Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Lieber Getreuer! Unser Befehl ist hiemit, Du sollest dem Tricesimations-Verwalter bey Dir mit allem Nachdruck auferlegen, daß Er bey Unserm Fürstl. Kriegs-Rath 1.) Von datò an binnen acht Tagen unterthänigst dociren solle, daß die Tricesimations-Ausstände vollsam von Ihm eingezogen, und das Geld zur Tricesimations-Haupt-Cass eingeliefert worden seye ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Lieber Getreuer! Unser Befehl ist hiemit, Du sollest dem Tricesimations-Verwalter bey Dir mit allem Nachdruck auferlegen, daß Er bey Unserm Fürstl. Kriegs-Rath 1.) Von datò an binnen acht Tagen unterthänigst dociren solle, daß die Tricesimations-Ausstände vollsam von Ihm eingezogen, und das Geld zur Tricesimations-Haupt-Cass eingeliefert worden seye ... by :

Download or read book Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Lieber Getreuer! Unser Befehl ist hiemit, Du sollest dem Tricesimations-Verwalter bey Dir mit allem Nachdruck auferlegen, daß Er bey Unserm Fürstl. Kriegs-Rath 1.) Von datò an binnen acht Tagen unterthänigst dociren solle, daß die Tricesimations-Ausstände vollsam von Ihm eingezogen, und das Geld zur Tricesimations-Haupt-Cass eingeliefert worden seye ... written by and published by . This book was released on 1738 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Der Röm. Kayserl. Majestät General-Feld-Marechal, und Obrister über ein Kayserl. Dragoner-Regiment, Ritter des Königl. Dänischen Elephanten Ordens; Administrator und Ober-Vormunder, [et]c. Lieber Getreuer! Demnach Uns die Verordnete des Engern Ausschusses Unserer Treugehorsamsten Vormunds-Prälaten und Landschafft beschwehrend in Unterthänigkeit hinterbracht, was massen die gewesene Tabac-Admodiatores Jud Jacob Bentzheim, & Consorten von Anfang ihrer Admodiation an, vielen Rauch- und Schnupf-Tabac durch ihre Factors im Land verschlossen, und wo keiner gewesen, denen Handels-Leuten zugeliefert haben, ohne sich deswegen puncto schuldigen Accis mit der Landschafft behörig abzufinden. Und Wir nun gnädigst resolvirt haben, daß Derselben wegen des völligen Accis-Belauffs von dem durch ermeldte Juden im Land verschlossenen Rauch- und Schnupf-Tabac behörige Satisfaction gegeben werden soll; Als ist hiemit Unser gnädigster Befehl du sollest in Zeit von 8. Tagen zur Landschafft ohnfehlbar einberichten, wie viel seit der Juden Appalto bey dem dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt an Rauch- und Schnupf-Tabac denen Factors zum Verkauff zugeliefert- und assigniret worden? ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Der Röm. Kayserl. Majestät General-Feld-Marechal, und Obrister über ein Kayserl. Dragoner-Regiment, Ritter des Königl. Dänischen Elephanten Ordens; Administrator und Ober-Vormunder, [et]c. Lieber Getreuer! Demnach Uns die Verordnete des Engern Ausschusses Unserer Treugehorsamsten Vormunds-Prälaten und Landschafft beschwehrend in Unterthänigkeit hinterbracht, was massen die gewesene Tabac-Admodiatores Jud Jacob Bentzheim, & Consorten von Anfang ihrer Admodiation an, vielen Rauch- und Schnupf-Tabac durch ihre Factors im Land verschlossen, und wo keiner gewesen, denen Handels-Leuten zugeliefert haben, ohne sich deswegen puncto schuldigen Accis mit der Landschafft behörig abzufinden. Und Wir nun gnädigst resolvirt haben, daß Derselben wegen des völligen Accis-Belauffs von dem durch ermeldte Juden im Land verschlossenen Rauch- und Schnupf-Tabac behörige Satisfaction gegeben werden soll; Als ist hiemit Unser gnädigster Befehl du sollest in Zeit von 8. Tagen zur Landschafft ohnfehlbar einberichten, wie viel seit der Juden Appalto bey dem dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt an Rauch- und Schnupf-Tabac denen Factors zum Verkauff zugeliefert- und assigniret worden? ... by : Württemberg

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Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Lieber Getreuer! Nachdeme Wir Uns gnädigst resolvirt haben, unter die Infanterie Unsers Fürstl. Hauses einige Mannschafft anwerben zu lassen, und zu diesem Ende Dir hiermit aufzugeben, in dem Dir gnädigst anvertrauten Stadt und Amt, freywillige Leuthe, wie es bey der Miliz gewöhnlich, gegen ex Cassa militari zu empfangen habende 2. biß 3. fl. Werb-Geld, auch biß zu deren Assentirung abzureichende tägliche Löhnung à 8 Kr. vor dem Mann, anzuwerben; ...

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Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck ... Lieber Getreuer! Es ist zwar schon unterm 20. Augusti 1703. ein Fürstl. General-Rescript ausgeloffen, auch in denen des Tricesimation-Einzugs halber weiters emanirten Rescriptis vom 25. Jun. 1735 ... dahin wortlich wiederhohlet worden, daß der Dreyssigste Theil gleich nach dem Zehenden, und also auch vor den Theil- und anderen Gültbarn Gütern eingezogen werden solle; ...

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Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck, ... Lieber Getreuer! Nachdeme bey herannahender Ernd-Zeit nöthig seyn will, wegen der Unserer Fürstl. Rennt-Cammer zukommenden Frucht-Zehend-item Theil- und Land-Garben auch Novalien, die erforderliche Anstalten in Zeiten vorzukehren; Und Wir nun in Rücksicht der, bey dem Selbst-Einzug aufgegangenen vielen Kosten, und theils Orten, mit unterlossenen Unserm Fürstl. Cameral-Interesse höchst-schädlichen Unordnungen vor heuer wieder gnädigst resolvirt und verordnet haben wollen ...

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Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, &c. Der Röm. Kayserl. Majestät General-Feld-Marechal, und Obrister über ein Kayserl. Dragoner-Regiment, Ritter des Königl. Dänischen Elephanten Ordens; Administrator und Ober-Vormunder, &c. Lieber Getreuer!

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Von Gottes Gnaden, Carl Rudolph, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgardt, Herr zu Heydenheim [et]c. Der Röm. Kayserl. Majestät General-Feld-Marechal, und Obrister über ein Kayserl. Dragoner-Regiment, Ritter des Königl. Dänischen Elephanten Ordens; Administrator und Ober-Vormunder, [et]c. Lieber Getreuer! Nachdeme Wir, auf unterthänigstes Suppliciren des Hof- und Cantzley-Buchdrucker Fabers, demselben auf Sechs Jahr lang gnädigst erlaubt haben, daß er die unter voriger Regierung, zu besserm Aufnahm des gemeinen Handels und Wandels, eingeführt- und in andern Orthen schon längstens gebräuchliche wochentliche Anzaig-Zettel, unter gewissen von ihm gethanen Anerbietungen und ihm vorgeschriebenen Conditionen, wiederum drucken und verlegen därffe: Als lassen Wir dir dieses nicht allein zu deiner Nachricht hiermit ohnverhalten, sondern befehlen dir auch hiermit gnädigst, du sollest auf denenjenigen gedruckten Preiß-Tabellen, welche der Impetrant Faber dir von Jahr zu Jahr wiederum gratis zuzuschicken sich offeriret ... die Pretia Rerum, wie zuvor geschehen, fernerhin einberichten ...

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Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, &c. Lieber Getreuer! Nachdeme die Vorstehere der Fischer-Zunfft Haupt-Laden in Cantstatt supplicando unterthänigst vorgestellt, wie daß nach der in Anno 1719. emanirten Schiffer- und Fischer-Ordnung die Convocation zu dem sogenannten Bruder-Tag wieder erforderlich, und dabey höchst-nöthig seyn wolle, die annoch bey sothaner Zunfft continuirende und noch nicht abgethane Unordnungen bestmöglichst abstellen zu lassen, Wir auch in Conformitæt obgedachter Schiffer- und Fischer-Ordnung nach nunmehro verflossenen 4. Jahren gnädigst wollen, daß sothaner Bruder-Tag nunmehro wieder angestellt, und zu sothaner General-Zusammenkunfft der 1te September dieses Jahrs determinirt seyn solle; Als ist hiemit Unser gnädigster Befehl, du sollest nicht nur 1.) Solches sammtl. Fischern bey dir, sie mögen erlernt oder ohnerlernt seyn, Eigenthumlich oder Bestand-Wasser haben, zeitlich durch Amtliche Ausschreiben kund machen, sondern auch selbigen 2.) Ernstlich auferlegen, daß sie nach Maaßgab des dieserhalb unterm 21. Aug. 1733. erlassenen Hoch-Fürstl. General-Rescripti ... was die unter den Viertels-Laden stehende Meister betrifft, sich ohne erhebliche Ursach nicht bey der Haupt- sondern auf der Viertels-Vögte Citiren bey der Viertels-Laden einfinden ...

Download Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, &c. Lieber Getreuer! Nachdeme die Vorstehere der Fischer-Zunfft Haupt-Laden in Cantstatt supplicando unterthänigst vorgestellt, wie daß nach der in Anno 1719. emanirten Schiffer- und Fischer-Ordnung die Convocation zu dem sogenannten Bruder-Tag wieder erforderlich, und dabey höchst-nöthig seyn wolle, die annoch bey sothaner Zunfft continuirende und noch nicht abgethane Unordnungen bestmöglichst abstellen zu lassen, Wir auch in Conformitæt obgedachter Schiffer- und Fischer-Ordnung nach nunmehro verflossenen 4. Jahren gnädigst wollen, daß sothaner Bruder-Tag nunmehro wieder angestellt, und zu sothaner General-Zusammenkunfft der 1te September dieses Jahrs determinirt seyn solle; Als ist hiemit Unser gnädigster Befehl, du sollest nicht nur 1.) Solches sammtl. Fischern bey dir, sie mögen erlernt oder ohnerlernt seyn, Eigenthumlich oder Bestand-Wasser haben, zeitlich durch Amtliche Ausschreiben kund machen, sondern auch selbigen 2.) Ernstlich auferlegen, daß sie nach Maaßgab des dieserhalb unterm 21. Aug. 1733. erlassenen Hoch-Fürstl. General-Rescripti ... was die unter den Viertels-Laden stehende Meister betrifft, sich ohne erhebliche Ursach nicht bey der Haupt- sondern auf der Viertels-Vögte Citiren bey der Viertels-Laden einfinden ... PDF Online Free

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Download or read book Von Gottes Gnaden Carl, Hertzog zu Würtemberg und Teck, Graf zu Mömpelgart, Herr zu Heydenheim, [et]c. Ritter des goldenen Vliesses, und des Löbl. Schwäbischen Creyses General-Feld-Marechal, &c. Lieber Getreuer! Nachdeme die Vorstehere der Fischer-Zunfft Haupt-Laden in Cantstatt supplicando unterthänigst vorgestellt, wie daß nach der in Anno 1719. emanirten Schiffer- und Fischer-Ordnung die Convocation zu dem sogenannten Bruder-Tag wieder erforderlich, und dabey höchst-nöthig seyn wolle, die annoch bey sothaner Zunfft continuirende und noch nicht abgethane Unordnungen bestmöglichst abstellen zu lassen, Wir auch in Conformitæt obgedachter Schiffer- und Fischer-Ordnung nach nunmehro verflossenen 4. Jahren gnädigst wollen, daß sothaner Bruder-Tag nunmehro wieder angestellt, und zu sothaner General-Zusammenkunfft der 1te September dieses Jahrs determinirt seyn solle; Als ist hiemit Unser gnädigster Befehl, du sollest nicht nur 1.) Solches sammtl. Fischern bey dir, sie mögen erlernt oder ohnerlernt seyn, Eigenthumlich oder Bestand-Wasser haben, zeitlich durch Amtliche Ausschreiben kund machen, sondern auch selbigen 2.) Ernstlich auferlegen, daß sie nach Maaßgab des dieserhalb unterm 21. Aug. 1733. erlassenen Hoch-Fürstl. General-Rescripti ... was die unter den Viertels-Laden stehende Meister betrifft, sich ohne erhebliche Ursach nicht bey der Haupt- sondern auf der Viertels-Vögte Citiren bey der Viertels-Laden einfinden ... written by Württemberg and published by . This book was released on 1746 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: