Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und allen Unsern Unterthanen des Fuerstenthums Weimar, Unsern ... Gruß ... ; und fuegen Ihnen anbey zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß, obwohln annoch bey Leb-Zeiten ..., Herrn Hertzog Wilhelm Ernsts ..., die noethige Verfuegung gemacht worden, daß in den Staedten, Flecken und Doerffern Unserer Lande, die Nacht-Wache an jedem Orte mit hinlaenglichen Leuten versehen werde, um aller zu besorgenden Feuers- und anderer Gefahr, so viel moeglich, vorzukommen, dennoch diesem wenige oder gar keine Folge geleistet worden. ... Als ist hiermit Unser ... Wille ..., daß an jedem Orte drey Nacht-Waechter die Nacht-Wacht halten ..., Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent unter Unserer Unterschrifft ... ausfertigen lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 10ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und allen Unsern Unterthanen des Fuerstenthums Weimar, Unsern ... Gruß ... ; und fuegen Ihnen anbey zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß, obwohln annoch bey Leb-Zeiten ..., Herrn Hertzog Wilhelm Ernsts ..., die noethige Verfuegung gemacht worden, daß in den Staedten, Flecken und Doerffern Unserer Lande, die Nacht-Wache an jedem Orte mit hinlaenglichen Leuten versehen werde, um aller zu besorgenden Feuers- und anderer Gefahr, so viel moeglich, vorzukommen, dennoch diesem wenige oder gar keine Folge geleistet worden. ... Als ist hiermit Unser ... Wille ..., daß an jedem Orte drey Nacht-Waechter die Nacht-Wacht halten ..., Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent unter Unserer Unterschrifft ... ausfertigen lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 10ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden, und sonst ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der ... Frage, wie schriftsäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben ... Urkundlich haben Wir dieses Patent ... als ein Landes-Gesetz ... bekannt machen lassen. Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen ... Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was gestalten Wir auf unterthaenigste Bitte getreuer Land-Staende, das neuerlicher Zeiten auf Zehen pro Cent erhoehet gewordene Abzugs-Geld ueberall und durchgaengig ... ausgeuebet wird ... Allermaßen Wir nun solchemnach hierdurch in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach ... gnaedigst verordnen und wollen, daß nicht nur von allen Unterthanen ... auch von denen Auswaertigen ... alles Abzugs-Geld ... statt haben soll. Als haben Wir diese ... Verordnung ... in gegenwaertiges Edict bringen lassen, dasselbe eigenhaendig unterschrieben, Unser ... Jnnsiegel darauf zu drucken, in oeffentlichen Abdruck zu bringen ... befohlen. ... Geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 10ten Augusti 1751. Franz Josias, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen ... Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was gestalten Wir auf unterthaenigste Bitte getreuer Land-Staende, das neuerlicher Zeiten auf Zehen pro Cent erhoehet gewordene Abzugs-Geld ueberall und durchgaengig ... ausgeuebet wird ... Allermaßen Wir nun solchemnach hierdurch in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach ... gnaedigst verordnen und wollen, daß nicht nur von allen Unterthanen ... auch von denen Auswaertigen ... alles Abzugs-Geld ... statt haben soll. Als haben Wir diese ... Verordnung ... in gegenwaertiges Edict bringen lassen, dasselbe eigenhaendig unterschrieben, Unser ... Jnnsiegel darauf zu drucken, in oeffentlichen Abdruck zu bringen ... befohlen. ... Geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 10ten Augusti 1751. Franz Josias, H. z. S. by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Allen und Jeden, Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden und ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, wasmaassen die getreuen Stände des hiesigen Fürstenthums, im Betracht die ... im Jahr 1777 gehaltenen Land-Ausschuß-Tage, geschehene Landschaftliche Verwilligung der Extraordinar- und Personen-Steuer ... so wie auch die Stempel-Papier-Gelder-Abgabe bis auf Ostern 1784 fernerweit zuerstrecken ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 4ten September 1782

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Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729 by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichtsherren, Bürgermeistern ... und sonst ... Unsern Unterthanen des Fürstenthums Weimar Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen ... wasmasen bey dem letztern Landausschußtage von Unserer getreuen Landschaft ... in Rücksicht der zu Bestreitung der ... Landesnothdurft vermehrten Erfordernisse ... zu belegen ... durch eine mäsige auf Fünf Jahr festzusetzende Personensteuer am besten zum Zweck gelangen zu können ... : [Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar, den 11. Sept. 1778.]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichtsherren, Bürgermeistern ... und sonst ... Unsern Unterthanen des Fürstenthums Weimar Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen ... wasmasen bey dem letztern Landausschußtage von Unserer getreuen Landschaft ... in Rücksicht der zu Bestreitung der ... Landesnothdurft vermehrten Erfordernisse ... zu belegen ... durch eine mäsige auf Fünf Jahr festzusetzende Personensteuer am besten zum Zweck gelangen zu können ... : [Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar, den 11. Sept. 1778.] by :

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Von Gottes Gnaden, Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wissen, was maßen Wir, da von den getreuen Ständen des Fürstenthums Weimar, an Prälaten, Ritterschaft und Städten, die bey dem im Jahr 1783. gehaltenen Land-Ausschuß-Tag auf fünf Jahr geschehene ... Verwilligungen ... als: Eine Steuer auf Sexagesimae, Eine Steuer auf Laetare ... 1791. Eine Steuer auf Trium Regum 1792. hiermit auszuschreiben keinen Umgang nehmen mögen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 9ten Februar 1791

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Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen Lbd. Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen: Wasgestalten Wir in Ober-Vormundachaft Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen-Weimar und Eisenach ... zu Bestreitung der bey Unsrer Ober-Vormundschaftl. Landschafts-Casse hieselbst vorkommenden Bedürfnisse sowohl, als zu einiger milden Beysteuer ... Unsers Pflegbefohlnen Lbd. Berg-Stadt Jllmenau betroffenen unglückseeligen grossen Brand mit verunglückten Unterthanen, ... auf ein Jahr lang Zehen gantze und eine halbe Extraordinar-Steuern ... [nehmen können. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 23. Decembr. 1752.]

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Prälaten, Grafen und Herren ... Beamten, Gerichts-Herren, Burgermeistern ... und sonst insgemein allen Unsern Unterthanen des Fürstenthums Weimar und der Jenaischen Landes-Portion, sowohl andern, so in Unsern nurgedachten Landen negotiiren ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen ... was massen bey dem letzten Ausschuß-Tage von Unserer getreuen Landschaft und Städten davor gehalten worden, daß die zu Bestreitung des Landes-Nothdurft beschehene Verwilligung ... durch Einführung des ... Stempel-Papiers mit aufzubringen seyn dürfte ...

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach ... unsern respect. Gruß, Gnade und geneigten Willen ... und fügen Denselben zu wissen, ... die Regierung Unserer angeerbten Fürstenthümer und Lande selbst angetreten. ... Also versehen Wir Uns dargegen zu allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Vasallen und Unterthanen, daß sie uns den gebührenden Gehorsam, Treue und Folge erweisen ... Wir setzen, wollen und befehlen ... hiermit, daß niemand bey Uns unmittelbar ... eine Klage oder Beschwerde anbringen solle, der nicht vorhero die behörigen Instantien beobachtet, und erst bey denen Unter-Gerichten ... seine Nothdurft vorgestellet ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und ... zu publiciren befohlen. Datum Eisenach den 31sten Decembr. 1755

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ ENtbieten allen und jeden, Unsern Praelaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschafft, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Stadt-Raethen, Unsern respective gnaedigsten Gruß! und fuegen Ihnen zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer Unserer Landschaffts-Casse gegenwaertig obliegenden Ausgaben nach beschehener Uberlegung ... 15. extraordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, nemlich: Eine und eine halbe Steuer, Trium Reg. ... auf das jetzige 1737. Jahr hiermit auszuschreiben ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar, den. 19. Jun. 1737. Ernst August. H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Prälaten, Grafen und Herren ... und ... sonst insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß ... und fügen ihnen daneben zu wissen, welchergestalt Wir ... außer denen bereits, mittelst Patents vom 4ten September 1782. ausgeschriebenen Steuern ... nur die zeitherigen Zehen Extraordinar-Steuern, auf Fünf Jahre ... [Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 19ten März 1784

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wissen, welcher gestalten Wir ... der hiesigen Landschafts-Casse obliegenden Praestandorum und anderer Bedürfnisse, noch auf Ein Jahr hinaus erstrecket und es in Ansehung derselben ... belassen worden ... Wir begehren ... gnädigst, es wollen ... oberwähnte Steuern ... geliefert werden mögen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 30. May 1789

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Unterthanen Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was gestallten Wir nach Unserm Regierungs-Antritt ... zu desto besserer und festerer Einrichtung unsers künftigen Regiments ... der ... Landschaffts-Casse ...vorkommenden Bedürfnisse einen ... allgemeinen Land-Tag ... auszuschreiben ... und nach der bey diesem ... Land-Tage ... auf Fünf Jahre lang nachgesezte extraordinar-Steuern, als nemlichen Eine Steuer auf Laurentii ... [hiermit auszuschreiben ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Iuny 1756.]

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonst insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wißen, wasmasen Wir, nach der bey dem in den abgewichenen Monaten, Januar und Februar dieses Jahres gehaltenen Land- Ausschuß-Tage von den getreuen Ständen engern und weitern Ausschusses des Fürstenthums Weimar ... geschehenen Verwilligung, besage welcher mit Unserer ... Genehmigung von den mittelst des zuletzt unter dem 9. Februar vorigen Jahres erlassenen Patents ausgeschriebenen Zehn extraordinar Steuern eine halbe dergleichen Steuer erlassen worden ... [Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 23. April 1792

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonst insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wißen, wasmasen Wir, nach der bey dem in den abgewichenen Monaten, Januar und Februar dieses Jahres gehaltenen Land- Ausschuß-Tage von den getreuen Ständen engern und weitern Ausschusses des Fürstenthums Weimar ... geschehenen Verwilligung, besage welcher mit Unserer ... Genehmigung von den mittelst des zuletzt unter dem 9. Februar vorigen Jahres erlassenen Patents ausgeschriebenen Zehn extraordinar Steuern eine halbe dergleichen Steuer erlassen worden ... [Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 23. April 1792 by : Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonst insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wißen, wasmasen Wir, nach der bey dem in den abgewichenen Monaten, Januar und Februar dieses Jahres gehaltenen Land- Ausschuß-Tage von den getreuen Ständen engern und weitern Ausschusses des Fürstenthums Weimar ... geschehenen Verwilligung, besage welcher mit Unserer ... Genehmigung von den mittelst des zuletzt unter dem 9. Februar vorigen Jahres erlassenen Patents ausgeschriebenen Zehn extraordinar Steuern eine halbe dergleichen Steuer erlassen worden ... [Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 23. April 1792 written by Karl August (Sachsen-Weimar-Eisenach, Großherzog) and published by . This book was released on 1792 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: