Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Fügen hiermit zu wissen: Ob zwar schon vorhin von Unsern in Gott-ruhenden Vorfahren an der Regierung durch verschiedene nach und nach publicirte Edicte verordnet, wie und welchergestalt das Bauwesen der Unterthanen auf dem Lande ordentlicher eingerichtet, ... So müssen Wir doch mißfällig vernehmen, daß ... denen ... Verordnungen nicht gebührend gelebet- und insonderheit die im Weeser-District bis dahero neu-erbauete Häuser ... theils zu groß angeleget ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Fügen hiermit zu wissen: Ob zwar schon vorhin von Unsern in Gott-ruhenden Vorfahren an der Regierung durch verschiedene nach und nach publicirte Edicte verordnet, wie und welchergestalt das Bauwesen der Unterthanen auf dem Lande ordentlicher eingerichtet, ... So müssen Wir doch mißfällig vernehmen, daß ... denen ... Verordnungen nicht gebührend gelebet- und insonderheit die im Weeser-District bis dahero neu-erbauete Häuser ... theils zu groß angeleget ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiemit zu wissen: Ob wol durch verschiedene von Unsern ... Vorfahren an der Regierung, insonderheit unterm 19ten Jun: 1713 publicirte, und den 2ten Dec: 1726 renovirte Verordnungen, die ordentliche und verständliche Einrichtung der bey Unseren Fürstl. Collegiis zu übergebenden Suppliquen ... anbefohlen worden; daß Wir dennoch mißfällig vernehmen müssen, wie solchen Constutionibus der Zeit gar schlecht gelebet werde ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiemit allen und jeden Unseren Beamten/ Gerichts-Obrigkeiten und Magistraten in den Städten zu wissen: Demnach Wir mißfällig vernommen/ daß/ obschon in denen von Unseren in Gott ruhenden Vorfahren an der Regierung verschiedentlich ausgelassenen Verordnungen mit mehrern enthalten/ daß man keine ... Juden dulden/ noch ihnen Aufenthalt ... geben ... solle ...

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Von Gottes Gnaden Wir Anthon Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Fügen allen und jeden Unsern Unterthanen und Angehörigen hiemit öffentlich zu wissen, Obwol durch verschiedene sowol von Unsern Vorfahren an der Landes-Fürstl. Regierung, als auch von Unsers in Gott ruhenden Herrn Brudern Liebden und Uns selbsten außgelassene und wiederholete Fürstl. Edicte und Verordnungen das außwertige und frembde Eisen, dessen Verhandlung und Vertrieb in Unserm Fürstenthum und Landen bey willkührlicher und ernstlicher Bestraffung ... verboten worden ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiemit zu wissen: Ob wohl von Unsern ... Vorfahren an der Landes-Regierung ... die nützliche Verordnung gemacht worden/ daß die ... in hiesige Unsere Vestung hereinkommende Wagen/ jeder wenigstens zehen oder zwölf Kieserlinge ... mit herein bringen sollen/ diese Verordnung auch durch das unterm 17ten April 1699. öffentlich ergangene gedruckte Edict ... wiederholet ... dieses ... fast gantz ausser Achtung gekommen/ Wir demnach ... bewogen worden/ vorgedachtes Edict ... zu wiederholen ...

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Von Gottes Gnaden Wir Anthon Ulrich, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. Fügen allen und jeden Unsern Unterthanen und Angehörigen hiemit öffentlich zu wissen, Obwol durch verschiedene sowol von Unsern Vorfahren an der Landes-Fürstl. Regierung, als auch von Unsers in Gott ruhenden Herrn Brudern Liebden und Uns selbsten außgelassene und wiederholete Fürstl. Edicte und Verordnungen das außwertige und frembde Eisen, dessen Verhandlung und Vertrieb in Unserm Fürstenthum und Landen bey willkührlicher und ernstlicher Bestraffung ... verboten worden ...

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. fügen hiedurch zu wissen, was gestalt Zweifel vorgefallen, ob dasjenige, was im 18ten Titul der Heinrichstädtischen Statuten und Unserer Declaration vom 21ten December, 1746. von der Successione conjugum verordnet ist, auch auf die von dem verstorbenen Ehegatten anderwerts im Lande nachgelassenen Güter zu erstrecken, mithin der überbleibende Ehegatte zu denselben, wie zu der übrigen Erbschaft, zu admittiren sey ... Gegeben in Unserer Stadt Braunschweig, den 18ten Septembr. 1751

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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. fügen hiemit zu wissen

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. fügen hiemit zu wissen by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. fügen hiemit zu wissen: Ob gleich in dem Titulo XIII. der Heinrichstädtischen Statuten und Privilegien heilsamlich verordnet ist/ daß ohne Vorwissen der Obrigkeit keine in Unserer Residenz-Stadt Wolfenbüttel ... Häuser/ Aecker/ Wiesen/ Gärten/ und andere unbewegliche Güter versetzet/ verkaufet ... sondern die ... Contractus ... in die respective Ambts- und Gerichts-Bücher ... eingetragen werden sollen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. fügen hiemit zu wissen: Ob gleich in dem Titulo XIII. der Heinrichstädtischen Statuten und Privilegien heilsamlich verordnet ist/ daß ohne Vorwissen der Obrigkeit keine in Unserer Residenz-Stadt Wolfenbüttel ... Häuser/ Aecker/ Wiesen/ Gärten/ und andere unbewegliche Güter versetzet/ verkaufet ... sondern die ... Contractus ... in die respective Ambts- und Gerichts-Bücher ... eingetragen werden sollen ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiermit zu wissen: Nachdem mehrmahlen vorkommen, daß denen vorhin unterm 4ten Octobr. 1704 und 25. Sept. 1717 wegen verbothener Handlung mit Ausländischen Kupffer- und Messings-Waaren in Unsern Fürstenthum und Landen publicirten Edicten nicht gebührend nachgelebt ... daß Wir demnach nötig gefunden, die vorhin dieserhalb publicirte Edicte zur genauesten Beobachtung zu renoviren ... Wir ordnen und wollen also ...

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Fügen hiemit zu wissen

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Fügen hiemit zu wissen by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: Demnach verschiedentlich vorgekommen, daß bey Unsern Fürstl. Cassen, besonders bey dem Absterben Fürstlicher Bediente, und der denselben nachzuzahlenden Besoldungen, darüber Zweifel entstanden: ob die Besoldungs-Quartale von dem Festtage, wovon die Quartale den Namen haben, oder von dem ersten Tage des Monats, worin sie sich anfangen, zu rechnen sind? ...

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. fügen hiedurch zu wissen, wasgestalt Uns angezeiget worden, daß die auswärtigen Heller sich häufig in Unsere Lande einschleichen, auch wol gar Unseren Unterthanen .. aufgedrungen werden wollen; dannenhero Wir Uns genötiget sehen, die ... wider diese schlechte Münz-Sorte publicirten Verbote zu erneuern. Wir setzen und verordnen also hiedurch, daß obgesagte auswärtige Heller ... weiter nicht geduldet, noch ... angenommen werden sollen ...

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Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Nachdem von Unserm in Gott ruhenden Vorfahren an der Regierung/ Herrn Herzog Henrich Julio durch die in anno 1593. promulgirte Landes-Fürstliche Constitution die Bestrafung des Ehe-Bruchs in denen Fällen/ da ein Ehemann oder Eheweib mit einer ledigen Person sich fleischlich vermischet ...

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiemit zu wissen: daß, da wider Verhoffen gezweifelt werden wollen, ob Unserer ... Verordnung gemäß auch dasjenige, was ein Passagier oder Fremder im Wirthshause vergessen, an das Intelligenz-Comtoir geliefert, durch die Anzeigen von demselben publiciret, und von diesem an den Eigentümer wieder ausgeliefert werden müsse, so haben wir unsere unterm 2ten Nov. 1744. deshalb ... emanirte Verordnung dahin zu declariren für nötig befunden, daß alle Gast-Wirte ... derselben vergessene Sachen ... einliefern ... sollen, daß sie desfalls nachdrücklich bestrafet werden

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiemit zu wissen: daß, da wider Verhoffen gezweifelt werden wollen, ob Unserer ... Verordnung gemäß auch dasjenige, was ein Passagier oder Fremder im Wirthshause vergessen, an das Intelligenz-Comtoir geliefert, durch die Anzeigen von demselben publiciret, und von diesem an den Eigentümer wieder ausgeliefert werden müsse, so haben wir unsere unterm 2ten Nov. 1744. deshalb ... emanirte Verordnung dahin zu declariren für nötig befunden, daß alle Gast-Wirte ... derselben vergessene Sachen ... einliefern ... sollen, daß sie desfalls nachdrücklich bestrafet werden by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiemit zu wissen: daß, da wider Verhoffen gezweifelt werden wollen, ob Unserer ... Verordnung gemäß auch dasjenige, was ein Passagier oder Fremder im Wirthshause vergessen, an das Intelligenz-Comtoir geliefert, durch die Anzeigen von demselben publiciret, und von diesem an den Eigentümer wieder ausgeliefert werden müsse, so haben wir unsere unterm 2ten Nov. 1744. deshalb ... emanirte Verordnung dahin zu declariren für nötig befunden, daß alle Gast-Wirte ... derselben vergessene Sachen ... einliefern ... sollen, daß sie desfalls nachdrücklich bestrafet werden written by Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog) and published by . This book was released on 1750 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: was gestalt Wir aus verschiedenen ... Berichten mit ... Misfallen vernommen, daß bey den Praenumerationen auf Bücher bishero hin und wieder viele Unterschleife vorgegangen .... so setzen, ordnen und wollen Wir hiemit, daß in Unseren Landen hinfüro, ausser den Buchführern, sich niemand ... unternehmen soll, ohne Unsere ... Erlaubniß, Praenumerationes auf Bücher anzunehmen ...

Download Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: was gestalt Wir aus verschiedenen ... Berichten mit ... Misfallen vernommen, daß bey den Praenumerationen auf Bücher bishero hin und wieder viele Unterschleife vorgegangen .... so setzen, ordnen und wollen Wir hiemit, daß in Unseren Landen hinfüro, ausser den Buchführern, sich niemand ... unternehmen soll, ohne Unsere ... Erlaubniß, Praenumerationes auf Bücher anzunehmen ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: was gestalt Wir aus verschiedenen ... Berichten mit ... Misfallen vernommen, daß bey den Praenumerationen auf Bücher bishero hin und wieder viele Unterschleife vorgegangen .... so setzen, ordnen und wollen Wir hiemit, daß in Unseren Landen hinfüro, ausser den Buchführern, sich niemand ... unternehmen soll, ohne Unsere ... Erlaubniß, Praenumerationes auf Bücher anzunehmen ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: was gestalt Wir aus verschiedenen ... Berichten mit ... Misfallen vernommen, daß bey den Praenumerationen auf Bücher bishero hin und wieder viele Unterschleife vorgegangen .... so setzen, ordnen und wollen Wir hiemit, daß in Unseren Landen hinfüro, ausser den Buchführern, sich niemand ... unternehmen soll, ohne Unsere ... Erlaubniß, Praenumerationes auf Bücher anzunehmen ... written by Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog) and published by . This book was released on 1755 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: Wasgestalt Uns ... vorgetragen worden, daß den von Uns, in Absicht der hiesigen Meßhandlung, und insbesondere wegen der für den Gros- und Detail-Handel bestimmten Zeit erlassenen verschiedenen ... Verordnungen, die gebührende Folge nicht völlig mehr geleistet wird- sondern dagegen vielfältige Mißbräuche ... eingerissen sind ... so wird nunmehro von Uns nachstehendes ... hiemit verordnet. . 1. In Absicht des Anfangs der Gros-Handlung in solchen hiesigen Messen, hat es ... lediglich sein Verbleiben ...

Download Von Gottes Gnaden, Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: Wasgestalt Uns ... vorgetragen worden, daß den von Uns, in Absicht der hiesigen Meßhandlung, und insbesondere wegen der für den Gros- und Detail-Handel bestimmten Zeit erlassenen verschiedenen ... Verordnungen, die gebührende Folge nicht völlig mehr geleistet wird- sondern dagegen vielfältige Mißbräuche ... eingerissen sind ... so wird nunmehro von Uns nachstehendes ... hiemit verordnet. . 1. In Absicht des Anfangs der Gros-Handlung in solchen hiesigen Messen, hat es ... lediglich sein Verbleiben ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: Wasgestalt Uns ... vorgetragen worden, daß den von Uns, in Absicht der hiesigen Meßhandlung, und insbesondere wegen der für den Gros- und Detail-Handel bestimmten Zeit erlassenen verschiedenen ... Verordnungen, die gebührende Folge nicht völlig mehr geleistet wird- sondern dagegen vielfältige Mißbräuche ... eingerissen sind ... so wird nunmehro von Uns nachstehendes ... hiemit verordnet. . 1. In Absicht des Anfangs der Gros-Handlung in solchen hiesigen Messen, hat es ... lediglich sein Verbleiben ... by : Carl (Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: Wasgestalt Uns ... vorgetragen worden, daß den von Uns, in Absicht der hiesigen Meßhandlung, und insbesondere wegen der für den Gros- und Detail-Handel bestimmten Zeit erlassenen verschiedenen ... Verordnungen, die gebührende Folge nicht völlig mehr geleistet wird- sondern dagegen vielfältige Mißbräuche ... eingerissen sind ... so wird nunmehro von Uns nachstehendes ... hiemit verordnet. . 1. In Absicht des Anfangs der Gros-Handlung in solchen hiesigen Messen, hat es ... lediglich sein Verbleiben ... written by Carl (Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.) and published by . This book was released on 1768 with total page 8 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: