Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Fügen hiemit zu wissen, Ob zwar vor einigen Jahren allbereits verordnet worden, dass denen Land-Soldaten nach geendigtem Exercitio von dem Officier bey jeder Compagnie ein Zettel unter desselben Nahmens Unterschrifft, worin nebst der Leute Nahmen auch die Tage, so dieselbe beym exerciren gewesen verzeichnet, mit gegeben, und unter dieselbe von jedes Orths Obrigkeit quitiret, auch dieselbe darauf zu Unserer Fürstl. Krieges-Cassen eingesandt werden sollen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Fügen hiemit zu wissen, Ob zwar vor einigen Jahren allbereits verordnet worden, dass denen Land-Soldaten nach geendigtem Exercitio von dem Officier bey jeder Compagnie ein Zettel unter desselben Nahmens Unterschrifft, worin nebst der Leute Nahmen auch die Tage, so dieselbe beym exerciren gewesen verzeichnet, mit gegeben, und unter dieselbe von jedes Orths Obrigkeit quitiret, auch dieselbe darauf zu Unserer Fürstl. Krieges-Cassen eingesandt werden sollen ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, &c. Fügen hiemit ... zu wissen ... dass bey denen vor Unsern Gerichten ... Concursibus Creditorum und darinn publicirten Priorität-Urtheln, wegen Bezahlung der von den ... Capitalien ... Zinsen ... viel Weitläuffigkeit erhoben ... absonderlich nach der Reihe und Alter der Obligationen ... wie vorhero der hauptstuhl, zu bezahlen erkandt worden, und Wir dann zu Auffhebung aller ... Streitigkeiten eine der Billigkeit gemässe Conformität ... zu stifften der Nothwendigkeit zu seyn finden, So setzen ... Wir ... dass hiernächst ... in puncto prioritatis publicirenden Urtheln ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, &c. Fügen hiemit ... zu wissen ... dass bey denen vor Unsern Gerichten ... Concursibus Creditorum und darinn publicirten Priorität-Urtheln, wegen Bezahlung der von den ... Capitalien ... Zinsen ... viel Weitläuffigkeit erhoben ... absonderlich nach der Reihe und Alter der Obligationen ... wie vorhero der hauptstuhl, zu bezahlen erkandt worden, und Wir dann zu Auffhebung aller ... Streitigkeiten eine der Billigkeit gemässe Conformität ... zu stifften der Nothwendigkeit zu seyn finden, So setzen ... Wir ... dass hiernächst ... in puncto prioritatis publicirenden Urtheln ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen ... dass ob gleich von Unsers in Gott ruhenden Herrn Vaters Gnaden, durch besondere an an alle Obrigkeiten unterm 2. Nov: 1711. ergangene Rescripta ausdrücklich verordnet worden, dass von denen Magistraten und Befehlshabern über die der muthwilligen Bettler auch anderer Landstreicher halber nach und nach herausgegebene ... dass alle Landstrassen auch Städte und Dörffer davon voll senn, und deren Einwohnern grosse Beschwerung daher zuwächset

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen ... dass ob gleich von Unsers in Gott ruhenden Herrn Vaters Gnaden, durch besondere an an alle Obrigkeiten unterm 2. Nov: 1711. ergangene Rescripta ausdrücklich verordnet worden, dass von denen Magistraten und Befehlshabern über die der muthwilligen Bettler auch anderer Landstreicher halber nach und nach herausgegebene ... dass alle Landstrassen auch Städte und Dörffer davon voll senn, und deren Einwohnern grosse Beschwerung daher zuwächset by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, &c. Fügen hiemit zu wissen, Demnach bey denen Höhern und Nieder-Gerichten Unsers Landes über den wahren Verstand des ... Articuli 45. worinnen verordnet, dass, wann ein ... Wechsel-Brief nach der Verfall-Zeit nicht in Jahr und Tage, ein trassirter aber nicht nach Verfliessung eines Monaths præsentiret ... solcher dem Innhaber zur Last ... gehalten und erloschen seyn solle ... Oder ob nur das Wechsel-Recht und die ... Privilegia und Vortheile cessiren, der Wechsel-Brief aber nichts destoweniger, als eine Handschrifft noch Krafft haben ...

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Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Fügen hiemit zu wissen, dass, ob Wir zwar bey der vor einigen Jahren geenderten Einrichtung Unserer Land-Miliz gnädigst geordnet, dass bey derselben weiter keine gedungene Leute beybehalten werden solten ...

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Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, &c. Fügen hiemit zu wissen ... dass die Desertion bey Unserer Miliz ... überhand nehme, und von denen ... zu deren Verhütung publicirten ernsten Verordnungen ... verspühret werde, dass Wir ... Verordnungen ... zu renoviren und gestalten Sachen ... zu erleutern Uns gemüssiget befunden ... Und ist solchem nach ... ernster Befehl, dass weilen nicht ... wann solchen Pflicht-vergessenen Leuten ... nicht übergeholffen würde ... Wann ein Soldat ausserhalb seiner Garnison ... angetroffen würde ... so fort in Verhafft genommen ... Soll niemand Unserer Unterthanen denen Soldaten ... unkenntlich zu machen ... solten ...

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Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, &c. Fügen hiemit zu wissen ... dass die Desertion bey Unserer Miliz ... überhand nehme, und von denen ... Verordnungen fast nicht der geringste Nutzen weiter verspühret werde, dass Wir ... Verordnungen anderweit zu renoviren und gestalten Sachen nach ... zu erleutern Uns gemüssiget befunden, Und ist ... Unser ... ernster Befehl, dass ... wann solchen Pflicht-vergessenen Leuten ... nicht übergeholffen würde, dieselbe ... entkommen können, dass ... Wann ein Soldat ausserhalb siner Garnison ... angetroffen würde ... so fort in Verhafft genommen ... Soll niemand Unserer Unterthanen denen Soldaten ... weder vor Geld noch ohne Entgeld abzunehmen sich gelüsten lassen ... Künte aber ein solcher überführet werden ...

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Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, &c. Fügen hiemit zu wissen ... was gestalt ... die üble Gewohnheit eingeriffen ... dass Unsere Unterthanen und insonderheit uffm Lande ihre Häuser an denen Fest-Tagen als auff Himmelfarth, Pfingsten und Johannis mit grünen Bircken-Meyen auszustecken gewohnet, wodurch dann in denen Forsten und insonderheit durch das ... Hauen der Loden und im Laube ein ... Schade und Abgang an dem Bircken-Holtze veruhrsachet ... verspühret worden, Wir aber ... zum Ruin und Verderb der Holtzung, und ... zu keinen Nutzen gereichenden Wesen ... wie die Forsten und Holtzungen auff alle Weise menagiret und zu guten Wachsthum befordert werden mögen, So verordnen ... Wir ... dass hinführo nach dem Exempel anderer Benachbarten niemand ... sich understehen soll, einige grüne Bircken-Meyen weder an obberührten Fest-Tagen ...

Download Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, &c. Fügen hiemit zu wissen ... was gestalt ... die üble Gewohnheit eingeriffen ... dass Unsere Unterthanen und insonderheit uffm Lande ihre Häuser an denen Fest-Tagen als auff Himmelfarth, Pfingsten und Johannis mit grünen Bircken-Meyen auszustecken gewohnet, wodurch dann in denen Forsten und insonderheit durch das ... Hauen der Loden und im Laube ein ... Schade und Abgang an dem Bircken-Holtze veruhrsachet ... verspühret worden, Wir aber ... zum Ruin und Verderb der Holtzung, und ... zu keinen Nutzen gereichenden Wesen ... wie die Forsten und Holtzungen auff alle Weise menagiret und zu guten Wachsthum befordert werden mögen, So verordnen ... Wir ... dass hinführo nach dem Exempel anderer Benachbarten niemand ... sich understehen soll, einige grüne Bircken-Meyen weder an obberührten Fest-Tagen ... PDF Online Free

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Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, &c. Fügen hiemit zu wissen, Demnach einige Jahre her ... geklaget worden, wie in denen Ströhmen, Bächen und Teichen, auch sonst ... in ... Gewässern bishero gegen die ... 29. April. 1692. publicirte Verordnung und die ... Verbothe ohngescheuet Flachs-Kothen angeleget worden, die Erfahrung aber gezeiget, wie das Wasser ... inficiret worden, dass ... die Fischereyen ... Schaden gelitten ... auch das Vieh ...So setzen ... Wir hiemit ... das ... die Flachs-Rothung ... gäntzlich abgeschaffet seyn, und gegen die Contravenienten ... gesetzten Straffe von zwantzig Mfl. oder ... mit achttägiger Gefängniss ...

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Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Fügen hiemit zu wissen, welchergestalt Wir mit besondern Missfallen erfahren müssen, dass einige von Unsern Amts-Obrigkeiten bishero von Unsern getreuen Unterthanen Gelder anlehnsweise aufgenom[m]en, zum theil auch Unsere Herrschafftl. Gefälle sich vor der Verfall-Zeit praenumeriren lassen, imgleichen sich nicht entsehen, bey denen Aemtern gerichtlich sich nicht entsehen, bey denen Aemtern gerichtlich niedergelegte Depositen-Gelder in ihren eigenen Nutzen zu gebrauchen

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Von GOttes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Fügen hiemit zu wissen ... dass in Unsern Landen das schädliche Vor-und Aufkauffen des Korns sehr überhand nimmet, dergestalt, dass nicht allein, wann von dem Land-Mann Korn nach denen Städten zum Verkauff gebracht wird, selbiges unterwegens aufgekauffet ...

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Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg &c. Fügen hiemit ... zu wissen ... welchergestalt viele von Unsern getreuen Unterthanen ... in nicht geringe Schulden gesetzet, auch ... ruiniret worden, dass Sie bey den Betrauren ihrer Anverwandten ... Kosten anwenden, auch die Trauer ... continuiren müssen ... So setzen ... Wir ... dass ... nach Publication dieser ... bey denen nach Absterben der Anverwandten anzustellenden Trauren keinem ... die Zimmer und dergleichen mit Trauer-Zeuge zu beziehen ... nachgelassen, noch verstattet werden solle, seine Dienstbothen und Domestiquen beyderley Geschlechts in Trauer zu kleiden ... oder sonst zu reichen, bey Vermeydung Unser schweren Ungnade und willführlichen Geld-Straffe ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg &c. Fügen hiemit ... zu wissen ... welchergestalt viele von Unsern getreuen Unterthanen ... in nicht geringe Schulden gesetzet, auch ... ruiniret worden, dass Sie bey den Betrauren ihrer Anverwandten ... Kosten anwenden, auch die Trauer ... continuiren müssen ... So setzen ... Wir ... dass ... nach Publication dieser ... bey denen nach Absterben der Anverwandten anzustellenden Trauren keinem ... die Zimmer und dergleichen mit Trauer-Zeuge zu beziehen ... nachgelassen, noch verstattet werden solle, seine Dienstbothen und Domestiquen beyderley Geschlechts in Trauer zu kleiden ... oder sonst zu reichen, bey Vermeydung Unser schweren Ungnade und willführlichen Geld-Straffe ... by : Braunschweig (Duchy)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg &c. Fügen hiemit ... zu wissen ... welchergestalt viele von Unsern getreuen Unterthanen ... in nicht geringe Schulden gesetzet, auch ... ruiniret worden, dass Sie bey den Betrauren ihrer Anverwandten ... Kosten anwenden, auch die Trauer ... continuiren müssen ... So setzen ... Wir ... dass ... nach Publication dieser ... bey denen nach Absterben der Anverwandten anzustellenden Trauren keinem ... die Zimmer und dergleichen mit Trauer-Zeuge zu beziehen ... nachgelassen, noch verstattet werden solle, seine Dienstbothen und Domestiquen beyderley Geschlechts in Trauer zu kleiden ... oder sonst zu reichen, bey Vermeydung Unser schweren Ungnade und willführlichen Geld-Straffe ... written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on with total page 1 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, Fügen hiemit zu wissen ... dass die Desertion bey Unserer Miliz ... und von denen ... Verordnungen fast nicht der gerungste Nutzen weiter verspühret werde, dass Wir ... sothane Verordnungen anderweit zu renoviren und gestalten Sachen ... gemüssiget befunden ... Und ist ... Unser ... Befehl ... wann solchen Pflicht-vergessenen Leuten ... nicht übergeholffen würde ... dass 1. Wann ein Soldat ausserhalb seiner Garnison im Lande angetroffen würde ... ob er von seinem Officier mit einem Pass oder Urlaubs-Zettel versehen ... so fort in Verhafft genommen, und an die nachste Garnison ... gegeben ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, Fügen hiemit zu wissen ... dass die Desertion bey Unserer Miliz ... und von denen ... Verordnungen fast nicht der gerungste Nutzen weiter verspühret werde, dass Wir ... sothane Verordnungen anderweit zu renoviren und gestalten Sachen ... gemüssiget befunden ... Und ist ... Unser ... Befehl ... wann solchen Pflicht-vergessenen Leuten ... nicht übergeholffen würde ... dass 1. Wann ein Soldat ausserhalb seiner Garnison im Lande angetroffen würde ... ob er von seinem Officier mit einem Pass oder Urlaubs-Zettel versehen ... so fort in Verhafft genommen, und an die nachste Garnison ... gegeben ... by : Braunschweig (Duchy)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, Fügen hiemit zu wissen ... dass die Desertion bey Unserer Miliz ... und von denen ... Verordnungen fast nicht der gerungste Nutzen weiter verspühret werde, dass Wir ... sothane Verordnungen anderweit zu renoviren und gestalten Sachen ... gemüssiget befunden ... Und ist ... Unser ... Befehl ... wann solchen Pflicht-vergessenen Leuten ... nicht übergeholffen würde ... dass 1. Wann ein Soldat ausserhalb seiner Garnison im Lande angetroffen würde ... ob er von seinem Officier mit einem Pass oder Urlaubs-Zettel versehen ... so fort in Verhafft genommen, und an die nachste Garnison ... gegeben ... written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on 1716 with total page 1 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, &c. Fügen hiemit zu wissen ... dass ... obgleich bereits ... verordnet worden, dass niemand sein Bier höher als um den gesetzten Preis ... verkauffen solle, dennoch nicht aller Orthen sothaner Verordnung nachgelebet worden ... So befehlen Wir ... bey Vermeidung zwantzig Thlr. Straffe, dass ... niemand das Bier theurer als das halbe Fass zu zwey Thlr. und so nach Proportion in geringern Gefässen und Maassen verkauffen, oder der Execution ... Straffe gewärtigen solle, Es wäre dann, dass bey ... theurem Korn-Preise Wir ihm darüber eine ... Concession ertheilen würden ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lü̈neburg, &c. Fügen hiemit zu wissen ... dass ... obgleich bereits ... verordnet worden, dass niemand sein Bier höher als um den gesetzten Preis ... verkauffen solle, dennoch nicht aller Orthen sothaner Verordnung nachgelebet worden ... So befehlen Wir ... bey Vermeidung zwantzig Thlr. Straffe, dass ... niemand das Bier theurer als das halbe Fass zu zwey Thlr. und so nach Proportion in geringern Gefässen und Maassen verkauffen, oder der Execution ... Straffe gewärtigen solle, Es wäre dann, dass bey ... theurem Korn-Preise Wir ihm darüber eine ... Concession ertheilen würden ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden, Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. fügen hiemit zu wissen ; ... Wolfenbüttel den 28. Apr. 1727

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. fügen hiemit zu wissen ; ... Wolfenbüttel den 28. Apr. 1727 by : August Wilhelm Herzog von Braunschweig

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Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, fügen hiemit zu wissen, Ob Wir zwar wol verhoffet, es würden Unsere aus Landes-Väterlicher Gorgfalt Unsern Landen und Unterthanen zum Besten untern 10ten Dec. 1714. und 14. October a. pr. ausgelassene Müntz-Edicte in gebührende Obacht genommen, und denenselben schuldige Folge geleistet worden senn ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, fügen hiemit zu wissen, Ob Wir zwar wol verhoffet, es würden Unsere aus Landes-Väterlicher Gorgfalt Unsern Landen und Unterthanen zum Besten untern 10ten Dec. 1714. und 14. October a. pr. ausgelassene Müntz-Edicte in gebührende Obacht genommen, und denenselben schuldige Folge geleistet worden senn ... by : Braunschweig (Duchy)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, fügen hiemit zu wissen, Ob Wir zwar wol verhoffet, es würden Unsere aus Landes-Väterlicher Gorgfalt Unsern Landen und Unterthanen zum Besten untern 10ten Dec. 1714. und 14. October a. pr. ausgelassene Müntz-Edicte in gebührende Obacht genommen, und denenselben schuldige Folge geleistet worden senn ... written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on 1716 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Fügen hiemit zu wissen, Nachdemmahlen die Nothdurfft erfodert, dass dafür gesorget werde, wie die hin und wieder im Lande annoch befindliche wüste Höfe ferner angebauet werden mügen, dass in solcher Absicht denen zu anderweiter revidirung der Contributions-Beschreibung verordneten Commissariis in Instruction gegeben worden, zufoderst jedes Orths fleissig zu erkundigen, was von dergleichen Stellen und wüsten Höfen sich findet, und darauf in denen neuen Beschreibungen dieselbe nur so gleich vor voll und als bebauet zum Ansatze zu bringen

Download Von Gottes Gnaden Wir August Wilhelm, Hertzog zu Braunschweig und Lüneburg, &c. Fügen hiemit zu wissen, Nachdemmahlen die Nothdurfft erfodert, dass dafür gesorget werde, wie die hin und wieder im Lande annoch befindliche wüste Höfe ferner angebauet werden mügen, dass in solcher Absicht denen zu anderweiter revidirung der Contributions-Beschreibung verordneten Commissariis in Instruction gegeben worden, zufoderst jedes Orths fleissig zu erkundigen, was von dergleichen Stellen und wüsten Höfen sich findet, und darauf in denen neuen Beschreibungen dieselbe nur so gleich vor voll und als bebauet zum Ansatze zu bringen PDF Online Free

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