Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, denen von der Ritterschafft, Beamten, ... und insgemein Unsern Unterthanen zu wissen, wasgestalt Ihro Römische Käyserliche Majestät wider den Einkauff und die Ausfuhr aller zum Schutz des Reichs nöthig-seyender Kriegs-Rüstungs-Sachen und Bedürffnüßen ein Patent an sämtliche Creyße ergehen lassen, inmaßen dasselbe mehrern Inhalts lautet, wie folget: Wir, Carl der Sechste, von Gottes Gnaden ... Römischer Kayser, ... . Und Wir denn als ein Mit-Stand sowohl des Ober-Sächsischen Creyßes, als des Fränckischen, sothanes Patent zu ingrossiren und in Unserm Fürstenthum und Landen zu publiciren nöthig befunden, Als befehlen ... Wir Eingangs-erwehnten Obrigkeiten ... , sie wollen dieses Patent gewöhnlichermaßen publiciren und anschlagen, auch daß demselben von jedermann nachgelebet werde, ... Vorsorge tragen ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, ... . So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 28. Novembris 1733

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit Unsern Prälaten, denen von der Ritterschafft, Beamten, ... und insgemein Unsern Unterthanen zu wissen, wasgestalt Ihro Römische Käyserliche Majestät wider den Einkauff und die Ausfuhr aller zum Schutz des Reichs nöthig-seyender Kriegs-Rüstungs-Sachen und Bedürffnüßen ein Patent an sämtliche Creyße ergehen lassen, inmaßen dasselbe mehrern Inhalts lautet, wie folget: Wir, Carl der Sechste, von Gottes Gnaden ... Römischer Kayser, ... . Und Wir denn als ein Mit-Stand sowohl des Ober-Sächsischen Creyßes, als des Fränckischen, sothanes Patent zu ingrossiren und in Unserm Fürstenthum und Landen zu publiciren nöthig befunden, Als befehlen ... Wir Eingangs-erwehnten Obrigkeiten ... , sie wollen dieses Patent gewöhnlichermaßen publiciren und anschlagen, auch daß demselben von jedermann nachgelebet werde, ... Vorsorge tragen ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, ... . So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 28. Novembris 1733 by :

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... und insgemein Unsern Unterthanen zu wissen, welcher gestalt Ihro Kaeyserliche Majestaet, wegen Aufkauff- und Ausfuehrung derer Pferde aus dem Reiche, folgendes Patent an saemtliche Creyße emaniren lassen: WJr, CARL der Sechste ... Roemischer Kaeyser ... Und Wir dann, als ein Mit-Stand sowohl des Ober-Saechsischen als Fraenckischen Creyßes, sothanes Patent in Unserm Fuerstenthum und Landen gewoehnlich zu publiciren vor noethig befunden ; Als befehlen ... Wir Eingangs-erwehnten Obrigkeiten hiermit ..., sie wollen sothanes Kaeyserliche Patent gewoehnlich anschlagen und, daß solchem von jedermaenniglich nachgelebet werde ... Vorsorge tragen ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben, und ... publiciren lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 16. Octob. 1733. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen Ihnen zu wissen, was gestalt Wir zu Bestreitung, derer Unserer Landschaffts-Casse jetzo obliegenden Ausgaben, und zu Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen, ... getreuen Ständen des Engern und weitern Ausschusses, nicht Umgang nehmen können, außer denen bereits anticipando auf die Termine Jacobi und Bartholomæi, ausgeschriebenen, noch Zehen extra-ordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, und der sogenannten Wetzlarischen Steuer, nemlich: Eine gantze Steuer Martini, 1730. ... Folgende auf das Jahr 1731. Eine und eine halbe Steuer ... hiemit auszuschreiben. ... So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 30. Octob. 1730

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ ENtbieten allen und jeden, Unsern Praelaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschafft, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Stadt-Raethen, Unsern respective gnaedigsten Gruß! und fuegen Ihnen zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer Unserer Landschaffts-Casse gegenwaertig obliegenden Ausgaben nach beschehener Uberlegung ... 15. extraordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, nemlich: Eine und eine halbe Steuer, Trium Reg. ... auf das jetzige 1737. Jahr hiermit auszuschreiben ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar, den. 19. Jun. 1737. Ernst August. H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ ENtbieten allen und jeden, Unsern Praelaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschafft, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Stadt-Raethen, Unsern respective gnaedigsten Gruß! und fuegen Ihnen zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer Unserer Landschaffts-Casse gegenwaertig obliegenden Ausgaben nach beschehener Uberlegung ... 15. extraordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, nemlich: Eine und eine halbe Steuer, Trium Reg. ... auf das jetzige 1737. Jahr hiermit auszuschreiben ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar, den. 19. Jun. 1737. Ernst August. H. z. S. PDF Online Free

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern gesamten Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Haupt- und Amt-Leuten, Schoeffern, Buergermeistern und Raethen der Staedte, Schultheißen, Gemeinden, und in Summa allen Unsern Unterthanen und Dienern ... zu wissen: Ob Wir wollen zu mehrmalen, vor angehender Floesse auf dem Ilmen-Strohm, sonderbare Mandata publiciren, darinnen bey ernster Straffe, daß sich niemand an dem Floß-Holtze vergreiffen, noch dasselbige ... abstehlen, wegtragen oder verstecken solle, verbieten, und daneben, wie es bey den Holtz-Deuben mit dem Haußsuchen und sonsten zu halten, Verordnung thun lassen ; ... Als thun Wir durch diß offene Edict jederman ernstlich verwarnen ... Zu Uhrkund haben Wir Unser Fuerstliches Cammer-Secret hierauf wissendlich drucken lassen

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Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern gesamten Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Haupt- und Amt-Leuten, Schoeffern, Buergermeistern und Raethen der Staedte, Schultheißen, Gemeinden, und in Summa allen Unsern Unterthanen und Dienern ... zu wissen: Ob Wir wollen zu mehrmalen, vor angehender Floesse auf dem Ilmen-Strohm, sonderbare Mandata publiciren, darinnen bey ernster Straffe, daß sich niemand an dem Floß-Holtze vergreiffen, noch dasselbige ... abstehlen, wegtragen oder verstecken solle, verbieten, und daneben, wie es bey den Holtz-Deuben mit dem Haußsuchen und sonsten zu halten, Verordnung thun lassen ; ... Als thun Wir durch diß offene Edict jederman ernstlich verwarnen ... Zu Uhrkund haben Wir Unser Fuerstliches Cammer-Secret hierauf wissendlich drucken lassen written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1719 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit zu wissen, wasgestalt Wir zu Vorkomm- auch Abhelffung des von denen Unterthanen und sonst vorfallenden Querulirens ueber die an ein und andern Orten erhoeheten Gerichts-Sportuln, die Tax-Ordnung de an. 1704. in allen Unsern Aemtern und Gerichten Unserer Lande, als eintzige Norm und Regul mit Ubergehung aller sonst gewesenen Observantien geachtet wissen wollen ; Und ... begehren Wir hiermit ... es wollen alle Unsere Beamten, Adeliche und andere Gerichte, wie auch Stadt-Raethe ... durch den Druck publicirten Tax-Ordnung allenthalben nachgehen und sich ... darnach richten ... Uhrkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben ... und ... publiciret worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar den 18. Decembr. 1736. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit zu wissen, wasgestalt Wir zu Vorkomm- auch Abhelffung des von denen Unterthanen und sonst vorfallenden Querulirens ueber die an ein und andern Orten erhoeheten Gerichts-Sportuln, die Tax-Ordnung de an. 1704. in allen Unsern Aemtern und Gerichten Unserer Lande, als eintzige Norm und Regul mit Ubergehung aller sonst gewesenen Observantien geachtet wissen wollen ; Und ... begehren Wir hiermit ... es wollen alle Unsere Beamten, Adeliche und andere Gerichte, wie auch Stadt-Raethe ... durch den Druck publicirten Tax-Ordnung allenthalben nachgehen und sich ... darnach richten ... Uhrkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben ... und ... publiciret worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar den 18. Decembr. 1736. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit zu wissen, wasgestalt Wir zu Vorkomm- auch Abhelffung des von denen Unterthanen und sonst vorfallenden Querulirens ueber die an ein und andern Orten erhoeheten Gerichts-Sportuln, die Tax-Ordnung de an. 1704. in allen Unsern Aemtern und Gerichten Unserer Lande, als eintzige Norm und Regul mit Ubergehung aller sonst gewesenen Observantien geachtet wissen wollen ; Und ... begehren Wir hiermit ... es wollen alle Unsere Beamten, Adeliche und andere Gerichte, wie auch Stadt-Raethe ... durch den Druck publicirten Tax-Ordnung allenthalben nachgehen und sich ... darnach richten ... Uhrkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben ... und ... publiciret worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar den 18. Decembr. 1736. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hiermit zu wissen, wasgestalt Wir zu Vorkomm- auch Abhelffung des von denen Unterthanen und sonst vorfallenden Querulirens ueber die an ein und andern Orten erhoeheten Gerichts-Sportuln, die Tax-Ordnung de an. 1704. in allen Unsern Aemtern und Gerichten Unserer Lande, als eintzige Norm und Regul mit Ubergehung aller sonst gewesenen Observantien geachtet wissen wollen ; Und ... begehren Wir hiermit ... es wollen alle Unsere Beamten, Adeliche und andere Gerichte, wie auch Stadt-Raethe ... durch den Druck publicirten Tax-Ordnung allenthalben nachgehen und sich ... darnach richten ... Uhrkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben ... und ... publiciret worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar den 18. Decembr. 1736. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1736 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Unterthanen Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was gestallten Wir nach Unserm Regierungs-Antritt ... zu desto besserer und festerer Einrichtung unsers künftigen Regiments ... der ... Landschaffts-Casse ...vorkommenden Bedürfnisse einen ... allgemeinen Land-Tag ... auszuschreiben ... und nach der bey diesem ... Land-Tage ... auf Fünf Jahre lang nachgesezte extraordinar-Steuern, als nemlichen Eine Steuer auf Laurentii ... [hiermit auszuschreiben ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Iuny 1756.]

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit denen von der Ritterschafft und allen Unter-Obrigkeiten auch jedermänniglich in Unsern Fürstenthum und Landen zu wissen, Demnach Wir aus hierzu bewegenden Ursachen und Krafft dieses wollen, daß alle Handwercks-Pursche, sowohl in Städten, als Flecken und Dörffern, aus Unsern Unterthanen, ehe sie auf die Wanderschafft gehen, ... einen Eyd ablegen sollen, daß sie an keinem fremden Orte Krieges-Dienste annehmen, oder wiedrigen Falls ihrer Haabe und Güther verlustig seyn wollten; ... Urkundlich ist dieses Patent, so auch alle Viertel-Jahre von denen Cantzeln abzulesen, von Uns eigenhändig unterschrieben und mit Unserm Fürstlichen Cantzley-Siegel bedruckt, ... auch öffentlich zu jedermans Nachachtung angeschlagen worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 12. Julii 1729

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen in denen Städten, und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unsers Fürstenthums Weimar und darzu incorporirter Lande, Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir die ehedessen ins Land publicirte Verordnung, nach welcher die Stroh- und SchindelDächer, zu Vermeidung der daraus besorglichen und in Unglücks-Fällen vergrössernder Gefahr gänzlich abgestellet, und die Dächer mit Ziegeln gedecket werden sollen, den gemeinen Besten überaus zuträglich gefunden, und solcher daher, weil selbiger nicht allenthalben Folge geleistet worden zu wiederholen für nöthig angesehen

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Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen in denen Städten, und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unsers Fürstenthums Weimar und darzu incorporirter Lande, Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir die ehedessen ins Land publicirte Verordnung, nach welcher die Stroh- und SchindelDächer, zu Vermeidung der daraus besorglichen und in Unglücks-Fällen vergrössernder Gefahr gänzlich abgestellet, und die Dächer mit Ziegeln gedecket werden sollen, den gemeinen Besten überaus zuträglich gefunden, und solcher daher, weil selbiger nicht allenthalben Folge geleistet worden zu wiederholen für nöthig angesehen written by Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog) and published by . This book was released on 1757 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOTTes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Raethen in Staedten, und andern Gerichts-Herren, wie auch Richtern und Schultheißen in Flecken und Doerffern, sowohl insgemein allen Unsern Unterthanen, hiermit zu wissen, welchergestalt Wir sehr mißfaellig wahrgenommen, daß Zeithero einige von Unserer Milice, mit Treu-bruechiger Hindansetzung ihres Eydes und Pflichten, sich unterstanden zu desertiren und ausserhalb Landes zu begeben: ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 17. Maj. 1729. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOTTes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Raethen in Staedten, und andern Gerichts-Herren, wie auch Richtern und Schultheißen in Flecken und Doerffern, sowohl insgemein allen Unsern Unterthanen, hiermit zu wissen, welchergestalt Wir sehr mißfaellig wahrgenommen, daß Zeithero einige von Unserer Milice, mit Treu-bruechiger Hindansetzung ihres Eydes und Pflichten, sich unterstanden zu desertiren und ausserhalb Landes zu begeben: ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 17. Maj. 1729. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen ... allen denenjenigen Deserteurs, so von Unsern zum Dienst Ihro Römisch-Käyserlichen Majestät gestellten beyden Regimentern zu Roß und Fuß vormahls sich weggemachet und entlauffen, gnädigsten Pardon dieses Verbrechens halber zu ertheilen, und sie nicht mit der geringsten Straffe anzusehen, woferne sie sich wieder in hiesigen Landen einfinden werden ... So haben Wir solchen durch den Druck publiciren ... und bedrucken lassen. So geschehen und geben in unserer Residenz-Stadt Weimar den 15. Maji, 1736

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen ... allen denenjenigen Deserteurs, so von Unsern zum Dienst Ihro Römisch-Käyserlichen Majestät gestellten beyden Regimentern zu Roß und Fuß vormahls sich weggemachet und entlauffen, gnädigsten Pardon dieses Verbrechens halber zu ertheilen, und sie nicht mit der geringsten Straffe anzusehen, woferne sie sich wieder in hiesigen Landen einfinden werden ... So haben Wir solchen durch den Druck publiciren ... und bedrucken lassen. So geschehen und geben in unserer Residenz-Stadt Weimar den 15. Maji, 1736 written by and published by . This book was released on 1736 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen Unsern getreuen Staenden an Praelaten, Ritterschaft und Staedten ... und saemtlichen Unterthanen Unserer Jenaischen Landes-Portion hiermit zu wissen, wasgestalten Uns zu vernehmen gekommen, durch emanirte Patente und Verordnungen, ... alle Hurerey halber, verdaechtige Weibes-Personen auf keinerley Weise zu dulten ... Als wiederhohlen Wir nicht nur obgedachte ... Mandata und Verordnungen, sondern setzen, ordnen und gebiethen ..., daß ... alle, der Hurerey halber, verdaechtige Weibes-Personen ... aus dem Lande fortgetrieben ... werden ... Zu mehrer Urkund haben Wir diese Unsere geschaerfte Verordnung in gegenwaertiges Patent bringen, und unter Unserer eigenhaendigen Unterschrift ... ausfertigen lassen ... und in Druck zu publiciren ... befohlen. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 11ten May 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. Schnauß

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen Unsern getreuen Staenden an Praelaten, Ritterschaft und Staedten ... und saemtlichen Unterthanen Unserer Jenaischen Landes-Portion hiermit zu wissen, wasgestalten Uns zu vernehmen gekommen, durch emanirte Patente und Verordnungen, ... alle Hurerey halber, verdaechtige Weibes-Personen auf keinerley Weise zu dulten ... Als wiederhohlen Wir nicht nur obgedachte ... Mandata und Verordnungen, sondern setzen, ordnen und gebiethen ..., daß ... alle, der Hurerey halber, verdaechtige Weibes-Personen ... aus dem Lande fortgetrieben ... werden ... Zu mehrer Urkund haben Wir diese Unsere geschaerfte Verordnung in gegenwaertiges Patent bringen, und unter Unserer eigenhaendigen Unterschrift ... ausfertigen lassen ... und in Druck zu publiciren ... befohlen. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 11ten May 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. Schnauß PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen Unsern getreuen Staenden an Praelaten, Ritterschaft und Staedten ... und saemtlichen Unterthanen Unserer Jenaischen Landes-Portion hiermit zu wissen, wasgestalten Uns zu vernehmen gekommen, durch emanirte Patente und Verordnungen, ... alle Hurerey halber, verdaechtige Weibes-Personen auf keinerley Weise zu dulten ... Als wiederhohlen Wir nicht nur obgedachte ... Mandata und Verordnungen, sondern setzen, ordnen und gebiethen ..., daß ... alle, der Hurerey halber, verdaechtige Weibes-Personen ... aus dem Lande fortgetrieben ... werden ... Zu mehrer Urkund haben Wir diese Unsere geschaerfte Verordnung in gegenwaertiges Patent bringen, und unter Unserer eigenhaendigen Unterschrift ... ausfertigen lassen ... und in Druck zu publiciren ... befohlen. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 11ten May 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. Schnauß by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Fuegen hiermit zu wissen, wasgestalt Wir mißfaellig wahrnehmen muessen, wie von denen Unter-Obrigkeiten, an Beamten und Stadt-Räthen, ueber Unsere auch oeffentlich angeschlagene oder sonst publicierte Befehle und Verordnungen oeffters sehr schlecht gehalten, und absonderlich dem Anno 1729. wegen der Bettler und Handwercks-Pursche ergangenen Mandat vielfaeltig und ohne Scheu contraveniret worden. Wie wir aber Unsern Befehlen und Mandatis den schuldigen Gehorsam geleistet wissen wollen ... Urkundlich ist dieses Mandat von Uns eigenhaendig unterschrieben ... und ... publiciret worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 9. Januarii 1737. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Fuegen hiermit zu wissen, wasgestalt Wir mißfaellig wahrnehmen muessen, wie von denen Unter-Obrigkeiten, an Beamten und Stadt-Räthen, ueber Unsere auch oeffentlich angeschlagene oder sonst publicierte Befehle und Verordnungen oeffters sehr schlecht gehalten, und absonderlich dem Anno 1729. wegen der Bettler und Handwercks-Pursche ergangenen Mandat vielfaeltig und ohne Scheu contraveniret worden. Wie wir aber Unsern Befehlen und Mandatis den schuldigen Gehorsam geleistet wissen wollen ... Urkundlich ist dieses Mandat von Uns eigenhaendig unterschrieben ... und ... publiciret worden. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 9. Januarii 1737. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen allen Unsern Praelaten, Grafen und Herren ..., wie auch denen Gemeinden sowohl, als jedem Unserer Unterthanen insonderheit hiermit zu wissen, was maßen Wir, in Betracht, der vielen aus Ungewißheit der Land- und Fluhr-Graentzen entsprungenen Streitigkeiten und Verdruß zwischen denen Gemeinden, Aemtern, Gerichten und andern Nachbarn, den Entschluß gefasset, solchen fuehrohin auf alle moegliche Weise vorzubauen: ... So begehren Wir hiermit ..., es wollen alle nur gemeldte Beamte, Gerichte und Gemeinden, nechst-bevorstehenden Monat Junii, dieses Jahres, kuenfftighin aber alle Jahr im Monat Maji, ihren Fluhr-Gang und Graentz-Beziehung halten ... die Raine, Steine, Hege-Saeulen ... und andere Graentz-Zeichen revidiren und erneuern ... Urkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben und durch den Druck bekannt gemachet worden. Datum in Unserer Residenz Weimar den 25. Maji, 1731. Ernst August, H. z. S.

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