Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel ... und insgemein allen getreuen Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion ... Unsern respective gnädigsten Gruß und fügen ihnen dabey zu wißen, wasmasen das am 16. April 1763 in die sämmtlich Fürstl. Weimar und Eisenachische Lande ergangene Münz-Mandat seinen Hauptzweck in Festsetzung eines ... Münz-Fußes ... nicht ganz erreichen können ...

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Verordnung Carl Augusts zu Sachsen, die Erhebung der Personensteuer betr

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern ... Unterthanen Unserer beyden Fürstenthümer Weimar und Eisenach ... Unsern ... Gruß und fügen ihnen darneben zu wißen, wasmaaßen Wir, bey Unserm Scharf-Schützen-Bataillon bereits angestellter ... Mannschaft, wenn solche eydbrüchig zu werden ... zu verordnen und festzusetzen für gut finden, daß solche Deserteurs ... den ... Landes-Gesetzen gemäß ... arretiret und an eine fremde Werbung abgegeben werden sollen. Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben, Weimar, den 27sten Februar 1795

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern getreuen Ständen, an Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Räthen der Städte, nicht minder sämtlichen Unsern Vasallen und Unterthanen derer Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern respective gnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßen zeither mehrmalen über die Entscheidung der Frage, ob ausser der Ehe gebohrne, nachher aber per subsequens matrimonium ihrer Eltern legitimirte, oder sogenannte Mantel-Kinder, zur Nachfolge im Lehn zuzulassen? Zweifel erwachsen ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern getreuen Ständen an Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel ... auch allen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums und der Jenaischen Landes-Portion Unsern resp. gnädigsten Gruß ... und fügen ihnen hiermit zu wißen, wie Wir Uns bewogen das ehemalige ... Verbot der frühzeitigen Heyrathen, wegen der ... entstandenen ... nachtheiligen Folgen ... der Hauß-Stand zu Grunde gerichtet und die Zahl der Dürftigen und hülflosen Familien im Lande vermehret worden ... [Zu deßen Urkund haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. Decbr. 1797

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Prälaten, Grafen und Herren ... und ... sonst insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß ... und fügen ihnen daneben zu wissen, welchergestalt Wir ... außer denen bereits, mittelst Patents vom 4ten September 1782. ausgeschriebenen Steuern ... nur die zeitherigen Zehen Extraordinar-Steuern, auf Fünf Jahre ... [Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 19ten März 1784

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, denen von der Ritterschaft und Adel ... wie auch sonst ... allen Unsern Unterthanen der Jenaischen Landes-Portion Unsern ... Gruß, und fügen ihnen hiermit zu wissen ... wasmassen bey dem vorgewesenen letztern Ausschuß-Tage die getreuen Stände der ... in ihrer Bewilligungs-Schrift unter andern darauf angetragen, daß, zu Vermehrung des durch das Stempel-Papier zu erlangenden Fonds ... mit einiger Abgabe beleget werden möchten ... Urkundlich haben Wir dieses Patent ... vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 18ten Decembr. 1777

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wißen ... was maßen Wir, da von den getreuen Ständen des Fürstenthums Weimar, an Prälaten, Ritterschaft und Städten, die bey dem im Jahr 1783 gehaltenen Land-Ausschuß-Tag auf fünf Jahr geschehene ... Verwilligungen ... als: Eine Steuer auf Jubilate, Eine Steuer auf Johannis ... 1790. Eine Steuer ... 1791. ... hier auszuschreiben keinen Umgang nehmen mögen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 27sten May 1790

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden, und sonst ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der ... Frage, wie schriftsäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben ... Urkundlich haben Wir dieses Patent ... als ein Landes-Gesetz ... bekannt machen lassen. Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Von Gottes Gnaden, Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wissen, was maßen Wir, da von den getreuen Ständen des Fürstenthums Weimar, an Prälaten, Ritterschaft und Städten, die bey dem im Jahr 1783. gehaltenen Land-Ausschuß-Tag auf fünf Jahr geschehene ... Verwilligungen ... als: Eine Steuer auf Sexagesimae, Eine Steuer auf Laetare ... 1791. Eine Steuer auf Trium Regum 1792. hiermit auszuschreiben keinen Umgang nehmen mögen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 9ten Februar 1791

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Von Gottes Gnaden, Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschaft ... und insgemein allen und jeden Unterthanen ... Unsern gnädigsten Gruß und ... fügen auch ... zu wißen, wasmaßen des Herrn Churfürsten zu Sachsen ... zu erkennen gegeben, wie Sie, nach dem ... Ableben des ... Herrn Leopolds des Zweyten, erwählten Römischen Kaisers ... auch Uns das ... Patent ... zufertigen laßen ... wie denn dieses ... lautet: Wir Friedrich August, von GOTTES Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg ... Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geistlichen und weltlichen, Prälaten, Grafen ... Gruß, Gnade und alles Gutes zuvor. Euren Majestäten ... und Euch ist ... zu vernehmen gekommen, welchergestalten durch das ... erfolgte Ableben des ... Herrn Leopolds des Zweyten, erwählten Römischen Kaisers ... das heilige Römische Reich sein ... Oberhaupt verlohren hat ... So ist ... Unser Begehren ... das heilige Römische Reich ... mit einem Haupte ... förderlichst zu versehen ... Geben zu Dresden, unter Unserm Chur-Secret, am 7ten März im Jahr 1792. ... Wie Wir nun ... dieses Vicariats-Patents Uns nicht entziehen mögen; Also befehlen ... Wir, Kraft dieses ... Sich nach dem Inhalt ... zu achten ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar, den 2ten April 1792. Carl August, H. z. S

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschaft ... und insgemein allen und jeden Unterthanen ... Unsern gnädigsten Gruß und ... fügen auch ... zu wißen, wasmaßen des Herrn Churfürsten zu Sachsen ... zu erkennen gegeben, wie Sie, nach dem ... Ableben des ... Herrn Leopolds des Zweyten, erwählten Römischen Kaisers ... auch Uns das ... Patent ... zufertigen laßen ... wie denn dieses ... lautet: Wir Friedrich August, von GOTTES Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg ... Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geistlichen und weltlichen, Prälaten, Grafen ... Gruß, Gnade und alles Gutes zuvor. Euren Majestäten ... und Euch ist ... zu vernehmen gekommen, welchergestalten durch das ... erfolgte Ableben des ... Herrn Leopolds des Zweyten, erwählten Römischen Kaisers ... das heilige Römische Reich sein ... Oberhaupt verlohren hat ... So ist ... Unser Begehren ... das heilige Römische Reich ... mit einem Haupte ... förderlichst zu versehen ... Geben zu Dresden, unter Unserm Chur-Secret, am 7ten März im Jahr 1792. ... Wie Wir nun ... dieses Vicariats-Patents Uns nicht entziehen mögen; Also befehlen ... Wir, Kraft dieses ... Sich nach dem Inhalt ... zu achten ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar, den 2ten April 1792. Carl August, H. z. S by : August II. (Polen, König)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sämtlichen Unterthanen Unserer Fürstenthümer Weimar und Eisenach, mit Einschluß der Jenaischen Landes-Portion ... Unsern ... Gruß ... und lassen ihnen unverhalten, daß, wie Wir die Beförderung des ... Wohlstandes der Unterthanen ... sehr würdig erachten ... Wir glauben der Ausführung Unserer ... Absicht ... nahe zu kommen, daß wir durch Publicirung nachstehender .. Grund-Artickel zu einer neuen Wittwen-Casse allen ... Unterthanen ... eröfnen ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten ... und sämmtlichen Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach, auch der Jenaischen Landes-Portion und zugehörigen Lande, Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiebey zu wißen, daß zwar die Absicht des auch in hiesigen Landen üblichen Näherrechts, welches aus der Verwandschaft und dem Gespilde entspringt, dahin gehe, damit die vormals beysammen gewesene Grundstücke wieder an einen Besitzer gelangen oder bey der Familie, bey der sie bisher gewesen, verbleiben mögen, dieser Endzweck aber dadurch nicht völlig zu erreichen gewesen, weil doch dem Acquirenten derer, durch Ausübung des Näherrechts, erlangten Grundstücke unbenommen ist, solche früher oder später wieder zu veräußern. in sofern solches nur nicht unter 1/4 Acker geschiehet ... so geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 18. November 1795

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen in denen Städten, und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unsers Fürstenthums Weimar und darzu incorporirter Lande, Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir die ehedessen ins Land publicirte Verordnung, nach welcher die Stroh- und SchindelDächer, zu Vermeidung der daraus besorglichen und in Unglücks-Fällen vergrössernder Gefahr gänzlich abgestellet, und die Dächer mit Ziegeln gedecket werden sollen, den gemeinen Besten überaus zuträglich gefunden, und solcher daher, weil selbiger nicht allenthalben Folge geleistet worden zu wiederholen für nöthig angesehen

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Allen und Jeden, Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden und ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, wasmaassen die getreuen Stände des hiesigen Fürstenthums, im Betracht die ... im Jahr 1777 gehaltenen Land-Ausschuß-Tage, geschehene Landschaftliche Verwilligung der Extraordinar- und Personen-Steuer ... so wie auch die Stempel-Papier-Gelder-Abgabe bis auf Ostern 1784 fernerweit zuerstrecken ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 4ten September 1782

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschaft ... und insgemein allen und jeden Unterthanen ... Unsern gnädigsten Gruß und ... fügen auch ... zu wißen, wasmaßen des Herrn Churfürsten zu Sachsen ... zu erkennen gegeben, wie Sie nach dem am 20[.] Februar dieses Jahrs erfolgten ... Ableben des ... Herrn Josephs des Zweyten, erwählten Römischen Kaysers ... auch Uns das ... Patent ... zufertigen laßen ... wie denn dieses ... lautet: Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg ... Entbieten allen und jeden Churfürsten, geistlichen und weltlichen Prälaten, Grafen ... Gruß, Gnade und alles Gutes, zuvor. Euren Majestäten ... und Euch ist ... zu vernehmen gekommen, welchergestalten durch das ... erfolgte Ableben des ... Herrn Josephs des Andern, erwählten Römischen Kaisers ... das heilige Römische Reich sein ... Oberhaupt verlohren hat ... So ist ... Unser Begehren ... das heilige Römische Reich ... mit einem Haupte ... förderlichst zu versehen ... Geben zu Dresden, unter Unserm Chur-Secret, am 25sten Februarii, im Jahr 1790. ... Wie Wir nun ... dieses Vicariats-Patents Uns nicht entziehen mögen ... Also befehlen ... Wir, Kraft dieses ... Sich nach dem Inhalt ... zu achten ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar, den 13. April 1790. Carl August, H. z. S

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