung ziehen ... haben wir dieses Patent ... in öffentlichen Druck zu bringen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 8. Januarij, 1749

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Von GOttes Gnaden, Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Praelaten, Grafen und Herren ... und allen saemtlichen Unterthanen des Fuerstenthums Weimar ... zu wissen, wasgestalten mißfaellig zu vernehmen gewesen, daß einige ... Personen die Nuernberger neue Ein Baetzner und andere currente Reichs-Muentze eigenmaechtiger Weise herunter zu setzen und geringer anzunehmen sich angemaset ... Alß ordnen und befehlen Wir ... hiermit ..., daß alle currente Reichs-Muentzen ... ohne ... ausdrueckliches Deualuations-Mandat ... vor vorgueltig ... ausgegeben werden sollen. ... solches in ein offenes Patent bringen, ... abdrucken lassen, und zu publicieren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 12. Martii 1751. Franz Josias, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... als Vormund des Herrn Erb-Printzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach ... Thun kund und zu wissen: Demnach Wir nicht nur währender Unserer Fürstl. S. Weimar-Eisenachischen Ober-Vormundschafft

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Von Gottes Gnaden, Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit in Ober-Vormundschaft Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Prälaten, Grafen und Herren ... auch sonsten insgemein Unseren Ober- Vormundschaftl. Unterthanen des hiesigen Fürstenthums und darzu gehöriger Lande zu wissen, was gestalten der Stadt-Rath zu Blankenhayn nicht nur den 25ten Octobr. 1749 einen Vieh-Marckt daselbst anzulegen sich anmasen wollen, sondern auch, nachdem ihm sein unbefugtes Unternehmen inhibiret worden .. . Also haben Wir Uns, denen sämtlichen hiesigen Unterthanen die fernere Besuchung sothanen Vieh-Marckts hierdurch zu inhibiren, gemüßiget gesehen ... Wir ordnen und befehlen daher ... die genaueste Beobachtung dieser Unsrer Willens Meynung ... Und damit sich niemand mit der Unwissenheit entschuldigen möge, haben Wir diese Verordnung in gegenwärtiges Patent bringen lassen, dasselbe eigenhändig unterschrieben ... in öffentlichen Abdruck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 8ten Decembr. 1751

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Von GOttes Gnaden, WIR Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... und allen Unseren Ober-Vormundschaftl. Unterthanen hiermit zu wissen, wasmasen Wir zeithero mißfaellig wahrnehmen muessen, daß obwohl vorhin durch emanirte Mandata ... zu verschiedenen wiederholten mahlen ... verfueget worden, daß alle ... einzureichende Supplicationes ... von denen ... Aduocatis mit ihren Tauf- und Zunahmen unterschrieben ... werden ... Wenn Wir aber obigen Fuerstl. Verordnungen straecklich nachgelebet wissen wollen; Als begehren Wir ... hiermit ernstlich, daß hinfuehro alle ... einzureichende Supplicationes ... unterschrieben ... sollen. Urkundlich haben Wir diese ... Verordnung ... in ... Druck bringen lassen, solche eigenhaendig vollzogen ... und ...oeffentlich zu publiciren ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 20ten Dec. 1751. Franz Josias, H. z. S.

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Herzogs Ernst August zu Sachsen etc. Verordnung, worin befohlen wird, daß künftig keine mündlichen Bitten von den Unterthanen mehr angebracht, sondern daß alle Suppliquen schriftlich des Sonnabends früh bey den Landes-Collegien eingereicht werden sollen

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Book Synopsis Herzogs Ernst August zu Sachsen etc. Verordnung, worin befohlen wird, daß künftig keine mündlichen Bitten von den Unterthanen mehr angebracht, sondern daß alle Suppliquen schriftlich des Sonnabends früh bey den Landes-Collegien eingereicht werden sollen by : Ernst August (Sachsen, Herzog)

Download or read book Herzogs Ernst August zu Sachsen etc. Verordnung, worin befohlen wird, daß künftig keine mündlichen Bitten von den Unterthanen mehr angebracht, sondern daß alle Suppliquen schriftlich des Sonnabends früh bey den Landes-Collegien eingereicht werden sollen written by Ernst August (Sachsen, Herzog) and published by . This book was released on 1741 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen allen und jeden Unsers freundlich-geliebten ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Lbdn. Prälaten, Grafen, Herren ... Stadt-Voigten und Räthen der Städte ... auch sonst insgemein allen Unseren ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsers resp. ... Grusses, hiermit zu wissen, was maßen Wir, indem sich ungeachtet unsers unterm 5ten Ianuar. 1750. ... Patents, darinnen Wir die vorherige Mandata wieder die fremde Werber renoviret und erneuert haben, dennoch unerlaubte Werbhändel ... erzeiget haben ... Also ordnen und gebieten Wir zugleich ... welche ... Werb-Händel gestatten ... mit einer ... scharffen Strafe ... verfahren werden solle. ... so haben Wir diese Unsere Verordnung in ein offenes Patent bringen ... und solches ... in öffentlichen Druck bringen ... lassen So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 7. Febr. 1755

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen allen und jeden Unsers freundlich-geliebten ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Lbdn. Prälaten, Grafen, Herren ... Stadt-Voigten und Räthen der Städte ... auch sonst insgemein allen Unseren ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsers resp. ... Grusses, hiermit zu wissen, was maßen Wir, indem sich ungeachtet unsers unterm 5ten Ianuar. 1750. ... Patents, darinnen Wir die vorherige Mandata wieder die fremde Werber renoviret und erneuert haben, dennoch unerlaubte Werbhändel ... erzeiget haben ... Also ordnen und gebieten Wir zugleich ... welche ... Werb-Händel gestatten ... mit einer ... scharffen Strafe ... verfahren werden solle. ... so haben Wir diese Unsere Verordnung in ein offenes Patent bringen ... und solches ... in öffentlichen Druck bringen ... lassen So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 7. Febr. 1755 by : Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach ... unsern respect. Gruß, Gnade und geneigten Willen ... und fügen Denselben zu wissen, ... die Regierung Unserer angeerbten Fürstenthümer und Lande selbst angetreten. ... Also versehen Wir Uns dargegen zu allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Vasallen und Unterthanen, daß sie uns den gebührenden Gehorsam, Treue und Folge erweisen ... Wir setzen, wollen und befehlen ... hiermit, daß niemand bey Uns unmittelbar ... eine Klage oder Beschwerde anbringen solle, der nicht vorhero die behörigen Instantien beobachtet, und erst bey denen Unter-Gerichten ... seine Nothdurft vorgestellet ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und ... zu publiciren befohlen. Datum Eisenach den 31sten Decembr. 1755

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach ... unsern respect. Gruß, Gnade und geneigten Willen ... und fügen Denselben zu wissen, ... die Regierung Unserer angeerbten Fürstenthümer und Lande selbst angetreten. ... Also versehen Wir Uns dargegen zu allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Vasallen und Unterthanen, daß sie uns den gebührenden Gehorsam, Treue und Folge erweisen ... Wir setzen, wollen und befehlen ... hiermit, daß niemand bey Uns unmittelbar ... eine Klage oder Beschwerde anbringen solle, der nicht vorhero die behörigen Instantien beobachtet, und erst bey denen Unter-Gerichten ... seine Nothdurft vorgestellet ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und ... zu publiciren befohlen. Datum Eisenach den 31sten Decembr. 1755 written by Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog) and published by . This book was released on 1755 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden, WJR Frantz Josias, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Jn Ober-Vormundschaft Unsers .... Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen, Weimar und Eisenach Lbdn.. ... Fuegen Unsern ... Unterthanen der Hennebergischen Landes-Portion, so der Steuer incorporiret, hierdurch zu wissen: Daß die unumgaengliche Nothdurft erfordert, zu Bestreitung derer des Amts und der Stadt Jlmenau obliegenden Ausgaben ... auf das jetzige 1753te Jahr Zwantzig Einfache, oder Zehen doppelte Steuren ... [zu entrichten. Urkundlich ist dieses Steuer-Ausschreiben von Uns vollzogen, und mit dem Fuerstl. Ober-Vormundschaftl. Cammer-Jnsiegel bedrucket worden. So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg, den 13ten Martii 1753. Frantz Josias, H. z. S.]

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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wissen, demnach Wir in Erfahrung gekommen, daß auf Unserer gesammten Universität Jena bey dem zeithero eingerissenen höchst schädlichen Versetzen von denen Trödlern und Mäcklern grosser Unterschleif gemacht und die daselbst sich aufhaltende Studiosi strafbarer weise defraudiret worden, immassen selbige nicht nur die Leih- und Einlösungs-Groschen zu fordern sich berechtiget gehalten, sondern auch oftmals mehr auf die Pfänder erborget, als sie dem Eigenthümer gebracht ... [So geschehen, Eisenach den 20sten November 1753. Friederich, H. zu Sachsen].

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wissen, demnach Wir in Erfahrung gekommen, daß auf Unserer gesammten Universität Jena bey dem zeithero eingerissenen höchst schädlichen Versetzen von denen Trödlern und Mäcklern grosser Unterschleif gemacht und die daselbst sich aufhaltende Studiosi strafbarer weise defraudiret worden, immassen selbige nicht nur die Leih- und Einlösungs-Groschen zu fordern sich berechtiget gehalten, sondern auch oftmals mehr auf die Pfänder erborget, als sie dem Eigenthümer gebracht ... [So geschehen, Eisenach den 20sten November 1753. Friederich, H. zu Sachsen]. by : Friederich (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen .̤Unsern Unterthanen .̤ Unsern Gruß .̤ zuvor .̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland.̤ Herrn CARL den Siebenden, erwehlten Roemischen Kayser .̤ am 20ten Jan. dieses Jahrs abends gegen 9. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert .̤ Wann denn durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRJEDRJCH AUGUSTEN, Koenig in Pohlen .̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle .̤ auch sich Dessen Verwaltung .̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat .̤ ausgehen lassen: Wir Friedrich August, von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen .̤ ENtbieten allen und ieden .̤ freundlichen ... Gruß .̤ zuvor, .̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen .̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien .̤ zustehet ; Also haben Wir Uns .̤ mit solchem, .̤ Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher aber Zeiten .̤, ie noethiger ist es, daß .̤ der .̤ innerliche Friede und Ruhestand erhalten.̤ werde. .̤ Geben zu Dresden, .̤ den 26. Januarii, Anno Christi, 1745. Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariats-Patent in.̤Unsern Fuerstenthum .̤ publicieren .̤ zu lassen ; Als befehlen .̤ Wir .̤ allen .̤ Unterthanen .̤, daß Sie bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen .̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 6. Mart. 1745. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen .̤Unsern Unterthanen .̤ Unsern Gruß .̤ zuvor .̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland.̤ Herrn CARL den Siebenden, erwehlten Roemischen Kayser .̤ am 20ten Jan. dieses Jahrs abends gegen 9. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert .̤ Wann denn durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRJEDRJCH AUGUSTEN, Koenig in Pohlen .̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle .̤ auch sich Dessen Verwaltung .̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat .̤ ausgehen lassen: Wir Friedrich August, von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen .̤ ENtbieten allen und ieden .̤ freundlichen ... Gruß .̤ zuvor, .̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen .̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien .̤ zustehet ; Also haben Wir Uns .̤ mit solchem, .̤ Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher aber Zeiten .̤, ie noethiger ist es, daß .̤ der .̤ innerliche Friede und Ruhestand erhalten.̤ werde. .̤ Geben zu Dresden, .̤ den 26. Januarii, Anno Christi, 1745. Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariats-Patent in.̤Unsern Fuerstenthum .̤ publicieren .̤ zu lassen ; Als befehlen .̤ Wir .̤ allen .̤ Unterthanen .̤, daß Sie bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen .̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 6. Mart. 1745. Ernst August, H. z. S. by : August (Polen, König, III.)

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Schreiben des Herzogs Franz Josias zu Sachsen-Coburg an die Reichsstände in der Sachsen-Weimarischen Vormundschaftssache

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Book Synopsis Schreiben des Herzogs Franz Josias zu Sachsen-Coburg an die Reichsstände in der Sachsen-Weimarischen Vormundschaftssache by : Franz Josias (Sachsen-Coburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Entbiethen hierdurch unsern gesamten Prälaten/ Grafen/ Herren ... und sämtlichen Unterthanen ... hierdurch zu wissen: Demnach der allgewaltige Gott ... den Weiland Durchlauchtigen Fürsten/ unsern ... Bruder/ Herrn Johann Ernsten/ Herzogen zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... heute frühe gegen 4. Uhr/ durch einen sanfften ... Hintritt/ aus dieser Welt abgefordert/ und durch diesen Todtes-Fall ob ... Ihrer ... hinterlassener beeder unmündiger Printzen/ Herrn Ernst Augusten/ und Herrn Johann Ernsts/ Herzoge zu Sachsen ... Fürstliche Vormundschafft auf Uns ... gefallen

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm Ernst/ Herzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Entbiethen hierdurch unsern gesamten Prälaten/ Grafen/ Herren ... und sämtlichen Unterthanen ... hierdurch zu wissen: Demnach der allgewaltige Gott ... den Weiland Durchlauchtigen Fürsten/ unsern ... Bruder/ Herrn Johann Ernsten/ Herzogen zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... heute frühe gegen 4. Uhr/ durch einen sanfften ... Hintritt/ aus dieser Welt abgefordert/ und durch diesen Todtes-Fall ob ... Ihrer ... hinterlassener beeder unmündiger Printzen/ Herrn Ernst Augusten/ und Herrn Johann Ernsts/ Herzoge zu Sachsen ... Fürstliche Vormundschafft auf Uns ... gefallen by : Johann Ernst III. (Sachsen-Weimar, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen.̤Unsern Unterthanen, in Unserm Fuerstenthum und Landen Unsern Gruß ... zuvor.̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland Allerdurchlauchtigsten.̤ Herrn CARL den Sechsten, erwehlten Roemischen Kayser ̤̤̤am 20ten vorigen Monaths Octobris frueh um 1. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert.̤Wann dann durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRIEDRICH AUGUST, Koenig von Pohlen.̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle ̤auch sich Dessen Verwaltung.̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat ̤ausgehen lassen: Wir Friedrich August von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen.̤Entbieten allen und ieden.̤ freundlichen Gruß.̤Allermaßen Uns nun.̤ vermoege der gueldenen Bulle.̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen.̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien.̤ zustehet ; Also haben Wir Uns.̤ mit solchem .̤Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher nun die Zeiten.̤, ie noethiger ist es, daß.̤der.̤ innerliche Friede und Ruhe-Stand erhalten.̤ werden. .̤ Geben zu Dreßden, .̤ den 24. Octobris, Anno Christi, 1740, ausgehen lassen ; Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariat-Patent in.̤Unser Herrschaft Arnstadt, Kaefernburg und Plauen ... zu publiciren ... lassen ; Als ... befehlen Wir ... Herrn Fuersten Heinrichs zu Schwartzburg ... ernstlich ... bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen.̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 30. Nov. 1740. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen.̤Unsern Unterthanen, in Unserm Fuerstenthum und Landen Unsern Gruß ... zuvor.̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland Allerdurchlauchtigsten.̤ Herrn CARL den Sechsten, erwehlten Roemischen Kayser ̤̤̤am 20ten vorigen Monaths Octobris frueh um 1. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert.̤Wann dann durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRIEDRICH AUGUST, Koenig von Pohlen.̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle ̤auch sich Dessen Verwaltung.̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat ̤ausgehen lassen: Wir Friedrich August von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen.̤Entbieten allen und ieden.̤ freundlichen Gruß.̤Allermaßen Uns nun.̤ vermoege der gueldenen Bulle.̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen.̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien.̤ zustehet ; Also haben Wir Uns.̤ mit solchem .̤Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher nun die Zeiten.̤, ie noethiger ist es, daß.̤der.̤ innerliche Friede und Ruhe-Stand erhalten.̤ werden. .̤ Geben zu Dreßden, .̤ den 24. Octobris, Anno Christi, 1740, ausgehen lassen ; Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariat-Patent in.̤Unser Herrschaft Arnstadt, Kaefernburg und Plauen ... zu publiciren ... lassen ; Als ... befehlen Wir ... Herrn Fuersten Heinrichs zu Schwartzburg ... ernstlich ... bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen.̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 30. Nov. 1740. Ernst August, H. z. S. by : August (Polen, König, III.)

Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen.̤Unsern Unterthanen, in Unserm Fuerstenthum und Landen Unsern Gruß ... zuvor.̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland Allerdurchlauchtigsten.̤ Herrn CARL den Sechsten, erwehlten Roemischen Kayser ̤̤̤am 20ten vorigen Monaths Octobris frueh um 1. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert.̤Wann dann durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRIEDRICH AUGUST, Koenig von Pohlen.̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle ̤auch sich Dessen Verwaltung.̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat ̤ausgehen lassen: Wir Friedrich August von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen.̤Entbieten allen und ieden.̤ freundlichen Gruß.̤Allermaßen Uns nun.̤ vermoege der gueldenen Bulle.̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen.̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien.̤ zustehet ; Also haben Wir Uns.̤ mit solchem .̤Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher nun die Zeiten.̤, ie noethiger ist es, daß.̤der.̤ innerliche Friede und Ruhe-Stand erhalten.̤ werden. .̤ Geben zu Dreßden, .̤ den 24. Octobris, Anno Christi, 1740, ausgehen lassen ; Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariat-Patent in.̤Unser Herrschaft Arnstadt, Kaefernburg und Plauen ... zu publiciren ... lassen ; Als ... befehlen Wir ... Herrn Fuersten Heinrichs zu Schwartzburg ... ernstlich ... bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen.̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 30. Nov. 1740. Ernst August, H. z. S. written by August (Polen, König, III.) and published by . This book was released on 1740 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: