Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen Ltd. Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsern ... gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, wasmasen Wir mit grösten Mißfallen vernommen, wie sich in hiesigen Landen fremde Werber eingeschlichen, welche die Unterthanen durch List ... zur Annahme auswärtiger Kriegs-Dienste zu verleiten suchen. Als haben wir ... unterm 13ten Septemb. 1732. 15ten Julii 1733. und 20ten Junii 1740. ... emanirte Mandat hierdurch zu erneuern vor nöthig angesehen ... Urkundlich haben Wir diese Unsere Verordnung in ein offenes Patent bringen ... mittelst Unserer Unterschrift vollzogen, abdrucken und aller gehörigen Orten zu publiciren befohlen. ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 5ten Januarii 1750

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Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen unseren ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was masen Wir nicht ohne Befremdung und Mißfallen zu vernehmen gehabt, was gestallten Abtrag der schuldigen Steuer-Gefälle, ab Seiten der Unterthanen gantz ungebührliche Art zeithero nicht nur zuruck gehalten, sondern auch so wohl Erinnerung, als würkckliche Execution ... vergeblich seyn lassen ..., daher dann Unsere ... Landschafts-Casse mit ... Steuer-Resten sich beschweret, ja zur Bestreitung der ... nöthigen Ausgaben fast gäntzlich auser Stand gesetzet sehen müssen. ... Als haben Wir zuförderst jedermann vorgängig warnen, ... ermahnen, hiernechst aber alle Unterthanen hiesigen Fürstenthums Sachsen-Weimar ihrer ... Schuldigkeit in Abführung sowohl der currenten als versessenen Steuren ... haben Wir dieses in ein offenes Patent bringen lassen, nachdem wir es mit Unserer hohen Unterschrift vollzogen, abdrucken zu lassen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 11. Dec. 1750

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Von Gottes Gnaden Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen Unsern Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zuwissen: Wasgestalten zeithero verschiedentlich an den Tag gekommen, daß nicht nur einige Unterthanen bey sich ereigneten Erb-Tausch-Kauf- und anderen Veränderungs-Fällen ihrer Gütere und liegenden Grund-Stücke, die darauf haftende Steuern und Zinsen ... unter sich vertheilet ... und ... bey denen Steuer-Catastris und Erb-Büchern allerhand Unrichtigkeiten verursachet ...Als ordnen, gebieten und befehlen Wir ... daß führohin alle und jede Vererbungs-Tausch-Kauf- und andere Veränderungs-Fälle von Dato der Vertheilung oder des Contracts ... in denen Fürstlichen Aemtern ... angegeben ... werden sollen. ... So haben Wir gegenwärtiges Mandat, nachdem Wir es eigenhändig unterschrieben ... in öffentlichen Abdruck bringen lassen, und ... zu publiciren ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 31. Aug. 1752

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Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegebefohlnen ... Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen ... Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, wasgestalten Uns ausdenen hiesigen Militair-Gerichten ... mißfaellig zugegangen, wie denen per Mandatum d. d. 20 April. 1731. allschon verpoenten ueppigen Reitzen ... der ledigen Damen ... wodurch mancher verarmet, ... und ungluecklich gemachet worden ... Alß erneuern Wir nicht nur vorgemeldtes unterm 20ten April 1731. emanirtes Fuerstl. Mandat, sondern ordnen und befehlen ... hiermit ...daß jede ledige Dirne, die sich von einem von der Soldatenqua schwaengern lassen ... mit der ... gesetzten vierteljaehrlichen Gefaengniß-Strafe belegt ... das Kind auch selber ernaehren ... solle ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig vollzogen, mit Unserm Fuerstl. Ober-Vormundschafts-Siegel bedrucken lassen ... Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9ten Decembr. 1750. Franz Josias, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen ... Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was gestalten Wir auf unterthaenigste Bitte getreuer Land-Staende, das neuerlicher Zeiten auf Zehen pro Cent erhoehet gewordene Abzugs-Geld ueberall und durchgaengig ... ausgeuebet wird ... Allermaßen Wir nun solchemnach hierdurch in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach ... gnaedigst verordnen und wollen, daß nicht nur von allen Unterthanen ... auch von denen Auswaertigen ... alles Abzugs-Geld ... statt haben soll. Als haben Wir diese ... Verordnung ... in gegenwaertiges Edict bringen lassen, dasselbe eigenhaendig unterschrieben, Unser ... Jnnsiegel darauf zu drucken, in oeffentlichen Abdruck zu bringen ... befohlen. ... Geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 10ten Augusti 1751. Franz Josias, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden WJR Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Stadt-Voigten und Raethen der Staedte ... auch sonsten insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir das unterm 16. Junii 1736. emanirte Fuerstl. Mandat und andere Verordnungen, welche denen Vasallen, Beamten, Stadt-Raethen, Geistlichen und Advocaten, Bauern- und andere steuerbare Guether zu acquiriren, und denen Fremden, welche sich nicht in hiesigen Landen zugleich wohnhaft niedergelassen, Immobilia an sich zu bringen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fuerstl. Ober-Vormundschafts Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. Decembr. 1754. Franz Josias, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Prälaten, Grafen, Herren ... und überhaupt allen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was masen Wir, weil zeithero zu Unserm grösten Mißfallen nicht nur die für hiesige Lande ausgemünzte Ober-Vormundschaftl. Scheide-Müntzen, sondern auch andere noch etwa vorräthig gewesene gute Müntz-Sorten auser Landes geschleppet, und dargegen geringhaltige auswartige Scheide-Muentzen, darunter ... Saltzburger und Nürnberger neue Batzen ... unter welchen ... besonders ... viele falsche befinden ... in hiesige Lande gezogen worden, ... Gleichwie Wir nun durch gegenwartiges Mandat die Saltzburger und Nürnberger neu Batzen ... abgewürdert und herunter gesetzet haben; Also befehlen Wir ... es wollen sich alle und jede hiernach ... achten ... damit vor ernannte Müntz-Sorten von der Publication dieses Mandats an nicht höher ... angenommen ... werden sollen. Zu mehrerer Urkund ... haben Wir dieses Mandat eigenhändig unterschrieben, und mit Unserm Ober-Vormundschafts Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29ten April 1752

Download Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Prälaten, Grafen, Herren ... und überhaupt allen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was masen Wir, weil zeithero zu Unserm grösten Mißfallen nicht nur die für hiesige Lande ausgemünzte Ober-Vormundschaftl. Scheide-Müntzen, sondern auch andere noch etwa vorräthig gewesene gute Müntz-Sorten auser Landes geschleppet, und dargegen geringhaltige auswartige Scheide-Muentzen, darunter ... Saltzburger und Nürnberger neue Batzen ... unter welchen ... besonders ... viele falsche befinden ... in hiesige Lande gezogen worden, ... Gleichwie Wir nun durch gegenwartiges Mandat die Saltzburger und Nürnberger neu Batzen ... abgewürdert und herunter gesetzet haben; Also befehlen Wir ... es wollen sich alle und jede hiernach ... achten ... damit vor ernannte Müntz-Sorten von der Publication dieses Mandats an nicht höher ... angenommen ... werden sollen. Zu mehrerer Urkund ... haben Wir dieses Mandat eigenhändig unterschrieben, und mit Unserm Ober-Vormundschafts Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29ten April 1752 PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Prälaten, Grafen, Herren ... und überhaupt allen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was masen Wir, weil zeithero zu Unserm grösten Mißfallen nicht nur die für hiesige Lande ausgemünzte Ober-Vormundschaftl. Scheide-Müntzen, sondern auch andere noch etwa vorräthig gewesene gute Müntz-Sorten auser Landes geschleppet, und dargegen geringhaltige auswartige Scheide-Muentzen, darunter ... Saltzburger und Nürnberger neue Batzen ... unter welchen ... besonders ... viele falsche befinden ... in hiesige Lande gezogen worden, ... Gleichwie Wir nun durch gegenwartiges Mandat die Saltzburger und Nürnberger neu Batzen ... abgewürdert und herunter gesetzet haben; Also befehlen Wir ... es wollen sich alle und jede hiernach ... achten ... damit vor ernannte Müntz-Sorten von der Publication dieses Mandats an nicht höher ... angenommen ... werden sollen. Zu mehrerer Urkund ... haben Wir dieses Mandat eigenhändig unterschrieben, und mit Unserm Ober-Vormundschafts Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29ten April 1752 by : Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen allen und jeden Unsers freundlich-geliebten ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Lbdn. Prälaten, Grafen, Herren ... Stadt-Voigten und Räthen der Städte ... auch sonst insgemein allen Unseren ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsers resp. ... Grusses, hiermit zu wissen, was maßen Wir, indem sich ungeachtet unsers unterm 5ten Ianuar. 1750. ... Patents, darinnen Wir die vorherige Mandata wieder die fremde Werber renoviret und erneuert haben, dennoch unerlaubte Werbhändel ... erzeiget haben ... Also ordnen und gebieten Wir zugleich ... welche ... Werb-Händel gestatten ... mit einer ... scharffen Strafe ... verfahren werden solle. ... so haben Wir diese Unsere Verordnung in ein offenes Patent bringen ... und solches ... in öffentlichen Druck bringen ... lassen So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 7. Febr. 1755

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Von Gottes Gnaden Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Stadt-Voigten und Räthen der Städte ... auch sonsten insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, wasmasen Uns das hiesige Kupferschmiede-Handwerck ... angegangen, daß, bey dermahlen eingerissener grosen Pfuscherey, Wir das von Weyland Herrn Wilhelm, Hertzog zu Sachsen ... im Jahr 1653. ertheilete, und auch von Weyland Herrn Wilhelm Ernsten, Hertzog zu Sachsen ... im Jahr 1696 confirmirte Mandat ... Und Wir ...vorherbestehendes Mandat ... von neuen zu confirmiren und zu bestätigen ... möchten ... und überhaupt das Kupferschmiede-Handwerck wider alle dessen Nahrung sich einmischende Stöhrer und Pfuscher ... geschützet werde ... So haben Wir solche in ein offenes Patent bringen ... mit Unserer eigenhändigen Unterschrift vollzogen ... zu publiciren ... befohlen. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 25ten Aug. 1752

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Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Stadt-Voigten und Räthen der Städte ... auch sonsten insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was masen Wir mißfällig zu vernehmen gehabt, daß denen ehemals ergangenen Fürstlichen Verordnungen, wegen untersagter Ueberführ- und Verkaufung des alten Bruch- und Brand-Silbers aus hiesigen Landen, nicht allenthalben nachgegangen, sondern das Bruch- und Faden-Silber von einheimischen und Fremden in hiesigem Fürstenthum aufgekaufet und auser Landes geführet und verkaufet worden. ... Als verordnen Wir ... daß ... alles Bruch-Brand- und altes Faden-Silber ohne Unterscheid ... an Unsere Ober-Vormundschaftl Cammer zur Vermüntzung gegen billige und Landübliche baare Bezahlung ... überlassen ... solle. ... So haben Wir dieses Edict in ein offenes Patent bringen, solches, nachdem Wir es mit Unserer eigenhändigen Unterschrift vollzogen, in öffentlichen Abdruck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 10ten April 1752

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Von GOttes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit Unsers Pflegbefohlnen ... Praelaten, Grafen, Herren ... auch insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftl. Unterthanen des Fuerstenthums Weimar ... zu wissen, wasmasen Uns die, leider! zeithero sich verschiedentlich geaeuserte traurige Exempel mit Kinder-Morden und Aussetzungen veranlasset, auf hinreichige Mittel, diesem gottlosen ... Uebel nachdrucksam zu steuern, allen moeglichen Bedacht zu nehmen. ... Also haben Wir dieser Bosheit, als der Quelle so trauriger Begebenheiten, zu steuern und vorzubeugen ... ordnen und befehlen daher ... daß alle Dirnen, welche ... ihre Schwangerschaft und Niederkunft verheimlichen ... zu einer zehen Jaehrigen Zuchthauß-Strafe und schwerer Arbeit condemniret werden sollen. ... so haben Wir solche in gegenwaertiges Edict, welches Wir eigenhaendig vollzogen, verfassen, dieses in oeffentlichen Abdruck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 17ten Julii 1752. Franz Josias, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit Unsers Pflegbefohlnen ... Praelaten, Grafen, Herren ... auch insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftl. Unterthanen des Fuerstenthums Weimar ... zu wissen, wasmasen Uns die, leider! zeithero sich verschiedentlich geaeuserte traurige Exempel mit Kinder-Morden und Aussetzungen veranlasset, auf hinreichige Mittel, diesem gottlosen ... Uebel nachdrucksam zu steuern, allen moeglichen Bedacht zu nehmen. ... Also haben Wir dieser Bosheit, als der Quelle so trauriger Begebenheiten, zu steuern und vorzubeugen ... ordnen und befehlen daher ... daß alle Dirnen, welche ... ihre Schwangerschaft und Niederkunft verheimlichen ... zu einer zehen Jaehrigen Zuchthauß-Strafe und schwerer Arbeit condemniret werden sollen. ... so haben Wir solche in gegenwaertiges Edict, welches Wir eigenhaendig vollzogen, verfassen, dieses in oeffentlichen Abdruck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 17ten Julii 1752. Franz Josias, H. z. S. by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen Lbd. Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen: Wasgestalten Wir in Ober-Vormundachaft Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach ... zu Bestreitung der bey Unsrer Ober-Vormundschaftl. Landschafts-Casse hieselbst vorkommenden Bedürfnisse sowohl, als zu einiger milden Beysteuer ... Unsers Pflegbefohlnen Lbd. Berg-Stadt Jllmenau betroffenen unglückseeligen grossen Brand mit verunglückten Unterthanen, ... auf ein Jahr lang Zehen gantze und eine halbe Extraordinar-Steuern ... [nehmen können. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 23. Decembr. 1752.]

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Von Gottes Gnaden, Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit in Ober-Vormundschaft Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Prälaten, Grafen und Herren ... auch sonsten insgemein Unseren Ober- Vormundschaftl. Unterthanen des hiesigen Fürstenthums und darzu gehöriger Lande zu wissen, was gestalten der Stadt-Rath zu Blankenhayn nicht nur den 25ten Octobr. 1749 einen Vieh-Marckt daselbst anzulegen sich anmasen wollen, sondern auch, nachdem ihm sein unbefugtes Unternehmen inhibiret worden .. . Also haben Wir Uns, denen sämtlichen hiesigen Unterthanen die fernere Besuchung sothanen Vieh-Marckts hierdurch zu inhibiren, gemüßiget gesehen ... Wir ordnen und befehlen daher ... die genaueste Beobachtung dieser Unsrer Willens Meynung ... Und damit sich niemand mit der Unwissenheit entschuldigen möge, haben Wir diese Verordnung in gegenwärtiges Patent bringen lassen, dasselbe eigenhändig unterschrieben ... in öffentlichen Abdruck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 8ten Decembr. 1751

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit in Ober-Vormundschaft Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Prälaten, Grafen und Herren ... auch sonsten insgemein Unseren Ober- Vormundschaftl. Unterthanen des hiesigen Fürstenthums und darzu gehöriger Lande zu wissen, was gestalten der Stadt-Rath zu Blankenhayn nicht nur den 25ten Octobr. 1749 einen Vieh-Marckt daselbst anzulegen sich anmasen wollen, sondern auch, nachdem ihm sein unbefugtes Unternehmen inhibiret worden .. . Also haben Wir Uns, denen sämtlichen hiesigen Unterthanen die fernere Besuchung sothanen Vieh-Marckts hierdurch zu inhibiren, gemüßiget gesehen ... Wir ordnen und befehlen daher ... die genaueste Beobachtung dieser Unsrer Willens Meynung ... Und damit sich niemand mit der Unwissenheit entschuldigen möge, haben Wir diese Verordnung in gegenwärtiges Patent bringen lassen, dasselbe eigenhändig unterschrieben ... in öffentlichen Abdruck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 8ten Decembr. 1751 by : Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen allen und jeden Unsers freundlich geliebten ... Vetters , Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Lbdn. Prälaten, Grafen und Herren ... und sämtlichen Unterthanen hiesigen Fürstenthums ... Unsers resp. Grußes und Gnade, hiermit zu wissen, welchergestalten Wir in Erfahrung kommen, daß verschiedene Sorten kleiner und schlechter Heller auch anderer leichter Kupfer-Münzen ... in der hiesigen Fürstl. Residenz-Stadt ... sich einschleichen ... sich dennoch erfrechen ... Unsere ... Kupfer-Scheide-Münze aus dem Lande weggeschaffet werden ... Als ordnen und wollen Wir ... daß ausser denen hiesigen ... Kupfer-Scheide-Münzen ... sonst keine andere ... Kupfer-Münzen in gemeinen Kauf ... angenommen ... werden. ... Also haben Wir dieses Patent, nachdem Wir es ... vollzogen, und mit ... Ober-Vormundschafts-Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 3 August 1754

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Von GOttes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrator des ... Fuersten ... Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Praelaten, Grafen und Herren ... und allen Unterthanen des Fuerstenthums Weimar ... zu wissen: Wasmassen Wir nach ... uebernommener ... Landes-Administration Unsere Sorgfalt ... dahin gerichtet seyn lassen, wie denen Maengeln und Gebrechen, und denen dieserhalb ... von Unsern ... Unterthanen gefuehret werdenden Beschwerden abhelffliche Mase verschaffet werden moege. ... Alß wird dieses ... vermittelst diesen offenen Patents zu wissen gethan, mit dem Bedeuten, daß sie ihre ... Beschwerden bey Unserm demnechst nieder zusetzenden Vormundschafflichen Collegio ... anzubringen ... haben. Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent, nachdem Wir solches ... mit Unserer ... Unterschrifft vollzogen ... in oeffentlichen Druck zu bringen ... und zu publiciren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 12. Decembr. 1749. Franz Josias, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden, Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen in Ober-Vormundschaft Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Prälaten, Grafen und Herren ... und allen sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... zu wissen, wasgestalten mißfällig zu vernehmen gewesen, daß einige gewinnsüchtige Personen die Nürnberger neue Ein Bätzner und andere currente Reichs-Müntze eigenmächtiger Weise herunter zu setzen und geringer anzunehmen sich angemaset ... Alß ordnen und befehlen Wir ... hiermit ..., daß alle currente Reichs-Müntzen ... ohne ... ausdrückliches Deualuations-Mandat ... vor vorgültig ... ausgegeben werden sollen. ... solches in ein offenes Patent bringen, ... abdrucken lassen, und zu publicieren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 12. Martii 1751

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Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund des ... Fürsten, Unsers freundlich geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen Weimar, Jülich, Cleve und Berg ... Lbd. Prälaten, Grafen und Herren ... und allen sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... zu wissen, was masen zeithero in Rechts-Händeln begriffen gewesene Partheyen und derselben Schriftstellere, in denen Sachen, darinnen selbige das Remedium Supplicationis an Uns ergriffen, solches auch angenommen, hernach aber per Rescriptum für ... unzuläßig declariret worden wider solche Rescripta zum offenbahren Verschleif ... sich anmasen wollen. Nachdem Wir aber dem hierunter vorscheinenden schädlichen Justiz-Verschleif keineswegs nachsehen, sondern solchen ein-vor allemal abzustellen ... gemeinet sind, ... ordnen und befehlen, daß in Zukunft dergleichen Leuterationes so fort riiciret werden ... Zu Urkund haben Wir dieses Patent ... eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Ober-Vormundschafts-Innsiegel bedrucken ... lassen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9ten Decembr. 1750

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund des ... Fürsten, Unsers freundlich geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen Weimar, Jülich, Cleve und Berg ... Lbd. Prälaten, Grafen und Herren ... und allen sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... zu wissen, was masen zeithero in Rechts-Händeln begriffen gewesene Partheyen und derselben Schriftstellere, in denen Sachen, darinnen selbige das Remedium Supplicationis an Uns ergriffen, solches auch angenommen, hernach aber per Rescriptum für ... unzuläßig declariret worden wider solche Rescripta zum offenbahren Verschleif ... sich anmasen wollen. Nachdem Wir aber dem hierunter vorscheinenden schädlichen Justiz-Verschleif keineswegs nachsehen, sondern solchen ein-vor allemal abzustellen ... gemeinet sind, ... ordnen und befehlen, daß in Zukunft dergleichen Leuterationes so fort riiciret werden ... Zu Urkund haben Wir dieses Patent ... eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Ober-Vormundschafts-Innsiegel bedrucken ... lassen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9ten Decembr. 1750 by : Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog)

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