Wir Joseph von Gottes Gnaden/ erwählter Römischer Kayser/ zu allen Zeiten Mehrer des Reichs/ in Germanien/ zu Hungarn/ Böheim ... König/ [et]c. ... Entbieten allen und jeden Churfürsten/ Fürsten/ ... Unsern Freund-Vetter-und Oheimlichen Willen/ Kayserl. Huld/ Gnad und alles Guts.Es bedarff keiner weitläufftigen Vorstellung/ was für böse An- und Rathschläge wider weyland Unsers ... Herrn und Vatters Majest. und ... Andenckens/ ... der bißherige Churfürst zu Cölln Joseph Clemens/ ... eine Zeitlang heimlich geheget/ und was zu deren übeler Ausführung Sie für verbottene Bündnüssen mit dem König in Franckreich aufgerichtet ,,, Geben in Unserer Stadt Wien/ den Neun und Zwantzigsten April/ Anno Siebenzehnhundert und Sechs/ Unserer Reiche deß Römischen im Siebenzehenden/ ...

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Book Synopsis Wir Joseph von Gottes Gnaden/ erwählter Römischer Kayser/ zu allen Zeiten Mehrer des Reichs/ in Germanien/ zu Hungarn/ Böheim ... König/ [et]c. ... Entbieten allen und jeden Churfürsten/ Fürsten/ ... Unsern Freund-Vetter-und Oheimlichen Willen/ Kayserl. Huld/ Gnad und alles Guts.Es bedarff keiner weitläufftigen Vorstellung/ was für böse An- und Rathschläge wider weyland Unsers ... Herrn und Vatters Majest. und ... Andenckens/ ... der bißherige Churfürst zu Cölln Joseph Clemens/ ... eine Zeitlang heimlich geheget/ und was zu deren übeler Ausführung Sie für verbottene Bündnüssen mit dem König in Franckreich aufgerichtet ,,, Geben in Unserer Stadt Wien/ den Neun und Zwantzigsten April/ Anno Siebenzehnhundert und Sechs/ Unserer Reiche deß Römischen im Siebenzehenden/ ... by : Joseph I. (Römisch-Deutsches Reich, Kaiser)

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten; ... Unsern Freund- Vetter- und oheimlichen Willen, Kayserl. Huld, Gnade und alles Gutes, und fügen ... Euch hiemit zu wissen: Was massen Wir angesehen haben die löbliche gute Vorsehung, welche mehrere Churfürsten, Fürsten und Stände erlassen haben, auf daß die geringhaltige Münzen, welche von einigen Jahren her auf des Königs in Preussen Majestät ... daß weder die Königl. Preußische- Chur-Brandenburgische sogenannte Frideric d'or ... noch auch die auf Chur-Sächsischen Stampf nachgeschlagene Douplon ... Geben zu Wienn den sechzehenden Augusti Anno Siebenzehen Hundert Neun und funfzig, Unsers Reichs im Vierzehenden]

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme der Graf zu Wied-Runckel unternommen hat, in der Stadt Dierdorf eine Hecken-Münze aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler oder 15. Kr. auch 12. 4. 3. und 1. Kreutzer-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering seynd; Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Wied-Runckelische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten ... einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von ersagtem Grafen zu Wied-Runckel, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien den Sieben und Zwanzigsten Martii Anno Siebenzehen Hundert und Sechzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden ... Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo. ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Lbden eine Hecken-Müntzstatt aufzurichten unternommen, ... Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich Sachsen-Hildburghausische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneter Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Herzogen zu Sachsen-Hildburghausen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien, den dritten Novembris Anno Siebenzehen Hundert Neunund Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdem der Fürst Aloysius, zu Oettingen, zur Ungebühr eine Hecken-Münzstatt aufzurichten unternommen hat, ..., und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich-Oettingische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münstätten [!], ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Fürsten zu Oettingen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ...

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Wir Joseph der Andere von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser ... Entbieten R. allen und jeden Churfürsten, Fürsten ... denen dieses unser Kayserl. Edict fürkommet, Unseren freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserl. Huld, Gnade und alles Gutes ... und fügen ... euch hiemit zu wissen: Uns ist von denen ausschreibenden Fürsten deren vorderen Reichs Craysen verschiedentlich angezeigt worden, was massen seither dem vor kurzen Jahren geendigten Krieg das Emigriren deren teutschen Reichs Unterthanen im Schwung gehe ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, Groß-Herzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Romeny, Graf zu Falckenstein [et]c. [et]c. Entbieten N. allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geistlich- und Weltlichen ... Burgeren, Gemeinden, und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand oder Weesen die seynd, denen dieses Unser Kayserl. Patent fürkommt, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnad, und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Liebden eine Hecken-Münzstatt aufzurichten unternommen, und auf solcher Ein Gulden, oder sogenannte Zwey Drittel, wie auch ein Sechstel Thaler-Stücke münzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering, auch in diesem noch unterschieden seynd: Und hiernach Wir nebst anderweiter Straf und Ahndung auch dieses allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl. Sachsen-Hildburghausische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyßes geordnete Münz-Stätten ... einsenden, der disfallsige Schaden aber taxiret ... werden solle; So wird diese Unsere Kayserliche Erkanntnus andurch allermänniglich kund gemacht ...

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Download or read book Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, Groß-Herzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Romeny, Graf zu Falckenstein [et]c. [et]c. Entbieten N. allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geistlich- und Weltlichen ... Burgeren, Gemeinden, und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand oder Weesen die seynd, denen dieses Unser Kayserl. Patent fürkommt, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnad, und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Liebden eine Hecken-Münzstatt aufzurichten unternommen, und auf solcher Ein Gulden, oder sogenannte Zwey Drittel, wie auch ein Sechstel Thaler-Stücke münzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering, auch in diesem noch unterschieden seynd: Und hiernach Wir nebst anderweiter Straf und Ahndung auch dieses allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl. Sachsen-Hildburghausische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyßes geordnete Münz-Stätten ... einsenden, der disfallsige Schaden aber taxiret ... werden solle; So wird diese Unsere Kayserliche Erkanntnus andurch allermänniglich kund gemacht ... written by and published by . This book was released on 1759 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Joseph von Gottes Gnaden, erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien König, [et]c. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, zu Braband, zu Steyer, zu Kärndten, zu Crain, zu Lützenburg, zu Würtemberg, Ober- und Nieder Schlesien, Fürst zu Schwaben, Marggraff des Heil. Römischen Reichs, zu Burgau, zu Mähren, Ober- und Nieder-Laußnitz, Gefürsteter Graff zu Habspurg, zu Tyrol, zu Pfird, zu Kyburg, und zu Görtz, Land-Graff in Elsaß, Herr auf der Windischen Marck, zu Portenau, und zu Salins [et]c. Entbiethen allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geist- und Weltlichen, Prälaten, Graffen, Freyen, Herren, Rittern, Knechten, Landts-Hauptleuten, Landvögten, Hauptleuten, Vitzdomben, Vögten, Pflegern, Verwesern, Ambtleuten, Land-Richtern, Schultheissen, Burgermeistern, Richtern, Räthen, Burgern, Gemeinden, und sonsten allen andern Unsern und des Reichs Unterthanen und Getreuen, was Würden, Stands oder Wesens die seynd, und sonderlich denen Ertz-Stifft Cöllnischen, Stifft Regenspurgischen, Stifft Lüttichischen und Berchtesgadischen Land-Ständen, Unterthanen, Lehenleuten, Zugehörigen und Verwandten, welche diesen Unsern Käyserlichen Brieff oder dessen beglaubte Abschrifft sehen, lesen oder hören, und damit ermahnet, auch dem gemeß sich erweisen werden, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Käyserl. Huld, Gnad und alles Guts. Es bedarff keiner weitläufftigen Vorstellung, was für böse An- und Rathschläge wider weyland Unsers Gnädigen Hochgeehrtesten Herrn und Vatters Majest. und Lbd. Glorwürdigsten Andenckens, und das Römische Reich der bißherige Churfürst zu Cölln Joseph Clemens, sam[b]t seinem älteren Brudern, dem damahligen Churfürsten und Hertzogen in Bäyren, eine Zeitlang heimlich geheget, und was zu deren übeler Ausführung Sie für verbottene Bündnüssen mit dem König in Franckreich aufgerichtet, ...

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Book Synopsis Wir Joseph von Gottes Gnaden, erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien König, [et]c. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, zu Braband, zu Steyer, zu Kärndten, zu Crain, zu Lützenburg, zu Würtemberg, Ober- und Nieder Schlesien, Fürst zu Schwaben, Marggraff des Heil. Römischen Reichs, zu Burgau, zu Mähren, Ober- und Nieder-Laußnitz, Gefürsteter Graff zu Habspurg, zu Tyrol, zu Pfird, zu Kyburg, und zu Görtz, Land-Graff in Elsaß, Herr auf der Windischen Marck, zu Portenau, und zu Salins [et]c. Entbiethen allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geist- und Weltlichen, Prälaten, Graffen, Freyen, Herren, Rittern, Knechten, Landts-Hauptleuten, Landvögten, Hauptleuten, Vitzdomben, Vögten, Pflegern, Verwesern, Ambtleuten, Land-Richtern, Schultheissen, Burgermeistern, Richtern, Räthen, Burgern, Gemeinden, und sonsten allen andern Unsern und des Reichs Unterthanen und Getreuen, was Würden, Stands oder Wesens die seynd, und sonderlich denen Ertz-Stifft Cöllnischen, Stifft Regenspurgischen, Stifft Lüttichischen und Berchtesgadischen Land-Ständen, Unterthanen, Lehenleuten, Zugehörigen und Verwandten, welche diesen Unsern Käyserlichen Brieff oder dessen beglaubte Abschrifft sehen, lesen oder hören, und damit ermahnet, auch dem gemeß sich erweisen werden, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Käyserl. Huld, Gnad und alles Guts. Es bedarff keiner weitläufftigen Vorstellung, was für böse An- und Rathschläge wider weyland Unsers Gnädigen Hochgeehrtesten Herrn und Vatters Majest. und Lbd. Glorwürdigsten Andenckens, und das Römische Reich der bißherige Churfürst zu Cölln Joseph Clemens, sam[b]t seinem älteren Brudern, dem damahligen Churfürsten und Hertzogen in Bäyren, eine Zeitlang heimlich geheget, und was zu deren übeler Ausführung Sie für verbottene Bündnüssen mit dem König in Franckreich aufgerichtet, ... by :

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem abgelebten Bischoffen und Fürsten zu Fuld ausgemünzte 15. 12. 6. Ein ein halben, und 1. Kreutzer-Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fuldaische Münze von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von der Fürstlich-Fuldaischen Rent-Cammer ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Braunschweig-Wolffenbüttel Lbden die demselben wegen dessen Bergwerken zustehende sondere Münze dergestalten mißbrauchet hat, daß derselbe sogenannte Ein Sechstel, Ein Zwölftel und Ein Vier und Zwanzigstel Thaler Stücke in häufiger Menge ausgepräget, welche sammentlich in ihrem Gehalt zu gering seynd, hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl Braunschweig-Wolffenbüttelische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche in eine deren jeden Creyses geordneten Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Herzogen zu Braunschweig-Wolffenbüttel, als Verursachern, allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Lbden eine Hecken-Müntzstatt aufzurichten unternommen, ... Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich Sachsen-Hildburghausische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneter Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Herzogen zu Sachsen-Hildburghausen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme Unser Kayserl. und des Reichs Stadt Nürnberg unternommen hat, geringhaltige Fünf und Ein Kreutzer Stücke ... ausmünzen zu lassen, und Wir hernach ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Stadt-Nürnbergische Schied-Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachter Stadt Nürnberg als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ... Geben zu Wienn den Siebenden Februarii Annô Siebenzehen Hundert und Sechzig. Unsers Reichs im Fünfzehenden ... Franz. Vt. Rudolph Graf von Colloredo ...

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Wir Joseph der Andere von Gottes Gnaden Erwehlter Römischer Kayser ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... denen dieses Unser Kayserliches Edict fürkommet, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen ... und fügen .. Euch hiemit zu wissen: ... Erhaltung unpartheyischer und stracklicher Justitz-Pflege ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme von des Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach Lbden unternommen worden, geringhaltige und in der Ausstückelung annoch von einander unterschiedene Reichs-Thaler oder 1. fl. 30. Kreutzer-Stücke ... ausmünzen zu lassen; und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Marggräflich-Brandenburg-Culmb. Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münz-Städten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und umzumünzen, einsenden, der disfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden sollen ...

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Book Synopsis Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme von des Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach Lbden unternommen worden, geringhaltige und in der Ausstückelung annoch von einander unterschiedene Reichs-Thaler oder 1. fl. 30. Kreutzer-Stücke ... ausmünzen zu lassen; und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Marggräflich-Brandenburg-Culmb. Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münz-Städten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und umzumünzen, einsenden, der disfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden sollen ... by :

Download or read book Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme von des Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach Lbden unternommen worden, geringhaltige und in der Ausstückelung annoch von einander unterschiedene Reichs-Thaler oder 1. fl. 30. Kreutzer-Stücke ... ausmünzen zu lassen; und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Marggräflich-Brandenburg-Culmb. Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münz-Städten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und umzumünzen, einsenden, der disfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden sollen ... written by and published by . This book was released on 1760 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserl. Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme die Kayserl. und des Reichs Stadt Dortmund unternommen, eine Hecken-Münzstatt aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler Stücke ausmünzen zu lassen, welche in dem Gehalt zu gering, und in der Stückelung ungleich seynd; Solchemnach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Dortmundische Münze von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von der Stadt Dortmund als Verursachere, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ...

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ISBN 13 :
Total Pages : 4 pages
Book Rating : 4.:/5 (951 download)

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme Wir aus der wider verschiedene Münz-Verbrechere angeordneter Untersuchung wahrzunehmen gehabt, welchergestalten, um dem so weit in Verfall gekommenen Münzweesen anwiederum aufzuhelfen, insonderheit aber die verruffene Münzen aus allem fernern Cours zu halten, und denen Hecken- auch anderen verbottenen Münzstätten die Beybringung des Materialis, und den Vertrieb ihrer geringhaltigen Münzen zu benehmen, ...

Download Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme Wir aus der wider verschiedene Münz-Verbrechere angeordneter Untersuchung wahrzunehmen gehabt, welchergestalten, um dem so weit in Verfall gekommenen Münzweesen anwiederum aufzuhelfen, insonderheit aber die verruffene Münzen aus allem fernern Cours zu halten, und denen Hecken- auch anderen verbottenen Münzstätten die Beybringung des Materialis, und den Vertrieb ihrer geringhaltigen Münzen zu benehmen, ... PDF Online Free

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kaiserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben hierdurch zu vernehmen: Nachdeme des Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach Liebden unternommen haben, abermals geringhaltige Groschen mit der Jahrzahl siebenzehen hundert neun und fünfzig, und halbe Groschen-Stücke ... ausmünzen zu lassen; Als haben Wir ... verfüget, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Marggräflich-Brandenburg-Culmbachische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses verordneten Münz-Städten, und in gute Reichs-Sorten zu veränderen, und umzumünzen, einsenden, der diesfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachten Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingetrieben werden solle ...

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