Von Gottes Gnaden, Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsern freundlichen, günstigen und gnädigen Gruß auch geneigten Willen zuvor. Hoch- und Wolwürdige ... Besonders liebe Herren und liebe Besondere

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsern freundlichen, günstigen und gnädigen Gruß auch geneigten Willen zuvor. Hoch- und Wolwürdige ... Besonders liebe Herren und liebe Besondere by : Ernst August (Sachsen-Weimar, Herzog)

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Von Gottes Gnaden ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden ... by : Ernst August (Sachsen, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden Ernst Friedrich Carl, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsern freundlichen, günstigen und gnädigen Gruß, auch geneigten Willen zuvor, Hoch- und Wohlwürdige ... Besonders liebe Herren und liebe Besondere! Es ist Ihro, Unsers freundlich vielgeliebten Vetters, des Herrn Hertzogs zu Sachsen-Meiningen, Lbd. gefällig gewesen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Ernst Friedrich Carl, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsern freundlichen, günstigen und gnädigen Gruß, auch geneigten Willen zuvor, Hoch- und Wohlwürdige ... Besonders liebe Herren und liebe Besondere! Es ist Ihro, Unsers freundlich vielgeliebten Vetters, des Herrn Hertzogs zu Sachsen-Meiningen, Lbd. gefällig gewesen ... by : Ernst Friedrich Karl (Sachsen-Hildburghausen, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden, Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsern freundlichen günstig und gnädigen Gruß, auch geneigten Willen zuvor, Hoch- und Wohlwürdig ... Besonder liebe Herren und liebe Besondere! Denen Herren und denenselben mögen Wir nicht verhalten, was massen, nach dem am 19. huj. erfolgtem seel. Absterben ... Ernst Augusts zu Sachsen-Weymar und Eisenach ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsern freundlichen günstig und gnädigen Gruß, auch geneigten Willen zuvor, Hoch- und Wohlwürdig ... Besonder liebe Herren und liebe Besondere! Denen Herren und denenselben mögen Wir nicht verhalten, was massen, nach dem am 19. huj. erfolgtem seel. Absterben ... Ernst Augusts zu Sachsen-Weymar und Eisenach ... by : Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog.)

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Schreiben des Herzogs Franz Josias zu Sachsen-Coburg an die Reichsstände in der Sachsen-Weimarischen Vormundschaftssache

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Book Synopsis Schreiben des Herzogs Franz Josias zu Sachsen-Coburg an die Reichsstände in der Sachsen-Weimarischen Vormundschaftssache by : Franz Josias (Sachsen-Coburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Franz Josias, Herzog zu Sachsen ... Unsern freundlichen günstigen und gnädigen Gruß, auch geneigten Willen zuvor! ... Besonders liebe Herren und liebe Besondere! ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Franz Josias, Herzog zu Sachsen ... Unsern freundlichen günstigen und gnädigen Gruß, auch geneigten Willen zuvor! ... Besonders liebe Herren und liebe Besondere! ... by : Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Friedrich Wilhelm und Wilhelm Henrich, Hertzoge zu Sachsen ... Unsern freundlichen, günstigen und gnädigen Gruß, auch geneigten Willen zuvor, Hoch- und Wohlwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Wohl- und Edle, Vest und Hochgelahrte, des Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten, Fürsten und Stände, auf fürwährendem Reichs-Tag gevollmächtigte Räthe, Bottschafften und Gesandte. Besonders liebe Herren und liebe Besondere!

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Friedrich Wilhelm und Wilhelm Henrich, Hertzoge zu Sachsen ... Unsern freundlichen, günstigen und gnädigen Gruß, auch geneigten Willen zuvor, Hoch- und Wohlwürdige, Hoch- und Wohlgebohrne, Wohl- und Edle, Vest und Hochgelahrte, des Heiligen Römischen Reichs Chur-Fürsten, Fürsten und Stände, auf fürwährendem Reichs-Tag gevollmächtigte Räthe, Bottschafften und Gesandte. Besonders liebe Herren und liebe Besondere! by : Friedrich Wilhelm (Sachsen, Herzog.)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen .̤Unsern Unterthanen .̤ Unsern Gruß .̤ zuvor .̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland.̤ Herrn CARL den Siebenden, erwehlten Roemischen Kayser .̤ am 20ten Jan. dieses Jahrs abends gegen 9. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert .̤ Wann denn durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRJEDRJCH AUGUSTEN, Koenig in Pohlen .̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle .̤ auch sich Dessen Verwaltung .̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat .̤ ausgehen lassen: Wir Friedrich August, von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen .̤ ENtbieten allen und ieden .̤ freundlichen ... Gruß .̤ zuvor, .̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen .̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien .̤ zustehet ; Also haben Wir Uns .̤ mit solchem, .̤ Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher aber Zeiten .̤, ie noethiger ist es, daß .̤ der .̤ innerliche Friede und Ruhestand erhalten.̤ werde. .̤ Geben zu Dresden, .̤ den 26. Januarii, Anno Christi, 1745. Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariats-Patent in.̤Unsern Fuerstenthum .̤ publicieren .̤ zu lassen ; Als befehlen .̤ Wir .̤ allen .̤ Unterthanen .̤, daß Sie bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen .̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 6. Mart. 1745. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen .̤Unsern Unterthanen .̤ Unsern Gruß .̤ zuvor .̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland.̤ Herrn CARL den Siebenden, erwehlten Roemischen Kayser .̤ am 20ten Jan. dieses Jahrs abends gegen 9. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert .̤ Wann denn durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRJEDRJCH AUGUSTEN, Koenig in Pohlen .̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle .̤ auch sich Dessen Verwaltung .̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat .̤ ausgehen lassen: Wir Friedrich August, von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen .̤ ENtbieten allen und ieden .̤ freundlichen ... Gruß .̤ zuvor, .̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen .̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien .̤ zustehet ; Also haben Wir Uns .̤ mit solchem, .̤ Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher aber Zeiten .̤, ie noethiger ist es, daß .̤ der .̤ innerliche Friede und Ruhestand erhalten.̤ werde. .̤ Geben zu Dresden, .̤ den 26. Januarii, Anno Christi, 1745. Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariats-Patent in.̤Unsern Fuerstenthum .̤ publicieren .̤ zu lassen ; Als befehlen .̤ Wir .̤ allen .̤ Unterthanen .̤, daß Sie bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen .̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 6. Mart. 1745. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen .̤Unsern Unterthanen .̤ Unsern Gruß .̤ zuvor .̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland.̤ Herrn CARL den Siebenden, erwehlten Roemischen Kayser .̤ am 20ten Jan. dieses Jahrs abends gegen 9. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert .̤ Wann denn durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRJEDRJCH AUGUSTEN, Koenig in Pohlen .̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle .̤ auch sich Dessen Verwaltung .̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat .̤ ausgehen lassen: Wir Friedrich August, von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen .̤ ENtbieten allen und ieden .̤ freundlichen ... Gruß .̤ zuvor, .̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen .̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien .̤ zustehet ; Also haben Wir Uns .̤ mit solchem, .̤ Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher aber Zeiten .̤, ie noethiger ist es, daß .̤ der .̤ innerliche Friede und Ruhestand erhalten.̤ werde. .̤ Geben zu Dresden, .̤ den 26. Januarii, Anno Christi, 1745. Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariats-Patent in.̤Unsern Fuerstenthum .̤ publicieren .̤ zu lassen ; Als befehlen .̤ Wir .̤ allen .̤ Unterthanen .̤, daß Sie bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen .̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 6. Mart. 1745. Ernst August, H. z. S. by : August (Polen, König, III.)

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Von Gottes Gnaden, Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve ... Unsern freundlichen, günstigen ... Gruß ... Denen Herren ... die sich Absterben unsers Vetters zu Sachsen Eisenach ... über die Besitznehmung ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve ... Unsern freundlichen, günstigen ... Gruß ... Denen Herren ... die sich Absterben unsers Vetters zu Sachsen Eisenach ... über die Besitznehmung ... by : Ernst August (Sachsen-Weimar, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen.̤Unsern Unterthanen, in Unserm Fuerstenthum und Landen Unsern Gruß ... zuvor.̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland Allerdurchlauchtigsten.̤ Herrn CARL den Sechsten, erwehlten Roemischen Kayser ̤̤̤am 20ten vorigen Monaths Octobris frueh um 1. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert.̤Wann dann durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRIEDRICH AUGUST, Koenig von Pohlen.̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle ̤auch sich Dessen Verwaltung.̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat ̤ausgehen lassen: Wir Friedrich August von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen.̤Entbieten allen und ieden.̤ freundlichen Gruß.̤Allermaßen Uns nun.̤ vermoege der gueldenen Bulle.̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen.̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien.̤ zustehet ; Also haben Wir Uns.̤ mit solchem .̤Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher nun die Zeiten.̤, ie noethiger ist es, daß.̤der.̤ innerliche Friede und Ruhe-Stand erhalten.̤ werden. .̤ Geben zu Dreßden, .̤ den 24. Octobris, Anno Christi, 1740, ausgehen lassen ; Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariat-Patent in.̤Unser Herrschaft Arnstadt, Kaefernburg und Plauen ... zu publiciren ... lassen ; Als ... befehlen Wir ... Herrn Fuersten Heinrichs zu Schwartzburg ... ernstlich ... bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen.̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 30. Nov. 1740. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen.̤Unsern Unterthanen, in Unserm Fuerstenthum und Landen Unsern Gruß ... zuvor.̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland Allerdurchlauchtigsten.̤ Herrn CARL den Sechsten, erwehlten Roemischen Kayser ̤̤̤am 20ten vorigen Monaths Octobris frueh um 1. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert.̤Wann dann durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRIEDRICH AUGUST, Koenig von Pohlen.̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle ̤auch sich Dessen Verwaltung.̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat ̤ausgehen lassen: Wir Friedrich August von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen.̤Entbieten allen und ieden.̤ freundlichen Gruß.̤Allermaßen Uns nun.̤ vermoege der gueldenen Bulle.̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen.̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien.̤ zustehet ; Also haben Wir Uns.̤ mit solchem .̤Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher nun die Zeiten.̤, ie noethiger ist es, daß.̤der.̤ innerliche Friede und Ruhe-Stand erhalten.̤ werden. .̤ Geben zu Dreßden, .̤ den 24. Octobris, Anno Christi, 1740, ausgehen lassen ; Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariat-Patent in.̤Unser Herrschaft Arnstadt, Kaefernburg und Plauen ... zu publiciren ... lassen ; Als ... befehlen Wir ... Herrn Fuersten Heinrichs zu Schwartzburg ... ernstlich ... bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen.̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 30. Nov. 1740. Ernst August, H. z. S. by : August (Polen, König, III.)

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach ... unsern respect. Gruß, Gnade und geneigten Willen ... und fügen Denselben zu wissen, ... die Regierung Unserer angeerbten Fürstenthümer und Lande selbst angetreten. ... Also versehen Wir Uns dargegen zu allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Vasallen und Unterthanen, daß sie uns den gebührenden Gehorsam, Treue und Folge erweisen ... Wir setzen, wollen und befehlen ... hiermit, daß niemand bey Uns unmittelbar ... eine Klage oder Beschwerde anbringen solle, der nicht vorhero die behörigen Instantien beobachtet, und erst bey denen Unter-Gerichten ... seine Nothdurft vorgestellet ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und ... zu publiciren befohlen. Datum Eisenach den 31sten Decembr. 1755

Download Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach ... unsern respect. Gruß, Gnade und geneigten Willen ... und fügen Denselben zu wissen, ... die Regierung Unserer angeerbten Fürstenthümer und Lande selbst angetreten. ... Also versehen Wir Uns dargegen zu allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Vasallen und Unterthanen, daß sie uns den gebührenden Gehorsam, Treue und Folge erweisen ... Wir setzen, wollen und befehlen ... hiermit, daß niemand bey Uns unmittelbar ... eine Klage oder Beschwerde anbringen solle, der nicht vorhero die behörigen Instantien beobachtet, und erst bey denen Unter-Gerichten ... seine Nothdurft vorgestellet ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und ... zu publiciren befohlen. Datum Eisenach den 31sten Decembr. 1755 PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach ... unsern respect. Gruß, Gnade und geneigten Willen ... und fügen Denselben zu wissen, ... die Regierung Unserer angeerbten Fürstenthümer und Lande selbst angetreten. ... Also versehen Wir Uns dargegen zu allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Vasallen und Unterthanen, daß sie uns den gebührenden Gehorsam, Treue und Folge erweisen ... Wir setzen, wollen und befehlen ... hiermit, daß niemand bey Uns unmittelbar ... eine Klage oder Beschwerde anbringen solle, der nicht vorhero die behörigen Instantien beobachtet, und erst bey denen Unter-Gerichten ... seine Nothdurft vorgestellet ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und ... zu publiciren befohlen. Datum Eisenach den 31sten Decembr. 1755 by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst allen Unsern Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach ... unsern respect. Gruß, Gnade und geneigten Willen ... und fügen Denselben zu wissen, ... die Regierung Unserer angeerbten Fürstenthümer und Lande selbst angetreten. ... Also versehen Wir Uns dargegen zu allen und jeden Unsern getreuen Ständen, Vasallen und Unterthanen, daß sie uns den gebührenden Gehorsam, Treue und Folge erweisen ... Wir setzen, wollen und befehlen ... hiermit, daß niemand bey Uns unmittelbar ... eine Klage oder Beschwerde anbringen solle, der nicht vorhero die behörigen Instantien beobachtet, und erst bey denen Unter-Gerichten ... seine Nothdurft vorgestellet ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und ... zu publiciren befohlen. Datum Eisenach den 31sten Decembr. 1755 written by Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog) and published by . This book was released on 1755 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729 by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog)

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und allen Unsern Unterthanen des Fuerstenthums Weimar, Unsern ... Gruß ... ; und fuegen Ihnen anbey zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß, obwohln annoch bey Leb-Zeiten ..., Herrn Hertzog Wilhelm Ernsts ..., die noethige Verfuegung gemacht worden, daß in den Staedten, Flecken und Doerffern Unserer Lande, die Nacht-Wache an jedem Orte mit hinlaenglichen Leuten versehen werde, um aller zu besorgenden Feuers- und anderer Gefahr, so viel moeglich, vorzukommen, dennoch diesem wenige oder gar keine Folge geleistet worden. ... Als ist hiermit Unser ... Wille ..., daß an jedem Orte drey Nacht-Waechter die Nacht-Wacht halten ..., Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent unter Unserer Unterschrifft ... ausfertigen lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 10ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ ENtbieten allen und jeden, Unsern Praelaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschafft, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Stadt-Raethen, Unsern respective gnaedigsten Gruß! und fuegen Ihnen zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer Unserer Landschaffts-Casse gegenwaertig obliegenden Ausgaben nach beschehener Uberlegung ... 15. extraordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, nemlich: Eine und eine halbe Steuer, Trium Reg. ... auf das jetzige 1737. Jahr hiermit auszuschreiben ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar, den. 19. Jun. 1737. Ernst August. H. z. S.

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen ieden Unsern Prælaten ... Geists- und Weltlichen Standes, Unsers Fürstenthums Altenburg, Unsern Gruß ... Demnach der Höchste Gott nach seinem allein wiesen Rath und Willen den weyland Durchlauchtig-Hochgeborenen Fürsten, unsern Freundlichen lieben Vetter, Herrn Friederich Wilhelmen, Hertzogen zu Sachsen ... am vierzehnde deß verwichenen Monats Aprilis von dieser Welt abgefordert ...

Download Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen ieden Unsern Prælaten ... Geists- und Weltlichen Standes, Unsers Fürstenthums Altenburg, Unsern Gruß ... Demnach der Höchste Gott nach seinem allein wiesen Rath und Willen den weyland Durchlauchtig-Hochgeborenen Fürsten, unsern Freundlichen lieben Vetter, Herrn Friederich Wilhelmen, Hertzogen zu Sachsen ... am vierzehnde deß verwichenen Monats Aprilis von dieser Welt abgefordert ... PDF Online Free

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