Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... UHrkunden hiermit: Demnach zeithero wegen des in Unser Amt Dornburg gehoerigen Gleits zu Wiegendorff, wie auch desselben Bey-Gleiten zu Kleinen Romstaedt, Krippendorff und Magdala einige Jrrungen sich ereignet ; Alß haben Wir, nach Jnnhalt der alten Gleits-Ordnung, und Anleitung bißheriger Observanz ..., zu kuenfftiger Verhuetung aller Jrrungen und Beschwehrden, die Gleits-Tafel von neuem verfassen, erlaeutern, und Krafft dieses publiciren lassen, wie folget: Es soll ... in oben-ernannten Wiegendorffischen Haupt- und dessen Bey-Gleiten gegeben werden: Ein Groschen von einem jeden Pferde, oder Fohlen, so im Geschirr, oder ledig von Kaeuffern oder Verkaeuffern durchs Geleite gefuehret wird. ... Zu Uhrkund haben Wir diese Gleits-Tafel eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Cammer-Secrete bedruecken lassen. So geschehen und geben Weimar den 10. Januarii 1732. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... UHrkunden hiermit: Demnach zeithero wegen des in Unser Amt Dornburg gehoerigen Gleits zu Wiegendorff, wie auch desselben Bey-Gleiten zu Kleinen Romstaedt, Krippendorff und Magdala einige Jrrungen sich ereignet ; Alß haben Wir, nach Jnnhalt der alten Gleits-Ordnung, und Anleitung bißheriger Observanz ..., zu kuenfftiger Verhuetung aller Jrrungen und Beschwehrden, die Gleits-Tafel von neuem verfassen, erlaeutern, und Krafft dieses publiciren lassen, wie folget: Es soll ... in oben-ernannten Wiegendorffischen Haupt- und dessen Bey-Gleiten gegeben werden: Ein Groschen von einem jeden Pferde, oder Fohlen, so im Geschirr, oder ledig von Kaeuffern oder Verkaeuffern durchs Geleite gefuehret wird. ... Zu Uhrkund haben Wir diese Gleits-Tafel eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Cammer-Secrete bedruecken lassen. So geschehen und geben Weimar den 10. Januarii 1732. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Demnach Wir bey uns reiflich erwogen, daß, ohngeachtet Wir bey denen zeithero in Unserm Fürstenthum und Landen sich ereigneten Deuben die darauf in denen gemeinen Rechten, und sonsten, gesetzte Straffen ... stracks vollstrecken lassen, in Hoffnung, es werde dadurch solchem Ubel zu allgemeiner Sicherheit Unserer Unterthanen gesteuert ... Dennoch das Laster des Diebstahls sowohl in der Nachbarschafft, als in Unsern Fürstenthuemern ... nach wie vor, im Schwange, so daß Wir daher vor noethig befinden, die Bestraffung desselben zu erneuern... zu schärffen; Als setzen, ordnen und wollen Wir 1. Das derjenige, er sey ein Hausgenoß, oder ein Fremder, einheimisch. oder ausländisch, von Civil-oder Militair-Stande, so in Unsern Fürstenthümern ... bey Tag oder Nacht ... einen Diebstahl von zwey Thalern, oder drüber ... begehet ... zur Hafft gebracht wird, wenn gleich der Diebstahl wieder ersetzet wird, ohne Ansehung der Persohn, nach geendigter Untersuchung ... mit dem Strang vom Leben zum Tod gestrafft werden soll ... Damit sich auch niemand mit der Unwissenheit ... abgefaßten Verordnung zu entschuldigen Ursach haben möge; So haben Wir solche nicht allein durch öffentlichen Druck ... bringen lassen; sondern Wir... befehlen... dieselbe öffentlich angeschlagen ... werde. So gegeben in Unserer Residenz Weimar den 21. Aug. 1741

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, und Berg, ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern getreuen Unterthanen beyden Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach Unsern respective gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was massen Uns nicht sonder Mißfallen zu vernehmen gekommen, daß ungeachtet der ... erlassenen ... Anordnungen, dennoch viele Landeskinder ... in fremde Kriegsdienste ... gehen ... Wir setzen, ordnen und gebiethen demnach hiermit ernstlich ..., als dem Militairdienst tuechtige junge Leute, ohne sich bey Uns gemeldet ... die Erlaubniß zu Verlassung ihres Vaterlandes erhalten zu haben ... dafuer mit der Confiscation ihres ... Vermoegens bestraft werden sollen. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent unter Unsrer eigenhaendigen Unterschrift ... ausfertigen lassen, auch selbiges in Druck zu bringen und aller gehoerigen Orte ... anzuschlagen lassen. ... Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 20 May 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. von Fritsch

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, .... Thun hiermit kund und zu wissen, was massen Wir mit groeßtem Mißfallen vernehmen muessen, wie es ... geschehen, daß die geschwaechten Weibes Persohnen ... boßhafter weise vorgegeben, als ob sie von frembden ... MannsPersohnen ... ueberfallen und geschwaengert worden. ... Als haben Wir dieser ... Bosheit ins kuenftige, so viel wie moeglich Einhalt zu thun ... Setzen, ordnen und wollen demnach hiermit: Daß ins kuenftige dergleichen Weibes Persohnen ... solches so fort entweder ... der ordentlichen Obrigkeit anzeigen ... Uhrkundlich haben Wir diese Verordnung eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstl. Jnnsiegel zu bedrucken befohlen. So geschehen Weimar zur Wilhelmsburg den 29. Martii 1756. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. J. F. Schnauß geh. Secret

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen Unsern Unter-Obrigkeiten und sämtlichen Unterthanen zu wissen; Demnach Wir höchst mißfällig wahrnehmen müssen, wie daß Unsern unterm 7. Maji 1729. 9. Octobr. 1730. und 12. Januarii letzthin, wegen Ausrottung des Raupen-Geschmeißes ergangenen Patenten noch keine schuldige Folgen geleistet, noch weniger die gehörige Visitation angestellet worden, maßen man das Abraupen, welches doch bey rechter Winters-Zeit und im Froste geschehen soll, erst im Früh-Jahr ... heraus gerücket gewesen, vorgenommen hat, dahero, ... die Bäume von FrÜchten gantz entblöset worden ... Also lassen Wir dieses zu eines jeden künfftiger Verantwortung ausgesetzt seyn ... und befehlen, daß Unsere Unterthanen alljährlich mit dem Raupenlesen in Bäten, Hecken, Zäunen, Bäumen, auf dem Felde ... so bald das Laub abgefallen ... den Anfang machen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... auch in Druck bringen ... lassen. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 12. Septemb. 1739

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Herzogs Ernst August zu Sachsen etc. Verordnung, worin befohlen wird, daß künftig keine mündlichen Bitten von den Unterthanen mehr angebracht, sondern daß alle Suppliquen schriftlich des Sonnabends früh bey den Landes-Collegien eingereicht werden sollen

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Book Synopsis Herzogs Ernst August zu Sachsen etc. Verordnung, worin befohlen wird, daß künftig keine mündlichen Bitten von den Unterthanen mehr angebracht, sondern daß alle Suppliquen schriftlich des Sonnabends früh bey den Landes-Collegien eingereicht werden sollen by : Ernst August (Sachsen, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit maenniglich zu wissen, daß Wir das durch erfolgten hochseeligen Hintritt des ... Fuersten, Herrn Wilhelm Heinrich, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, Berg ... Unsers im Leben freundlich geliebten Herrn, Uns, als Dero naechsten Vetter und Mit-Belehnten, angefallene Fuerstenthum Eisenach, und aller seiner Zubehoer, Rechten und Gerechtigkeiten, hohen und niedern, in wuercklichen Besitz genommen, und ... Uns der Regierung desselben unterzogen. Befehlen demnach ... insgemein allen Unsern Unterthanen Unsers Fuerstenthums Eisenach ... Uns und Unserem Fuerstlichen Hauß ... gehorsam und unterthaenig zu seyn ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Siegel drucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Residentz Weimar, den 1741. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit maenniglich zu wissen, daß Wir das durch erfolgten hochseeligen Hintritt des ... Fuersten, Herrn Wilhelm Heinrich, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, Berg ... Unsers im Leben freundlich geliebten Herrn, Uns, als Dero naechsten Vetter und Mit-Belehnten, angefallene Fuerstenthum Eisenach, und aller seiner Zubehoer, Rechten und Gerechtigkeiten, hohen und niedern, in wuercklichen Besitz genommen, und ... Uns der Regierung desselben unterzogen. Befehlen demnach ... insgemein allen Unsern Unterthanen Unsers Fuerstenthums Eisenach ... Uns und Unserem Fuerstlichen Hauß ... gehorsam und unterthaenig zu seyn ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Siegel drucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Residentz Weimar, den 1741. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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VOn Gottes Gnaden Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen Jülich Cleve und Berg ... Fuegen allen ... Unterthanen ... hierdurch zu wissen, welcher gestallt Wir schon einige Zeit her mit vieler Empfindung wargenom[m]en, daß die von Unsern ... Fuerstlichen Vorfahren ... eingefuehrte und so wohl durch alte als neue Vertraege in Unserm Fuerstlichen Hauße befestigte Verfassungen, und Gemeinschafftliche Regiments-Form in vielen Stuecken sehr bey Seite gesetzet, allerhand neue Anordnungen und Befehle ohne Unser Vorwissen und Genehmhaltung einseitig ausgefertiget ... worden. ... So haben Wir aus Landes-Fuerstlicher Sorgfalt ... Unsern ... Unterthanen den Unfug und die Unstatthafftigkeit des vermeinten Mandats hierdurch bekant zu machen, und den ... Inhalt desselbigen hiermit oeffentlich zu widersprechen der Nothdurfft erachtet ... Datum Weimar den 12. Junii 1719. Ernst August H. z. S.

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Book Synopsis VOn Gottes Gnaden Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen Jülich Cleve und Berg ... Fuegen allen ... Unterthanen ... hierdurch zu wissen, welcher gestallt Wir schon einige Zeit her mit vieler Empfindung wargenom[m]en, daß die von Unsern ... Fuerstlichen Vorfahren ... eingefuehrte und so wohl durch alte als neue Vertraege in Unserm Fuerstlichen Hauße befestigte Verfassungen, und Gemeinschafftliche Regiments-Form in vielen Stuecken sehr bey Seite gesetzet, allerhand neue Anordnungen und Befehle ohne Unser Vorwissen und Genehmhaltung einseitig ausgefertiget ... worden. ... So haben Wir aus Landes-Fuerstlicher Sorgfalt ... Unsern ... Unterthanen den Unfug und die Unstatthafftigkeit des vermeinten Mandats hierdurch bekant zu machen, und den ... Inhalt desselbigen hiermit oeffentlich zu widersprechen der Nothdurfft erachtet ... Datum Weimar den 12. Junii 1719. Ernst August H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

Download or read book VOn Gottes Gnaden Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen Jülich Cleve und Berg ... Fuegen allen ... Unterthanen ... hierdurch zu wissen, welcher gestallt Wir schon einige Zeit her mit vieler Empfindung wargenom[m]en, daß die von Unsern ... Fuerstlichen Vorfahren ... eingefuehrte und so wohl durch alte als neue Vertraege in Unserm Fuerstlichen Hauße befestigte Verfassungen, und Gemeinschafftliche Regiments-Form in vielen Stuecken sehr bey Seite gesetzet, allerhand neue Anordnungen und Befehle ohne Unser Vorwissen und Genehmhaltung einseitig ausgefertiget ... worden. ... So haben Wir aus Landes-Fuerstlicher Sorgfalt ... Unsern ... Unterthanen den Unfug und die Unstatthafftigkeit des vermeinten Mandats hierdurch bekant zu machen, und den ... Inhalt desselbigen hiermit oeffentlich zu widersprechen der Nothdurfft erachtet ... Datum Weimar den 12. Junii 1719. Ernst August H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1719 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fuegen hiermit zu wissen ; Demnach Wir in Erfahrung gekommen, wasgestalt Unsern ergangenen Verordnungen wegen der Armen und Bettler nicht ueberall und behoerig nachgelebet worden, mithin abermahlen das Bettelwesen und allerhand Unordnung dabey ueberhand genommen ; Als sehen Wir Uns gemueßiget, nochmalen die geschaerfte Verordnung emaniren zu lassen, daß keine Bettler von einem Ort zum andern herumlauffen ... Sondern es sollen die fremden Bettler aus Unsern Fuerstenthum und Landen durch Unsere patroullirende Land-Compagnie und Soldaten abgehalten und fortgewiesen ... daß daselbst ihre Armen nothduerftig versorget, die Mueßiggänger und ... grosse Jungen zur Arbeit gehalten oder denen Militair-Gerichten uebergeben ... werden moegen. Uhrkundlich ist dieses Patent in oeffentlichen Druck gebracht, von Uns eigenhaendig unterschrieben und ... publicirt worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz-Stadt Weimar, den 5. April. 1738. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fuegen hiermit zu wissen ; Demnach Wir in Erfahrung gekommen, wasgestalt Unsern ergangenen Verordnungen wegen der Armen und Bettler nicht ueberall und behoerig nachgelebet worden, mithin abermahlen das Bettelwesen und allerhand Unordnung dabey ueberhand genommen ; Als sehen Wir Uns gemueßiget, nochmalen die geschaerfte Verordnung emaniren zu lassen, daß keine Bettler von einem Ort zum andern herumlauffen ... Sondern es sollen die fremden Bettler aus Unsern Fuerstenthum und Landen durch Unsere patroullirende Land-Compagnie und Soldaten abgehalten und fortgewiesen ... daß daselbst ihre Armen nothduerftig versorget, die Mueßiggänger und ... grosse Jungen zur Arbeit gehalten oder denen Militair-Gerichten uebergeben ... werden moegen. Uhrkundlich ist dieses Patent in oeffentlichen Druck gebracht, von Uns eigenhaendig unterschrieben und ... publicirt worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz-Stadt Weimar, den 5. April. 1738. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden, Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsern freundlichen, günstigen und gnädigen Gruß auch geneigten Willen zuvor. Hoch- und Wolwürdige ... Besonders liebe Herren und liebe Besondere

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsern freundlichen, günstigen und gnädigen Gruß auch geneigten Willen zuvor. Hoch- und Wolwürdige ... Besonders liebe Herren und liebe Besondere by : Ernst August (Sachsen-Weimar, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Thun hiermit kund und zu wissen, demnach zeithero sich in Unserm Fürstenthume Eisenach und besonders Unserer ... Residenz-Stadt die kleine geringhaltige Kupfer-Müntze dergestalt häuffig eingeschlichen ... und Wir dan solchemnach ... Landes-väterliche Verfügung zu thun, der Nothdurfft befinden; Als ... verordnen Wir hiermit, daß I. Alleine die Gotha- und Altenburgische Heller wie auch die Ilmenauer Heller mit der Henne so von 1702. bis 1713. in grosser Form geschlagen worden, ... als welche insgesamt auf den guten Valor geschlagen, auch so viel und als deren zwey einen guten Pfen[n]ig fernerhin gelten sollen ... Wie Wir nun diese Verordnung zu des Landes Besten ergehen lassen. Also wollen Wir darüber ernstlich gehalten wissen, und haben ... solche durch den Druck ... jedermänniglich ... bringen lassen. Gegeben Weimar den 28. Martii 1743

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, Engern und Westphalen ... Thun hiermit kund und zu wissen, demnach zeithero sich in Unserm Fürstenthume Eisenach und besonders Unserer ... Residenz-Stadt die kleine geringhaltige Kupfer-Müntze dergestalt häuffig eingeschlichen ... und Wir dan solchemnach ... Landes-väterliche Verfügung zu thun, der Nothdurfft befinden; Als ... verordnen Wir hiermit, daß I. Alleine die Gotha- und Altenburgische Heller wie auch die Ilmenauer Heller mit der Henne so von 1702. bis 1713. in grosser Form geschlagen worden, ... als welche insgesamt auf den guten Valor geschlagen, auch so viel und als deren zwey einen guten Pfen[n]ig fernerhin gelten sollen ... Wie Wir nun diese Verordnung zu des Landes Besten ergehen lassen. Also wollen Wir darüber ernstlich gehalten wissen, und haben ... solche durch den Druck ... jedermänniglich ... bringen lassen. Gegeben Weimar den 28. Martii 1743 written by and published by . This book was released on 1743 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fuegen Unsern Prælaten .̤ allen Unsern Unterthanen, hiermit zu wissen, Demnach wir sehr mißfaellig wahrgenommen, daß Zeithero wieder verschiedene von Unserer Milice, mit Treu-bruechiger Hindansetzung ihres Eydes und Pflichten, sich unterstanden zu desertiren ... und dahero zu vermuthen, daß nicht nur fremde Werber, sondern auch Einheimische und ... Schenck-Wirthe zu solchen leichtfertigen Desertiren Anlaß geben ... Als haben Wir vor noethig erachtet, die dißfalls ergangene Mandate ... zu erneuern, und befehlen hiermit ... daß nicht allein alle Beurlaubte von Unserer Milice sofort ... ihre Paesse vorzeigen ... So fern auch ein Deserteur von Unserer Milice ... sich blicken ließe ; soll selbiger sofort zu gefaenglicher Hafft gebracht ... werden ... Wie Wir denn ... dieses Patent unter Unserer eigenhaendigen Unterschrift ... zum oeffentlichen Druck befoerdern, und an gehoerigen Orten ... affigiren ... lassen ... und ernstlich befehlend, daß solchem in allem straecklich und gemessen nachgelebet werde ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 6. Sept. An. 1737. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fuegen Unsern Prælaten .̤ allen Unsern Unterthanen, hiermit zu wissen, Demnach wir sehr mißfaellig wahrgenommen, daß Zeithero wieder verschiedene von Unserer Milice, mit Treu-bruechiger Hindansetzung ihres Eydes und Pflichten, sich unterstanden zu desertiren ... und dahero zu vermuthen, daß nicht nur fremde Werber, sondern auch Einheimische und ... Schenck-Wirthe zu solchen leichtfertigen Desertiren Anlaß geben ... Als haben Wir vor noethig erachtet, die dißfalls ergangene Mandate ... zu erneuern, und befehlen hiermit ... daß nicht allein alle Beurlaubte von Unserer Milice sofort ... ihre Paesse vorzeigen ... So fern auch ein Deserteur von Unserer Milice ... sich blicken ließe ; soll selbiger sofort zu gefaenglicher Hafft gebracht ... werden ... Wie Wir denn ... dieses Patent unter Unserer eigenhaendigen Unterschrift ... zum oeffentlichen Druck befoerdern, und an gehoerigen Orten ... affigiren ... lassen ... und ernstlich befehlend, daß solchem in allem straecklich und gemessen nachgelebet werde ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 6. Sept. An. 1737. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fuegen Unsern Prælaten .̤ allen Unsern Unterthanen, hiermit zu wissen, Demnach wir sehr mißfaellig wahrgenommen, daß Zeithero wieder verschiedene von Unserer Milice, mit Treu-bruechiger Hindansetzung ihres Eydes und Pflichten, sich unterstanden zu desertiren ... und dahero zu vermuthen, daß nicht nur fremde Werber, sondern auch Einheimische und ... Schenck-Wirthe zu solchen leichtfertigen Desertiren Anlaß geben ... Als haben Wir vor noethig erachtet, die dißfalls ergangene Mandate ... zu erneuern, und befehlen hiermit ... daß nicht allein alle Beurlaubte von Unserer Milice sofort ... ihre Paesse vorzeigen ... So fern auch ein Deserteur von Unserer Milice ... sich blicken ließe ; soll selbiger sofort zu gefaenglicher Hafft gebracht ... werden ... Wie Wir denn ... dieses Patent unter Unserer eigenhaendigen Unterschrift ... zum oeffentlichen Druck befoerdern, und an gehoerigen Orten ... affigiren ... lassen ... und ernstlich befehlend, daß solchem in allem straecklich und gemessen nachgelebet werde ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 6. Sept. An. 1737. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg .̤ Fuegen Unsern Prælaten .̤ allen Unsern Unterthanen, hiermit zu wissen, Demnach wir sehr mißfaellig wahrgenommen, daß Zeithero wieder verschiedene von Unserer Milice, mit Treu-bruechiger Hindansetzung ihres Eydes und Pflichten, sich unterstanden zu desertiren ... und dahero zu vermuthen, daß nicht nur fremde Werber, sondern auch Einheimische und ... Schenck-Wirthe zu solchen leichtfertigen Desertiren Anlaß geben ... Als haben Wir vor noethig erachtet, die dißfalls ergangene Mandate ... zu erneuern, und befehlen hiermit ... daß nicht allein alle Beurlaubte von Unserer Milice sofort ... ihre Paesse vorzeigen ... So fern auch ein Deserteur von Unserer Milice ... sich blicken ließe ; soll selbiger sofort zu gefaenglicher Hafft gebracht ... werden ... Wie Wir denn ... dieses Patent unter Unserer eigenhaendigen Unterschrift ... zum oeffentlichen Druck befoerdern, und an gehoerigen Orten ... affigiren ... lassen ... und ernstlich befehlend, daß solchem in allem straecklich und gemessen nachgelebet werde ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 6. Sept. An. 1737. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1737 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hierdurch zu wissen: Dannach Wir bißhero mit grossem Mißfallen wahrgenommen, daß demjenigen was in Unserer An. 1731. wegen Einrichtung des oeffentlichen GOttes-Dienstes, Haltung der Predigten, und Visitirung sowohl der Geistlichen als Schul-Bedienten, emanirten Kirchen-Ordnung . 4. und 5.[et]c ... verordnet worden, nicht allenthalben nachgelebet werde ... Als befehlen Wir Unsern respective General- und Special-Superintendenten, Adjunctis, und saemtlicher Priesterschafft hiermit ... ernstlich, daß sie bey Vermeidung der Suspension, auch nach Befinden der gaentzlichen Remotion ... 1.) Die Predigten mit einem erbaulichen ... Gebeth, anfangen und endigen ... Daran geschicht Unser gnaedigster Wille und Meinung, welcher in dieses gedruckte Patent gebracht, und um mehrern Nachdruck von denen Cantzeln abgelesen werden soll. Gegeben in Unserer Residenz-Stadt Weimar den 19. Octobris 1736. Ernst August, H. z. S.

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Download or read book Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤Fuegen hierdurch zu wissen: Dannach Wir bißhero mit grossem Mißfallen wahrgenommen, daß demjenigen was in Unserer An. 1731. wegen Einrichtung des oeffentlichen GOttes-Dienstes, Haltung der Predigten, und Visitirung sowohl der Geistlichen als Schul-Bedienten, emanirten Kirchen-Ordnung . 4. und 5.[et]c ... verordnet worden, nicht allenthalben nachgelebet werde ... Als befehlen Wir Unsern respective General- und Special-Superintendenten, Adjunctis, und saemtlicher Priesterschafft hiermit ... ernstlich, daß sie bey Vermeidung der Suspension, auch nach Befinden der gaentzlichen Remotion ... 1.) Die Predigten mit einem erbaulichen ... Gebeth, anfangen und endigen ... Daran geschicht Unser gnaedigster Wille und Meinung, welcher in dieses gedruckte Patent gebracht, und um mehrern Nachdruck von denen Cantzeln abgelesen werden soll. Gegeben in Unserer Residenz-Stadt Weimar den 19. Octobris 1736. Ernst August, H. z. S. written by Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1736 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788 by : Karl August (Sachsen, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg .̤ Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788 written by Karl August (Sachsen, Herzog) and published by . This book was released on 1788 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen und jeden Unter-Obrigkeiten, wie auch denen Accis-Einnehmern und sämbtlichen Unterthanen unsers Fürstenthums zu wißen, was gestalt Wir zum Behuf sowohl der Accis-Einnahme, als dererjenigen, welche den Accis entrichten müssen, solchen bey dem Toback und Tobackspfeiffen in eine bessere Proportion zu bringen gemeynet, und, da bißhero von jedem Pfund Toback, 3. pf. von einem jeden Brief ... abgegeben werden müßen ... Zu Urkund ist solches in gegenwärtiges Patent gebracht gebracht, von Uns eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Fürstl. Cantzley-Siegel bedruckt, und, nach beschehener Publication, öffentlich affigiret worden. Gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 5. Maji, 1730

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit allen und jeden Unter-Obrigkeiten, wie auch denen Accis-Einnehmern und sämbtlichen Unterthanen unsers Fürstenthums zu wißen, was gestalt Wir zum Behuf sowohl der Accis-Einnahme, als dererjenigen, welche den Accis entrichten müssen, solchen bey dem Toback und Tobackspfeiffen in eine bessere Proportion zu bringen gemeynet, und, da bißhero von jedem Pfund Toback, 3. pf. von einem jeden Brief ... abgegeben werden müßen ... Zu Urkund ist solches in gegenwärtiges Patent gebracht gebracht, von Uns eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Fürstl. Cantzley-Siegel bedruckt, und, nach beschehener Publication, öffentlich affigiret worden. Gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 5. Maji, 1730 by :

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Von Gottes Gnaden, Friedrich August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, etc. Chur-Fuerst, etc. etc. Liebe getreue. Obwohl in Unserem Mandate vom 10ten November 1784. Tit. II. ʹ 4. ausdruecklich vorgeschrieben ist: daß die Beytraege zur Mobiliar-Brandcasse voellig in der bey der vormaligen Brandcasse beobachteten Maaße, jedoch nicht in vier, sondern nur in zwey Terminen, zu Neujahr und zu Trinitatis, gesammlet und eingesendet werden sollen ... Gegeben zu Dresden, den 13ten Jänner 1802

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Download or read book Von Gottes Gnaden, Friedrich August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, Berg, Engern und Westphalen, etc. Chur-Fuerst, etc. etc. Liebe getreue. Obwohl in Unserem Mandate vom 10ten November 1784. Tit. II. ʹ 4. ausdruecklich vorgeschrieben ist: daß die Beytraege zur Mobiliar-Brandcasse voellig in der bey der vormaligen Brandcasse beobachteten Maaße, jedoch nicht in vier, sondern nur in zwey Terminen, zu Neujahr und zu Trinitatis, gesammlet und eingesendet werden sollen ... Gegeben zu Dresden, den 13ten Jänner 1802 written by Friedrich August I. (Sachsen, König) and published by . This book was released on 1802 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: