Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wissen, welchergestalt Uns in Unterthänigkeit vorgetragen worden, wasmaßen die Kirche und Thurm zu Dornburg dergestalt baufällig worden, daß selbige einer Reparatur höchst nöthig bedürfen. Da nun aber die dasige Commun, die hierzu erforderlich beträchtlichen Kosten, aus ihren Mitteln, eben so wenig ... zu bestreiten, im Stande ist; So haben Wir Uns in Betracht dessen, und auf ... Ansuchen, bewogen gesehen ... durch Ausschreibung einer Land-Collecte ... zu statten zu kommen ... Als begehren wir hiermit ... es wolle sich jeder ... seiner Christen-Pflicht hierbey erinnern, und ... mit einer Beysteuer, willig an Hand gehen ... Urkundlich haben Wir das Collecten-Patent eigenhändig unterschrieben ... Geben Weimar den 29sten May 1778

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wissen, welchergestalt Uns in Unterthänigkeit vorgetragen worden, wasmaßen die Kirche und Thurm zu Dornburg dergestalt baufällig worden, daß selbige einer Reparatur höchst nöthig bedürfen. Da nun aber die dasige Commun, die hierzu erforderlich beträchtlichen Kosten, aus ihren Mitteln, eben so wenig ... zu bestreiten, im Stande ist; So haben Wir Uns in Betracht dessen, und auf ... Ansuchen, bewogen gesehen ... durch Ausschreibung einer Land-Collecte ... zu statten zu kommen ... Als begehren wir hiermit ... es wolle sich jeder ... seiner Christen-Pflicht hierbey erinnern, und ... mit einer Beysteuer, willig an Hand gehen ... Urkundlich haben Wir das Collecten-Patent eigenhändig unterschrieben ... Geben Weimar den 29sten May 1778 by : Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog)

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wissen, wasmasen Unser Ober-Consistorium allhier in Unterthänigkeit zu vernehmen gegeben Wie daß die Augsburgischen Confessions-Verwandten, zu Wien ... die allergnädigste Erlaubniß ertheilet worden ... eigene Bethäuser und erforderliche Schulgebäude zu bauen ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788 by : Karl August (Sachsen, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Fügen hiermit zu wissen, was gestalten Wir Uns zwar versehen, es würde durch das Mandat, welches Unserer ... Frau Mutter Gnaden, während Dero Obervormundschaftl. Landes-Administration, wegen des Leseholzes und wider die in der um Unsere Residenz-Stadt Eisenach gelegenen und daran stossenden Fuerstl. Waldung überhand genommene Holzdieberey sub dato den 21sten Dec. 1773. emaniren lassen, der letztern hinlänglich gesteuret worden seyn. Nachdem Wir aber zu Unserm größten Mißfallen in Erfahrung gebracht, daß nach Publication dieses Fürstl. Mandats sich die Holzdieberey in ermeldter Waldung nicht vermindert habe, sondern vielmehr noch mehr überhand genommen; So haben Wir Uns dadurch ... bewogen gesehen, die in sothanem Mandat und dessen § II. auf die Holzdieberey gesetzte Strafe des Halseisens zu erhöhen. ...

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen darneben zu wissen; Wasmassen zwar zeither in Unsern sämtlichen Fürstenthumen und Landen solche Personen, die viele Jahre abwesend gewesen, und deren Ort des Aufenthalts, Leben oder Tod, unbekant geblieben ... für tod und verschollen erkant, und deswegen auch das von ihnen zurückgelassene ... Vermögen durch ... Vormünder ... verwaltet worden ... [Urkundlich haben Wir diese Unsere Landesherrliche Verordnung eigenhändig unterschrieben, und in Druck bringen lassen. Geschehen und gegeben Weimar, den 20sten August, 1777

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wißen: Obwohl von Unsers in Gott ruhenden Herrn Vaters Gnaden bereits im Jahr 1757. wegen des ... eingerißenen Mißbrauchs derer von der civil- und militär-Dienerschaft auf ihre Besoldungen ... ausgestellten Aßignationen ... ein Mandat erlassen und in selbigem alle Anweisung auf die Besoldungen ... verbothen worden; so hat dennoch solches den erwünschten Erfolg nicht gehabt, vielmehr ist mißfällig wahrzunehmen gewesen, daß seit einigen Jahren die Besoldungs-Anweisungen ... bey einigen Unserer Diener viel häufiger vorkommen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 31sten May 1790

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Prälaten, Grafen und Herren ... Beamten, Gerichts-Herren, Burgermeistern ... und sonst insgemein allen Unsern Unterthanen des Fürstenthums Weimar und der Jenaischen Landes-Portion, sowohl andern, so in Unsern nurgedachten Landen negotiiren ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen ... was massen bey dem letzten Ausschuß-Tage von Unserer getreuen Landschaft und Städten davor gehalten worden, daß die zu Bestreitung des Landes-Nothdurft beschehene Verwilligung ... durch Einführung des ... Stempel-Papiers mit aufzubringen seyn dürfte ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern getreuen Ständen an Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel ... auch allen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums und der Jenaischen Landes-Portion Unsern resp. gnädigsten Gruß ... und fügen ihnen hiermit zu wißen, wie Wir Uns bewogen das ehemalige ... Verbot der frühzeitigen Heyrathen, wegen der ... entstandenen ... nachtheiligen Folgen ... der Hauß-Stand zu Grunde gerichtet und die Zahl der Dürftigen und hülflosen Familien im Lande vermehret worden ... [Zu deßen Urkund haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. Decbr. 1797

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern getreuen Ständen an Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel ... auch allen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums und der Jenaischen Landes-Portion Unsern resp. gnädigsten Gruß ... und fügen ihnen hiermit zu wißen, wie Wir Uns bewogen das ehemalige ... Verbot der frühzeitigen Heyrathen, wegen der ... entstandenen ... nachtheiligen Folgen ... der Hauß-Stand zu Grunde gerichtet und die Zahl der Dürftigen und hülflosen Familien im Lande vermehret worden ... [Zu deßen Urkund haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. Decbr. 1797 written by Karl August (Sachsen, Herzog) and published by . This book was released on 1797 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Prälaten, Grafen und Herren ... und ... sonst insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß ... und fügen ihnen daneben zu wissen, welchergestalt Wir ... außer denen bereits, mittelst Patents vom 4ten September 1782. ausgeschriebenen Steuern ... nur die zeitherigen Zehen Extraordinar-Steuern, auf Fünf Jahre ... [Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 19ten März 1784

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wissen: Da Wir neuerlich in Erfahrung gekommen, daß in Unserm Amte Allstedt der alte Gebrauch, nach welchem die Gerade und das Heergewette nicht für Erbe gehalten wird, bis jezt noch obwaltet, hierdurch aber Unsern dortigen Unterthanen mancherley Nachtheil zugezogen wird; So finden Wir Uns bewogen, diese Gewohnheit ... aufzuheben ... Zu dessen Beurkundung haben Wir diese Verordnung eigenhändig unterschrieben ... auch durch den Druck ... bekannt machen lassen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 25sten Novembr. 1796

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit zu wissen: Da Wir neuerlich in Erfahrung gekommen, daß in Unserm Amte Allstedt der alte Gebrauch, nach welchem die Gerade und das Heergewette nicht für Erbe gehalten wird, bis jezt noch obwaltet, hierdurch aber Unsern dortigen Unterthanen mancherley Nachtheil zugezogen wird; So finden Wir Uns bewogen, diese Gewohnheit ... aufzuheben ... Zu dessen Beurkundung haben Wir diese Verordnung eigenhändig unterschrieben ... auch durch den Druck ... bekannt machen lassen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 25sten Novembr. 1796 written by Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog) and published by . This book was released on 1796 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden, und sonst ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der ... Frage, wie schriftsäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben ... Urkundlich haben Wir dieses Patent ... als ein Landes-Gesetz ... bekannt machen lassen. Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden, und sonst ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der ... Frage, wie schriftsäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben ... Urkundlich haben Wir dieses Patent ... als ein Landes-Gesetz ... bekannt machen lassen. Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788 by : Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden, und sonst ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der ... Frage, wie schriftsäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben ... Urkundlich haben Wir dieses Patent ... als ein Landes-Gesetz ... bekannt machen lassen. Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788 written by Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog) and published by . This book was released on 1788 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Fürstlich Sachsen-Weimarische Verordnung Carl Augusts zu Sachsen, das Rettungs-Verfahren der durch Frost oder im Wasser Verunglückten bestimmend

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Book Synopsis Fürstlich Sachsen-Weimarische Verordnung Carl Augusts zu Sachsen, das Rettungs-Verfahren der durch Frost oder im Wasser Verunglückten bestimmend by : Karl August (Sachsen, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, denen von der Ritterschaft und Adel ... wie auch sonst ... allen Unsern Unterthanen der Jenaischen Landes-Portion Unsern ... Gruß, und fügen ihnen hiermit zu wissen ... wasmassen bey dem vorgewesenen letztern Ausschuß-Tage die getreuen Stände der ... in ihrer Bewilligungs-Schrift unter andern darauf angetragen, daß, zu Vermehrung des durch das Stempel-Papier zu erlangenden Fonds ... mit einiger Abgabe beleget werden möchten ... Urkundlich haben Wir dieses Patent ... vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 18ten Decembr. 1777

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, welchergestalt bereits mittelst eines unterm 10den Novembr. 1739. ins Land erlassenen Patents, daß die Straßen in gutem Stand erhalten ... visitiret, und ohne Zeit-Verlust die Straßen-Besserung geschehe ... [Wir verordnen und befehlen ... Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Bürgermeistern, Stadt-Voigten ... nicht nur diese Unsere Verordnung ... bekannt zu machen, sondern auch in vorkommenden Fällen darnach genau zu verfahren ... So geschehen und gegeben Weimar zur Wilhelmsburg den 14den Novembr. 1777

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wissen, welcher gestalten Wir ... der hiesigen Landschafts-Casse obliegenden Praestandorum und anderer Bedürfnisse, noch auf Ein Jahr hinaus erstrecket und es in Ansehung derselben ... belassen worden ... Wir begehren ... gnädigst, es wollen ... oberwähnte Steuern ... geliefert werden mögen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 30. May 1789

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Wir Carl August, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... Unsern resp. gnädigen Gruß und geneigten Willen, und lassen hiermit unverhalten: Welcherstalt Wir ... bey Unserer Lehns-Curie allhier, wenn Confirmationen, Consense und Cassationen gesucht worden, die vorgängige gerichtliche Recognition der eingereichten aussergerichtlichen Urkunden ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen Jhnen hiermit zu wissen ... wasmaaßen in Unsern sämmtlichen Landen denen Gläubigern, durch Vorschriftmäßige Anlegung der Sächsischen Real-Arreste nicht allein ein ... Recht an dem Vermögen ihrer Schuldner ... bisher vergönnt gewesen ... Urkundlich haben Wir diese, zu Beförderung des Credits ... abzielende Verordnung eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar, den 10ten December 1789

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