Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Herzog zu Sachsen ... Entbieten ... Unsern ... Gruß und fügen ... zu wissen, wasmaßen der Durchlauchtigste Fürst, Herr Friedrich August, Herzog zu Sachsen ... an Sie gekommenen des heiligen Römischen Reichs Vicariats in den Landen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Herzog zu Sachsen ... Entbieten ... Unsern ... Gruß und fügen ... zu wissen, wasmaßen der Durchlauchtigste Fürst, Herr Friedrich August, Herzog zu Sachsen ... an Sie gekommenen des heiligen Römischen Reichs Vicariats in den Landen ... by : Ernst (Sachsen-Gotha-Altenburg, Herzog, II.)

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Von Gottes Gnaden, Wir Ernst, Herzog zu Sachsen ... Entbieten allen ... Unsern Gruß ... Und fügen ihnen zu wissen, Daß wir ... mit Bestürtzung vernehmen müssen, welcher gestalt ... zu wider dem heiligen Gebot ... und Unsern ... Außschreiben nicht allein Unzucht und Hurerey ... überhand nehmen wolle ...

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Begin. Von Gottes Gnaden Wir Ernst Friedrich, Hertzog zu Sachsen, etc. [24 Jan. 1737.-Decree concerning the form of legal oath to be administrated to Jews.].

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten, Grafen und Herrn, denen von der Ritterschaft ... und insgemein allen und jeden Unterthanen ... Unsern gnädigsten Gruß und ... fügen auch ... zu wißen, wasmaßen des Herrn Churfürsten zu Sachsen ... zu erkennen gegeben, wie Sie nach dem am 20[.] Februar dieses Jahrs erfolgten ... Ableben des ... Herrn Josephs des Zweyten, erwählten Römischen Kaysers ... auch Uns das ... Patent ... zufertigen laßen ... wie denn dieses ... lautet: Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg ... Entbieten allen und jeden Churfürsten, geistlichen und weltlichen Prälaten, Grafen ... Gruß, Gnade und alles Gutes, zuvor. Euren Majestäten ... und Euch ist ... zu vernehmen gekommen, welchergestalten durch das ... erfolgte Ableben des ... Herrn Josephs des Andern, erwählten Römischen Kaisers ... das heilige Römische Reich sein ... Oberhaupt verlohren hat ... So ist ... Unser Begehren ... das heilige Römische Reich ... mit einem Haupte ... förderlichst zu versehen ... Geben zu Dresden, unter Unserm Chur-Secret, am 25sten Februarii, im Jahr 1790. ... Wie Wir nun ... dieses Vicariats-Patents Uns nicht entziehen mögen ... Also befehlen ... Wir, Kraft dieses ... Sich nach dem Inhalt ... zu achten ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar, den 13. April 1790. Carl August, H. z. S

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen .̤Unsern Unterthanen .̤ Unsern Gruß .̤ zuvor .̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland.̤ Herrn CARL den Siebenden, erwehlten Roemischen Kayser .̤ am 20ten Jan. dieses Jahrs abends gegen 9. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert .̤ Wann denn durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRJEDRJCH AUGUSTEN, Koenig in Pohlen .̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle .̤ auch sich Dessen Verwaltung .̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat .̤ ausgehen lassen: Wir Friedrich August, von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen .̤ ENtbieten allen und ieden .̤ freundlichen ... Gruß .̤ zuvor, .̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen .̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien .̤ zustehet ; Also haben Wir Uns .̤ mit solchem, .̤ Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher aber Zeiten .̤, ie noethiger ist es, daß .̤ der .̤ innerliche Friede und Ruhestand erhalten.̤ werde. .̤ Geben zu Dresden, .̤ den 26. Januarii, Anno Christi, 1745. Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariats-Patent in.̤Unsern Fuerstenthum .̤ publicieren .̤ zu lassen ; Als befehlen .̤ Wir .̤ allen .̤ Unterthanen .̤, daß Sie bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen .̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 6. Mart. 1745. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen .̤Unsern Unterthanen .̤ Unsern Gruß .̤ zuvor .̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland.̤ Herrn CARL den Siebenden, erwehlten Roemischen Kayser .̤ am 20ten Jan. dieses Jahrs abends gegen 9. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert .̤ Wann denn durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRJEDRJCH AUGUSTEN, Koenig in Pohlen .̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle .̤ auch sich Dessen Verwaltung .̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat .̤ ausgehen lassen: Wir Friedrich August, von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen .̤ ENtbieten allen und ieden .̤ freundlichen ... Gruß .̤ zuvor, .̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen .̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien .̤ zustehet ; Also haben Wir Uns .̤ mit solchem, .̤ Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher aber Zeiten .̤, ie noethiger ist es, daß .̤ der .̤ innerliche Friede und Ruhestand erhalten.̤ werde. .̤ Geben zu Dresden, .̤ den 26. Januarii, Anno Christi, 1745. Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariats-Patent in.̤Unsern Fuerstenthum .̤ publicieren .̤ zu lassen ; Als befehlen .̤ Wir .̤ allen .̤ Unterthanen .̤, daß Sie bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen .̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 6. Mart. 1745. Ernst August, H. z. S. by : August (Polen, König, III.)

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Wir Friedrich August, von Gottes Gnaden, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, Berg, ... Entbieten allen ... Unsern Gruß, ... und fügen ihnen hiermit zu wißen: Nachdem Ihro Majestät, der Kaiser, wider die in französischen Civil- und sonderlich Kriegs-Diensten befindliche, ... Kaiserliche und des Reichs Lehnleute, Bürger und Unterthanen ein mandatum avocatorium und inhibitum ergehen ... zu laßen, für nöthig erachtet, ... wie hernach folget: ...

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Von Gottes Gnaden, Wir Ernst, Herzog zu Sachsen ... Entbieten allen ... Unsern Gruß ... und fügen ... zu wissen, Demnach der Höchste Gott ... Unsern ... Vetter, Herrn Friederich Wilhelmen ... am vierzehenden des verwichenen Monats Aprilis, von dieser abgefordert ...

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Patent, den ergangenen Kaiserl. Gebots- und Verbots-Brief in Beziehung auf den dermaligen Krieg gegen Frankreich betr

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Von Gottes Gnaden

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Herzog zu Sachsen ... Entbieten ... Unsern Gruß und fügen ... zu wissen, daß Wir auf den unvorgreiflichen Antrag der am Ausschußtage ... 1784. versammlet gewesenen getreuen Stände, in reifer Erwägung der ... vorgestellten übeln Folgen der bisher üblichen Strafen ... kein wahrer Nutzen verschaft wird ...

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst, Herzog zu Sachsen ... Entbieten ... Unsern gnädigen Gruß, und fügen ... zu wissen, wasmaßen die, bei dem im Jahre 1784. gehaltenen Ausschußtage versammelt gewesene getreue Stände ... zu Verbesserung der Wirthschaft bei dem Leuchtenburgischen Zucht- und Armenhauß-Institute ...

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Patent, die Advocatorien betr

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Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden, Herzog zu Sachsen, ... Entbieten allen und jeden ... Unsern Gruß ... und fügen denselben zu wissen: Nachdem Wir höchstbetrüblich zu vernehmen gehabt, daß Unsere auf Beförderung der Wohlfahrt Unserer gesamten Unterthanen und darunter insonderheit auch des Bauern-Standes von jeher gerichtet gewesene Landesväterliche Absichten dergestalt verkannt worden, daß in einigen Gegenden Unserer Lande das Landvolk nicht nur den ... Vorsatz gefaßt, sich derer ihren Erb- und Gerichtsherren schuldigen Dienste und Obliegenheiten zu entledigen, ... sondern sogar ... dieser Vorsatz, auf eine ... aufrührische Art, mit größter Gewalt außgeführet, ...

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Book Synopsis Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden, Herzog zu Sachsen, ... Entbieten allen und jeden ... Unsern Gruß ... und fügen denselben zu wissen: Nachdem Wir höchstbetrüblich zu vernehmen gehabt, daß Unsere auf Beförderung der Wohlfahrt Unserer gesamten Unterthanen und darunter insonderheit auch des Bauern-Standes von jeher gerichtet gewesene Landesväterliche Absichten dergestalt verkannt worden, daß in einigen Gegenden Unserer Lande das Landvolk nicht nur den ... Vorsatz gefaßt, sich derer ihren Erb- und Gerichtsherren schuldigen Dienste und Obliegenheiten zu entledigen, ... sondern sogar ... dieser Vorsatz, auf eine ... aufrührische Art, mit größter Gewalt außgeführet, ... by : Friedrich August I. (Sachsen, König)

Download or read book Wir, Friedrich August, von Gottes Gnaden, Herzog zu Sachsen, ... Entbieten allen und jeden ... Unsern Gruß ... und fügen denselben zu wissen: Nachdem Wir höchstbetrüblich zu vernehmen gehabt, daß Unsere auf Beförderung der Wohlfahrt Unserer gesamten Unterthanen und darunter insonderheit auch des Bauern-Standes von jeher gerichtet gewesene Landesväterliche Absichten dergestalt verkannt worden, daß in einigen Gegenden Unserer Lande das Landvolk nicht nur den ... Vorsatz gefaßt, sich derer ihren Erb- und Gerichtsherren schuldigen Dienste und Obliegenheiten zu entledigen, ... sondern sogar ... dieser Vorsatz, auf eine ... aufrührische Art, mit größter Gewalt außgeführet, ... written by Friedrich August I. (Sachsen, König) and published by . This book was released on 1790 with total page 1 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen.̤Unsern Unterthanen, in Unserm Fuerstenthum und Landen Unsern Gruß ... zuvor.̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland Allerdurchlauchtigsten.̤ Herrn CARL den Sechsten, erwehlten Roemischen Kayser ̤̤̤am 20ten vorigen Monaths Octobris frueh um 1. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert.̤Wann dann durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRIEDRICH AUGUST, Koenig von Pohlen.̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle ̤auch sich Dessen Verwaltung.̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat ̤ausgehen lassen: Wir Friedrich August von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen.̤Entbieten allen und ieden.̤ freundlichen Gruß.̤Allermaßen Uns nun.̤ vermoege der gueldenen Bulle.̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen.̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien.̤ zustehet ; Also haben Wir Uns.̤ mit solchem .̤Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher nun die Zeiten.̤, ie noethiger ist es, daß.̤der.̤ innerliche Friede und Ruhe-Stand erhalten.̤ werden. .̤ Geben zu Dreßden, .̤ den 24. Octobris, Anno Christi, 1740, ausgehen lassen ; Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariat-Patent in.̤Unser Herrschaft Arnstadt, Kaefernburg und Plauen ... zu publiciren ... lassen ; Als ... befehlen Wir ... Herrn Fuersten Heinrichs zu Schwartzburg ... ernstlich ... bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen.̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 30. Nov. 1740. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen.̤Unsern Unterthanen, in Unserm Fuerstenthum und Landen Unsern Gruß ... zuvor.̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland Allerdurchlauchtigsten.̤ Herrn CARL den Sechsten, erwehlten Roemischen Kayser ̤̤̤am 20ten vorigen Monaths Octobris frueh um 1. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert.̤Wann dann durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRIEDRICH AUGUST, Koenig von Pohlen.̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle ̤auch sich Dessen Verwaltung.̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat ̤ausgehen lassen: Wir Friedrich August von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen.̤Entbieten allen und ieden.̤ freundlichen Gruß.̤Allermaßen Uns nun.̤ vermoege der gueldenen Bulle.̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen.̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien.̤ zustehet ; Also haben Wir Uns.̤ mit solchem .̤Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher nun die Zeiten.̤, ie noethiger ist es, daß.̤der.̤ innerliche Friede und Ruhe-Stand erhalten.̤ werden. .̤ Geben zu Dreßden, .̤ den 24. Octobris, Anno Christi, 1740, ausgehen lassen ; Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariat-Patent in.̤Unser Herrschaft Arnstadt, Kaefernburg und Plauen ... zu publiciren ... lassen ; Als ... befehlen Wir ... Herrn Fuersten Heinrichs zu Schwartzburg ... ernstlich ... bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen.̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 30. Nov. 1740. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .̤ ENtbiethen allen.̤Unsern Unterthanen, in Unserm Fuerstenthum und Landen Unsern Gruß ... zuvor.̤ was massen der allmaechtige GOtt.̤ den weyland Allerdurchlauchtigsten.̤ Herrn CARL den Sechsten, erwehlten Roemischen Kayser ̤̤̤am 20ten vorigen Monaths Octobris frueh um 1. Uhr aus diesem elenden .̤ Jammerthal abgefordert.̤Wann dann durch diesen betruebten Todes-Fall den .̤ Herrn FRIEDRICH AUGUST, Koenig von Pohlen.̤ des Heil. Roem. Reichs Vicaraiat in denen Landen des Saechsische Rechtens, und an Enden, in solch Vicariat gehoerende, vermoege der gueldenen Bulle ̤auch sich Dessen Verwaltung.̤ unterzogen, und .̤ ein oeffentliches Mandat ̤ausgehen lassen: Wir Friedrich August von GOttes Gnaden, Koenig in Pohlen.̤Entbieten allen und ieden.̤ freundlichen Gruß.̤Allermaßen Uns nun.̤ vermoege der gueldenen Bulle.̤ zu dieser Zeit, da das Heilige Reich mit keinem Haupte versehen.̤ in Unser Vicariat gehörende Provinzien.̤ zustehet ; Also haben Wir Uns.̤ mit solchem .̤Amte beladen wollen. Je gefaehrlicher nun die Zeiten.̤, ie noethiger ist es, daß.̤der.̤ innerliche Friede und Ruhe-Stand erhalten.̤ werden. .̤ Geben zu Dreßden, .̤ den 24. Octobris, Anno Christi, 1740, ausgehen lassen ; Und wir dann der Nothdurfft befunden, sothanes Vicariat-Patent in.̤Unser Herrschaft Arnstadt, Kaefernburg und Plauen ... zu publiciren ... lassen ; Als ... befehlen Wir ... Herrn Fuersten Heinrichs zu Schwartzburg ... ernstlich ... bei diesem Interregno die in dem Mandat .̤ erheischende Nothdurfft in gebuehrende Obacht nehmen.̤ So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg am 30. Nov. 1740. Ernst August, H. z. S. by : August (Polen, König, III.)

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen darneben zu wissen; Wasmassen zwar zeither in Unsern sämtlichen Fürstenthumen und Landen solche Personen, die viele Jahre abwesend gewesen, und deren Ort des Aufenthalts, Leben oder Tod, unbekant geblieben ... für tod und verschollen erkant, und deswegen auch das von ihnen zurückgelassene ... Vermögen durch ... Vormünder ... verwaltet worden ... [Urkundlich haben Wir diese Unsere Landesherrliche Verordnung eigenhändig unterschrieben, und in Druck bringen lassen. Geschehen und gegeben Weimar, den 20sten August, 1777

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden, und sonst ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der ... Frage, wie schriftsäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben ... Urkundlich haben Wir dieses Patent ... als ein Landes-Gesetz ... bekannt machen lassen. Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729

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