Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme der Graf zu Wied-Runckel unternommen hat, in der Stadt Dierdorf eine Hecken-Münze aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler oder 15. Kr. auch 12. 4. 3. und 1. Kreutzer-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering seynd; Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Wied-Runckelische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten ... einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von ersagtem Grafen zu Wied-Runckel, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien den Sieben und Zwanzigsten Martii Anno Siebenzehen Hundert und Sechzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden ... Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo. ...

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Book Synopsis Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme der Graf zu Wied-Runckel unternommen hat, in der Stadt Dierdorf eine Hecken-Münze aufzurichten, und auf solcher Ein Sechstel Thaler oder 15. Kr. auch 12. 4. 3. und 1. Kreutzer-Stücke ausmünzen zu lassen, welche sammentlich in dem Gehalt zu gering seynd; Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Wied-Runckelische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten ... einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von ersagtem Grafen zu Wied-Runckel, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien den Sieben und Zwanzigsten Martii Anno Siebenzehen Hundert und Sechzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden ... Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo. ... by :

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme des Herzogs zu Sachsen-Hildburghausen Lbden eine Hecken-Müntzstatt aufzurichten unternommen, ... Und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstlich Sachsen-Hildburghausische Müntzen von ihren Unterthanen ... aufwechselen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneter Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Herzogen zu Sachsen-Hildburghausen, als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien, den dritten Novembris Anno Siebenzehen Hundert Neunund Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Chur-Fürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem abgelebten Bischoffen und Fürsten zu Fuld ausgemünzte 15. 12. 6. Ein ein halben, und 1. Kreutzer-Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fuldaische Münze von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von der Fürstlich-Fuldaischen Rent-Cammer ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem Grafen zu Wied-Neuwied ausgemünzte ein Sechstel Thaler oder fünzehen Kr. Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und Wir hiernach gerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Gräflich-Neuwiedische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, ..., einsenden, der dießfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachten Grafen zu Wied-Neuwied als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien den Sechsten Novembris Anno Siebenzehen Hundert Neun und Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo ...

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Book Synopsis Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem Grafen zu Wied-Neuwied ausgemünzte ein Sechstel Thaler oder fünzehen Kr. Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und Wir hiernach gerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Gräflich-Neuwiedische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, ..., einsenden, der dießfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachten Grafen zu Wied-Neuwied als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien den Sechsten Novembris Anno Siebenzehen Hundert Neun und Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo ... by :

Download or read book Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem Grafen zu Wied-Neuwied ausgemünzte ein Sechstel Thaler oder fünzehen Kr. Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und Wir hiernach gerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Gräflich-Neuwiedische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, ..., einsenden, der dießfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachten Grafen zu Wied-Neuwied als Verursachern dessen, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle ... Geben zu Wien den Sechsten Novembris Anno Siebenzehen Hundert Neun und Fünfzig, Unsers Reichs im Fünfzehenden Franz. Vt. Rudolph, Graf von Colloredo ... written by and published by . This book was released on 1759 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

WIr Franz von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Hertzog zu Lothringen und Bar, Groß-Hertzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falckenstein. [et]c. [et]c. Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen Praelaten, Grafen, Freyen, Herren, Ritteren, Knechten, Landvögten, Hauptleuthen, Vitzdomen, Vögten, Pflegeren, Verweseren, Amtleuthen, Landrichteren, Schultheissen, Burgermeisteren, Richteren, Räthen, Burgeren, Gemeinden, und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand oder Weesen die seynd, denen dieses Unser Kayserliches Patent fürkommet, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben Euer Lbden Lbden, And. And. Lbden Lbden, und Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem abgelebtem Bischoffen und Fürsten zu Fuld ausgemünzte 15. 12. 6. Ein ein halben und 1. Kr. Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und hiernach Wir nebst anderweiter Straf und Ahndung auch dieses allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fuldaische Münze von ihren Unterthanen, mit derselben wenigsten Beschwerung, und ohne ihren eigenen gesuchten Nutzen, ohngefährlich, wie derselben rechter Werth, aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, um in gute Reichs-Sorten zu veränderen und zu vermünzen, einsenden, der dießfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von der Fürstl. Fuldaischen Renth-Cammer durch die ausschreibende Fürsten des Ober-Rheinischen Creyses, in welchem die Fürstl. Fuldaische Landen gelegen, denen Beschädigten zum Besten, allenfals auch executivè eingebracht werden solle. ...

Download WIr Franz von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Hertzog zu Lothringen und Bar, Groß-Hertzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falckenstein. [et]c. [et]c. Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen Praelaten, Grafen, Freyen, Herren, Ritteren, Knechten, Landvögten, Hauptleuthen, Vitzdomen, Vögten, Pflegeren, Verweseren, Amtleuthen, Landrichteren, Schultheissen, Burgermeisteren, Richteren, Räthen, Burgeren, Gemeinden, und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand oder Weesen die seynd, denen dieses Unser Kayserliches Patent fürkommet, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben Euer Lbden Lbden, And. And. Lbden Lbden, und Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem abgelebtem Bischoffen und Fürsten zu Fuld ausgemünzte 15. 12. 6. Ein ein halben und 1. Kr. Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und hiernach Wir nebst anderweiter Straf und Ahndung auch dieses allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fuldaische Münze von ihren Unterthanen, mit derselben wenigsten Beschwerung, und ohne ihren eigenen gesuchten Nutzen, ohngefährlich, wie derselben rechter Werth, aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, um in gute Reichs-Sorten zu veränderen und zu vermünzen, einsenden, der dießfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von der Fürstl. Fuldaischen Renth-Cammer durch die ausschreibende Fürsten des Ober-Rheinischen Creyses, in welchem die Fürstl. Fuldaische Landen gelegen, denen Beschädigten zum Besten, allenfals auch executivè eingebracht werden solle. ... PDF Online Free

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Book Synopsis WIr Franz von GOttes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, Hertzog zu Lothringen und Bar, Groß-Hertzog zu Toscana, Fürst zu Charleville, Marggraf zu Nomeny, Graf zu Falckenstein. [et]c. [et]c. Entbieten allen und jeden Churfürsten, Fürsten, geist- und weltlichen Praelaten, Grafen, Freyen, Herren, Ritteren, Knechten, Landvögten, Hauptleuthen, Vitzdomen, Vögten, Pflegeren, Verweseren, Amtleuthen, Landrichteren, Schultheissen, Burgermeisteren, Richteren, Räthen, Burgeren, Gemeinden, und sonst allen Unseren und des Reichs Unterthanen und Getreuen, in was Würden, Stand oder Weesen die seynd, denen dieses Unser Kayserliches Patent fürkommet, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben Euer Lbden Lbden, And. And. Lbden Lbden, und Euch hiemit zu vernehmen: Nachdeme die von dem abgelebtem Bischoffen und Fürsten zu Fuld ausgemünzte 15. 12. 6. Ein ein halben und 1. Kr. Stücke in ihrem Gehalt zu gering befunden worden, und hiernach Wir nebst anderweiter Straf und Ahndung auch dieses allergerechtest verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fuldaische Münze von ihren Unterthanen, mit derselben wenigsten Beschwerung, und ohne ihren eigenen gesuchten Nutzen, ohngefährlich, wie derselben rechter Werth, aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münzstätten, um in gute Reichs-Sorten zu veränderen und zu vermünzen, einsenden, der dießfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von der Fürstl. Fuldaischen Renth-Cammer durch die ausschreibende Fürsten des Ober-Rheinischen Creyses, in welchem die Fürstl. Fuldaische Landen gelegen, denen Beschädigten zum Besten, allenfals auch executivè eingebracht werden solle. ... by :

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Wjr Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme von des Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach Lbden unternommen worden, geringhaltige und in der Ausstückelung annoch von einander unterschiedene Reichs-Thaler oder 1. fl. 30. Kreutzer-Stücke ... ausmünzen zu lassen; und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Marggräflich-Brandenburg-Culmb. Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münz-Städten ... einsenden, der disfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden sollen ...

Download Wjr Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme von des Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach Lbden unternommen worden, geringhaltige und in der Ausstückelung annoch von einander unterschiedene Reichs-Thaler oder 1. fl. 30. Kreutzer-Stücke ... ausmünzen zu lassen; und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Marggräflich-Brandenburg-Culmb. Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Münz-Städten ... einsenden, der disfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Marggrafen zu Brandenburg-Culmbach, als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden sollen ... PDF Online Free

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme die von dem Grafen zu Wied Neuwied auf dessen angelegten Hecken-Münze ausgemünzte Ducaten, Gold-Gulden, ... in ihrem Gehalt zu gering befunden worden; und Wir hiernach ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Neuwiedische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses verordneter Münz-Städten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und zu vermünzen, einsenden, der disfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Grafen zu Neuwied, als Verursachern, ... allenfalls auch executive eingebracht werden solle ...

Download Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme die von dem Grafen zu Wied Neuwied auf dessen angelegten Hecken-Münze ausgemünzte Ducaten, Gold-Gulden, ... in ihrem Gehalt zu gering befunden worden; und Wir hiernach ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Neuwiedische Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses verordneter Münz-Städten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und zu vermünzen, einsenden, der disfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von dem Grafen zu Neuwied, als Verursachern, ... allenfalls auch executive eingebracht werden solle ... PDF Online Free

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme Wir aus der wider verschiedene Münz-Verbrechere angeordneter Untersuchung wahrzunehmen gehabt, welchergestalten, um dem so weit in Verfall gekommenen Münzweesen anwiederum aufzuhelfen, insonderheit aber die verruffene Münzen aus allem fernern Cours zu halten, und denen Hecken- auch anderen verbottenen Münzstätten die Beybringung des Materialis, und den Vertrieb ihrer geringhaltigen Münzen zu benehmen, ...

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Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten; ... Unsern Freund- Vetter- und oheimlichen Willen, Kayserl. Huld, Gnade und alles Gutes, und fügen ... Euch hiemit zu wissen: Was massen Wir angesehen haben die löbliche gute Vorsehung, welche mehrere Churfürsten, Fürsten und Stände erlassen haben, auf daß die geringhaltige Münzen, welche von einigen Jahren her auf des Königs in Preussen Majestät ... daß weder die Königl. Preußische- Chur-Brandenburgische sogenannte Frideric d'or ... noch auch die auf Chur-Sächsischen Stampf nachgeschlagene Douplon ... Geben zu Wienn den sechzehenden Augusti Anno Siebenzehen Hundert Neun und funfzig, Unsers Reichs im Vierzehenden]

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Book Synopsis Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten; ... Unsern Freund- Vetter- und oheimlichen Willen, Kayserl. Huld, Gnade und alles Gutes, und fügen ... Euch hiemit zu wissen: Was massen Wir angesehen haben die löbliche gute Vorsehung, welche mehrere Churfürsten, Fürsten und Stände erlassen haben, auf daß die geringhaltige Münzen, welche von einigen Jahren her auf des Königs in Preussen Majestät ... daß weder die Königl. Preußische- Chur-Brandenburgische sogenannte Frideric d'or ... noch auch die auf Chur-Sächsischen Stampf nachgeschlagene Douplon ... Geben zu Wienn den sechzehenden Augusti Anno Siebenzehen Hundert Neun und funfzig, Unsers Reichs im Vierzehenden] by :

Download or read book Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten N. allen und jeden Churfürsten; ... Unsern Freund- Vetter- und oheimlichen Willen, Kayserl. Huld, Gnade und alles Gutes, und fügen ... Euch hiemit zu wissen: Was massen Wir angesehen haben die löbliche gute Vorsehung, welche mehrere Churfürsten, Fürsten und Stände erlassen haben, auf daß die geringhaltige Münzen, welche von einigen Jahren her auf des Königs in Preussen Majestät ... daß weder die Königl. Preußische- Chur-Brandenburgische sogenannte Frideric d'or ... noch auch die auf Chur-Sächsischen Stampf nachgeschlagene Douplon ... Geben zu Wienn den sechzehenden Augusti Anno Siebenzehen Hundert Neun und funfzig, Unsers Reichs im Vierzehenden] written by and published by . This book was released on 1759 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme von des Marggrafen zu Brandenburg-Onolzbach Lbden unternommen worden, geringhaltige und in der Ausstückelung annoch von einander unterschiedene 2/3 Rthlr. Stücke de Anno 1757 ... ausmünzen zu lassen, und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl. Brandenburg-Onolzb. Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses verordneter Münz-Städten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und umzumünzen, einsenden, der disfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Marggrafen zu Brandenburg-Onolzbach, als Verursachern, ... allenfalls auch executive eingebracht werden sollen ...

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Download or read book Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme von des Marggrafen zu Brandenburg-Onolzbach Lbden unternommen worden, geringhaltige und in der Ausstückelung annoch von einander unterschiedene 2/3 Rthlr. Stücke de Anno 1757 ... ausmünzen zu lassen, und hiernach Wir ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Fürstl. Brandenburg-Onolzb. Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses verordneter Münz-Städten, um in gute Reichs-Sorten zu verändern, und umzumünzen, einsenden, der disfalsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachtem Marggrafen zu Brandenburg-Onolzbach, als Verursachern, ... allenfalls auch executive eingebracht werden sollen ... written by and published by . This book was released on 1760 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme Unser Kayserl. und des Reichs Stadt Nürnberg unternommen hat, geringhaltige Fünf und Ein Kreutzer Stücke ... ausmünzen zu lassen, und Wir hernach ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Stadt-Nürnbergische Schied-Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachter Stadt Nürnberg als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ... Geben zu Wienn den Siebenden Februarii Annô Siebenzehen Hundert und Sechzig. Unsers Reichs im Fünfzehenden ... Franz. Vt. Rudolph Graf von Colloredo ...

Download Wir Franz von Gottes Gnaden Erwählter Römischer Kayser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien und zu Jerusalem König, ... Entbieten allen und jeden Churfürsten ... Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Kayserliche Huld, Gnade und alles Gutes, und geben ... Euch hierdurch zu vernehmen: Nachdeme Unser Kayserl. und des Reichs Stadt Nürnberg unternommen hat, geringhaltige Fünf und Ein Kreutzer Stücke ... ausmünzen zu lassen, und Wir hernach ... verfüget haben, daß die Obrigkeiten diese geringhaltige Stadt-Nürnbergische Schied-Münzen von ihren Unterthanen ... aufwechslen, und solche an eine deren jeden Creyses geordneten Müntzstätten, ..., einsenden, der diesfallsige Schaden aber taxiret, und dessen Betrag von gedachter Stadt Nürnberg als Verursachern, ... allenfalls auch executivè eingebracht werden solle; ... Geben zu Wienn den Siebenden Februarii Annô Siebenzehen Hundert und Sechzig. Unsers Reichs im Fünfzehenden ... Franz. Vt. Rudolph Graf von Colloredo ... PDF Online Free

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