Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Obzwar das hiesige Waisenhaus unter andem zum Verkauf der auswärtigen Calender durch das demselben von Uns gnädigst ertheilte und öffentlich bekannte Privilegium allein berechtiget, und einem jeden andern der Handel damit bey hundert Goldgulden Strafe untersagt ist ... So verordnen Wie gnädigst, daß jedem Denuncianten, der einen solchen verbotenen Handel anzeigt, der vierte Theil der Strafe zugetheilt, hingegen ein Viertel Unserm Fisco, und die übrigen zwey Viertel dem Waisenhause anheimfallen sollen

Download Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Obzwar das hiesige Waisenhaus unter andem zum Verkauf der auswärtigen Calender durch das demselben von Uns gnädigst ertheilte und öffentlich bekannte Privilegium allein berechtiget, und einem jeden andern der Handel damit bey hundert Goldgulden Strafe untersagt ist ... So verordnen Wie gnädigst, daß jedem Denuncianten, der einen solchen verbotenen Handel anzeigt, der vierte Theil der Strafe zugetheilt, hingegen ein Viertel Unserm Fisco, und die übrigen zwey Viertel dem Waisenhause anheimfallen sollen PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Obzwar das hiesige Waisenhaus unter andem zum Verkauf der auswärtigen Calender durch das demselben von Uns gnädigst ertheilte und öffentlich bekannte Privilegium allein berechtiget, und einem jeden andern der Handel damit bey hundert Goldgulden Strafe untersagt ist ... So verordnen Wie gnädigst, daß jedem Denuncianten, der einen solchen verbotenen Handel anzeigt, der vierte Theil der Strafe zugetheilt, hingegen ein Viertel Unserm Fisco, und die übrigen zwey Viertel dem Waisenhause anheimfallen sollen by :

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Obzwar das hiesige Waisenhaus unter andem zum Verkauf der auswärtigen Calender durch das demselben von Uns gnädigst ertheilte und öffentlich bekannte Privilegium allein berechtiget, und einem jeden andern der Handel damit bey hundert Goldgulden Strafe untersagt ist ... So verordnen Wie gnädigst, daß jedem Denuncianten, der einen solchen verbotenen Handel anzeigt, der vierte Theil der Strafe zugetheilt, hingegen ein Viertel Unserm Fisco, und die übrigen zwey Viertel dem Waisenhause anheimfallen sollen written by and published by . This book was released on 1785 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Obzwar in der unterm 3ten Novembr. 1766. ergangenen, und auch durch das Ausschreiben vom 23ten Februar. 1769. eingeschärften Verordnung unter andern vorgeschrieben ist, daß alle Kaufleute, Fabriquanten, Krämer und Handelsleute, die zu ihrem Handel und Gewerbe nöthige Waaren, welche sie auf hiesiger Messe haben können, daselbst einkaufen, nicht aber von auswärtigen Messen ... einziehen sollen ... So vernehmen Wir jedoch ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Obzwar in der unterm 3ten Novembr. 1766. ergangenen, und auch durch das Ausschreiben vom 23ten Februar. 1769. eingeschärften Verordnung unter andern vorgeschrieben ist, daß alle Kaufleute, Fabriquanten, Krämer und Handelsleute, die zu ihrem Handel und Gewerbe nöthige Waaren, welche sie auf hiesiger Messe haben können, daselbst einkaufen, nicht aber von auswärtigen Messen ... einziehen sollen ... So vernehmen Wir jedoch ... by :

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Obzwar in der unterm 3ten Novembr. 1766. ergangenen, und auch durch das Ausschreiben vom 23ten Februar. 1769. eingeschärften Verordnung unter andern vorgeschrieben ist, daß alle Kaufleute, Fabriquanten, Krämer und Handelsleute, die zu ihrem Handel und Gewerbe nöthige Waaren, welche sie auf hiesiger Messe haben können, daselbst einkaufen, nicht aber von auswärtigen Messen ... einziehen sollen ... So vernehmen Wir jedoch ... written by and published by . This book was released on 1779 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Da in dem unterm 6ten Octobr. 1772 ergangenen Regierungs-Ausschreiben auf den Fall, wann jemand von denen darinn nicht approbirten auswärtigen Lotterien eine Collecte übernimmt, eine fiscalische Strafe von einhundert Rthlr. verordnet ist, Wir aber nunmehro weiter gnädigst resolviret haben, daß dergleichen vorhin dem Fisco allein gewidmete Strafen künftig zur Hälfte dem hiesigen Waysenhause zufallen, und dahin jedesmal eingeschickt werden sollen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Da in dem unterm 6ten Octobr. 1772 ergangenen Regierungs-Ausschreiben auf den Fall, wann jemand von denen darinn nicht approbirten auswärtigen Lotterien eine Collecte übernimmt, eine fiscalische Strafe von einhundert Rthlr. verordnet ist, Wir aber nunmehro weiter gnädigst resolviret haben, daß dergleichen vorhin dem Fisco allein gewidmete Strafen künftig zur Hälfte dem hiesigen Waysenhause zufallen, und dahin jedesmal eingeschickt werden sollen ... by :

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Da in dem unterm 6ten Octobr. 1772 ergangenen Regierungs-Ausschreiben auf den Fall, wann jemand von denen darinn nicht approbirten auswärtigen Lotterien eine Collecte übernimmt, eine fiscalische Strafe von einhundert Rthlr. verordnet ist, Wir aber nunmehro weiter gnädigst resolviret haben, daß dergleichen vorhin dem Fisco allein gewidmete Strafen künftig zur Hälfte dem hiesigen Waysenhause zufallen, und dahin jedesmal eingeschickt werden sollen ... written by and published by . This book was released on 1774 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Nachdem Wir gnädigst zu verordnen veranlaßet worden, daß kein Invalide, bey Verlust seines Gnaden-Gehalts, seine Söhne in auswärtige Kriegsdienst geben, alle Invaliden aber ... in den Cantons-Listen geführet ... Gegeben bey Unserm Kriegs-Collegio zu Cassel den 16ten Decembr. 1773

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Veste, Liebe Getreue! Nachdem uns unterthänigst vorgetragen worden, daß durch die zuweilen im Lande herumlaufende tolle Hunde desot größeres Unglück und Schaden an Menschen und Vieh angerichtet werde, je weniger gegen deren giftigen Biß allemal die wircksamsten Heilungsmittel zur Hand genommen würden ...

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Obzwar wegen des Garnspinnens und Linnentuchmachens unterm 29ten Junii 1765. eine erneuerte und gemessene Verordnung ergangen, auch hiernächst durch das Cameral-Ausschreiben vom 12ten Julii 1775. wegen Berichtigung und Visitation der Haspel und Ellen wie weitere Vorsehung geschehen; So ist gleichwol misfälligst zu vernehmen gewesen, daß diesen Vorschriften nicht an allen Orten gebührend nachgelebet worden. Wir befehlen Euch demnach gnädigst ...

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