Von Gottes Gnaden, Wir Moritz Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen ... Entbiethen allen ... Unsern Gruß ... Und wird ihnen erinnerlich seyn, waßmaßen Wir in Unserm vom II. Julii vorigen Jahres, ausgelassenen Mandate ... kein Getreyde verkauffet ... werden solte

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Moritz Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen ... Entbiethen allen ... Unsern Gruß ... Und wird ihnen erinnerlich seyn, waßmaßen Wir in Unserm vom II. Julii vorigen Jahres, ausgelassenen Mandate ... kein Getreyde verkauffet ... werden solte by : Moritz Wilhelm (Sachsen, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir Moritz Wilhelm, Hertzog zu Sachßen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen ... Entbiethen allen ... Unsern Gruß ... und fügen ihnen hiermit zu wissen: Demnach ... die Erfahrung bezeuget, wie daß, wenn unserer Vasallen und Unterthanen ... Söhne, als Studiosi auff denen beyden Universitäten, Leipzig und Wittenberg, Wechsel-Briefe von sich gestellet, und wieder sie bey deren nicht erfolgter richtiger Bezahlung ... an Besuchung derer Collegiorum und Fortsetzung ihrer Studien, mercklich gehindert ...

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Von Gottes Gnaden, Wir Moritz Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, Postulirter Administrator des Stiffts Merseburg, Landgraff in Thüringen ... fügen ihnen zu wissen ... ein geschärfftes Patent nachfolgenden Innhalts ergehen zu lassen: Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, König in Pohlen ... Entbiethen allen und jeden ... alle und jede frembde Werbung in Unsern Landen, sie geschehe heimlich oder öffentlich, ernstlich verbothen und untersaget worden ...

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbiethen Unsern getreuen Staenden Unsers Herzogthums Eisenach und Jena ... wie auch Unsern saemtlichen Justiz-Bedienten ... ueberhaupt allen Unsern Unterthanen Unsern gnaedigen Gruß, und fuegen ihnen hiermit zu wissen, was massen Wir durch das ueberhand nehmende Laster der Hurerey bewogen worden, um demselben Einhalt zu thun ... eine besondere Verfuegung ergehen zu lassen, und ist solchemnach Unser gnaedigster Befehl 1) Daß eine jede ledige Weibs-Person, welche ein uneheliches Kind gebieret, der getriebenen Hurerey halber, sechs Rthlr. dem Fisco und zwey Rthlr. in das Waisenhaus Straffe geben, anbey Kirchenbusse thun, und den wahren Vater des Kindes anzeigen soll ... Zu dessen Uhrkund und damit dieser ... Befehl zu jedermanns Wissenschafft kommen moege, haben Wir denselben in oeffentlichen Druck bringen und gewoehnlicher Orten affigiren lassen. Gegeben in Unserer Residenz-Weimar den 25. Septembr. 1741. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... Unßern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wißen ... daß, obwohl die Feyer- und Heilig-Haltung des Sabbaths in Goettlicher Schrifft nachdruecklich anbefohlen ... die Entheiligung derer Sonn- und Fest-Tage dergestalt ueber Hand nehmend worden, daß der Unterscheid zwischen denenselben und denen Werckel-Tagen, bey nahe ein weiter nichts, als in der bloßen Benennung zu bestehen, leider anscheinet. ... Als setzen, ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß fuehrohin das Ein- und Ausfahren und Reuthen durch die Thore ... niemanden weiter gestattet ... suendlichen Zusammenlauffens, Vollsauffens, Spielens ... gaentzlich untersaget ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... Unßern gnaedigsten Gruß zuvor, und fuegen Ihnen hiermit zu wißen ... daß, obwohl die Feyer- und Heilig-Haltung des Sabbaths in Goettlicher Schrifft nachdruecklich anbefohlen ... die Entheiligung derer Sonn- und Fest-Tage dergestalt ueber Hand nehmend worden, daß der Unterscheid zwischen denenselben und denen Werckel-Tagen, bey nahe ein weiter nichts, als in der bloßen Benennung zu bestehen, leider anscheinet. ... Als setzen, ordnen und befehlen Wir hiermit ernstlich, daß fuehrohin das Ein- und Ausfahren und Reuthen durch die Thore ... niemanden weiter gestattet ... suendlichen Zusammenlauffens, Vollsauffens, Spielens ... gaentzlich untersaget ... by : Friederich (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen Unsern Prælaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft, Amtleuten, Amts-Verwaltern, Bürgermeistern und Räthen der Städte ... auch insgesamt allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß ... und fügen hiermit zuwissen, was massen zwar so wohl nach denen gemeinen Rechten, als auch in den Landes-Gesetzen ... denen Eheweibern wegen ihres eingebrachten Vermögens ... ein jus prælationis zustehe ...

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Von Gottes Gnaden Wir Moritz Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg/ Postulirter Administrator des Stiffts Naumburg ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Vasallen und Unterthanen Unserer Erblande des Neustättischen und Voigtländischen Creyß/ wie auch der Herrschafft Tautenburg ... Unsern gnädigen Gruß/ und geben ihnen hiermit zu vernehmen/ daß Wir ... als Wir Unsere Erblandes-Regierung ... angetreten/ gantz unvermuthet ... erfahren müssen/ was massen ... Herrn Johann Georgen des Dritten/ Hertzogs zu Sachsen ... Sich dahin bewegen lassen/ daß Sie/ vermittelst eines de dato Dreßden den 14. ... Iulii ausgelassenen ... Patents, Dero in Unsern Erb-Landen gehabten Vormundschafftlichen Administration zwar resigniret ... aber das Ius sublime Territorii & Superioritatis ... Sich nicht nur ausdrücklich vorbehalten/ sondern auch mehrgedachten Unsern Vasallen ... andeuten wollen/ daß sie sich darinnen insgesampt an Sie halten ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Moritz Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg/ Postulirter Administrator des Stiffts Naumburg ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Vasallen und Unterthanen Unserer Erblande des Neustättischen und Voigtländischen Creyß/ wie auch der Herrschafft Tautenburg ... Unsern gnädigen Gruß/ und geben ihnen hiermit zu vernehmen/ daß Wir ... als Wir Unsere Erblandes-Regierung ... angetreten/ gantz unvermuthet ... erfahren müssen/ was massen ... Herrn Johann Georgen des Dritten/ Hertzogs zu Sachsen ... Sich dahin bewegen lassen/ daß Sie/ vermittelst eines de dato Dreßden den 14. ... Iulii ausgelassenen ... Patents, Dero in Unsern Erb-Landen gehabten Vormundschafftlichen Administration zwar resigniret ... aber das Ius sublime Territorii & Superioritatis ... Sich nicht nur ausdrücklich vorbehalten/ sondern auch mehrgedachten Unsern Vasallen ... andeuten wollen/ daß sie sich darinnen insgesampt an Sie halten ... by : Moritz Wilhelm (Sachsen, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Moritz Wilhelm/ Hertzog zu Sachsen/ Jülich/ Cleve und Berg/ Postulirter Administrator des Stiffts Naumburg ... Entbieten allen und jeden Unsern getreuen Vasallen und Unterthanen Unserer Erblande des Neustättischen und Voigtländischen Creyß/ wie auch der Herrschafft Tautenburg ... Unsern gnädigen Gruß/ und geben ihnen hiermit zu vernehmen/ daß Wir ... als Wir Unsere Erblandes-Regierung ... angetreten/ gantz unvermuthet ... erfahren müssen/ was massen ... Herrn Johann Georgen des Dritten/ Hertzogs zu Sachsen ... Sich dahin bewegen lassen/ daß Sie/ vermittelst eines de dato Dreßden den 14. ... Iulii ausgelassenen ... Patents, Dero in Unsern Erb-Landen gehabten Vormundschafftlichen Administration zwar resigniret ... aber das Ius sublime Territorii & Superioritatis ... Sich nicht nur ausdrücklich vorbehalten/ sondern auch mehrgedachten Unsern Vasallen ... andeuten wollen/ daß sie sich darinnen insgesampt an Sie halten ... written by Moritz Wilhelm (Sachsen, Herzog) and published by . This book was released on 1685 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Stadt-Voigten und Räthen der Städte ... auch sonsten insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, wasmasen Uns das hiesige Kupferschmiede-Handwerck ... angegangen, daß, bey dermahlen eingerissener grosen Pfuscherey, Wir das von Weyland Herrn Wilhelm, Hertzog zu Sachsen ... im Jahr 1653. ertheilete, und auch von Weyland Herrn Wilhelm Ernsten, Hertzog zu Sachsen ... im Jahr 1696 confirmirte Mandat ... Und Wir ...vorherbestehendes Mandat ... von neuen zu confirmiren und zu bestätigen ... möchten ... und überhaupt das Kupferschmiede-Handwerck wider alle dessen Nahrung sich einmischende Stöhrer und Pfuscher ... geschützet werde ... So haben Wir solche in ein offenes Patent bringen ... mit Unserer eigenhändigen Unterschrift vollzogen ... zu publiciren ... befohlen. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 25ten Aug. 1752

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Stadt-Voigten und Räthen der Städte ... auch sonsten insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, wasmasen Uns das hiesige Kupferschmiede-Handwerck ... angegangen, daß, bey dermahlen eingerissener grosen Pfuscherey, Wir das von Weyland Herrn Wilhelm, Hertzog zu Sachsen ... im Jahr 1653. ertheilete, und auch von Weyland Herrn Wilhelm Ernsten, Hertzog zu Sachsen ... im Jahr 1696 confirmirte Mandat ... Und Wir ...vorherbestehendes Mandat ... von neuen zu confirmiren und zu bestätigen ... möchten ... und überhaupt das Kupferschmiede-Handwerck wider alle dessen Nahrung sich einmischende Stöhrer und Pfuscher ... geschützet werde ... So haben Wir solche in ein offenes Patent bringen ... mit Unserer eigenhändigen Unterschrift vollzogen ... zu publiciren ... befohlen. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 25ten Aug. 1752 by : Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen allen ... Unsern gnaedigsten Gruß, und fuegen denenselben zu wissen, was massen ... Ihro Koenigl. Majest. von Pohlen ... die Verwaltung des vermoege der gueldnen Bull und dem ... an Sie gekommenen ... Reichs-Vicariats ... uebernommen ... inmassen solch Patent und Ausschreiben von Wort zu Wort lautet, wie folget: Wir Friedrich August, ... Koenig in Pohlen, Groß-Hertzog in Litthauen, zu Reußen, ... Entbiethen ... guenstigen Gruß ... Je gefaehrlicher nun die Zeiten bey ... bedecklichen Conjuncturen sich ereignen, je noethiger ist es, daß ein gutes Vernehmen ... erhalten und bevestiget ... werden. Und dannenhero ist, von wegen Unsers Amts, Unser Begehren ... das Heilige Roemische Reich gnaediglich mit einem Haupte, ... foerderlichst zu versehen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Friederich Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen allen ... Unsern gnaedigsten Gruß, und fuegen denenselben zu wissen, was massen ... Ihro Koenigl. Majest. von Pohlen ... die Verwaltung des vermoege der gueldnen Bull und dem ... an Sie gekommenen ... Reichs-Vicariats ... uebernommen ... inmassen solch Patent und Ausschreiben von Wort zu Wort lautet, wie folget: Wir Friedrich August, ... Koenig in Pohlen, Groß-Hertzog in Litthauen, zu Reußen, ... Entbiethen ... guenstigen Gruß ... Je gefaehrlicher nun die Zeiten bey ... bedecklichen Conjuncturen sich ereignen, je noethiger ist es, daß ein gutes Vernehmen ... erhalten und bevestiget ... werden. Und dannenhero ist, von wegen Unsers Amts, Unser Begehren ... das Heilige Roemische Reich gnaediglich mit einem Haupte, ... foerderlichst zu versehen ... by : August III. (Polen, König)

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Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Stadt-Voigten und Räthen der Städte ... auch sonsten insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir das unterm 16. Junii 1736. emanirte Fürstl. Mandat und andere Verordnungen, welche denen Vasallen, Beamten, Stadt-Räthen, Geistlichen und Advocaten, Bauern- und andere steuerbare Güther zu acquiriren, und denen Fremden, welche sich nicht in hiesigen Landen zugleich wohnhaft niedergelassen, Immobilia an sich zu bringen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Fürstl. Ober-Vormundschafts Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. Decembr. 1754

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Stadt-Voigten und Räthen der Städte ... auch sonsten insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir das unterm 16. Junii 1736. emanirte Fürstl. Mandat und andere Verordnungen, welche denen Vasallen, Beamten, Stadt-Räthen, Geistlichen und Advocaten, Bauern- und andere steuerbare Güther zu acquiriren, und denen Fremden, welche sich nicht in hiesigen Landen zugleich wohnhaft niedergelassen, Immobilia an sich zu bringen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Fürstl. Ober-Vormundschafts Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. Decembr. 1754 by : Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen.̤Unsern Unterthanen, in Unserm Fuerstenthum und Landen Unsern Gruß ... zuvor.̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland Allerdurchlauchtigsten.̤ Herrn CARL den Sechsten, erwehlten Roemischen Kayser ̤̤̤am 20ten vorigen Monaths Octobris frueh um 1. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert.̤Wann dann durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRIEDRICH AUGUST, Koenig von Pohlen.̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle ̤auch sich Dessen Verwaltung.̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat ̤ausgehen lassen: Wir Friedrich August von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen.̤Entbieten allen und ieden.̤ freundlichen Gruß.̤Allermaßen Uns nun.̤ vermoege der gueldenen Bulle.̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen.̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien.̤ zustehet ; Also haben Wir Uns.̤ mit solchem .̤Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher nun die Zeiten.̤, ie noethiger ist es, daß.̤der.̤ innerliche Friede und Ruhe-Stand erhalten.̤ werden. .̤ Geben zu Dreßden, .̤ den 24. Octobris, Anno Christi, 1740, ausgehen lassen ; Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariat-Patent in.̤Unser Herrschaft Arnstadt, Kaefernburg und Plauen ... zu publiciren ... lassen ; Als ... befehlen Wir ... Herrn Fuersten Heinrichs zu Schwartzburg ... ernstlich ... bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen.̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 30. Nov. 1740. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen.̤Unsern Unterthanen, in Unserm Fuerstenthum und Landen Unsern Gruß ... zuvor.̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland Allerdurchlauchtigsten.̤ Herrn CARL den Sechsten, erwehlten Roemischen Kayser ̤̤̤am 20ten vorigen Monaths Octobris frueh um 1. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert.̤Wann dann durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRIEDRICH AUGUST, Koenig von Pohlen.̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle ̤auch sich Dessen Verwaltung.̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat ̤ausgehen lassen: Wir Friedrich August von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen.̤Entbieten allen und ieden.̤ freundlichen Gruß.̤Allermaßen Uns nun.̤ vermoege der gueldenen Bulle.̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen.̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien.̤ zustehet ; Also haben Wir Uns.̤ mit solchem .̤Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher nun die Zeiten.̤, ie noethiger ist es, daß.̤der.̤ innerliche Friede und Ruhe-Stand erhalten.̤ werden. .̤ Geben zu Dreßden, .̤ den 24. Octobris, Anno Christi, 1740, ausgehen lassen ; Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariat-Patent in.̤Unser Herrschaft Arnstadt, Kaefernburg und Plauen ... zu publiciren ... lassen ; Als ... befehlen Wir ... Herrn Fuersten Heinrichs zu Schwartzburg ... ernstlich ... bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen.̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 30. Nov. 1740. Ernst August, H. z. S. by : August (Polen, König, III.)

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ ENtbieten allen und jeden, Unsern Praelaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschafft, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Stadt-Raethen, Unsern respective gnaedigsten Gruß! und fuegen Ihnen zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer Unserer Landschaffts-Casse gegenwaertig obliegenden Ausgaben nach beschehener Uberlegung ... 15. extraordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, nemlich: Eine und eine halbe Steuer, Trium Reg. ... auf das jetzige 1737. Jahr hiermit auszuschreiben ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar, den. 19. Jun. 1737. Ernst August. H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ ENtbieten allen und jeden, Unsern Praelaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschafft, Beamten, Gerichts-Herren, Buergermeistern und Stadt-Raethen, Unsern respective gnaedigsten Gruß! und fuegen Ihnen zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer Unserer Landschaffts-Casse gegenwaertig obliegenden Ausgaben nach beschehener Uberlegung ... 15. extraordinair-Steuern, nebst Continuation der bißherigen Accise, nemlich: Eine und eine halbe Steuer, Trium Reg. ... auf das jetzige 1737. Jahr hiermit auszuschreiben ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar, den. 19. Jun. 1737. Ernst August. H. z. S. PDF Online Free

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Download or read book Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1733 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Friederich, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Entbiethen allen und jeden Unsern getreuen Land-Staenden ... Unsern gnaedigsten Gruß, und fuegen ... zu wissen, was massen Ihro Koenigl. Majestaet von Pohlen ... auf toedtlichen Hintritt ... Herrn Carln des VII. ... notficiret ... immassen solch Patent und Ausschreiben von Wort zu Wort also lautet: Wir Friedrich August, ... Koenig in Pohlen, Groß-Hertzog in Litthauen, ... ist ... Unser Begehren ... das Heilige Roemische Reich ... mit einem Haupte ... zu versehen ... Friede und Recht zu erhalten ... Geben zu Dreßden, unter Unserm Koeniglichen und Chur-Secret, den 26. Januarii, Anno Christi, 1745 ...

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Von Gottes Gnaden Wir Moritz Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen, postulirter Administrator des Stiffts Naumburg, Landgraf in Thüringen, Marggraf zu Meissen ... fügen allen unsern Ober- und andern Beampten, Voigten, Richtern, Schultheisen, Gemeinden und andern unsern Unterthanen unseres Antheils der fürstl. Graffschafft Henneberg ... sub dato den 18. Augusti 1627 heilsame Constitutionen und Fisch-Ordnungen aufrichten und ausgehen lassen, wie und welcher Gestalt es mit den Fischen, auch Fischzeug auf denen Ströhmen, Fischlachen und andern Fisch-Wassern gehalten werden solle ...

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Von Gottes Gnaden, Wir Moritz Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen ... fügen ... hiermit zu wissen ... wegen Anwerbung gewisser Manschafften zu Vermehr- und Verstärckung Dero Trouppen ein besonderes Patent nachfolgenden Inhalts ergehen lassen ...

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und allen Unsern Unterthanen des Fuerstenthums Weimar, Unsern ... Gruß ... ; und fuegen Ihnen anbey zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß, obwohln annoch bey Leb-Zeiten ..., Herrn Hertzog Wilhelm Ernsts ..., die noethige Verfuegung gemacht worden, daß in den Staedten, Flecken und Doerffern Unserer Lande, die Nacht-Wache an jedem Orte mit hinlaenglichen Leuten versehen werde, um aller zu besorgenden Feuers- und anderer Gefahr, so viel moeglich, vorzukommen, dennoch diesem wenige oder gar keine Folge geleistet worden. ... Als ist hiermit Unser ... Wille ..., daß an jedem Orte drey Nacht-Waechter die Nacht-Wacht halten ..., Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent unter Unserer Unterschrifft ... ausfertigen lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 10ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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