Author : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)
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ISBN 13 :
Total Pages : 2 pages
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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen in Unserm Fuerstenthum und Landen, zu wissen, daß Wir mit nicht geringen Mißfallen ... erfahren, wasmassen die ledigen Dirnen in Unserer Residenz-Stadt Weimar so wohl, als auch in Unsern Fürstenthum und Landen, Unsern Hof-Bedienten und saemtlichen Soldatesque ... nachgelauffen ... bloß in der Absicht, damit sie auf solche ... Weise, Maenner bekommen moechten. ... Als haben Wir diesem einreissenden Ubel ..., in zeiten moeglichst vorzubauen ..., der Nothdurfft zu seyn ermessen, ordnen und setzen demnach: Daß jede ledige Dirne, die sich von einem Unserer Hof-Bedienten oder jemanden von der Soldatesque schwaengern laesset, ohne Ansehen der Persohn ... mit Viertel-Jaehriger Gefaengniß, bestraffet ... der Stuprator hergegen nach vorgaengiger ... Untersuchung ..., so ferne er ein Hof-Bedienter, gleichfals mit Gefaengnis ..., ein in Militair-Diensten stehender, aber resp. mit Steig-Riemen und Spies-Ruthen ..., bestraffet, dieses Patent ... Uhrkundlich ist dieses Patent auf Unsern Befehl gefertiget, von Uns eigenhaendig unterschrieben, und mit Unsern Fuerstl. Ober-Consistorial-Secret bedrucket worden. Gegeben, in Unserer Residenz-Stadt Weimar den 20. April. 1731. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)
Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen in Unserm Fuerstenthum und Landen, zu wissen, daß Wir mit nicht geringen Mißfallen ... erfahren, wasmassen die ledigen Dirnen in Unserer Residenz-Stadt Weimar so wohl, als auch in Unsern Fürstenthum und Landen, Unsern Hof-Bedienten und saemtlichen Soldatesque ... nachgelauffen ... bloß in der Absicht, damit sie auf solche ... Weise, Maenner bekommen moechten. ... Als haben Wir diesem einreissenden Ubel ..., in zeiten moeglichst vorzubauen ..., der Nothdurfft zu seyn ermessen, ordnen und setzen demnach: Daß jede ledige Dirne, die sich von einem Unserer Hof-Bedienten oder jemanden von der Soldatesque schwaengern laesset, ohne Ansehen der Persohn ... mit Viertel-Jaehriger Gefaengniß, bestraffet ... der Stuprator hergegen nach vorgaengiger ... Untersuchung ..., so ferne er ein Hof-Bedienter, gleichfals mit Gefaengnis ..., ein in Militair-Diensten stehender, aber resp. mit Steig-Riemen und Spies-Ruthen ..., bestraffet, dieses Patent ... Uhrkundlich ist dieses Patent auf Unsern Befehl gefertiget, von Uns eigenhaendig unterschrieben, und mit Unsern Fuerstl. Ober-Consistorial-Secret bedrucket worden. Gegeben, in Unserer Residenz-Stadt Weimar den 20. April. 1731. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1731 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: