Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen, zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß in denen meisten Staedten, Flecken und Doerffern Unsers Fuerstenthums, die zum Brauen gehoerige Darr-Haeuser dermassen uebel conditioniret und angeleget waeren, daß nicht nur keine tuechtige Maltze zu hoffen, sondern auch viele gafaehrliche Feuers-Bruenste ..., zu besoren stuenden. ... Als gebieten Wir hiermit, daß jedweder Ort ... Unsers Fuerstenthums ... alle privat-Darren abschaffen, und noch diesen Sommer neue aufrichten ..., nicht minder die Brau-Pfannen ... wohl einrichten und setzen lassen sollen, immaßen dann Unser Hof-Brauer zu Weimar darueber die Inspection und Direction zu fuehren beordert ist. ... Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben und mit Unserm Fuerstlichen Secret bedrucken lassen. So geschehen und geben in Unserer Fuerstlichen Residenz-Stadt Weimar den 15. Aprilis 1730. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und allen Unsern Unterthanen des Fuerstenthums Weimar, Unsern ... Gruß ... ; und fuegen Ihnen anbey zu wissen, was maßen Wir biß anhero mißfaellig wahrgenommen, daß, obwohln annoch bey Leb-Zeiten ..., Herrn Hertzog Wilhelm Ernsts ..., die noethige Verfuegung gemacht worden, daß in den Staedten, Flecken und Doerffern Unserer Lande, die Nacht-Wache an jedem Orte mit hinlaenglichen Leuten versehen werde, um aller zu besorgenden Feuers- und anderer Gefahr, so viel moeglich, vorzukommen, dennoch diesem wenige oder gar keine Folge geleistet worden. ... Als ist hiermit Unser ... Wille ..., daß an jedem Orte drey Nacht-Waechter die Nacht-Wacht halten ..., Uhrkundlich haben Wir gegenwaertiges Patent unter Unserer Unterschrifft ... ausfertigen lassen. Geben Weimar zur Wilhelms-Burg, den 10ten Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Von GOTTes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen Unsern Praelaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschafft und Adel, Beamten, Raethen in Staedten, und andern Gerichts-Herren, wie auch Richtern und Schultheißen in Flecken und Doerffern, sowohl insgemein allen Unsern Unterthanen, hiermit zu wissen, welchergestalt Wir sehr mißfaellig wahrgenommen, daß Zeithero einige von Unserer Milice, mit Treu-bruechiger Hindansetzung ihres Eydes und Pflichten, sich unterstanden zu desertiren und ausserhalb Landes zu begeben: ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 17. Maj. 1729. Ernst August, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... ENtbieten allen und jeden Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen, Unsere ... Gnade und Gruß zuvor, und fuegen Ihnen demnechst zu wissen, was maßen bey Uns bißanhero vielfaeltige Klagen, wegen des unschmackhafften und unreinen Biers, vorgekommen, und nach geschehener Untersuchung davor gehalten worden, daß diesem Ubel, als wodurch der menschlichen Gesundheit ... Schaden zugefueget wird, nicht fueglicher abzuhelffen waere, als wenn, statt der bißher beym Brauen ueblich gewesenen Satz-Hefen, die ueber sich steigende Hefen gebrauchet wuerden ; Als setzten und ordnen Wir hiermit, daß von nun an der Gebrauch der Satz-Hefen beym Bier-Brauen ... gaentzlich ... aufhoeren ... solle. Also haben Wir zu mehrer Urkund ..., gegenwaertige Verordnung in ein gedrucktes Patent bringen lassen, und unter Unsers Cantzley-Insiegels Vordruckung und ... Unterschrifft ... publiciren zu lassen befohlen. Datum Weimar zur Wilhelms-Burg, den 31. Julii 1733. Ernst August, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, und Berg, ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern getreuen Unterthanen beyden Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach Unsern respective gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was massen Uns nicht sonder Mißfallen zu vernehmen gekommen, daß ungeachtet der ... erlassenen ... Anordnungen, dennoch viele Landeskinder ... in fremde Kriegsdienste ... gehen ... Wir setzen, ordnen und gebiethen demnach hiermit ernstlich ..., als dem Militairdienst tuechtige junge Leute, ohne sich bey Uns gemeldet ... die Erlaubniß zu Verlassung ihres Vaterlandes erhalten zu haben ... dafuer mit der Confiscation ihres ... Vermoegens bestraft werden sollen. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent unter Unsrer eigenhaendigen Unterschrift ... ausfertigen lassen, auch selbiges in Druck zu bringen und aller gehoerigen Orte ... anzuschlagen lassen. ... Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 20 May 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. von Fritsch

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve, und Berg, ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern getreuen Unterthanen beyden Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach Unsern respective gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was massen Uns nicht sonder Mißfallen zu vernehmen gekommen, daß ungeachtet der ... erlassenen ... Anordnungen, dennoch viele Landeskinder ... in fremde Kriegsdienste ... gehen ... Wir setzen, ordnen und gebiethen demnach hiermit ernstlich ..., als dem Militairdienst tuechtige junge Leute, ohne sich bey Uns gemeldet ... die Erlaubniß zu Verlassung ihres Vaterlandes erhalten zu haben ... dafuer mit der Confiscation ihres ... Vermoegens bestraft werden sollen. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent unter Unsrer eigenhaendigen Unterschrift ... ausfertigen lassen, auch selbiges in Druck zu bringen und aller gehoerigen Orte ... anzuschlagen lassen. ... Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 20 May 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Heinrich Graf von Bünau. von Fritsch by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fügen hiermit Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... auch insgemein allen Unsern Unterthanen in Unserm Fuerstenthum und Landen, zu wissen, daß Wir mit nicht geringen Mißfallen ... erfahren, wasmassen die ledigen Dirnen in Unserer Residenz-Stadt Weimar so wohl, als auch in Unsern Fürstenthum und Landen, Unsern Hof-Bedienten und saemtlichen Soldatesque ... nachgelauffen ... bloß in der Absicht, damit sie auf solche ... Weise, Maenner bekommen moechten. ... Als haben Wir diesem einreissenden Ubel ..., in zeiten moeglichst vorzubauen ..., der Nothdurfft zu seyn ermessen, ordnen und setzen demnach: Daß jede ledige Dirne, die sich von einem Unserer Hof-Bedienten oder jemanden von der Soldatesque schwaengern laesset, ohne Ansehen der Persohn ... mit Viertel-Jaehriger Gefaengniß, bestraffet ... der Stuprator hergegen nach vorgaengiger ... Untersuchung ..., so ferne er ein Hof-Bedienter, gleichfals mit Gefaengnis ..., ein in Militair-Diensten stehender, aber resp. mit Steig-Riemen und Spies-Ruthen ..., bestraffet, dieses Patent ... Uhrkundlich ist dieses Patent auf Unsern Befehl gefertiget, von Uns eigenhaendig unterschrieben, und mit Unsern Fuerstl. Ober-Consistorial-Secret bedrucket worden. Gegeben, in Unserer Residenz-Stadt Weimar den 20. April. 1731. Ernst August, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden, Wir, Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg ... Fügen Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... allen Unseren sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... hiermit zu wissen, was maßen auf Allerhöchste Kayserliche Anordnung ... zu vernehmen gegeben ... daß Wir Unseren Unterthanen gebieten lassen wollten, daß sie die eingeerndete Früchte ... bey dem Zug der Truppen mit dem Zug-Vieh sich bereit halten sollen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 26 Augusti, 1757. ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir, Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg ... Fügen Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... allen Unseren sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... hiermit zu wissen, was maßen auf Allerhöchste Kayserliche Anordnung ... zu vernehmen gegeben ... daß Wir Unseren Unterthanen gebieten lassen wollten, daß sie die eingeerndete Früchte ... bey dem Zug der Truppen mit dem Zug-Vieh sich bereit halten sollen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 26 Augusti, 1757. ... by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir, Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich Cleve und Berg ... Fügen Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... allen Unseren sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... hiermit zu wissen, was maßen auf Allerhöchste Kayserliche Anordnung ... zu vernehmen gegeben ... daß Wir Unseren Unterthanen gebieten lassen wollten, daß sie die eingeerndete Früchte ... bey dem Zug der Truppen mit dem Zug-Vieh sich bereit halten sollen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 26 Augusti, 1757. ... written by Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog) and published by . This book was released on 1757 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Unterthanen Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was gestallten Wir nach Unserm Regierungs-Antritt ... zu desto besserer und festerer Einrichtung unsers künftigen Regiments ... der ... Landschaffts-Casse ...vorkommenden Bedürfnisse einen ... allgemeinen Land-Tag ... auszuschreiben ... und nach der bey diesem ... Land-Tage ... auf Fünf Jahre lang nachgesezte extraordinar-Steuern, als nemlichen Eine Steuer auf Laurentii ... [hiermit auszuschreiben ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Iuny 1756.]

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern Unterthanen Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was gestallten Wir nach Unserm Regierungs-Antritt ... zu desto besserer und festerer Einrichtung unsers künftigen Regiments ... der ... Landschaffts-Casse ...vorkommenden Bedürfnisse einen ... allgemeinen Land-Tag ... auszuschreiben ... und nach der bey diesem ... Land-Tage ... auf Fünf Jahre lang nachgesezte extraordinar-Steuern, als nemlichen Eine Steuer auf Laurentii ... [hiermit auszuschreiben ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Iuny 1756.] by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit allen Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... und allen Unsern Unterthanen hiermit zu wissen, was maßen in einigen benachbarten Orthen sich die am Rheinstrohm und in Francken einige Zeit her grassirte Vieh-Seuche ebenfalls eingeschlichen, und, damit solches Ubel nicht weiter greiffe, oder in Unser Fuerstenthum ... einreisse, alle Vorsicht zu gebrauchen seyn will. Wir begehren demnach hiermit ..., es wollen alle vorgesetze Unter-Obrigkeiten und Unterthanen nicht nur ueberhaupt genau acht geben, daß kein inficirtes oder verdaechtiges Vieh an Pferden, Ochsen, Kuehen und Schaafen ins Land gebracht, noch frembdes ohne beglaubte Paesse durchgelassen werde, sonder auch absonderlich auf die Fleischer achtung haben, daß selbige nichts von dergleichen einbringen, vielweniger aber zu schlachten sich unterfangen. ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 8. April 1732. Ernst August, H. z. S. ... Bewaehrte Huelffsmittel wider die dermahlen Anno 1732. hin und wider grassirende Vieh-Seuche, an Pferden, Ochsen, Kuehen und Schaafen. Bericht wie sich die Kranckheit anfange. ...

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen hiermit allen Unsern Praelaten, Grafen und Herren ... und allen Unsern Unterthanen hiermit zu wissen, was maßen in einigen benachbarten Orthen sich die am Rheinstrohm und in Francken einige Zeit her grassirte Vieh-Seuche ebenfalls eingeschlichen, und, damit solches Ubel nicht weiter greiffe, oder in Unser Fuerstenthum ... einreisse, alle Vorsicht zu gebrauchen seyn will. Wir begehren demnach hiermit ..., es wollen alle vorgesetze Unter-Obrigkeiten und Unterthanen nicht nur ueberhaupt genau acht geben, daß kein inficirtes oder verdaechtiges Vieh an Pferden, Ochsen, Kuehen und Schaafen ins Land gebracht, noch frembdes ohne beglaubte Paesse durchgelassen werde, sonder auch absonderlich auf die Fleischer achtung haben, daß selbige nichts von dergleichen einbringen, vielweniger aber zu schlachten sich unterfangen. ... Gegeben in Unserer Residenz Weimar den 8. April 1732. Ernst August, H. z. S. ... Bewaehrte Huelffsmittel wider die dermahlen Anno 1732. hin und wider grassirende Vieh-Seuche, an Pferden, Ochsen, Kuehen und Schaafen. Bericht wie sich die Kranckheit anfange. ... by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen allen Unsern Prälaten, Grafen und Herren, ... auch insgesamt Unsern Unterthanen hiermit zu wissen, welchergestalt Uns behörig vorgetragen worden, was maßen das Raupen-Geschmeiß dermaßen überhand genommen, daß ohne besondere göttliche Gnade und dabey anzuwendenden Fleiß solchem fast nicht zu steuern seyn will, ... Wir begehren demnach ... , es wollen obbenannte Obrigkeiten ihren ... Unterthanen ... die ... Auflage thun, daß ein jeder ... die Raupen-Nester und Raupen von denen Bäumen und andern Orten ... fleißig aufsuche, ablese und vertilge, ... . Auch wollen Wir, daß es bey dem am 7. Maji vorigen Jahres der Raupen und Sperlinge halber ergangenen Mandate ... verbleibe. ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben und nach dessen Publication an behörigen Orten affigiren lassen. Datum in Unserer Residentz Weimar den 9. Octobr. 1730

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen .... Fügen Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... allen Unseren sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... hiermit zu wissen, was maßen auf ... Anordnung ... zu vernehmen gegeben, was maßen zum Dienst der Reichs-Armee und deren weiteren Operationen ohnumgänglich erforderlich sey, daß Wir Unseren Unterthanen gebieten lassen wollten, daß sie die eingeerndete Früchte jezo allschon ausdreschen, und ... auser Land unter Lebens-Strafe nichts verkaufen, ... sondern zum Behuf der Lieferungen und ... Magazine aufbehalten, nicht minder bey dem Zug der Truppen mit dem Zug-Vieh sich bereit halten sollen. ... Als ordnen, gebieten und befehlen Wir ... daß ... sämtliche Unterthanen ... ihre Früchte ... ausdreschen lassen ... auch weder von Früchten, Heu, Stroh ... an Auswärtige verkaufen, ausführen und verbringen ... Also haben Wir diese Anordnung ... in gegenwärtiges offene Patent bringen lassen, solches eigenhändig vollzogen .. und publiciren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 9 Augusti, 1757

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen Unserer Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach ... Unsern resp. gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen: wasmaßen bey Uns die Anzeige geschehen, daß ungeachtet wieder das schaendliche Laster der Unzucht und Verfuehrung junger Leute und Soldaten die nachdrucksamste Verfuegungen erlassen, auch, daß die ledige Dirnen, welche denen Soldaten ... nachlaufen ... mit vierteliaehriger Gefaengniß-Strafe beleget werden sollen, verordnet worden, ... Als ordnen, setzen, und befehlen Wir daher, daß dergleichen Dirnen ... mit der Strafe des Zucht-Hauses ... beleget ... werden sollen. Damit nun ueber diese Unsre Verordnung straecklich gehalten ... werden moege ... haben Wir solche in gegenwaertiges Patent bringen lassen, dieses eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fuerstlichen Jnnsiegel zu bedrucken ... befohlen. ...Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Junii 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Graf von Buenau. von Fritsch

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen Unserer Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach ... Unsern resp. gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen: wasmaßen bey Uns die Anzeige geschehen, daß ungeachtet wieder das schaendliche Laster der Unzucht und Verfuehrung junger Leute und Soldaten die nachdrucksamste Verfuegungen erlassen, auch, daß die ledige Dirnen, welche denen Soldaten ... nachlaufen ... mit vierteliaehriger Gefaengniß-Strafe beleget werden sollen, verordnet worden, ... Als ordnen, setzen, und befehlen Wir daher, daß dergleichen Dirnen ... mit der Strafe des Zucht-Hauses ... beleget ... werden sollen. Damit nun ueber diese Unsre Verordnung straecklich gehalten ... werden moege ... haben Wir solche in gegenwaertiges Patent bringen lassen, dieses eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fuerstlichen Jnnsiegel zu bedrucken ... befohlen. ...Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Junii 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Graf von Buenau. von Fritsch PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbiethen Unsern Praelaten, Grafen, Herren ... und insgemein allen Unsern Unterthanen Unserer Fuerstenthuemer Weimar und Eisenach ... Unsern resp. gnaedigsten Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen: wasmaßen bey Uns die Anzeige geschehen, daß ungeachtet wieder das schaendliche Laster der Unzucht und Verfuehrung junger Leute und Soldaten die nachdrucksamste Verfuegungen erlassen, auch, daß die ledige Dirnen, welche denen Soldaten ... nachlaufen ... mit vierteliaehriger Gefaengniß-Strafe beleget werden sollen, verordnet worden, ... Als ordnen, setzen, und befehlen Wir daher, daß dergleichen Dirnen ... mit der Strafe des Zucht-Hauses ... beleget ... werden sollen. Damit nun ueber diese Unsre Verordnung straecklich gehalten ... werden moege ... haben Wir solche in gegenwaertiges Patent bringen lassen, dieses eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fuerstlichen Jnnsiegel zu bedrucken ... befohlen. ...Gegeben Weimar zur Wilhelmsburg, den 29 Junii 1757. Ernst August Constantin, H. z. S. Graf von Buenau. von Fritsch by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen allen Unsern Praelaten, Grafen und Herren ..., wie auch denen Gemeinden sowohl, als jedem Unserer Unterthanen insonderheit hiermit zu wissen, was maßen Wir, in Betracht, der vielen aus Ungewißheit der Land- und Fluhr-Graentzen entsprungenen Streitigkeiten und Verdruß zwischen denen Gemeinden, Aemtern, Gerichten und andern Nachbarn, den Entschluß gefasset, solchen fuehrohin auf alle moegliche Weise vorzubauen: ... So begehren Wir hiermit ..., es wollen alle nur gemeldte Beamte, Gerichte und Gemeinden, nechst-bevorstehenden Monat Junii, dieses Jahres, kuenfftighin aber alle Jahr im Monat Maji, ihren Fluhr-Gang und Graentz-Beziehung halten ... die Raine, Steine, Hege-Saeulen ... und andere Graentz-Zeichen revidiren und erneuern ... Urkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben und durch den Druck bekannt gemachet worden. Datum in Unserer Residenz Weimar den 25. Maji, 1731. Ernst August, H. z. S.

Download Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen allen Unsern Praelaten, Grafen und Herren ..., wie auch denen Gemeinden sowohl, als jedem Unserer Unterthanen insonderheit hiermit zu wissen, was maßen Wir, in Betracht, der vielen aus Ungewißheit der Land- und Fluhr-Graentzen entsprungenen Streitigkeiten und Verdruß zwischen denen Gemeinden, Aemtern, Gerichten und andern Nachbarn, den Entschluß gefasset, solchen fuehrohin auf alle moegliche Weise vorzubauen: ... So begehren Wir hiermit ..., es wollen alle nur gemeldte Beamte, Gerichte und Gemeinden, nechst-bevorstehenden Monat Junii, dieses Jahres, kuenfftighin aber alle Jahr im Monat Maji, ihren Fluhr-Gang und Graentz-Beziehung halten ... die Raine, Steine, Hege-Saeulen ... und andere Graentz-Zeichen revidiren und erneuern ... Urkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben und durch den Druck bekannt gemachet worden. Datum in Unserer Residenz Weimar den 25. Maji, 1731. Ernst August, H. z. S. PDF Online Free

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Fuegen allen Unsern Praelaten, Grafen und Herren ..., wie auch denen Gemeinden sowohl, als jedem Unserer Unterthanen insonderheit hiermit zu wissen, was maßen Wir, in Betracht, der vielen aus Ungewißheit der Land- und Fluhr-Graentzen entsprungenen Streitigkeiten und Verdruß zwischen denen Gemeinden, Aemtern, Gerichten und andern Nachbarn, den Entschluß gefasset, solchen fuehrohin auf alle moegliche Weise vorzubauen: ... So begehren Wir hiermit ..., es wollen alle nur gemeldte Beamte, Gerichte und Gemeinden, nechst-bevorstehenden Monat Junii, dieses Jahres, kuenfftighin aber alle Jahr im Monat Maji, ihren Fluhr-Gang und Graentz-Beziehung halten ... die Raine, Steine, Hege-Saeulen ... und andere Graentz-Zeichen revidiren und erneuern ... Urkundlich ist dieses Patent von Uns eigenhaendig unterschrieben und durch den Druck bekannt gemachet worden. Datum in Unserer Residenz Weimar den 25. Maji, 1731. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg.̤ Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten ... auch sonsten allen Unsern Unterthanen, Unsern respective Gruß ... und fuegen ihnen hiermit zu wissen, wie Wir ... das Schulwesen auf Unserm Gymnasio ... verbessert und in ... Ordnung gebracht werden solle. Nachdeme Wir aber gleichwohl ... wahrnehmen muessen, daß Unserer gnaedigster Absicht ... derjenige Zweck noch nicht erreichet wird, welcher einzig ... auf Gottes Ehre und die glueckselige Einrichtung aller Staende abzielet ; da unter andern viele Eltern nach ihren ... Belieben ihre Kinder ohne Unterscheid ... andern sehr oeffters zum Nachtheil ... einen Dienst erschleichen, ihrer Pflicht gemäß die erlangte Bedienung nicht verwalten koennen ; Als ist dabey unser.. Begehren, daß Unser Ober-Consistorium ... bey denen Schul-Examinibus in denen Gymnasiis ... alle jungen Leute, welche ohne sonderbahre Capacité ... studiren wollen ... davon abhalten ... Uhrkundlich ist dieses Patent zum Druck gebracht, und mit Unserm Fuerstl. Insiegel bekraefftiget worden. So geschehen und gegeben in Unserer Residenz Weimar, den 17. Mart. 1742. Ernst August, H. z. S. by : Ernst August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden, Wir Johann Wilhelm, Hertzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... FÜgen Unsern getreuen Ständen von Prälaten, Grafen, Ritterschafft und Städten ... und sämtlichen Unterthanen ... hiermit zu wissen, auch ist denenselben guter massen erinnerlich, was unterm Dato den 12. Octobr. 1706. und nachher ... in Unsern Landen sich ... einschleichenden Franckfurter und Fränckischen auch andern gantzen und halben Patzen vor Verordnung ergangen. Nachdem aber Mißfällig wahrgenommen worden, daß dergleichen und andere nicht nach dem Leipziger Fuß, sondern im geringern Werth ausgemüntzte Sorten ... häuffig im Schwange gehen ... Als haben Wir obangezogene Franckfurter und Fränckische ... gäntzlich zu verruffen. ... Uhrkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen Eisenach den 29. Augusti 1714

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Von Gottes Gnaden, Wir Ernst August, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden, Unsern ... Prälaten, Grafen, und Herren, ... Unsern ... Gruß; Und fügen Ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir zu Bestreitung derer nöthigen Unserer gesamten Landschaffts-Casse gegenwärtigen ... Ausgaben, und zur Erhaltung Unserer Miliz, nach beschehener Uberlegung mit denen am 25ten Aprilis dieses 1729ten Jahres, allhier versammlet gewesenen ... Ständen ... an Prälaten, Ritterschaft, und Städten, nicht Umgang nehmen können ... [Uhrkundlich haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen in Unserer Residenz Weimar den 11ten Maji 1729

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Von Gottes Gnaden Wir Ernst August Constantin, Hertzog zu Sachsen, Jülich, Cleve, und Berg, auch Engern und Westpahlen ... Entbiethen Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und sonsten insgemein allen Unsern getreuen Dienern und Unterthanen Unsern resp. gnädigsten Gruß, und fügen ihnen hierdurch zu wissen: Daß, nachdem die von Uns aus Landesväterlicher Vorsorge, zu Abwendung der immer und mehr ueber Hand nehmenden Frucht-Theuerung von Zeit zu Zeit ins Land erlassene heilsame Verordnungen, Ge- und Verbothe ... mithin dadurch die angehofte Würckung nicht erhalten, vielmehr der Frucht Mangel und Theuerung fast täglich groesser ... worden [...Wir setzen, ordnen und gebiethen ... nochmahls ernstlich ..., daß Niemand ... von denen vorräthig habenden Früchten ... das geringste ... zu verkaufen ... solle ... Urkundlich ist dieses Mandat von Uns eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Fürstlichen Jnnsiegel bedruckt ... und ... publication ... befohlen worden. Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 21. April 1757].

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