Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Wehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, ... Prälaten, Grafen, ... Herren ... und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand ... denen dieses unser Kayserliches Patent fürkommet, ... wasmassen Wir mit sonderem hohen Mißfallen haben zu vernehmen gehabt, daß denen der Empörung nachhangenden Churbranderburgischen sowohl, als Churbraunschweig-Lüneburgischen, und übrigen mit solchen haltenden Kriegs-Völckeren, ...

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Book Synopsis Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Wehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, ... Prälaten, Grafen, ... Herren ... und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand ... denen dieses unser Kayserliches Patent fürkommet, ... wasmassen Wir mit sonderem hohen Mißfallen haben zu vernehmen gehabt, daß denen der Empörung nachhangenden Churbranderburgischen sowohl, als Churbraunschweig-Lüneburgischen, und übrigen mit solchen haltenden Kriegs-Völckeren, ... by :

Download or read book Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Wehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, ... Prälaten, Grafen, ... Herren ... und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand ... denen dieses unser Kayserliches Patent fürkommet, ... wasmassen Wir mit sonderem hohen Mißfallen haben zu vernehmen gehabt, daß denen der Empörung nachhangenden Churbranderburgischen sowohl, als Churbraunschweig-Lüneburgischen, und übrigen mit solchen haltenden Kriegs-Völckeren, ... written by and published by . This book was released on 1760 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Franz von Gottes Gnaden, erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, Groß-Herzog zu Toscana, Herzog zu Calabrien, Geldern, Montserrat, in Schlesien zu Teschen, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Pont a Mousson und Nomeny, Graf zu Provence, Vaudemont, Blanckenberg, Zuphen, Saarwerden, Salm, Falkenstein, etc. etc. Entbieten N. allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geist- und Weltlichen, Prälaten, Grafen, Freyen, Herren, ... was massen die Gebrechen in dem Münz-Weesen von einiger Zeit her, sonderheitlich aber bey denen gegenwärtigen, dem werthen deutschen Vatterland ohnehin so schwer aufliegenden Zeit-Läuften sich dergestalten gehäuffet haben ... die gegen die Fälschung, wie auch gegen die geringhaltige Ausmünzung, dann Kipp- und Wippung, auch andere derley gefährliche Unterschleiffe allschon bestehende heilsame Reichs-Gesätze neuerlich zu verkünden ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Bar, Groß-Herzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Romeny, Graf zu Falckenstein [et]c. [et]c. Entbieten N. allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geistlich- und Weltlichen ... Burgeren, Gemeinden, und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand oder Weesen die seynd, denen dieses Unser Kayserl. Patent fürkommt, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnad, und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Liebden eine Hecken-Münzstatt aufzurichten unternommen, und auf solcher Ein Gulden, oder sogenannte Zwey Drittel, wie auch ein Sechstel Thaler-Stücke münzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering, auch in diesem noch unterschieden seynd: Und hiernach Wir nebst anderweiter Straf und Ahndung auch dieses allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl. Sachsen-Hildburghausische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyßes geordnete Münz-Stätten ... einsenden, der disfallsige Schaden aber taxiret ... werden solle; So wird diese Unsere Kayserliche Erkanntnus andurch allermänniglich kund gemacht ...

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WIr Franz von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Hertzog zu Lothringen und Bar, Groß-Hertzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falckenstein. [et]c. [et]c. Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen Praelaten, Grafen, Freyen, Herren, Ritteren, Knechten, Landvögten, Hauptleuthen, Vitzdomen, Vögten, Pflegeren, Verweseren, Amtleuthen, Landrichteren, Schultheissen, Burgermeisteren, Richteren, Räthen, Burgeren, Gemeinden, und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand oder Weesen die seynd, denen dieses Unser Kayserliches Patent fürkommet, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben Euer Lbden Lbden, And. And. Lbden Lbden, und Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem abgelebtem Bischoffen und Fürsten zu Fuld ausgemünzte 15. 12. 6. Ein ein halben und 1. Kr. Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und hiernach Wir nebst anderweiter Straf und Ahndung auch dieses allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fuldaische Münze von ihren Unterthanen, mit derselben wenigsten Beschwerung, und ohne ihren eigenen gesuchten Nutzen, ohngefährlich, wie derselben rechter Werth, aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, um in gute Reichs-Sorten zu veränderen und zu vermünzen, einsenden, der dießfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von der Fürstl. Fuldaischen Renth-Cammer durch die ausschreibende Fürsten des Ober-Rheinischen Creyses, in welchem die Fürstl. Fuldaische Landen gelegen, denen Beschädigten zum Besten, allenfals auch executivè eingebracht werden solle. ...

Download WIr Franz von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Hertzog zu Lothringen und Bar, Groß-Hertzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falckenstein. [et]c. [et]c. Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen Praelaten, Grafen, Freyen, Herren, Ritteren, Knechten, Landvögten, Hauptleuthen, Vitzdomen, Vögten, Pflegeren, Verweseren, Amtleuthen, Landrichteren, Schultheissen, Burgermeisteren, Richteren, Räthen, Burgeren, Gemeinden, und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand oder Weesen die seynd, denen dieses Unser Kayserliches Patent fürkommet, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben Euer Lbden Lbden, And. And. Lbden Lbden, und Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem abgelebtem Bischoffen und Fürsten zu Fuld ausgemünzte 15. 12. 6. Ein ein halben und 1. Kr. Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und hiernach Wir nebst anderweiter Straf und Ahndung auch dieses allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fuldaische Münze von ihren Unterthanen, mit derselben wenigsten Beschwerung, und ohne ihren eigenen gesuchten Nutzen, ohngefährlich, wie derselben rechter Werth, aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, um in gute Reichs-Sorten zu veränderen und zu vermünzen, einsenden, der dießfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von der Fürstl. Fuldaischen Renth-Cammer durch die ausschreibende Fürsten des Ober-Rheinischen Creyses, in welchem die Fürstl. Fuldaische Landen gelegen, denen Beschädigten zum Besten, allenfals auch executivè eingebracht werden solle. ... PDF Online Free

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Röm. Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Baar, Groß-Herzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falckenstein, etc. etc. Entbieten allen Unseren und des Heil. Röm. Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen, Lehen-Leuten, Landsassen, Burgen und Unterthanen, auch allen und jeden hohen und niederen Officiren und gemeinen Soldaten zu Roß und Fuß, welche in des Königs in Preussen, Churfürsten zu Brandenburg Kriegs-Diensten sich der Zeit befinden, sodann deren Helffers-Helfferen, die sich etwann zu selbiger Armada begeben haben, oder sich deren hiernächst anhängig machen möchten, oder zu solcher Armirung mit Rath oder That assistiren, oder dieselbe gehauset, beherberget ...

Download Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Röm. Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog zu Lothringen und Baar, Groß-Herzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falckenstein, etc. etc. Entbieten allen Unseren und des Heil. Röm. Reichs Churfürsten, Fürsten und Ständen, Lehen-Leuten, Landsassen, Burgen und Unterthanen, auch allen und jeden hohen und niederen Officiren und gemeinen Soldaten zu Roß und Fuß, welche in des Königs in Preussen, Churfürsten zu Brandenburg Kriegs-Diensten sich der Zeit befinden, sodann deren Helffers-Helfferen, die sich etwann zu selbiger Armada begeben haben, oder sich deren hiernächst anhängig machen möchten, oder zu solcher Armirung mit Rath oder That assistiren, oder dieselbe gehauset, beherberget ... PDF Online Free

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme der Graf zu Wied-Runckel unternommen hat, in der Stadt Dierdorf eine Hecken-Münze aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler oder 15. Kr. auch 12. 4. 3. und 1. Kreutzer-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering seynd; Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Wied-Runckelische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten ... einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von ersagtem Grafen zu Wied-Runckel, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien den Sieben und Zwanzigsten Martii Anno Siebenzehen Hundert und Sechzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden ... Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo. ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern ... Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme der Graf zu Wied-Runckel unternommen hat, in der Stadt Dierdorf eine Hecken-Münze aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler oder 15. Kr. auch 12. 4. 3. und 1. Kreutzer-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering seynd; Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Wied-Runckelische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und zu vermünzen, einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von ersagtem Grafen zu Wied-Runckel ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ...

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Book Synopsis Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern ... Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme der Graf zu Wied-Runckel unternommen hat, in der Stadt Dierdorf eine Hecken-Münze aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler oder 15. Kr. auch 12. 4. 3. und 1. Kreutzer-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering seynd; Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Wied-Runckelische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und zu vermünzen, einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von ersagtem Grafen zu Wied-Runckel ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... by :

Download or read book Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern ... Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme der Graf zu Wied-Runckel unternommen hat, in der Stadt Dierdorf eine Hecken-Münze aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler oder 15. Kr. auch 12. 4. 3. und 1. Kreutzer-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering seynd; Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Wied-Runckelische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und zu vermünzen, einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von ersagtem Grafen zu Wied-Runckel ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... written by and published by . This book was released on 1760 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Lbden eine Hecken-Müntzstatt aufzurichten unternommen, ... Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich Sachsen-Hildburghausische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneter Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Herzogen zu Sachsen-Hildburghausen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien, den dritten Novembris Anno Siebenzehen Hundert Neunund Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo ...

Download Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Lbden eine Hecken-Müntzstatt aufzurichten unternommen, ... Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich Sachsen-Hildburghausische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneter Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Herzogen zu Sachsen-Hildburghausen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien, den dritten Novembris Anno Siebenzehen Hundert Neunund Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo ... PDF Online Free

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Book Synopsis Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Lbden eine Hecken-Müntzstatt aufzurichten unternommen, ... Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich Sachsen-Hildburghausische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneter Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Herzogen zu Sachsen-Hildburghausen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien, den dritten Novembris Anno Siebenzehen Hundert Neunund Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo ... by :

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem Grafen zu Wied-Neuwied ausgemünzte ein Sechstel Thaler oder fünzehen Kr. Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und Wir hiernach gerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Gräflich-Neuwiedische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, ..., einsenden, der dießfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachten Grafen zu Wied-Neuwied als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien den Sechsten Novembris Anno Siebenzehen Hundert Neun und Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdem der Fürst Aloysius, zu Oettingen, zur Ungebühr eine Hecken-Münzstatt aufzurichten unternommen hat, ..., und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich-Oettingische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münstätten [!], ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Fürsten zu Oettingen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, ... in Germanien und zu Jerusalem König, ... entbieten N. allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geistlich- und weltlichen, Praelaten ...

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Book Synopsis Wir Franz von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, ... in Germanien und zu Jerusalem König, ... entbieten N. allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geistlich- und weltlichen, Praelaten ... by : Franz (Römisch-Deutsches Reich, Kaiser, I.)

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem Grafen zu Wied-Neuwied ausgemünzte ein Sechstel Thaler oder fünzehen Kr. Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und Wir hiernach gerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Gräflich-Neuwiedische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, ..., einsenden, der dießfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachten Grafen zu Wied-Neuwied als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Lbden eine Hecken-Müntzstatt aufzurichten unternommen, ... Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich Sachsen-Hildburghausische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneter Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Herzogen zu Sachsen-Hildburghausen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem abgelebten Bischoffen und Fürsten zu Fuld ausgemünzte 15. 12. 6. Ein ein halben, und 1. Kreutzer-Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fuldaische Münze von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von der Fürstlich-Fuldaischen Rent-Cammer ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ...

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Wir Franz, von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog in Lothringen ... Geben zu Wien den ein und Zwanzigsten Augusti, Anno Siebenzehen Hundert Acht und Fünfzig, Unsers Reichs im Dreyzehenden. Franz

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Download or read book Wir Franz, von Gottes Gnaden, Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Herzog in Lothringen ... Geben zu Wien den ein und Zwanzigsten Augusti, Anno Siebenzehen Hundert Acht und Fünfzig, Unsers Reichs im Dreyzehenden. Franz written by and published by . This book was released on 1758 with total page 8 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Braunschweig-Wolffenbüttel Lbden die demselben wegen dessen Bergwerken zustehende sondere Münze dergestalten mißbrauchet hat, daß derselbe sogenannte Ein Sechstel, Ein Zwölftel und Ein Vier und Zwanzigstel Thaler Stücke in häufiger Menge ausgepräget, welche sammentlich in ihrem Gehalt zu gering seynd, hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl Braunschweig-Wolffenbüttelische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche in eine deren jeden Creyses geordneten Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Herzogen zu Braunschweig-Wolffenbüttel, als Verursachern, allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ...

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Book Synopsis Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Braunschweig-Wolffenbüttel Lbden die demselben wegen dessen Bergwerken zustehende sondere Münze dergestalten mißbrauchet hat, daß derselbe sogenannte Ein Sechstel, Ein Zwölftel und Ein Vier und Zwanzigstel Thaler Stücke in häufiger Menge ausgepräget, welche sammentlich in ihrem Gehalt zu gering seynd, hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl Braunschweig-Wolffenbüttelische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche in eine deren jeden Creyses geordneten Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Herzogen zu Braunschweig-Wolffenbüttel, als Verursachern, allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ... by :

Download or read book Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Braunschweig-Wolffenbüttel Lbden die demselben wegen dessen Bergwerken zustehende sondere Münze dergestalten mißbrauchet hat, daß derselbe sogenannte Ein Sechstel, Ein Zwölftel und Ein Vier und Zwanzigstel Thaler Stücke in häufiger Menge ausgepräget, welche sammentlich in ihrem Gehalt zu gering seynd, hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl Braunschweig-Wolffenbüttelische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche in eine deren jeden Creyses geordneten Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Herzogen zu Braunschweig-Wolffenbüttel, als Verursachern, allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ... written by and published by . This book was released on 1760 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Erb-Prinzen von Hessen-Darmstadt Lbden, als Graf von Hanau-Lichtenberg unternommen haben, in besagter Graffschaft eine Hecken-Müntz aufzurichten, und auf solcher ein Sechstel Thaler-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und Wir hiernach ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Hanau-Lichtenbergische Münze von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münz-Städten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von besagtem Erb-Prinzen von Hessen-Darmstadt, Grafen zu Hanau-Lichtenberg, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden sollen; ... Geben zu Wien den Sieben und Zwanzigsten Martii Anno Siebenzehen Hundert und Sechzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Franz. Vt. Rudolph Graf von Colloredo ...

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