Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem Unsere vom Ackerbau sich nährende Bürger und Bauern nicht nur durch den letztern Krieg, sondern auch durch die nach einander gefolgte außerordentlich wohlfeile, und respective theure Zeiten an ihrem Vermögen großen Schaden erlitten, mithin viele derselben Uns um gnädigste Nachsicht in Ansehung der mit äußerster Strenge auf sie dringenden Glaubiger unterthänigst angegangen haben ... [Cassel den 26ten Novembr. 1773]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem Unsere vom Ackerbau sich nährende Bürger und Bauern nicht nur durch den letztern Krieg, sondern auch durch die nach einander gefolgte außerordentlich wohlfeile, und respective theure Zeiten an ihrem Vermögen großen Schaden erlitten, mithin viele derselben Uns um gnädigste Nachsicht in Ansehung der mit äußerster Strenge auf sie dringenden Glaubiger unterthänigst angegangen haben ... [Cassel den 26ten Novembr. 1773] by : Landgraf Friedrich II. (Hessen-Kassel)

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Nachdem Wir bis daher wahrgenommen, daß gegen die von Unseren Vorfahren in der Regierung erlassene Ordnungen in Unsrer Fürstlichen Residenz und denen übrigen Städten des Landes nicht nur mit ungestempelten Karten gespielet und solche von denen Kaufleuten häufig verkauft, sondern auch dadurch die an das hiesige Zuchthaus zu entrichtende Stempelgelder defraudiret werden ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hiermit jedermänniglich zu wissen: Nachdem Wir bis daher wahrgenommen, daß gegen die von Unseren Vorfahren in der Regierung erlassene Ordnungen in Unsrer Fürstlichen Residenz und denen übrigen Städten des Landes nicht nur mit ungestempelten Karten gespielet und solche von denen Kaufleuten häufig verkauft, sondern auch dadurch die an das hiesige Zuchthaus zu entrichtende Stempelgelder defraudiret werden ... by : Landgraf Friedrich II. (Hessen-Kassel)

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen ... hierdurch zu wissen: Nachdem Uns zu Unserm großen Mißfallen vorgekommen, wasmassen der von Unseren getreuen Unterthanen überall, insonderheit aber auf dem Lande, seit einiger Zeit getriebene Misbrauch mit dem Caffé noch täglich stärker einreisse, und Wir diesem landverderblichen Unwesen, wodurch Unsere getreue Unterthanen, neben der Schwächung Ihrer Gesundheit, in merklichen Verfall ihrer Nahrung gerathen, nicht länger nachzusehen gemeynet sind, daß Wir dahero zum Besten dererselben folgendes zu verordnen Uns gnädigst bewogen gefunden ... [Gegeben in Unserer Residenzstadt Cassel, den 28ten Januar 1766]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen ... hierdurch zu wissen: Nachdem Uns zu Unserm großen Mißfallen vorgekommen, wasmassen der von Unseren getreuen Unterthanen überall, insonderheit aber auf dem Lande, seit einiger Zeit getriebene Misbrauch mit dem Caffé noch täglich stärker einreisse, und Wir diesem landverderblichen Unwesen, wodurch Unsere getreue Unterthanen, neben der Schwächung Ihrer Gesundheit, in merklichen Verfall ihrer Nahrung gerathen, nicht länger nachzusehen gemeynet sind, daß Wir dahero zum Besten dererselben folgendes zu verordnen Uns gnädigst bewogen gefunden ... [Gegeben in Unserer Residenzstadt Cassel, den 28ten Januar 1766] by : Landgraf Friedrich II. (Hessen-Kassel)

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem die oft viele Jahre hindurch liegen bleibende Depositen-Gelder, da sie aus der Circulation gesetzet werden, dem Publico gar keinen Vortheil, sondern vielmehr Schaden und Nachtheil bringen: So haben Wir gnädigst resolvirt, sämtliche ... Depositen-Gelder ... dergestalt anzuwenden, daß dadurch die Concurs-Processe auf keine Weise aufgehalten, vielmehr befördert, und die deponirte Gelder jedesmal vierzehen Tage nach dem rechtskräftig gewordenen Collocations-Urtheil an die Gerichte zur Distributon zurückgeschickt werden

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem die oft viele Jahre hindurch liegen bleibende Depositen-Gelder, da sie aus der Circulation gesetzet werden, dem Publico gar keinen Vortheil, sondern vielmehr Schaden und Nachtheil bringen: So haben Wir gnädigst resolvirt, sämtliche ... Depositen-Gelder ... dergestalt anzuwenden, daß dadurch die Concurs-Processe auf keine Weise aufgehalten, vielmehr befördert, und die deponirte Gelder jedesmal vierzehen Tage nach dem rechtskräftig gewordenen Collocations-Urtheil an die Gerichte zur Distributon zurückgeschickt werden by :

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem die oft viele Jahre hindurch liegen bleibende Depositen-Gelder, da sie aus der Circulation gesetzet werden, dem Publico gar keinen Vortheil, sondern vielmehr Schaden und Nachtheil bringen: So haben Wir gnädigst resolvirt, sämtliche ... Depositen-Gelder ... dergestalt anzuwenden, daß dadurch die Concurs-Processe auf keine Weise aufgehalten, vielmehr befördert, und die deponirte Gelder jedesmal vierzehen Tage nach dem rechtskräftig gewordenen Collocations-Urtheil an die Gerichte zur Distributon zurückgeschickt werden written by and published by . This book was released on 1774 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir von Gottes Gnaden Friedrich, Landgraf und Erb-Printz zu Hessen, ... Thun kund und bekennen hiermit: Als der Durchlauchtigste Fürst und Herr, Wilhelm der Achte, regierender Landgraf zu Hessen, ... auf die Ihro von Unserm Ubergang zu der Römisch-Catholischen Religion zugekommenen Nachricht, ...

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wisen: Nachdem an der allenthalbigen Sicherstellung des Depositenwesens bey den Aemtern und Gerichten Uns und Unsern getreuen Unterthanen viel gelegen ist, indessen aber bey vorgekommenen Fällen, da der Beamte sich an den Depositengeldern pflichtswidrig vergriffen, sich die Inconvenientz geäußert hat, daß dessen Ehefrau ihre Illata, und damit das ganze vorhandene Vermögen zurückgefordert hat, auf solche Weise aber zu Erstattung derer veruntraueten Gelder kein Mittel übrig geblieben ist, ohngeachtet nach der misfälligen Erfahrung die Ehefrauen zuweilen durch übermäßigen Aufwand die Männer zu dergleichen Eingriffen verleiten ... [Cassell den 11ten October 1776]

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Fügen hierdurch zu wissen, daß nachdem bereits durch ein öffentliches Avertissement von Unsrer Policey-Commission bekannt gemacht worden, daß die neuen Anbauer an der Weißensteiner Allee unter der Jurisdiction Unsrer Französischen Justitz-Canzley allhier stehen, und deren Häuser den Namen der Weißensteiner Vorstadt haben sollen, Wir nunmehro auch gnädigst gut gefunden, die nähere Verfassung und Privilegia dieser Vorstadt festzusetzen, ...

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Liebe Getreue! Fügen hierdurch zu wissen, daß nachdem bereits durch ein öffentliches Avertissement von Unsrer Policey-Commission bekannt gemacht worden, daß die neuen Anbauer an der Weißensteiner Allee unter der Jurisdiction Unsrer Französischen Justitz-Canzley allhier stehen, und deren Häuser den Namen der Weißensteiner Vorstadt haben sollen, Wir nunmehro auch gnädigst gut gefunden, die nähere Verfassung und Privilegia dieser Vorstadt festzusetzen, ... written by and published by . This book was released on 1779 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen ... zu wissen: Gleichwie Wir bey denen seit dem Jahr 1763 ins Land erlassenen Müntzverordnungen keinen andern als den heilsamen Endzweck gehabt, der in den letztern Kriegsjahren bedauerlich eingerissenen allgemeinen Zerrüttung im Müntzwesen successive Einhalt zu thun, und Unsere getreue Unterthanen für dem ihnen daraus zuwachsenden empfindlichen Schaden, so weit und so geschwind solches bewandten Umständen nach möglich gewesen, sicher zu stellen ...

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen nebst Entbietung ... hiermit zu wissen: Nachedem Wir ... nöthig finden, die ältere, besonders aber die in Anno 1746. gnädigst emanirte Juden-Ordnungen in verschiedenen Stücken näher zu erläutern und abzuändern... , Als setzen und ordnen Wir hierdurch, daß I. Denen Land-Juden ...

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem in der unterm 30ten Januarii 1752 ergangenen Landesordnung verfüget worden, daß kein Ausländer in Unsere Staaten anders aufgenommen werden sollte, als wenn er zweyhundert Cammerfl. eigenes Vermögen habe, hierdurch aber mancher Fremde abgehalten worden, sich hiesiger Orten niederzulassen ... [Cassell den 1ten November 1773]

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem zwar schon vorhin gegen die Theilung der Hufen- und geschlossenen Erbgüter gemessene Verfügung getroffen, und die Zerreißung der ersteren, so wie der letzteren Zerstückelung, ohne vorgängige genaue Untersuchung und Gutsherrliche, auch höhere Bewilligung verboten, und besonders bey den Hufen in vorkommenden Fällen nur bis auf die Hälfte gestattet, hierdurch aber die auf Conversation der Unterthanen, der Dienste und Zinsen gerichtete Landesherrliche Absicht bisher nicht erreicht worden ... [Cassell den 19ten Novembr. 1773]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen hierdurch zu wissen: Nachdem zwar schon vorhin gegen die Theilung der Hufen- und geschlossenen Erbgüter gemessene Verfügung getroffen, und die Zerreißung der ersteren, so wie der letzteren Zerstückelung, ohne vorgängige genaue Untersuchung und Gutsherrliche, auch höhere Bewilligung verboten, und besonders bey den Hufen in vorkommenden Fällen nur bis auf die Hälfte gestattet, hierdurch aber die auf Conversation der Unterthanen, der Dienste und Zinsen gerichtete Landesherrliche Absicht bisher nicht erreicht worden ... [Cassell den 19ten Novembr. 1773] by : Landgraf Friedrich II. (Hessen-Kassel)

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Landgraf zu Hessen ... Fügen allen und jeden ... hiermit zu wissen: Nachdem Unsere in Gott ruhende Vorfahren ... ein eigenes Meßing-Schmelzwerk nebst einem Drahtzuge, Lattun- und Kesselmühle, auch ... anrichten lassen ...

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(Friedrich's Landgrafen zu Hessen Kleiderordnung, datirt Cassel den 1ten May 1772.)

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Book Synopsis (Friedrich's Landgrafen zu Hessen Kleiderordnung, datirt Cassel den 1ten May 1772.) by : Friedrich II. Landgraf zu Hessen-Kassel

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen ... hiermit zu wissen: Nachdem die Erfahrung seithero bestättiget hat, daß in peinlichen Verbrechen die Bestellung eines Amts-Anklägers und die Formirung eines besonderen accusatorischen Processus unnöthig und überflüßig, ja in denen mehresten Fällen dem Delinquenten wegen Verlängerung seines Gefängnisses, so wie dem Fisco wegen der Atzungs- und anderer Kosten äußerst beschwerlich, der bloße Inquisitions-Process hingegen, um zu einem Endurtheil zu schreiten, hinlänglich ... [So geschehen in Unsrer Residenz-Stadt Cassell, den 28ten Februar 1775]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen ... Fügen ... hiermit zu wissen: Nachdem die Erfahrung seithero bestättiget hat, daß in peinlichen Verbrechen die Bestellung eines Amts-Anklägers und die Formirung eines besonderen accusatorischen Processus unnöthig und überflüßig, ja in denen mehresten Fällen dem Delinquenten wegen Verlängerung seines Gefängnisses, so wie dem Fisco wegen der Atzungs- und anderer Kosten äußerst beschwerlich, der bloße Inquisitions-Process hingegen, um zu einem Endurtheil zu schreiten, hinlänglich ... [So geschehen in Unsrer Residenz-Stadt Cassell, den 28ten Februar 1775] by : Landgraf Friedrich II. (Hessen-Kassel)

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Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Landgraf zu Hessen ... Fügen ... hiermit zu wissen: Nachdem Wir zu Unserm höchsten Misfallen vernehmen müssen, daß bey ruchlosen Dirnen, wann sie durch ihre lasterhafte Aufführung sich eine Schwangerschaft zugezogen, der Kindermord noch manchmalen im Schwange gehe, und dann zu möglichster Verhütung dieses wider alle Menschlichkeit streitenden Unwesens Wir Uns bewogen gerfunden, eine algemeine Verordnung wegen genauer Obsicht auf die in Unpflichten schwangere Dirnen in Unsere Lande zu erlassen ... [Gegeben zu Cassel den 10ten Septembr. 1765]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Landgraf zu Hessen ... Fügen ... hiermit zu wissen: Nachdem Wir zu Unserm höchsten Misfallen vernehmen müssen, daß bey ruchlosen Dirnen, wann sie durch ihre lasterhafte Aufführung sich eine Schwangerschaft zugezogen, der Kindermord noch manchmalen im Schwange gehe, und dann zu möglichster Verhütung dieses wider alle Menschlichkeit streitenden Unwesens Wir Uns bewogen gerfunden, eine algemeine Verordnung wegen genauer Obsicht auf die in Unpflichten schwangere Dirnen in Unsere Lande zu erlassen ... [Gegeben zu Cassel den 10ten Septembr. 1765] by : Landgraf Friedrich II. (Hessen-Kassel)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friedrich Landgraf zu Hessen ... Fügen ... hiermit zu wissen: Nachdem Wir zu Unserm höchsten Misfallen vernehmen müssen, daß bey ruchlosen Dirnen, wann sie durch ihre lasterhafte Aufführung sich eine Schwangerschaft zugezogen, der Kindermord noch manchmalen im Schwange gehe, und dann zu möglichster Verhütung dieses wider alle Menschlichkeit streitenden Unwesens Wir Uns bewogen gerfunden, eine algemeine Verordnung wegen genauer Obsicht auf die in Unpflichten schwangere Dirnen in Unsere Lande zu erlassen ... [Gegeben zu Cassel den 10ten Septembr. 1765] written by Landgraf Friedrich II. (Hessen-Kassel) and published by . This book was released on 1765 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen, ... Fügen jedermänniglich in Unseren Fürstenthümern und Landen, ... hiermit zu wissen: Nachdem über die Iudicia mixta bisher zwischen Unseren Militair- und Civil-Gerichten viel unnöthiger Streit und Weitläuftigkeiten entstanden, welche füglich dadurch vermieden werden können, daß ein jeder, welcher schuldig befunden worden, seinem foro ordinario zur Bestrafung privative überlassen werde, So ordnen, setzen und wollen Wir, daß I. ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen, ... Fügen jedermänniglich in Unseren Fürstenthümern und Landen, ... hiermit zu wissen: Nachdem über die Iudicia mixta bisher zwischen Unseren Militair- und Civil-Gerichten viel unnöthiger Streit und Weitläuftigkeiten entstanden, welche füglich dadurch vermieden werden können, daß ein jeder, welcher schuldig befunden worden, seinem foro ordinario zur Bestrafung privative überlassen werde, So ordnen, setzen und wollen Wir, daß I. ... by :

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Friedrich, Landgraf zu Hessen, ... Fügen jedermänniglich in Unseren Fürstenthümern und Landen, ... hiermit zu wissen: Nachdem über die Iudicia mixta bisher zwischen Unseren Militair- und Civil-Gerichten viel unnöthiger Streit und Weitläuftigkeiten entstanden, welche füglich dadurch vermieden werden können, daß ein jeder, welcher schuldig befunden worden, seinem foro ordinario zur Bestrafung privative überlassen werde, So ordnen, setzen und wollen Wir, daß I. ... written by and published by . This book was released on 1776 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Wir von Gottes Gnaden Friedrich, Landgraf und Erb-Printz zu Hessen, ... Urkunden und bekennen hiermit ... Demnach Wir, auf erfolgten Unsern Uebergang zu der Römisch-Catholischen Religion und davon an Unsers Herrn Vatters Gnaden gethane Declaration, ... den wohlerwogenen Entschluß genommen, ... daß ... Unsere ... Kinder ... in keiner andern, alß der ... Evangel. Reformirten Religion erzogen, ...

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Book Synopsis Wir von Gottes Gnaden Friedrich, Landgraf und Erb-Printz zu Hessen, ... Urkunden und bekennen hiermit ... Demnach Wir, auf erfolgten Unsern Uebergang zu der Römisch-Catholischen Religion und davon an Unsers Herrn Vatters Gnaden gethane Declaration, ... den wohlerwogenen Entschluß genommen, ... daß ... Unsere ... Kinder ... in keiner andern, alß der ... Evangel. Reformirten Religion erzogen, ... by : Hessen-Kassel Friedrich II. (Landgraf)

Download or read book Wir von Gottes Gnaden Friedrich, Landgraf und Erb-Printz zu Hessen, ... Urkunden und bekennen hiermit ... Demnach Wir, auf erfolgten Unsern Uebergang zu der Römisch-Catholischen Religion und davon an Unsers Herrn Vatters Gnaden gethane Declaration, ... den wohlerwogenen Entschluß genommen, ... daß ... Unsere ... Kinder ... in keiner andern, alß der ... Evangel. Reformirten Religion erzogen, ... written by Hessen-Kassel Friedrich II. (Landgraf) and published by . This book was released on 1754 with total page 16 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: