Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern gesamten Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Haupt- und Amt-Leuten, Schoeffern, Buergermeistern und Raethen der Staedte, Schultheißen, Gemeinden, und in Summa allen Unsern Unterthanen und Dienern ... zu wissen: Ob Wir wollen zu mehrmalen, vor angehender Floesse auf dem Ilmen-Strohm, sonderbare Mandata publiciren, darinnen bey ernster Straffe, daß sich niemand an dem Floß-Holtze vergreiffen, noch dasselbige ... abstehlen, wegtragen oder verstecken solle, verbieten, und daneben, wie es bey den Holtz-Deuben mit dem Haußsuchen und sonsten zu halten, Verordnung thun lassen ; ... Als thun Wir durch diß offene Edict jederman ernstlich verwarnen ... Zu Uhrkund haben Wir Unser Fuerstliches Cammer-Secret hierauf wissendlich drucken lassen

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern gesamten Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Haupt- und Amt-Leuten, Schoeffern, Buergermeistern und Raethen der Staedte, Schultheißen, Gemeinden, und in Summa allen Unsern Unterthanen und Dienern ... zu wissen: Ob Wir wollen zu mehrmalen, vor angehender Floesse auf dem Ilmen-Strohm, sonderbare Mandata publiciren, darinnen bey ernster Straffe, daß sich niemand an dem Floß-Holtze vergreiffen, noch dasselbige ... abstehlen, wegtragen oder verstecken solle, verbieten, und daneben, wie es bey den Holtz-Deuben mit dem Haußsuchen und sonsten zu halten, Verordnung thun lassen ; ... Als thun Wir durch diß offene Edict jederman ernstlich verwarnen ... Zu Uhrkund haben Wir Unser Fuerstliches Cammer-Secret hierauf wissendlich drucken lassen by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von GOTTes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Raethen in Staedten, und andern Gerichts-Herren, wie auch Richtern und Schultheißen in Flecken und Doerffern, sowohl insgemein allen Unsern Unterthanen, hiermit zu wissen, welchergestalt Wir sehr mißfaellig wahrgenommen, daß Zeithero einige von Unserer Milice, mit Treu-bruechiger Hindansetzung ihres Eydes und Pflichten, sich unterstanden zu desertiren und ausserhalb Landes zu begeben: ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 17. Maj. 1729. Ernst August, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ ENtbieten allen und jeden, Unsern Praelaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschafft, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Stadt-Raethen, Unsern respective gnaedigsten Gruß! und fuegen Ihnen zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer Unserer Landschaffts-Casse gegenwaertig obliegenden Ausgaben nach beschehener Uberlegung ... 15. extraordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, nemlich: Eine und eine halbe Steuer, Trium Reg. ... auf das jetzige 1737. Jahr hiermit auszuschreiben ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar, den. 19. Jun. 1737. Ernst August. H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen der Städte, Richtern, Schultheissen, Gemeinden, und sämtlichen Unterthanen, auch jedermänniglichen, Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen demnechst zu wissen, was massen Wir, durch die zeitherige Kriegs-Läufte und durch die bey solcher Gelegenheit im angewichenen Jahre auch Unsern Fürstenthumen und Landen, zu Unserm innigsten Leidwesen, bekanntlich zugegangene Calamitäten, besonders aber durch den ausserordentlichen gantz unerschwinglichen Aufwand, welchen Unsere Landschafts-Cassen mit grösten Unstatten machen müssen, genöthiget worden, ... [und die Landschafts-Casse insonderheit vor dem sonst unvermeidlichen Umsturz bewahret werden könne ...]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen der Städte, Richtern, Schultheissen, Gemeinden, und sämtlichen Unterthanen, auch jedermänniglichen, Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen demnechst zu wissen, was massen Wir, durch die zeitherige Kriegs-Läufte und durch die bey solcher Gelegenheit im angewichenen Jahre auch Unsern Fürstenthumen und Landen, zu Unserm innigsten Leidwesen, bekanntlich zugegangene Calamitäten, besonders aber durch den ausserordentlichen gantz unerschwinglichen Aufwand, welchen Unsere Landschafts-Cassen mit grösten Unstatten machen müssen, genöthiget worden, ... [und die Landschafts-Casse insonderheit vor dem sonst unvermeidlichen Umsturz bewahret werden könne ...] by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen der Städte, Richtern, Schultheissen, Gemeinden, und sämtlichen Unterthanen, auch jedermänniglichen, Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen demnechst zu wissen, was massen Wir, durch die zeitherige Kriegs-Läufte und durch die bey solcher Gelegenheit im angewichenen Jahre auch Unsern Fürstenthumen und Landen, zu Unserm innigsten Leidwesen, bekanntlich zugegangene Calamitäten, besonders aber durch den ausserordentlichen gantz unerschwinglichen Aufwand, welchen Unsere Landschafts-Cassen mit grösten Unstatten machen müssen, genöthiget worden, ... [und die Landschafts-Casse insonderheit vor dem sonst unvermeidlichen Umsturz bewahret werden könne ...] written by Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog) and published by . This book was released on 1758 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen Unsern Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, Amts-Verwaltern, Bürgermeistern und Räthen der Städte ... auch insgesamt allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß ... und fügen hiermit zuwissen, was massen zwar so wohl nach denen gemeinen Rechten, als auch in den Landes-Gesetzen ... denen Eheweibern wegen ihres eingebrachten Vermögens ... ein jus prælationis zustehe ...

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrator Unsers ... unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach, Lbdn., Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern und Räthen in Städten, Richtern, Schultheißen, Gemeinden, und allen sämtlichen Unterthanen zu wissen: Daß obzwar wieder Einbringung schlechter und ... nicht haltender Müntz-Sorten in hiesige Lande ... unterm 3ten Apr. und 3ten Maj, 1745. öffentliche ... Verordnungen und Verbothe ergangen, dennoch Verordnungen zuwieder sich immer mehr und mehr geringhaltige Müntzen ... eingeschlichen ... Als befehlen Wir demnach in Ober-Vormundschaft ... daß sämtliche Unterthanen sich darnach ... achten ... die verbothene Auswechslung des guten ... Geldes ... in gehörige Untersuchung ziehen ... haben wir dieses Patent ... in öffentlichen Druck zu bringen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 8. Januarij, 1749

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrator Unsers ... unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach, Lbdn., Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern und Räthen in Städten, Richtern, Schultheißen, Gemeinden, und allen sämtlichen Unterthanen zu wissen: Daß obzwar wieder Einbringung schlechter und ... nicht haltender Müntz-Sorten in hiesige Lande ... unterm 3ten Apr. und 3ten Maj, 1745. öffentliche ... Verordnungen und Verbothe ergangen, dennoch Verordnungen zuwieder sich immer mehr und mehr geringhaltige Müntzen ... eingeschlichen ... Als befehlen Wir demnach in Ober-Vormundschaft ... daß sämtliche Unterthanen sich darnach ... achten ... die verbothene Auswechslung des guten ... Geldes ... in gehörige Untersuchung ziehen ... haben wir dieses Patent ... in öffentlichen Druck zu bringen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 8. Januarij, 1749 by : Friedrich III. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten, Bürgermeistern und Räthen in denen Städten und Gemeinden, auch sämmtlichen Unterthanen zu wissen. Ob wohl in verschiedenen von Uns ... ausgegangenen ... Verordnungen ... nicht allein Unsern ... Unterthanen die Annehmung aller auswärtiger Kriegs-Dienste ... verbothen, sondern auch ... Strafe bestimmet worden ... so haben Wir doch ... vernehmen müssen, was massen theils Unsere eigene Unterthanen ... in auswärtige Kriegs-Dienste getreten sind ... als haben Wir Verordnungen folgender massen nochmahls zu erneuern ...

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit allen Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... und allen Unsern Unterthanen hiermit zu wissen, was maßen in einigen benachbarten Orthen sich die am Rheinstrohm und in Francken einige Zeit her grassirte Vieh-Seuche ebenfalls eingeschlichen, und, damit solches Ubel nicht weiter greiffe, oder in Unser Fuerstenthum ... einreisse, alle Vorsicht zu gebrauchen seyn will. Wir begehren demnach hiermit ..., es wollen alle vorgesetze Unter-Obrigkeiten und Unterthanen nicht nur ueberhaupt genau acht geben, daß kein inficirtes oder verdaechtiges Vieh an Pferden, Ochsen, Kuehen und Schaafen ins Land gebracht, noch frembdes ohne beglaubte Paesse durchgelassen werde, sonder auch absonderlich auf die Fleischer achtung haben, daß selbige nichts von dergleichen einbringen, vielweniger aber zu schlachten sich unterfangen. ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 8. April 1732. Ernst August, H. z. S. ... Bewaehrte Huelffsmittel wider die dermahlen Anno 1732. hin und wider grassirende Vieh-Seuche, an Pferden, Ochsen, Kuehen und Schaafen. Bericht wie sich die Kranckheit anfange. ...

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Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit allen Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... und allen Unsern Unterthanen hiermit zu wissen, was maßen in einigen benachbarten Orthen sich die am Rheinstrohm und in Francken einige Zeit her grassirte Vieh-Seuche ebenfalls eingeschlichen, und, damit solches Ubel nicht weiter greiffe, oder in Unser Fuerstenthum ... einreisse, alle Vorsicht zu gebrauchen seyn will. Wir begehren demnach hiermit ..., es wollen alle vorgesetze Unter-Obrigkeiten und Unterthanen nicht nur ueberhaupt genau acht geben, daß kein inficirtes oder verdaechtiges Vieh an Pferden, Ochsen, Kuehen und Schaafen ins Land gebracht, noch frembdes ohne beglaubte Paesse durchgelassen werde, sonder auch absonderlich auf die Fleischer achtung haben, daß selbige nichts von dergleichen einbringen, vielweniger aber zu schlachten sich unterfangen. ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 8. April 1732. Ernst August, H. z. S. ... Bewaehrte Huelffsmittel wider die dermahlen Anno 1732. hin und wider grassirende Vieh-Seuche, an Pferden, Ochsen, Kuehen und Schaafen. Bericht wie sich die Kranckheit anfange. ... written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1732 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729 by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729 written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog) and published by . This book was released on 1729 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und allen Unsern Unterthanen des Fuerstenthums Weimar, Unsern ... Gruß ... ; und fuegen Ihnen anbey zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß, obwohln annoch bey Leb-Zeiten ..., Herrn Hertzog Wilhelm Ernsts ..., die noethige Verfuegung gemacht worden, daß in den Staedten, Flecken und Doerffern Unserer Lande, die Nacht-Wache an jedem Orte mit hinlaenglichen Leuten versehen werde, um aller zu besorgenden Feuers- und anderer Gefahr, so viel moeglich, vorzukommen, dennoch diesem wenige oder gar keine Folge geleistet worden. ... Als ist hiermit Unser ... Wille ..., daß an jedem Orte drey Nacht-Waechter die Nacht-Wacht halten ..., Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent unter Unserer Unterschrifft ... ausfertigen lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 10ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Download or read book Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und allen Unsern Unterthanen des Fuerstenthums Weimar, Unsern ... Gruß ... ; und fuegen Ihnen anbey zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß, obwohln annoch bey Leb-Zeiten ..., Herrn Hertzog Wilhelm Ernsts ..., die noethige Verfuegung gemacht worden, daß in den Staedten, Flecken und Doerffern Unserer Lande, die Nacht-Wache an jedem Orte mit hinlaenglichen Leuten versehen werde, um aller zu besorgenden Feuers- und anderer Gefahr, so viel moeglich, vorzukommen, dennoch diesem wenige oder gar keine Folge geleistet worden. ... Als ist hiermit Unser ... Wille ..., daß an jedem Orte drey Nacht-Waechter die Nacht-Wacht halten ..., Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent unter Unserer Unterschrifft ... ausfertigen lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 10ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1733 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S.

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Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1730 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen in denen Städten, und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unsers Fürstenthums Weimar und darzu incorporirter Lande, Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir die ehedessen ins Land publicirte Verordnung, nach welcher die Stroh- und SchindelDächer, zu Vermeidung der daraus besorglichen und in Unglücks-Fällen vergrössernder Gefahr gänzlich abgestellet, und die Dächer mit Ziegeln gedecket werden sollen, den gemeinen Besten überaus zuträglich gefunden, und solcher daher, weil selbiger nicht allenthalben Folge geleistet worden zu wiederholen für nöthig angesehen

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen in denen Städten, und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unsers Fürstenthums Weimar und darzu incorporirter Lande, Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir die ehedessen ins Land publicirte Verordnung, nach welcher die Stroh- und SchindelDächer, zu Vermeidung der daraus besorglichen und in Unglücks-Fällen vergrössernder Gefahr gänzlich abgestellet, und die Dächer mit Ziegeln gedecket werden sollen, den gemeinen Besten überaus zuträglich gefunden, und solcher daher, weil selbiger nicht allenthalben Folge geleistet worden zu wiederholen für nöthig angesehen by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen in denen Städten, und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unsers Fürstenthums Weimar und darzu incorporirter Lande, Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir die ehedessen ins Land publicirte Verordnung, nach welcher die Stroh- und SchindelDächer, zu Vermeidung der daraus besorglichen und in Unglücks-Fällen vergrössernder Gefahr gänzlich abgestellet, und die Dächer mit Ziegeln gedecket werden sollen, den gemeinen Besten überaus zuträglich gefunden, und solcher daher, weil selbiger nicht allenthalben Folge geleistet worden zu wiederholen für nöthig angesehen written by Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog) and published by . This book was released on 1757 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen Unsern Praelaten, Grafen, denen von der Ritterschafft, Amtleuten ... hiermit zu wissen, ... wie leider die, bekandter maßen im Fuerstenthum Siebenbuergen und einigen daselbst angrentzenden Orten eingerissene Pestilenzialische Seuche, immer mehr und mehr ueberhand nehme ... Als ergehet hiermit Unser ernster Befehl, daß ... auf alle reisende Personen so wohl, als Guether und Waaren genaue Aufsicht gefuehret werde ...

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit denen saemtlichen Unter-Obrigkeiten an Amt-Leuten, Gerichts-Herren und Stadt-Raethen, wie auch allen Unsern Unterthanen zu wissen, Demnach Wir mißfaellig vernehmen muessen, daß in denen Fluhren Unserer Lande ... viele Aecker unbestellet liegen geblieben ; Und Wir denn diese Nachlaeßigkeit ... keineswegs gemeynet seyn, Als ... befehlen Wir ... ernstlich, es wollen alle ... Unter-Obrigkeiten dahin sehen, daß die Felder ueber Winter 8. Tage vor Michaelis richtig wieder bestellet und mit der Sommer-Saat gleichermaßen nichts verabsaeumet werde ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben, und mit Unserm Fuerstlichen Cantzley Siegel bedrucken lassen, auch zu jedermanns ... publiciren ... lassen. Geben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Julii 1736. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen allen und jeden Unsers freundlich-geliebten ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Lbdn. Prälaten, Grafen, Herren ... Stadt-Voigten und Räthen der Städte ... auch sonst insgemein allen Unseren ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsers resp. ... Grusses, hiermit zu wissen, was maßen Wir, indem sich ungeachtet unsers unterm 5ten Ianuar. 1750. ... Patents, darinnen Wir die vorherige Mandata wieder die fremde Werber renoviret und erneuert haben, dennoch unerlaubte Werbhändel ... erzeiget haben ... Also ordnen und gebieten Wir zugleich ... welche ... Werb-Händel gestatten ... mit einer ... scharffen Strafe ... verfahren werden solle. ... so haben Wir diese Unsere Verordnung in ein offenes Patent bringen ... und solches ... in öffentlichen Druck bringen ... lassen So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 7. Febr. 1755

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen allen und jeden Unsers freundlich-geliebten ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Lbdn. Prälaten, Grafen, Herren ... Stadt-Voigten und Räthen der Städte ... auch sonst insgemein allen Unseren ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsers resp. ... Grusses, hiermit zu wissen, was maßen Wir, indem sich ungeachtet unsers unterm 5ten Ianuar. 1750. ... Patents, darinnen Wir die vorherige Mandata wieder die fremde Werber renoviret und erneuert haben, dennoch unerlaubte Werbhändel ... erzeiget haben ... Also ordnen und gebieten Wir zugleich ... welche ... Werb-Händel gestatten ... mit einer ... scharffen Strafe ... verfahren werden solle. ... so haben Wir diese Unsere Verordnung in ein offenes Patent bringen ... und solches ... in öffentlichen Druck bringen ... lassen So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 7. Febr. 1755 by : Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, denen von der Ritterschafft, Beamten, ... und insgemein Unsern Unterthanen zu wissen, wasgestalt Ihro Römische Käyserliche Majestät wider den Einkauff und die Ausfuhr aller zum Schutz des Reichs nöthig-seyender Kriegs-Rüstungs-Sachen und Bedürffnüßen ein Patent an sämtliche Creyße ergehen lassen, inmaßen dasselbe mehrern Inhalts lautet, wie folget: Wir, Carl der Sechste, von Gottes Gnaden ... Römischer Kayser, ... . Und Wir denn als ein Mit-Stand sowohl des Ober-Sächsischen Creyßes, als des Fränckischen, sothanes Patent zu ingrossiren und in Unserm Fürstenthum und Landen zu publiciren nöthig befunden, Als befehlen ... Wir Eingangs-erwehnten Obrigkeiten ... , sie wollen dieses Patent gewöhnlichermaßen publiciren und anschlagen, auch daß demselben von jedermann nachgelebet werde, ... Vorsorge tragen ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, ... . So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 28. Novembris 1733

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, denen von der Ritterschafft, Beamten, ... und insgemein Unsern Unterthanen zu wissen, wasgestalt Ihro Römische Käyserliche Majestät wider den Einkauff und die Ausfuhr aller zum Schutz des Reichs nöthig-seyender Kriegs-Rüstungs-Sachen und Bedürffnüßen ein Patent an sämtliche Creyße ergehen lassen, inmaßen dasselbe mehrern Inhalts lautet, wie folget: Wir, Carl der Sechste, von Gottes Gnaden ... Römischer Kayser, ... . Und Wir denn als ein Mit-Stand sowohl des Ober-Sächsischen Creyßes, als des Fränckischen, sothanes Patent zu ingrossiren und in Unserm Fürstenthum und Landen zu publiciren nöthig befunden, Als befehlen ... Wir Eingangs-erwehnten Obrigkeiten ... , sie wollen dieses Patent gewöhnlichermaßen publiciren und anschlagen, auch daß demselben von jedermann nachgelebet werde, ... Vorsorge tragen ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, ... . So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 28. Novembris 1733 by :

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