Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen der Städte, Richtern, Schultheissen, Gemeinden, und sämtlichen Unterthanen, auch jedermänniglichen, Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen demnechst zu wissen, was massen Wir, durch die zeitherige Kriegs-Läufte und durch die bey solcher Gelegenheit im angewichenen Jahre auch Unsern Fürstenthumen und Landen, zu Unserm innigsten Leidwesen, bekanntlich zugegangene Calamitäten, besonders aber durch den ausserordentlichen gantz unerschwinglichen Aufwand, welchen Unsere Landschafts-Cassen mit grösten Unstatten machen müssen, genöthiget worden, ... [und die Landschafts-Casse insonderheit vor dem sonst unvermeidlichen Umsturz bewahret werden könne ...]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen der Städte, Richtern, Schultheissen, Gemeinden, und sämtlichen Unterthanen, auch jedermänniglichen, Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen demnechst zu wissen, was massen Wir, durch die zeitherige Kriegs-Läufte und durch die bey solcher Gelegenheit im angewichenen Jahre auch Unsern Fürstenthumen und Landen, zu Unserm innigsten Leidwesen, bekanntlich zugegangene Calamitäten, besonders aber durch den ausserordentlichen gantz unerschwinglichen Aufwand, welchen Unsere Landschafts-Cassen mit grösten Unstatten machen müssen, genöthiget worden, ... [und die Landschafts-Casse insonderheit vor dem sonst unvermeidlichen Umsturz bewahret werden könne ...] by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichts-Herren, Bürgermeistern, Stadt-Voigten und Räthen in denen Städten, und insgemein allen Unseren getreuen Unterthanen Unsers Fürstenthums Weimar und darzu incorporirter Lande, Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir die ehedessen ins Land publicirte Verordnung, nach welcher die Stroh- und SchindelDächer, zu Vermeidung der daraus besorglichen und in Unglücks-Fällen vergrössernder Gefahr gänzlich abgestellet, und die Dächer mit Ziegeln gedecket werden sollen, den gemeinen Besten überaus zuträglich gefunden, und solcher daher, weil selbiger nicht allenthalben Folge geleistet worden zu wiederholen für nöthig angesehen

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichtsherren, Bürgermeistern ... und sonst ... Unsern Unterthanen des Fürstenthums Weimar Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen ... wasmasen bey dem letztern Landausschußtage von Unserer getreuen Landschaft ... in Rücksicht der zu Bestreitung der ... Landesnothdurft vermehrten Erfordernisse ... zu belegen ... durch eine mäsige auf Fünf Jahr festzusetzende Personensteuer am besten zum Zweck gelangen zu können ... : [Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar, den 11. Sept. 1778.]

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ ENtbieten allen und jeden, Unsern Praelaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschafft, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Stadt-Raethen, Unsern respective gnaedigsten Gruß! und fuegen Ihnen zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer Unserer Landschaffts-Casse gegenwaertig obliegenden Ausgaben nach beschehener Uberlegung ... 15. extraordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, nemlich: Eine und eine halbe Steuer, Trium Reg. ... auf das jetzige 1737. Jahr hiermit auszuschreiben ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar, den. 19. Jun. 1737. Ernst August. H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach ... unsern respect. Gruß, Gnade und geneigten Willen ... und fügen Denselben zu wissen, ... die Regierung Unserer angeerbten Fürstenthümer und Lande selbst angetreten. ... Also versehen Wir Uns dargegen zu allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Vasallen und Unterthanen, daß sie uns den gebührenden Gehorsam, Treue und Folge erweisen ... Wir setzen, wollen und befehlen ... hiermit, daß niemand bey Uns unmittelbar ... eine Klage oder Beschwerde anbringen solle, der nicht vorhero die behörigen Instantien beobachtet, und erst bey denen Unter-Gerichten ... seine Nothdurft vorgestellet ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und ... zu publiciren befohlen. Datum Eisenach den 31sten Decembr. 1755

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach ... unsern respect. Gruß, Gnade und geneigten Willen ... und fügen Denselben zu wissen, ... die Regierung Unserer angeerbten Fürstenthümer und Lande selbst angetreten. ... Also versehen Wir Uns dargegen zu allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Vasallen und Unterthanen, daß sie uns den gebührenden Gehorsam, Treue und Folge erweisen ... Wir setzen, wollen und befehlen ... hiermit, daß niemand bey Uns unmittelbar ... eine Klage oder Beschwerde anbringen solle, der nicht vorhero die behörigen Instantien beobachtet, und erst bey denen Unter-Gerichten ... seine Nothdurft vorgestellet ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und ... zu publiciren befohlen. Datum Eisenach den 31sten Decembr. 1755 written by Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog) and published by . This book was released on 1755 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westpahlen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern getreuen Dienern und Unterthanen Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen hierdurch zu wissen: Daß, nachdem die von Uns aus Landesväterlicher Vorsorge, zu Abwendung der immer und mehr ueber Hand nehmenden Frucht-Theuerung von Zeit zu Zeit ins Land erlassene heilsame Verordnungen, Ge- und Verbothe ... mithin dadurch die angehofte Würckung nicht erhalten, vielmehr der Frucht Mangel und Theuerung fast täglich groesser ... worden [...Wir setzen, ordnen und gebiethen ... nochmahls ernstlich ..., daß Niemand ... von denen vorräthig habenden Früchten ... das geringste ... zu verkaufen ... solle ... Urkundlich ist dieses Mandat von Uns eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Fürstlichen Jnnsiegel bedruckt ... und ... publication ... befohlen worden. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 21. April 1757].

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Unterthanen Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was gestallten Wir nach Unserm Regierungs-Antritt ... zu desto besserer und festerer Einrichtung unsers künftigen Regiments ... der ... Landschaffts-Casse ...vorkommenden Bedürfnisse einen ... allgemeinen Land-Tag ... auszuschreiben ... und nach der bey diesem ... Land-Tage ... auf Fünf Jahre lang nachgesezte extraordinar-Steuern, als nemlichen Eine Steuer auf Laurentii ... [hiermit auszuschreiben ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Iuny 1756.]

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel ... und insgemein allen getreuen Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion ... Unsern respective gnädigsten Gruß und fügen ihnen dabey zu wißen, wasmasen das am 16. April 1763 in die sämmtlich Fürstl. Weimar und Eisenachische Lande ergangene Münz-Mandat seinen Hauptzweck in Festsetzung eines ... Münz-Fußes ... nicht ganz erreichen können ...

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Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729 by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgesammt allen Unsern Unterthanen, Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, es ist ihnen auch bereits bekannt, was wieder die Holz-Diebereyen von Zeit zu Zeit für Verordnungen und Patente ins Land erlassen worden. Wann aber die ... boßhafte Holtz-Diebereyen in denen Herrschaftlichen Waldungen sowohl, als in denen Privat-Höltzern ... überhand nehmen wollen ... Als wiederhohlen Wir nicht nur die unterm 24ten Mart. 1752. und sonst ergangene Verordnungen, und erneuern Kraft dieses das unterm 9den Jun. ... gemachte Mandat ... Damit nun auf diese Unsere wiederhohlte Verordnung ... pflichtmaessig gehalten werden ... haben Wir solche in gegenwaertiges Patent bringen lassen ... mit Unserm Fürstlichen Jnsiegel bekräftigen, und zu oeffentlichen Druck befoerdern lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 27ten Septembr. 1756

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern getreuen Ständen an Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel ... auch allen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums und der Jenaischen Landes-Portion Unsern resp. gnädigsten Gruß ... und fügen ihnen hiermit zu wißen, wie Wir Uns bewogen das ehemalige ... Verbot der frühzeitigen Heyrathen, wegen der ... entstandenen ... nachtheiligen Folgen ... der Hauß-Stand zu Grunde gerichtet und die Zahl der Dürftigen und hülflosen Familien im Lande vermehret worden ... [Zu deßen Urkund haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. Decbr. 1797

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen Unserer Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach ... Unsern resp. gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen: wasmaßen bey Uns die Anzeige geschehen, daß ungeachtet wieder das schaendliche Laster der Unzucht und Verfuehrung junger Leute und Soldaten die nachdrucksamste Verfuegungen erlassen, auch, daß die ledige Dirnen, welche denen Soldaten ... nachlaufen ... mit vierteliaehriger Gefaengniß-Strafe beleget werden sollen, verordnet worden, ... Als ordnen, setzen, und befehlen Wir daher, daß dergleichen Dirnen ... mit der Strafe des Zucht-Hauses ... beleget ... werden sollen. Damit nun ueber diese Unsre Verordnung straecklich gehalten ... werden moege ... haben Wir solche in gegenwaertiges Patent bringen lassen, dieses eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fuerstlichen Jnnsiegel zu bedrucken ... befohlen. ...Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Junii 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Graf von Buenau. von Fritsch

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Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen Ihnen zu wissen, was gestalt Wir zu Bestreitung, derer Unserer Landschaffts-Casse jetzo obliegenden Ausgaben, und zu Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen, ... getreuen Ständen des Engern und weitern Ausschusses, nicht Umgang nehmen können, außer denen bereits anticipando auf die Termine Jacobi und Bartholomæi, ausgeschriebenen, noch Zehen extra-ordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, und der sogenannten Wetzlarischen Steuer, nemlich: Eine gantze Steuer Martini, 1730. ... Folgende auf das Jahr 1731. Eine und eine halbe Steuer ... hiemit auszuschreiben. ... So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 30. Octob. 1730

Download Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Beamten ... Unsern respective gnädigsten Gruß, und fügen Ihnen zu wissen, was gestalt Wir zu Bestreitung, derer Unserer Landschaffts-Casse jetzo obliegenden Ausgaben, und zu Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen, ... getreuen Ständen des Engern und weitern Ausschusses, nicht Umgang nehmen können, außer denen bereits anticipando auf die Termine Jacobi und Bartholomæi, ausgeschriebenen, noch Zehen extra-ordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, und der sogenannten Wetzlarischen Steuer, nemlich: Eine gantze Steuer Martini, 1730. ... Folgende auf das Jahr 1731. Eine und eine halbe Steuer ... hiemit auszuschreiben. ... So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar, den 30. Octob. 1730 PDF Online Free

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, und Berg, ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern getreuen Unterthanen beyden Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach Unsern respective gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was massen Uns nicht sonder Mißfallen zu vernehmen gekommen, daß ungeachtet der ... erlassenen ... Anordnungen, dennoch viele Landeskinder ... in fremde Kriegsdienste ... gehen ... Wir setzen, ordnen und gebiethen demnach hiermit ernstlich ..., als dem Militairdienst tuechtige junge Leute, ohne sich bey Uns gemeldet ... die Erlaubniß zu Verlassung ihres Vaterlandes erhalten zu haben ... dafuer mit der Confiscation ihres ... Vermoegens bestraft werden sollen. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent unter Unsrer eigenhaendigen Unterschrift ... ausfertigen lassen, auch selbiges in Druck zu bringen und aller gehoerigen Orte ... anzuschlagen lassen. ... Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 20 May 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. von Fritsch

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, und Berg, ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern getreuen Unterthanen beyden Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach Unsern respective gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was massen Uns nicht sonder Mißfallen zu vernehmen gekommen, daß ungeachtet der ... erlassenen ... Anordnungen, dennoch viele Landeskinder ... in fremde Kriegsdienste ... gehen ... Wir setzen, ordnen und gebiethen demnach hiermit ernstlich ..., als dem Militairdienst tuechtige junge Leute, ohne sich bey Uns gemeldet ... die Erlaubniß zu Verlassung ihres Vaterlandes erhalten zu haben ... dafuer mit der Confiscation ihres ... Vermoegens bestraft werden sollen. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent unter Unsrer eigenhaendigen Unterschrift ... ausfertigen lassen, auch selbiges in Druck zu bringen und aller gehoerigen Orte ... anzuschlagen lassen. ... Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 20 May 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. von Fritsch by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen, Herren und denen von der Ritterschaft, Beamtem, Gerichtsherren, Burgermeistern ... und sämtlichen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums und der Jenaischen Landes-Portion Unsern ... Gruß, und fügen ihnen annebst zu wissen: Wasmaßen höchst mißfällig wahrzunehmen gewesen, wie der Erreichung Unserer auf Beförderung der Baum-Zucht in Unsern Landen ... durch vielerley Hindernisse in den Weg geleget werden ... und die Eigenthümer dadurch in empfindlichen Verdruß und Schaden versetztet werden... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar den 3ten Febr. 1778

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Von Gottes Gnaden, Wir, Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg ... Fügen Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... allen Unseren sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... hiermit zu wissen, was maßen auf Allerhöchste Kayserliche Anordnung ... zu vernehmen gegeben ... daß Wir Unseren Unterthanen gebieten lassen wollten, daß sie die eingeerndete Früchte ... bey dem Zug der Truppen mit dem Zug-Vieh sich bereit halten sollen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 26 Augusti, 1757. ...

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Prälaten, Grafen und Herren ... Beamten, Gerichts-Herren, Burgermeistern ... und sonst insgemein allen Unsern Unterthanen des Fürstenthums Weimar und der Jenaischen Landes-Portion, sowohl andern, so in Unsern nurgedachten Landen negotiiren ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen ... was massen bey dem letzten Ausschuß-Tage von Unserer getreuen Landschaft und Städten davor gehalten worden, daß die zu Bestreitung des Landes-Nothdurft beschehene Verwilligung ... durch Einführung des ... Stempel-Papiers mit aufzubringen seyn dürfte ...

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