Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Es ist in der, unterm 8ten May, 1714. emanirten Verordnung, wegen des Stempel-Papiers, in §. II. verordnet worden, daß auch die Militar-Bedienten, bey Führung ihrer Processe ... sich des Stempel-Papiers, so wie es bey den übrigen Gerichten im Lande üblich, zu bedienen gehalten seyn sollen. Wann aber angemerket worden, daß die wenigsten Officiers ... sich desselben bedienet ... so haben Wir für nötig befunden, obgedachten §. II. ... hierdurch dahin zu erneuern, daß von nun an in dergleichen Processen alle Producta auf gestempeltes Papier übergeben, und anderer Gestalt bey den Gerichten nicht angenommen ... werden sollen ...

Download Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Es ist in der, unterm 8ten May, 1714. emanirten Verordnung, wegen des Stempel-Papiers, in §. II. verordnet worden, daß auch die Militar-Bedienten, bey Führung ihrer Processe ... sich des Stempel-Papiers, so wie es bey den übrigen Gerichten im Lande üblich, zu bedienen gehalten seyn sollen. Wann aber angemerket worden, daß die wenigsten Officiers ... sich desselben bedienet ... so haben Wir für nötig befunden, obgedachten §. II. ... hierdurch dahin zu erneuern, daß von nun an in dergleichen Processen alle Producta auf gestempeltes Papier übergeben, und anderer Gestalt bey den Gerichten nicht angenommen ... werden sollen ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Es ist in der, unterm 8ten May, 1714. emanirten Verordnung, wegen des Stempel-Papiers, in §. II. verordnet worden, daß auch die Militar-Bedienten, bey Führung ihrer Processe ... sich des Stempel-Papiers, so wie es bey den übrigen Gerichten im Lande üblich, zu bedienen gehalten seyn sollen. Wann aber angemerket worden, daß die wenigsten Officiers ... sich desselben bedienet ... so haben Wir für nötig befunden, obgedachten §. II. ... hierdurch dahin zu erneuern, daß von nun an in dergleichen Processen alle Producta auf gestempeltes Papier übergeben, und anderer Gestalt bey den Gerichten nicht angenommen ... werden sollen ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Es ist in der, unterm 8ten May, 1714 emanirten Verordnung, wegen des Stempel-Papiers, in (sec.) II. verordnet worden, dass auch die Militar-Bedienten, bey Führung ihrer Processe und anderen vorkommenden Fällen sich des Stempel-Papiers, so wie es bey den übrigen Gerichten im Lande üblich, zu bedienen gehalten seyn sollen

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Es ist in der, unterm 8ten May, 1714 emanirten Verordnung, wegen des Stempel-Papiers, in (sec.) II. verordnet worden, dass auch die Militar-Bedienten, bey Führung ihrer Processe und anderen vorkommenden Fällen sich des Stempel-Papiers, so wie es bey den übrigen Gerichten im Lande üblich, zu bedienen gehalten seyn sollen by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar durch eine Verordnung vom 8ten December 1774, welche von Wort zu Wort also lautet, Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Wir missfällig vernehmen müssen, dass unerachtet der von Unsern in Gott ruhenden Vorfahren, wegen der Betteljuden unterm 31. Aug. 1712, 20. May 171, und 20. Oct. 1719 erlassenen und von Uns unterm 24. Aug. 1743 erneuerten und geschärften Verordnungen, sich dennoch selbige wieder häusig einfinden ...

Download Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar durch eine Verordnung vom 8ten December 1774, welche von Wort zu Wort also lautet, Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Wir missfällig vernehmen müssen, dass unerachtet der von Unsern in Gott ruhenden Vorfahren, wegen der Betteljuden unterm 31. Aug. 1712, 20. May 171, und 20. Oct. 1719 erlassenen und von Uns unterm 24. Aug. 1743 erneuerten und geschärften Verordnungen, sich dennoch selbige wieder häusig einfinden ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl Wilhelm Ferdinand, Herzog zu Braunschweig-Lüneburg &c. &c. Es ist zwar durch eine Verordnung vom 8ten December 1774, welche von Wort zu Wort also lautet, Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Demnach Wir missfällig vernehmen müssen, dass unerachtet der von Unsern in Gott ruhenden Vorfahren, wegen der Betteljuden unterm 31. Aug. 1712, 20. May 171, und 20. Oct. 1719 erlassenen und von Uns unterm 24. Aug. 1743 erneuerten und geschärften Verordnungen, sich dennoch selbige wieder häusig einfinden ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Fügen hiermit zu wissen: Demnach Uns gemeldet worden, dass wider die Verordnung wegen des Stempel-Papiers vom 18ten Maji 1714 ... dass zur Defraudation der Stempel-Casse, viele inter privatos geschlossene Kauf-Briefe, Obligationes, Pacht und Miet auch andere Contracte, welche nach der Stempel-Ordnung [sec.] 2. auf einen 4 Ggr. Bogen geschrieben werden sollen, gar nicht zur Stempelung kommen ...

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