Von Gottes Gnaden, Wir Moritz Wilhelm, Hertzog zu Sachßen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen ... Entbiethen allen ... Unsern Gruß ... und fügen ihnen hiermit zu wissen: Demnach ... die Erfahrung bezeuget, wie daß, wenn unserer Vasallen und Unterthanen ... Söhne, als Studiosi auff denen beyden Universitäten, Leipzig und Wittenberg, Wechsel-Briefe von sich gestellet, und wieder sie bey deren nicht erfolgter richtiger Bezahlung ... an Besuchung derer Collegiorum und Fortsetzung ihrer Studien, mercklich gehindert ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Moritz Wilhelm, Hertzog zu Sachßen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen ... Entbiethen allen ... Unsern Gruß ... und fügen ihnen hiermit zu wissen: Demnach ... die Erfahrung bezeuget, wie daß, wenn unserer Vasallen und Unterthanen ... Söhne, als Studiosi auff denen beyden Universitäten, Leipzig und Wittenberg, Wechsel-Briefe von sich gestellet, und wieder sie bey deren nicht erfolgter richtiger Bezahlung ... an Besuchung derer Collegiorum und Fortsetzung ihrer Studien, mercklich gehindert ... by : Moritz Wilhelm (Sachsen, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen Unsern Unter-Obrigkeiten und sämtlichen Unterthanen zu wissen; Demnach Wir höchst mißfällig wahrnehmen müssen, wie daß Unsern unterm 7. Maji 1729. 9. Octobr. 1730. und 12. Januarii letzthin, wegen Ausrottung des Raupen-Geschmeißes ergangenen Patenten noch keine schuldige Folgen geleistet, noch weniger die gehörige Visitation angestellet worden, maßen man das Abraupen, welches doch bey rechter Winters-Zeit und im Froste geschehen soll, erst im Früh-Jahr ... heraus gerücket gewesen, vorgenommen hat, dahero, ... die Bäume von FrÜchten gantz entblöset worden ... Also lassen Wir dieses zu eines jeden künfftiger Verantwortung ausgesetzt seyn ... und befehlen, daß Unsere Unterthanen alljährlich mit dem Raupenlesen in Bäten, Hecken, Zäunen, Bäumen, auf dem Felde ... so bald das Laub abgefallen ... den Anfang machen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... auch in Druck bringen ... lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 12. Septemb. 1739

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden, Wir Moritz Wilhelm, Hertzog zu Sachßen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen ... Liebe Getreue, Es hat die bißherige Erfahrung gewiesen, das diejenigen, welche von Ihrer Majestät dem Käyser ... mit der Comitiva begnadiget worden, sich derselben insonderheit in Creatione Notariorum, dergestalt gemißbrauchet haben, daß um ein schnödes Geld öffters gantz ungeschickte Subjecta und darunter auch wohl gar Handwercks-Leuthe, zu Notariis Publicis gemachet worden ...

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen Unsern Unter-Obrigkeiten zu wissen. Demnach Wir erfahren müssen, daß die Bestellung derer Schultheißen und Gericht-Schöppen öffters nach Affecten und nicht aus einer zum Besten derer Gemeinden abzielenden Intention vorgenommen worden, dadurch aber zugleich Unser Fürstl. Interesse leydet ... Als befehlen Wir hiermit, daß nicht allein jedes Dorf einen Schultheißen und zwey Gericht-Schöppen haben, sondern auch solche Personen darzu genommen werden sollen, welche denen Beamten und Gerichts-Herren nicht auf dem Seile lauffen ... Hiernechst soll Ihre Schuldigkeit seyn, vor der Gemeinden Bestes zu sorgen, und das die Alléen und Straßen fleißig visitiren ... daß die nöthige Besserung alsobald ohne Zeit-Verlust geschehe ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Fürstl. Canzley-Siegel bedrucken lassen ... So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 10. Nov. 1739

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit Unsern Vasallen und sonst jedermänniglich zu wissen, was gestalt Uns zu grossen Mißfallen hinterbracht worden, daß verschiedene, welche sonsten der Nieder-Jagd befugt, sich ermächtiget, in denen Bächen, Teichen, Flüßen und längst des Ilm-Strohms wilde Enten, Gänße und ander grob Feder-Wilpret zu fahen und zu schießen. Nachdeme Wir aber solchem straffbahren Unternehmen länger nicht nachzusehen gemeynet, Als Begehren Wir hiermit ... , es wollen alle und jede, sowohl die mit der Nieder-Jagd begnadigt, als übrige Unterthanen, sich dergleichen grob Feder-Wildpret ... zu schießen, gaentzlich enthalten, ... Deßen zu Urkund haben Wir dieses Patent selbsten unterschrieben, durch den Druck publiciren und in allen Dorffschafften affigiren, ... laßen ... . So gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 11. Martii 1730

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Land-Graf in Thüringen ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach bey Unserer neuen Militar-Einrichtung die Vorsehung geschehen, daß von denen Officiers ... von denen Unter-Officiers und Gemeinen ... gantz und gar keine Schulden gewürcket werden sollen ... Wornach sich dann jedermann zu achten, und vor Schaden zuhüten hat. So geschehen Friedenstein, den 26. Januarii 1750

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Land-Graf in Thüringen ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach bey Unserer neuen Militar-Einrichtung die Vorsehung geschehen, daß von denen Officiers ... von denen Unter-Officiers und Gemeinen ... gantz und gar keine Schulden gewürcket werden sollen ... Wornach sich dann jedermann zu achten, und vor Schaden zuhüten hat. So geschehen Friedenstein, den 26. Januarii 1750 by : Friedrich III. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Land-Graf in Thüringen ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach bey Unserer neuen Militar-Einrichtung die Vorsehung geschehen, daß von denen Officiers ... von denen Unter-Officiers und Gemeinen ... gantz und gar keine Schulden gewürcket werden sollen ... Wornach sich dann jedermann zu achten, und vor Schaden zuhüten hat. So geschehen Friedenstein, den 26. Januarii 1750 written by Friedrich III. (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog) and published by . This book was released on 1750 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1730 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen: Demnach bißanhero mehr als zu viel wahrzunehmen gewesen, welchergestalt die an verschiedenen Orten wider den wahren Edict- und Reichs-Constitutions-mäßigen Müntz-Fuß an Schrot und Korn zu geringhaltig ausgeprägte so wohl Gold- als Silber-Sorten die gröste Verwirrung und Nachtheil in Handel und Wandel veranlasset ... Als ordnen und wollen wir hiemit gnädigst ...

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen, demnach Uns hinterbracht worden, wasmaßen in Unsern Fürstenthümern ... sich hie und da rotzige Pferde zum unwiederbringlichen Schaden der Unterthanen befinden sollen; Und Wir der unumgänglichen Nothdurfft zu seyn erachten, dieser ... ansteckenden Kranckheit, wodurch das gantze Land ... inficiret werden kan ... vorzukommen ; Als haben Wir ... folgenden Befehl ... durch den Druck zu publiciren: daß nemlich alle Schmiede, Pferde-Händler und Roß-Ärzte ... den ... Eyd ablegen sollen ... daß ... selbige ... die mindeste Spuhr finden ... solches der Obrigkeit ungesäumt ... anzeigen ... Uhrkundlich ist dieses Patent in öffentlichen Druck gbracht, von Uns eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Fürstl. Canzley-Siegel bedruckt ... publiciret und ... affigiret worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 30. Mart. 1743

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit zu wissen, demnach Uns hinterbracht worden, wasmaßen in Unsern Fürstenthümern ... sich hie und da rotzige Pferde zum unwiederbringlichen Schaden der Unterthanen befinden sollen; Und Wir der unumgänglichen Nothdurfft zu seyn erachten, dieser ... ansteckenden Kranckheit, wodurch das gantze Land ... inficiret werden kan ... vorzukommen ; Als haben Wir ... folgenden Befehl ... durch den Druck zu publiciren: daß nemlich alle Schmiede, Pferde-Händler und Roß-Ärzte ... den ... Eyd ablegen sollen ... daß ... selbige ... die mindeste Spuhr finden ... solches der Obrigkeit ungesäumt ... anzeigen ... Uhrkundlich ist dieses Patent in öffentlichen Druck gbracht, von Uns eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Fürstl. Canzley-Siegel bedruckt ... publiciret und ... affigiret worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 30. Mart. 1743 written by and published by . This book was released on 1743 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergk ... Fügen hiermit allen unsern Praelaten ... und ... allen Untersassen ... zu wissen: Ob Wir wol bißhero vor angehender Flösse auff der Illmen/ durch sonderbare Mandata bey Unserer ernsten Straffe publicieren und gebieten lassen/ daß sich Niemands an Unserm Floszholtze vergreiffen/ noch dasselbe öffentlich oder heimlich abstelen und wegtragen solle ... Begehren demnach an euch alle/ und einen jeden ... sie wollen nach Inhalt und Krafft voriger Mandaten auch dieses Edicts den jenigen/ welche unter ihnen und ihrer ... Verwaltung an der Illmen/ gesessen/ aufferlegen/ nicht allein sich des Holtzes ... gäntzlichen zu enthalten/ sondern auch unsern Floszdienern ... gute Förderung erweisen ...

Download Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergk ... Fügen hiermit allen unsern Praelaten ... und ... allen Untersassen ... zu wissen: Ob Wir wol bißhero vor angehender Flösse auff der Illmen/ durch sonderbare Mandata bey Unserer ernsten Straffe publicieren und gebieten lassen/ daß sich Niemands an Unserm Floszholtze vergreiffen/ noch dasselbe öffentlich oder heimlich abstelen und wegtragen solle ... Begehren demnach an euch alle/ und einen jeden ... sie wollen nach Inhalt und Krafft voriger Mandaten auch dieses Edicts den jenigen/ welche unter ihnen und ihrer ... Verwaltung an der Illmen/ gesessen/ aufferlegen/ nicht allein sich des Holtzes ... gäntzlichen zu enthalten/ sondern auch unsern Floszdienern ... gute Förderung erweisen ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Bergk ... Fügen hiermit allen unsern Praelaten ... und ... allen Untersassen ... zu wissen: Ob Wir wol bißhero vor angehender Flösse auff der Illmen/ durch sonderbare Mandata bey Unserer ernsten Straffe publicieren und gebieten lassen/ daß sich Niemands an Unserm Floszholtze vergreiffen/ noch dasselbe öffentlich oder heimlich abstelen und wegtragen solle ... Begehren demnach an euch alle/ und einen jeden ... sie wollen nach Inhalt und Krafft voriger Mandaten auch dieses Edicts den jenigen/ welche unter ihnen und ihrer ... Verwaltung an der Illmen/ gesessen/ aufferlegen/ nicht allein sich des Holtzes ... gäntzlichen zu enthalten/ sondern auch unsern Floszdienern ... gute Förderung erweisen ... by : Wilhelm IV. (Sachsen-Weimar, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Johann Ernst/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden unsern und derer ... Gevattern/ Herrn Johann Georgens/ und Herrn Bernhards/ wie auch unsers unmündigen ... Vetters/ Wilhelm Augustus ... Hertzoge[n] zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg ... Unterthanen in unsern gesamten Fürstenthum Weimar ... unsern ... Gruß und fügen ihnen hierdurch zu wissen ... daß ... allbereit einige Officirer und Kriegsbediente/ wo nit öffentlich/ jedoch in geheim ... das junge unverständige Gesinde/ zu Annehmung dergleichen Kriegsdienste zu bereden ... Als befehlen wir vor uns und ... Herrn Brüdern ... hiermit ... ernstlich/ daß niemand/ ohne vorgehend Unser/ sonderliches Vorwissen/ und gnädigste Zulassung/ in fremdber Herrschafft Dienste/ Erwerb und Bestallung sich bereden/ annehmen/ noch gebrauchen lassen ... sollen ...

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen allen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, ... auch insgesamt Unsern Unterthanen hiermit zu wissen, welchergestalt Uns behörig vorgetragen worden, was maßen das Raupen-Geschmeiß dermaßen überhand genommen, daß ohne besondere göttliche Gnade und dabey anzuwendenden Fleiß solchem fast nicht zu steuern seyn will, ... Wir begehren demnach ... , es wollen obbenannte Obrigkeiten ihren ... Unterthanen ... die ... Auflage thun, daß ein jeder ... die Raupen-Nester und Raupen von denen Bäumen und andern Orten ... fleißig aufsuche, ablese und vertilge, ... . Auch wollen Wir, daß es bey dem am 7. Maji vorigen Jahres der Raupen und Sperlinge halber ergangenen Mandate ... verbleibe. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und nach dessen Publication an behörigen Orten affigiren lassen. Datum in Unserer Residentz Weimar den 9. Octobr. 1730

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen allen Unsern Prælaten ... als jedem Unserer Unterthanen insonderheit hiermit zu wissen: was-massen Wir wollen, daß das vermaledeyete und Himmel-schreyende Laster und Crimen Simoniæ, da man sowohl geistliche als weltliche und andere Dienste aus gottlosen und gewinnsuechtigen Absichten um Geld verkauft, und Idioten und nichts nutzige Leute, dem Publico zur Last und groeßten Schaden, wieder Ehre..befoerdert ... und verbieten dahero ernstlich, daß in fuehrohin sowohl bey Unserm Leben, als nach Unserm Tode, niemand, in geistlichen, Militair- und Civil-Stande, es sey wer es wolle, sich unterfangen solle, ein Subjectum zu recommandiren, vielweniger gar Unser Wissen zu befoerdern, und Geld dafuer zu nehmen, wiedrigen Falls ... mit hoechst-empfindlicher Gefaengniß-Strafe verbuessen, wenn er es aber zum andern mahle thut, den Kopf verliehren ... soll. Uhrkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben und zu jedermans Nachachtung ... nicht nur durch den Druck bekant gemacht worden, sondern auch von allen Cantzeln ... nach einander abzulesen. Datum in Unserer Residenz Weimar den 21. Augusti 1741. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern ... Entbiethen Unsern sämtlichen Unterthanen und Inwohnern der Stadt Jena ... Unsere Gnade, und fügen hierdurch zuwissen, welchergestalt Wir ... wahrnehmen müssen, wie in Unserer Stadt Jena einige Jahre hero ein grosser Mißbrauch des Bier-Einlegens eingeschlichen, ... auch unbefugter und Straffbahrer weise Winckelschenken angerichtet, und ohne Scheu Bier ums Geld auf die Gasse verzapffet worden ... So geschehen Eisenach den 25. Junii 1715

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Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern ... Entbiethen Unsern sämtlichen Unterthanen und Inwohnern der Stadt Jena ... Unsere Gnade, und fügen hierdurch zuwissen, welchergestalt Wir ... wahrnehmen müssen, wie in Unserer Stadt Jena einige Jahre hero ein grosser Mißbrauch des Bier-Einlegens eingeschlichen, ... auch unbefugter und Straffbahrer weise Winckelschenken angerichtet, und ohne Scheu Bier ums Geld auf die Gasse verzapffet worden ... So geschehen Eisenach den 25. Junii 1715 written by and published by . This book was released on 1715 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen und ieden Unsern Prælaten ... allen Unsern Unterthanen, zu wissen, ... wasmassen Wir Zeit währender Unserer Regierung ... mit unermüdeter Sorgfalt dahin getrachtet ... damit durch accurate ... Administration der Iustiz Uns die Last der Regierung erleichtert ... niemand ... sich zu beschweren, Ursach haben möge ... Wir ordnen ... demnach hiermit gnädigst, ... als sämtliche ... Beamte, Gerichtshaltere und Räthe in Städten führohin ordentliche in folio eingebundene Bücher oder Registranden führen ...daß sie allezeit mit denen Canzley-Registranden und Haupt-Tage-Büchern genau correspondiren ... allezeit .... recapituliren und in summa bemercken ... als haben Wir solche in ein gedrucktes Paten bringen, und mittels Unserer Unterschrifft, und Bedruckung Unsers Canzley-Siegels ... zu iedermans Nachricht publiciren lassen. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar den 10. Martii 1742

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen und ieden Unsern Prælaten ... allen Unsern Unterthanen, zu wissen, ... wasmassen Wir Zeit währender Unserer Regierung ... mit unermüdeter Sorgfalt dahin getrachtet ... damit durch accurate ... Administration der Iustiz Uns die Last der Regierung erleichtert ... niemand ... sich zu beschweren, Ursach haben möge ... Wir ordnen ... demnach hiermit gnädigst, ... als sämtliche ... Beamte, Gerichtshaltere und Räthe in Städten führohin ordentliche in folio eingebundene Bücher oder Registranden führen ...daß sie allezeit mit denen Canzley-Registranden und Haupt-Tage-Büchern genau correspondiren ... allezeit .... recapituliren und in summa bemercken ... als haben Wir solche in ein gedrucktes Paten bringen, und mittels Unserer Unterschrifft, und Bedruckung Unsers Canzley-Siegels ... zu iedermans Nachricht publiciren lassen. So geschehen und geben in Unserer Residenz Weimar den 10. Martii 1742 by :

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