Von Gottes Gnaden, Wir Joseph, Bischoff zu Augspurg, deß Heil. Römischen Reichs Fürst, Land-Graf zu Hessen ... Entbieten allen und jeden Unseres Bistums Augspurg eingehörigen Geistlichen und Weltlichen Unterthanen, Verwandten und Innwohneren Unseren Gruß ... Offenkündig ist es, was Schuldigkeit einem jeden Catholischen Christen bey der bevorstehenden heiligen Fasten-Zeit aufliege, und mögte es dahero ohnnöthig scheinen, diserthalben eine besondere Verordnung ergehen zu lassen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Joseph, Bischoff zu Augspurg, deß Heil. Römischen Reichs Fürst, Land-Graf zu Hessen ... Entbieten allen und jeden Unseres Bistums Augspurg eingehörigen Geistlichen und Weltlichen Unterthanen, Verwandten und Innwohneren Unseren Gruß ... Offenkündig ist es, was Schuldigkeit einem jeden Catholischen Christen bey der bevorstehenden heiligen Fasten-Zeit aufliege, und mögte es dahero ohnnöthig scheinen, diserthalben eine besondere Verordnung ergehen zu lassen ... by : Joseph (Augsburg, Bischof)

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Von Gottes Gnaden, Wir Joseph, Bischoff zu Augspurg, deß Heil. Röm. Reichs Fürst, Land-Graf zu Hessen, ... entbieten allen und jeden Unserem Fürstlichen Bistum Augspurg eingehörigen, oder sonsten in hiesiger Stadt befindlichen Geistlichen ... Unseren Gruß und Gnad zuvor, und fügen Denenselben zu wissen, welcher gestalten Wir mißfälligst haben vernehmen müssen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Joseph, Bischoff zu Augspurg, deß Heil. Röm. Reichs Fürst, Land-Graf zu Hessen, ... entbieten allen und jeden Unserem Fürstlichen Bistum Augspurg eingehörigen, oder sonsten in hiesiger Stadt befindlichen Geistlichen ... Unseren Gruß und Gnad zuvor, und fügen Denenselben zu wissen, welcher gestalten Wir mißfälligst haben vernehmen müssen ... by : Joseph (Augsburg, Bischof.)

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Wir Joseph von Gottes Gnaden, erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien König, [et]c. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, zu Braband, zu Steyer, zu Kärndten, zu Crain, zu Lützenburg, zu Würtemberg, Ober- und Nieder Schlesien, Fürst zu Schwaben, Marggraff des Heil. Römischen Reichs, zu Burgau, zu Mähren, Ober- und Nieder-Laußnitz, Gefürsteter Graff zu Habspurg, zu Tyrol, zu Pfird, zu Kyburg, und zu Görtz, Land-Graff in Elsaß, Herr auf der Windischen Marck, zu Portenau, und zu Salins [et]c. Entbiethen allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geist- und Weltlichen, Prälaten, Graffen, Freyen, Herren, Rittern, Knechten, Landts-Hauptleuten, Landvögten, Hauptleuten, Vitzdomben, Vögten, Pflegern, Verwesern, Ambtleuten, Land-Richtern, Schultheissen, Burgermeistern, Richtern, Räthen, Burgern, Gemeinden, und sonsten allen andern Unsern und des Reichs Unterthanen und Getreuen, was Würden, Stands oder Wesens die seynd, und sonderlich denen Ertz-Stifft Cöllnischen, Stifft Regenspurgischen, Stifft Lüttichischen und Berchtesgadischen Land-Ständen, Unterthanen, Lehenleuten, Zugehörigen und Verwandten, welche diesen Unsern Käyserlichen Brieff oder dessen beglaubte Abschrifft sehen, lesen oder hören, und damit ermahnet, auch dem gemeß sich erweisen werden, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Käyserl. Huld, Gnad und alles Guts. Es bedarff keiner weitläufftigen Vorstellung, was für böse An- und Rathschläge wider weyland Unsers Gnädigen Hochgeehrtesten Herrn und Vatters Majest. und Lbd. Glorwürdigsten Andenckens, und das Römische Reich der bißherige Churfürst zu Cölln Joseph Clemens, sam[b]t seinem älteren Brudern, dem damahligen Churfürsten und Hertzogen in Bäyren, eine Zeitlang heimlich geheget, und was zu deren übeler Ausführung Sie für verbottene Bündnüssen mit dem König in Franckreich aufgerichtet, ...

Download Wir Joseph von Gottes Gnaden, erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien König, [et]c. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, zu Braband, zu Steyer, zu Kärndten, zu Crain, zu Lützenburg, zu Würtemberg, Ober- und Nieder Schlesien, Fürst zu Schwaben, Marggraff des Heil. Römischen Reichs, zu Burgau, zu Mähren, Ober- und Nieder-Laußnitz, Gefürsteter Graff zu Habspurg, zu Tyrol, zu Pfird, zu Kyburg, und zu Görtz, Land-Graff in Elsaß, Herr auf der Windischen Marck, zu Portenau, und zu Salins [et]c. Entbiethen allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geist- und Weltlichen, Prälaten, Graffen, Freyen, Herren, Rittern, Knechten, Landts-Hauptleuten, Landvögten, Hauptleuten, Vitzdomben, Vögten, Pflegern, Verwesern, Ambtleuten, Land-Richtern, Schultheissen, Burgermeistern, Richtern, Räthen, Burgern, Gemeinden, und sonsten allen andern Unsern und des Reichs Unterthanen und Getreuen, was Würden, Stands oder Wesens die seynd, und sonderlich denen Ertz-Stifft Cöllnischen, Stifft Regenspurgischen, Stifft Lüttichischen und Berchtesgadischen Land-Ständen, Unterthanen, Lehenleuten, Zugehörigen und Verwandten, welche diesen Unsern Käyserlichen Brieff oder dessen beglaubte Abschrifft sehen, lesen oder hören, und damit ermahnet, auch dem gemeß sich erweisen werden, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Käyserl. Huld, Gnad und alles Guts. Es bedarff keiner weitläufftigen Vorstellung, was für böse An- und Rathschläge wider weyland Unsers Gnädigen Hochgeehrtesten Herrn und Vatters Majest. und Lbd. Glorwürdigsten Andenckens, und das Römische Reich der bißherige Churfürst zu Cölln Joseph Clemens, sam[b]t seinem älteren Brudern, dem damahligen Churfürsten und Hertzogen in Bäyren, eine Zeitlang heimlich geheget, und was zu deren übeler Ausführung Sie für verbottene Bündnüssen mit dem König in Franckreich aufgerichtet, ... PDF Online Free

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Book Synopsis Wir Joseph von Gottes Gnaden, erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien König, [et]c. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, zu Braband, zu Steyer, zu Kärndten, zu Crain, zu Lützenburg, zu Würtemberg, Ober- und Nieder Schlesien, Fürst zu Schwaben, Marggraff des Heil. Römischen Reichs, zu Burgau, zu Mähren, Ober- und Nieder-Laußnitz, Gefürsteter Graff zu Habspurg, zu Tyrol, zu Pfird, zu Kyburg, und zu Görtz, Land-Graff in Elsaß, Herr auf der Windischen Marck, zu Portenau, und zu Salins [et]c. Entbiethen allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geist- und Weltlichen, Prälaten, Graffen, Freyen, Herren, Rittern, Knechten, Landts-Hauptleuten, Landvögten, Hauptleuten, Vitzdomben, Vögten, Pflegern, Verwesern, Ambtleuten, Land-Richtern, Schultheissen, Burgermeistern, Richtern, Räthen, Burgern, Gemeinden, und sonsten allen andern Unsern und des Reichs Unterthanen und Getreuen, was Würden, Stands oder Wesens die seynd, und sonderlich denen Ertz-Stifft Cöllnischen, Stifft Regenspurgischen, Stifft Lüttichischen und Berchtesgadischen Land-Ständen, Unterthanen, Lehenleuten, Zugehörigen und Verwandten, welche diesen Unsern Käyserlichen Brieff oder dessen beglaubte Abschrifft sehen, lesen oder hören, und damit ermahnet, auch dem gemeß sich erweisen werden, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Käyserl. Huld, Gnad und alles Guts. Es bedarff keiner weitläufftigen Vorstellung, was für böse An- und Rathschläge wider weyland Unsers Gnädigen Hochgeehrtesten Herrn und Vatters Majest. und Lbd. Glorwürdigsten Andenckens, und das Römische Reich der bißherige Churfürst zu Cölln Joseph Clemens, sam[b]t seinem älteren Brudern, dem damahligen Churfürsten und Hertzogen in Bäyren, eine Zeitlang heimlich geheget, und was zu deren übeler Ausführung Sie für verbottene Bündnüssen mit dem König in Franckreich aufgerichtet, ... by :

Download or read book Wir Joseph von Gottes Gnaden, erwählter Römischer Käyser, zu allen Zeiten Mehrer des Reichs, in Germanien, zu Hungarn, Böheim, Dalmatien, Croatien, Sclavonien König, [et]c. Ertz-Hertzog zu Oesterreich, Hertzog zu Burgund, zu Braband, zu Steyer, zu Kärndten, zu Crain, zu Lützenburg, zu Würtemberg, Ober- und Nieder Schlesien, Fürst zu Schwaben, Marggraff des Heil. Römischen Reichs, zu Burgau, zu Mähren, Ober- und Nieder-Laußnitz, Gefürsteter Graff zu Habspurg, zu Tyrol, zu Pfird, zu Kyburg, und zu Görtz, Land-Graff in Elsaß, Herr auf der Windischen Marck, zu Portenau, und zu Salins [et]c. Entbiethen allen und jeden Churfürsten, Fürsten, Geist- und Weltlichen, Prälaten, Graffen, Freyen, Herren, Rittern, Knechten, Landts-Hauptleuten, Landvögten, Hauptleuten, Vitzdomben, Vögten, Pflegern, Verwesern, Ambtleuten, Land-Richtern, Schultheissen, Burgermeistern, Richtern, Räthen, Burgern, Gemeinden, und sonsten allen andern Unsern und des Reichs Unterthanen und Getreuen, was Würden, Stands oder Wesens die seynd, und sonderlich denen Ertz-Stifft Cöllnischen, Stifft Regenspurgischen, Stifft Lüttichischen und Berchtesgadischen Land-Ständen, Unterthanen, Lehenleuten, Zugehörigen und Verwandten, welche diesen Unsern Käyserlichen Brieff oder dessen beglaubte Abschrifft sehen, lesen oder hören, und damit ermahnet, auch dem gemeß sich erweisen werden, Unsern Freund- Vetter- und Oheimlichen Willen, Käyserl. Huld, Gnad und alles Guts. Es bedarff keiner weitläufftigen Vorstellung, was für böse An- und Rathschläge wider weyland Unsers Gnädigen Hochgeehrtesten Herrn und Vatters Majest. und Lbd. Glorwürdigsten Andenckens, und das Römische Reich der bißherige Churfürst zu Cölln Joseph Clemens, sam[b]t seinem älteren Brudern, dem damahligen Churfürsten und Hertzogen in Bäyren, eine Zeitlang heimlich geheget, und was zu deren übeler Ausführung Sie für verbottene Bündnüssen mit dem König in Franckreich aufgerichtet, ... written by and published by . This book was released on 1706 with total page 18 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Joseph Conrad Bischoff zu Freysingen, und Regensburg, Probst, und Herr zu Berchtesgaden, des heiligen, römischen Reichs Fürst [et]c.[et]c. Entbieten allen, und jeden Präbsten, Aebten, Dechanten, Prioren, Quardianen ... und Geistlichen Unserer Bißthümer Freysingen, und Regensburg, dann Unseres fürstlichen Stiftes Berchtesgaden Unsern Gruß in dem Herrn

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Joseph Conrad Bischoff zu Freysingen, und Regensburg, Probst, und Herr zu Berchtesgaden, des heiligen, römischen Reichs Fürst [et]c.[et]c. Entbieten allen, und jeden Präbsten, Aebten, Dechanten, Prioren, Quardianen ... und Geistlichen Unserer Bißthümer Freysingen, und Regensburg, dann Unseres fürstlichen Stiftes Berchtesgaden Unsern Gruß in dem Herrn by : Joseph Konrad (Freising, Bischof)

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Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, In Ober- und Nidern-Bayrn, auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Truchseß, und Churfürst ... Entbiethen allen und jeden Unsern Obrist-Hof- und Land-Hofmeistern ... Unseren Gruß und Gnade zuvor: Es ist einem jeden von selbsten erinnerlich, welchergestalten wegen der Unserem Land-Gerichts- und Hofmarchs-Unterthanen, dann Städt- und Märckten- so anderen Adjacenten obligenden Weeg- und Strassen-Reparation verschidene General-Mandata ausgefertiget: besonders aber unterm 19. Jun. Ao. 1741. eine Special-Verordnung Gnädigst erlassen worden seye ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, In Ober- und Nidern-Bayrn, auch der Obern-Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Truchseß, und Churfürst ... Entbiethen allen und jeden Unsern Obrist-Hof- und Land-Hofmeistern ... Unseren Gruß und Gnade zuvor: Es ist einem jeden von selbsten erinnerlich, welchergestalten wegen der Unserem Land-Gerichts- und Hofmarchs-Unterthanen, dann Städt- und Märckten- so anderen Adjacenten obligenden Weeg- und Strassen-Reparation verschidene General-Mandata ausgefertiget: besonders aber unterm 19. Jun. Ao. 1741. eine Special-Verordnung Gnädigst erlassen worden seye ... by :

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Von Gottes Gnaden Joseph, Bischoff zu Augspurg, Land-Graff zu Hessen ... Es ist ohne Unser sonst zuthuende Anführung eine fürhin Creyß-kündige Sach, was bey letzterem Creyß-Convent in Anno 1749. zu Behuf des Commercij, und gemeinen Besten, wegen Reparation deren Land-Strassen, und zwar dermahlen deren Haupt-Strassen, so in- und aus, auch durch den Creyß, und besonders diß Hoch-Stüfft-Augspurgische Creyß-Viertel gehen, den 17. May gedachten Jahrs für ein Schluß abgefaßt ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Joseph, Bischoff zu Augspurg, Land-Graff zu Hessen ... Es ist ohne Unser sonst zuthuende Anführung eine fürhin Creyß-kündige Sach, was bey letzterem Creyß-Convent in Anno 1749. zu Behuf des Commercij, und gemeinen Besten, wegen Reparation deren Land-Strassen, und zwar dermahlen deren Haupt-Strassen, so in- und aus, auch durch den Creyß, und besonders diß Hoch-Stüfft-Augspurgische Creyß-Viertel gehen, den 17. May gedachten Jahrs für ein Schluß abgefaßt ... by : Joseph (Augsburg, Bischof)

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Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, in Ober- und Niedern-Bayrn, auch der Obern-Pfalz Herzog, Pfalz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Erz-Truchseß, und Churfürst, Land-Graf zu Leuchtenberg ... Entbieten allen und jeden Unseren Hof-Raths-Praesidenten, ... Unsern Gruß und Gnad zuvor ...

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, in Ober- und Niedern-Bayrn, auch der Obern-Pfalz Herzog, Pfalz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Erz-Truchseß, und Churfürst, Land-Graf zu Leuchtenberg ... Entbieten allen und jeden Unseren Hof-Raths-Praesidenten, ... Unsern Gruß und Gnad zuvor ... written by and published by . This book was released on 1755 with total page 6 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir Sigmund von Gottes Gnaden Erz-Bischoff und deß Heil. Röm. Reichs Fürst zu Salzburg ... Entbieten Unserm Hof-Raths-Praesidenten, Pflegern ... und übrigen Unterthanen Unsern Gnädigsten Gruß samt allen Guten, und geben denenselben zu vernehmen. Obwohlen Unsere Geehrte Herren Vorfahrer am Erzstift jederzeit äusserst bemühet waren, durch vielfältig erlassene heylsame Generalien in disseitig- Erzstiftischen Landen nur lediglich solche Geld-Sorten entweder selbst außmünzen, oder doch keine andere cursiren zu lassen, als welche respective denen Reichs-Satzungen gemäß, auch dem Handel und Wandel am vortheilhaftesten, und dem Unterthan selbst am wenigsten verlurstig seyn könten ...

Download Wir Sigmund von Gottes Gnaden Erz-Bischoff und deß Heil. Röm. Reichs Fürst zu Salzburg ... Entbieten Unserm Hof-Raths-Praesidenten, Pflegern ... und übrigen Unterthanen Unsern Gnädigsten Gruß samt allen Guten, und geben denenselben zu vernehmen. Obwohlen Unsere Geehrte Herren Vorfahrer am Erzstift jederzeit äusserst bemühet waren, durch vielfältig erlassene heylsame Generalien in disseitig- Erzstiftischen Landen nur lediglich solche Geld-Sorten entweder selbst außmünzen, oder doch keine andere cursiren zu lassen, als welche respective denen Reichs-Satzungen gemäß, auch dem Handel und Wandel am vortheilhaftesten, und dem Unterthan selbst am wenigsten verlurstig seyn könten ... PDF Online Free

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Book Synopsis Wir Sigmund von Gottes Gnaden Erz-Bischoff und deß Heil. Röm. Reichs Fürst zu Salzburg ... Entbieten Unserm Hof-Raths-Praesidenten, Pflegern ... und übrigen Unterthanen Unsern Gnädigsten Gruß samt allen Guten, und geben denenselben zu vernehmen. Obwohlen Unsere Geehrte Herren Vorfahrer am Erzstift jederzeit äusserst bemühet waren, durch vielfältig erlassene heylsame Generalien in disseitig- Erzstiftischen Landen nur lediglich solche Geld-Sorten entweder selbst außmünzen, oder doch keine andere cursiren zu lassen, als welche respective denen Reichs-Satzungen gemäß, auch dem Handel und Wandel am vortheilhaftesten, und dem Unterthan selbst am wenigsten verlurstig seyn könten ... by :

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Von Gottes Gnaden Wir Casimir Anton, Bischoff zu Costantz, des Heil. Röm. Reichs Fürst, Herr der Reichenau, und Oeningen &c. &c. Entbieten allen und jeden Unsers Bistums Costantz angesessenen Christglaubigen Unseren Gnädigen Gruss, geneigten Willen und alle Wohlfart, geben anbey zu vernehmen, welcher gestalten Ihro Päbstl. Heiligk. Benedictus der Vierzehende dis Namens Römis. Pabst und Statthalter Christi

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Wir Joseph von Gottes Gnaden, exemter Bischof, und des heil. röm. Reichs regirender Fürst zu Paßau, aus dem reichsfürstl. Hause von Auersperg &c. &c. ... Wenn es jedem Landesfürsten obliegt für das Wohl seiner Unterthanen möglichste Sorgfalt zu tragen ...

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Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, In Ob- und Niedern-Bayrn, auch der Obern-Pfalz Herzog, Pfalz-Graf bey Rhein, des Heil. Römischen Reichs Erz-Truchseß, und Churfürst ... Entbiethen allen und jeden Unseren Hof-Raths- auch Hof-Cammer- und Commercien-Raths-Praesidenten ... Unseren Gruß, und Gnad zuvor, und geben denenselben zu vernehmen; Nachdeme bey Unserer höchsten Stelle sowohl, als Unseren Commercien-Collegio von verschiedenen Gemeinden, und Dorffschaften mehrfältige Beschwerden eingeloffen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, In Ob- und Niedern-Bayrn, auch der Obern-Pfalz Herzog, Pfalz-Graf bey Rhein, des Heil. Römischen Reichs Erz-Truchseß, und Churfürst ... Entbiethen allen und jeden Unseren Hof-Raths- auch Hof-Cammer- und Commercien-Raths-Praesidenten ... Unseren Gruß, und Gnad zuvor, und geben denenselben zu vernehmen; Nachdeme bey Unserer höchsten Stelle sowohl, als Unseren Commercien-Collegio von verschiedenen Gemeinden, und Dorffschaften mehrfältige Beschwerden eingeloffen ... by :

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Von GOttes Gnaden Wir Maximilian Joseph in Ober- und Nidern-Bayrn, auch der obern Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf zu Rhein, des Heil. Röm. Reichs Ertz-Truchses, und Churfürst, Land-Graf zu Leuchtenber [et]c. ENtbieten allen, und jeden Unseren Hof-Raths- und Hof-Cammer-Praesidenten, Vicedomen, Cantzlern, Rennt-Meistern, Haubt-Leuthen, Pflegern, Pflegs-Commissarien, Richtern, Castnern, Verwaltern, Mauthnern, Zollnern, Hof-Marchs-Innhabern, deren Richtern, und all Unseren Beambten ; Nichtweniger denen von Unser Lieb- und Getreuen Landschafft, und deren Aufschlags-Beambten, auch allen Ständen, und insgemein all Unsern Unterthanen, Unsere Gnad- und Gruß zuvor, und geben denenselben hiemit zu vernehmen ; Welchermassen Wir Uns allerdings versehen hätten, selbige wurden in Erinnerung, und Zurucksicht auf die in Kartten-Sigels-Weesen, dessen Aufschlag, und Bestraffung deren Ubertretteren zu verschidenen mahlen, und sonderbar unterm 8. Julii Anno 1724. dann 28. Julii Anno 1725. nichtweniger den 29. Julii Anno 1726. weiters den 28. Jenner Anno 1728. desgleichen den 25. Februarii Anno 1729. dann 7. April ejusdem Anni, und 15. November Anno 1741. von Unseren in GOtt ruhend Durchläuchtigisten Lands-Vorfahrern Gnädigst erlassen, auch von Uns selbsten erst unterm 6. Mertzen Anno 1745. und 28. Februarii Anno 1746. erledigt Gnädigisten Special-Verordnungen, sich von selbsten möglichist angelegen seyn lassen, Unser hierunter versierend höchstes Interesse: um so mehr zu beförderen, sohin obangeregt Gnädigisten Verordnungen genauist zu halten, als ihnen solches deren Schuldigkeit, und Uns zutragende Pflicht allerdings aufladen thut

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Von GOTTes Gnaden, Wir Maximilian Joseph, in Ob- und Nidern Bayrn, auch der Obern Pfaltz Hertzog, Pfaltz-Graf bey Rhein, deß Heil. Röm. Reichs Ertz-Truchses, und Churfürst, Land-Graf zu Leichtenberg, [et]c. [et]c. ENtbiethen allen, und jeden, welchen dises unser offen General-Patent fürkommt, oder wißlich gemacht würdet, und die von unserm Churfürstenthum Bayrn, und dessen Graf und Herrschafften, gemainer Peitl-Lehen, so bey allhiesig- unserer Churfürstl. Lehen-Stuben zu Landshut pflegen verlyhen zu werden, besitzen, und innhaben, unsern Gruß, und Gnad zuvor, und machen ihnen hiemit kundt, und zuwissen. Nachdeme auf Christ-mildistes Ableiben unsers geliebsten Herrn Vatters, weyland Sr. Röm. Kayserl. Majestätt CARL deß VII. als Churfürstens in Bayrn [et]c. [et]c. Glorwürdigster Gedächtnuß alle, und jede dises Churfürstenthums, und dessen Graf- und Herrschafften angehörige Lehen fählig werden, und sich dahero gebührt, solche Lehen anjetzt von uns als Chur-Erben dises Churfürstenthums von Neuen gezimmends zu requirieren : zu empfangen : und desthalben gewohnliche Lehens-Pflicht, auch andere Schuldigkeit zu laisten, wie solches nach Beschaffenheit aines jeden Peitl-Lehens, auch aus Gewohnheit, und Herkommen der Lehen-Recht, und diser unser Churfürstl. Lehen-Stuben beschehen solle

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Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, in Ober- und Nieder-Bayrn, auch der Obern-Pfalz Herzog, Pfalz-Graf bey Rhein, des Heil. Röm. Reichs Erz-Truchseß, und Churfürst, Land-Graf zu Leuchtenberg [et]c. [et]c. Entbieten männiglich unseren Gruß und Gnad bevor: Nicht ohne unseren und jedermänniglich sonderbarer Befremdung ist erst vor einigen Tägen ein fürstl. Freysingisches Ordinariats-Patent in offentlichen Druck erschienen, vermög dessen unter anderen schädlichen Büchern überhaupt auch der so betitulte Veremund von Lochstein, als ein wider die wahre Grundsätz der Kirchen anstößiges, dem Ansehen der Päbsten und allgemeinen Kirchenversammlungen, geistlich- und weltlichen Fürsten nachtheilig, auch sonst in mehr Weeg gefährliches Werk angesehen, und deßwegen in dem ganzen Bisthum Freysing verboten und verworfen seyn solle. ... Es legt aber der unpartheyische Augenschein ... so viel zu Tag, daß hierinn keine Glaubens- und Religions-Sachen, sondern nur ... solche Dinge abgehandlet werden, worüber die Censur in unseren Landen niemand als uns selbst von Landsherrschaft wegen gebühren kan. Gleichwie wir demnach obiges Verbott anderst nicht, als für einen offenbaren Eingrif in unseren Landshoheitsrechte ansehen können, so declarieren wir solches auch für null und nichtig. ...

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Von Gottes Gnaden Wir Maximilian Joseph, In Ob- und Niedern-Bayrn, auch der Obern-Pfalz Herzog, Pfalz-Graf bey Rhein, des Heil. Römischen Reichs Erz-Truchseß, und Churfürst ... Entbiethen allen und jeden Unseren Hof-Raths-Praesidenten, Vicedomen ... Unseren Gruß, und Gnad zuvor, und geben denenselben Gnädigist zuvernehmen; Demnach Wir wegen Abwürdigung deren Gold- und Siber-Münzen unterm 17ten nächst verwichenen Monats April eine gemessene Chur- und Landsfürstl. Verordnung in dem Druck setzen, und allenthalben gewöhnlichermassen verrufen ...

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Joseph von Gottes Gnaden Bischof zu Basel des Heiligen Römischen Reichs Fürst &c. entbieten all- und jeden unsern Untertanen, wessen Standes, Würde und Wesens sie seien, unseren gnädigsten Gruss hiermit und geben ihnen zu vernehmen, dass weil die in jedem wohlgeordneten Staat erforderliche Untergebung, ingleichen die zwischen dem Landsherrn und seinen Untertanen herschen sollende Einigkeit [...] ein neues Merkmal unserer unermüdeten landsväterlichen Fürsorge zu geben und zu solchem Ende ihnen jene unverwertliche Landesgesetze in öffentlichen Druck mitzuteilen, woraus sie siche belehren können, wie die Zusammenberufung der Landständen zu beschehen pflege ...

Download Joseph von Gottes Gnaden Bischof zu Basel des Heiligen Römischen Reichs Fürst &c. entbieten all- und jeden unsern Untertanen, wessen Standes, Würde und Wesens sie seien, unseren gnädigsten Gruss hiermit und geben ihnen zu vernehmen, dass weil die in jedem wohlgeordneten Staat erforderliche Untergebung, ingleichen die zwischen dem Landsherrn und seinen Untertanen herschen sollende Einigkeit [...] ein neues Merkmal unserer unermüdeten landsväterlichen Fürsorge zu geben und zu solchem Ende ihnen jene unverwertliche Landesgesetze in öffentlichen Druck mitzuteilen, woraus sie siche belehren können, wie die Zusammenberufung der Landständen zu beschehen pflege ... PDF Online Free

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Von Gottes Gnaden, Wür Maximilian Joseph, in Ober- und Nidern-Bayrn auch der Obern-Pfaltz Hertzog ... Carl Theodor, Pfaltzgraf bey Rhein ... Entbieten allen und jeden deß Heil. Röm. Reichs Chur-Fürsten, Fürsten, Geistlichen und Weltlichen Praelaten ... Nachdeme Gott der Allmächtige nach seinem unwandlbahren Rath und Heil. Willen Weyland den Allerdurchleuchtigisten, Großmächtigisten Fürsten und Herrn Herrn Carl den Sibenden Erwählten Römischen Kayser ...

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