Author :
Publisher :
ISBN 13 :
Total Pages : 0 pages
Book Rating : 4.:/5 (248 download)
Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen Unsern Unter-Obrigkeiten und sonst jedermänniglich zu wissen, welchergestalt Wir wahrgenommen, wie die von Jhro Käyserlichen Majestät zu Abstellung derer bey denen Handwercks-Zünfften eingerissenen Mißbräuche ergangene allerhöchste Verordnung nicht ... den erwünschten heilsamen Endzweck erreichet, ... Und dannenhero in Conformität anderer benachbarter hohen Reichs-Stände hierunter folgende geschärffte Verordnungen ergehen zu lassen bewogen worden; Erstlich soll kein frembder Handwercks-Gesell, so nicht seine Kundschafft vorzeigen kan, in Unserer Residenz Weimar und andern Unsern Städten zu denen Thoren eingelassen, ... und mit Arbeit versehen werden, ...Zweytens, soll kein Meister oder Handwerck einen Handwercks-Gesellen ohne die Kundschafft weglassen, ... . Uhrkundlich haben Wir dieses Mandat auch in Druck bringen, mit Unserm Fürstlichen Cantzley-Siegel bedrucken und gewöhnlicher maßen affigiren lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar den 23. Maji, 1733 by :
Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen Unsern Unter-Obrigkeiten und sonst jedermänniglich zu wissen, welchergestalt Wir wahrgenommen, wie die von Jhro Käyserlichen Majestät zu Abstellung derer bey denen Handwercks-Zünfften eingerissenen Mißbräuche ergangene allerhöchste Verordnung nicht ... den erwünschten heilsamen Endzweck erreichet, ... Und dannenhero in Conformität anderer benachbarter hohen Reichs-Stände hierunter folgende geschärffte Verordnungen ergehen zu lassen bewogen worden; Erstlich soll kein frembder Handwercks-Gesell, so nicht seine Kundschafft vorzeigen kan, in Unserer Residenz Weimar und andern Unsern Städten zu denen Thoren eingelassen, ... und mit Arbeit versehen werden, ...Zweytens, soll kein Meister oder Handwerck einen Handwercks-Gesellen ohne die Kundschafft weglassen, ... . Uhrkundlich haben Wir dieses Mandat auch in Druck bringen, mit Unserm Fürstlichen Cantzley-Siegel bedrucken und gewöhnlicher maßen affigiren lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar den 23. Maji, 1733 written by and published by . This book was released on 1733 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: