Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Fügen hiermit zu wissen: Demnach wahrgenommen worden, dass bey vielen Dorf-Gemeinden, einer, oder einige Acker-Leute, oder sogenannte Grosse, die Pachtung der Zehnten vor den Dörfern mit Ausschliessung der übrigen aus der Gemeinde an sich zu bringen wissen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Fügen hiermit zu wissen: Demnach wahrgenommen worden, dass bey vielen Dorf-Gemeinden, einer, oder einige Acker-Leute, oder sogenannte Grosse, die Pachtung der Zehnten vor den Dörfern mit Ausschliessung der übrigen aus der Gemeinde an sich zu bringen wissen ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. fügen hiermit zu wissen: Demnach wahrgenommen worden, daß bey vielen Dorf-Gemeinden, einer, oder einige Acker-Leute, oder sogenannte Grosse, die Pachtung der Zehnten vor den Dörfern mit Ausschliessung der übrigen aus der Gemeinde an sich zu bringen wissen, ... So sehen Wir Uns genötiget ... hierunter eine Aenderung zu machen ...

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Verordnung, die Aufbewahrung von Urkunden in den Gemeinden betreffend

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Book Synopsis Verordnung, die Aufbewahrung von Urkunden in den Gemeinden betreffend by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, etc. OberVormund und Landes-Administrator. Entbiethen allen Prälaten, ... auch sonst allen Unterthanen des Fürstenthums Weimar und der Jenaischen Landesportion, Unsern ... Gruß, und fügen ihnen hiermit zu wissen, demnach Wir, weil die Rechts-Frage: Wie weit dem Fisco, in Ansehung der bey Concursen liquidirten real-Onerum, ein Vorzugs-Recht zustehe? bishero strittig gewesen, ... und deßhalb ein gewisses zu verordnen, die Nothurft ermessen; ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, etc. OberVormund und Landes-Administrator. Entbiethen allen Prälaten, ... auch sonst allen Unterthanen des Fürstenthums Weimar und der Jenaischen Landesportion, Unsern ... Gruß, und fügen ihnen hiermit zu wissen, demnach Wir, weil die Rechts-Frage: Wie weit dem Fisco, in Ansehung der bey Concursen liquidirten real-Onerum, ein Vorzugs-Recht zustehe? bishero strittig gewesen, ... und deßhalb ein gewisses zu verordnen, die Nothurft ermessen; ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. fügen hiedurch zu wissen. Demnach Wir misfällig vernommen, daß die Garde-Reuters bey Abholung des Services aus denjenigen Gemeinden, welche solche zu entrichten schuldig ... entweder von den Gemeinden sich defrayiren lassen oder im Kruge auf gemeine Unkosten zehren ... Als verordnen und befehlen Wir ... daß niemand von den Garde-Reutern ... sich bey namhafter Strafe weiter unterstehen solle, von den Gemeinden ... an freyer Zehrung, Trank, Futter oder baarem Gelde etwas zu fodern ...

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg, [et]c. fügen hiedurch jedermänniglich zu wissen. Demnach bey gar vielen der irrige Wahn vorwaltet, daß die Stadt-Knechte ... unter die verächtlichen und wol gar unehrlichen Personen gehören ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Urkunden hiermit. Demnach Wir misfällig vernommen, dass bey vielen Gemeinden die böse Gewohnheit eingerissen und gedultet worden, dass sie bey verrichteten Pfandungen so fort auf Kosten der Gepfändeten, eine Tonne oder halbes Fass Bier auch wohl ein mehreres vertrinken, und mit solcher Strase Bauerköhren verlanget ...

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: Demnach verschiedentlich vorgekommen, daß bey Unsern Fürstl. Cassen, besonders bey dem Absterben Fürstlicher Bediente, und der denselben nachzuzahlenden Besoldungen, darüber Zweifel entstanden: ob die Besoldungs-Quartale von dem Festtage, wovon die Quartale den Namen haben, oder von dem ersten Tage des Monats, worin sie sich anfangen, zu rechnen sind? ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiemit zu wissen: Demnach verschiedentlich vorgekommen, daß bey Unsern Fürstl. Cassen, besonders bey dem Absterben Fürstlicher Bediente, und der denselben nachzuzahlenden Besoldungen, darüber Zweifel entstanden: ob die Besoldungs-Quartale von dem Festtage, wovon die Quartale den Namen haben, oder von dem ersten Tage des Monats, worin sie sich anfangen, zu rechnen sind? ... by :

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Von Gottes Gnaden, Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiermitzu wissen ; was massen bey gegenwärtigem Landtage ... vorgestellet worden, daß ... den unehelichen Kindern ... in ... bestimmten Fällen ein Theil der Erbschaft des natürlichen Vaters, zuerkennet worden ... so ... setzen, ordnen, und wollen auch, daß hinführo alle ausser der Ehe erzeugten Kinder von allem Erbrechte ab intestato in der Verlassenschaft ihrer unehelichen Väter gänzlich ausgeschlossen seyn, und denselben keine Erbportion weiter zugebilliget ... werden solle ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. thun kund hiedurch: Demnach angemerket worden/ daß bey denen Gemeinden/ welche mit privat-Holzungen versehen sind/ einige Holz-Interessenten ihre Theilungen an andere im Holz verkaufen/ oder denen/ die ihnen Geld vorgestrecket haben/ solche statt der Zinsen assigniren ... daß Wir dahero diesen Mißbrauch gänzlich aufgehoben wissen wollen ...

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Fügen hiermit zu wissen: demnach Wir missfälligst vernehmen müssen, dass der ergangenen Verordnung zuwider in Unsern Landen hin und wieder ungestempelte Charten gebraucht ... Gegeben in ... Braunschweig, den 5ten December, 1768

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. fügen hiemit zu wissen: Demnach Uns ... vorgetragen worden, daß die Müller sowol als auch Mahl-Gäste bey der gar öfteren Veränderung, Verführung, auch Auf- und Annehmung untüchtiger Müller-Knechte schlecht beraten werden ... so setzen und ordnen Wir hiemit (1) daß kein Müller einen Knecht, der nicht ... ein richtiges Zeugniß ... beygebracht, bey 20 Thaler Strafe auf- und angenommen werden solle ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. fügen hiermit zu wissen: Demnach über die mit Salz umher gehende und fahrende Hausirer und Kärner viele Klage geführet worden/ daß sie die Leute ... in der Schlacht-Zeit/ mit dem Preise sehr übersetzen/ Ihnen öfters nasses/ untaugliches Salz verkaufen ... und also die Käufere ... mannigfaltig hintergehen ... daß Wir dahero ... Uns genöhtiget gesehen/ nachfolgende Verordnung zu machen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl/ Herzog zu Braunschweig und Lüneburg/ [et]c. fügen hiermit zu wissen: Demnach über die mit Salz umher gehende und fahrende Hausirer und Kärner viele Klage geführet worden/ daß sie die Leute ... in der Schlacht-Zeit/ mit dem Preise sehr übersetzen/ Ihnen öfters nasses/ untaugliches Salz verkaufen ... und also die Käufere ... mannigfaltig hintergehen ... daß Wir dahero ... Uns genöhtiget gesehen/ nachfolgende Verordnung zu machen ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen: Obgleich bereits in dem Landtagsabschiede vom 17ten Jan. 1619 ... versehen worden, daß bey Meyersleuten die Ehestiftungen mit Wissen der Gutsherren aufgerichtet werden sollen ; so vernehmen Wir dennoch daß solcher Verordnung von den Aemtern ... nicht allerdings gebürlich nachgelebet werde ... so werden sämtliche Ober- und Beamten ... hiedurch ... befehliget, bey den Ehestifungen, worinn von Meyergütern etwas ausgelobet wird, die etwanigen Erinnerungen der Gutsherren vorher jedesmal zu hören ...

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Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. fügen hiermit zu wissen: Obgleich bereits in dem Landtagsabschiede vom 17ten Jan. 1619 ... versehen worden, daß bey Meyersleuten die Ehestiftungen mit Wissen der Gutsherren aufgerichtet werden sollen ; so vernehmen Wir dennoch daß solcher Verordnung von den Aemtern ... nicht allerdings gebürlich nachgelebet werde ... so werden sämtliche Ober- und Beamten ... hiedurch ... befehliget, bey den Ehestifungen, worinn von Meyergütern etwas ausgelobet wird, die etwanigen Erinnerungen der Gutsherren vorher jedesmal zu hören ... written by Carl (Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.) and published by . This book was released on 1770 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c [et]c. fügen hiermit zu wissen: Demnach Wir berichtet worden, wasgestalt Unsere getreue Untertanen, welche bereits in einer Stadt Bürger geworden sind, wenn selbige ihren Wohnort verändern, in der andern Stadt das Bürgerrecht gleichfalls gewinnen, und die dafür bestimmten Gelder erlegen müssen ; Wir aber eine Aenderung ... zu treffen ... gut finden: so setzen, ordnen und wollen wir hiemit, daß hinfüro diejenigen, die das Bürgerrecht in einer Stadt gewonnen, auf den Fall, wenn sie aus einer Unserer Städte in eine andere Stadt ziehen, die Hälfte des Bürgergeldes, welches sie in der andern Stadt erweislich bezalet haben, zu gute kommen soll ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c [et]c. fügen hiermit zu wissen: Demnach Wir berichtet worden, wasgestalt Unsere getreue Untertanen, welche bereits in einer Stadt Bürger geworden sind, wenn selbige ihren Wohnort verändern, in der andern Stadt das Bürgerrecht gleichfalls gewinnen, und die dafür bestimmten Gelder erlegen müssen ; Wir aber eine Aenderung ... zu treffen ... gut finden: so setzen, ordnen und wollen wir hiemit, daß hinfüro diejenigen, die das Bürgerrecht in einer Stadt gewonnen, auf den Fall, wenn sie aus einer Unserer Städte in eine andere Stadt ziehen, die Hälfte des Bürgergeldes, welches sie in der andern Stadt erweislich bezalet haben, zu gute kommen soll ... by : Carl (Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c [et]c. fügen hiermit zu wissen: Demnach Wir berichtet worden, wasgestalt Unsere getreue Untertanen, welche bereits in einer Stadt Bürger geworden sind, wenn selbige ihren Wohnort verändern, in der andern Stadt das Bürgerrecht gleichfalls gewinnen, und die dafür bestimmten Gelder erlegen müssen ; Wir aber eine Aenderung ... zu treffen ... gut finden: so setzen, ordnen und wollen wir hiemit, daß hinfüro diejenigen, die das Bürgerrecht in einer Stadt gewonnen, auf den Fall, wenn sie aus einer Unserer Städte in eine andere Stadt ziehen, die Hälfte des Bürgergeldes, welches sie in der andern Stadt erweislich bezalet haben, zu gute kommen soll ... written by Carl (Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.) and published by . This book was released on 1759 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Fügen hiermit zu wissen, Ob gleich wider das schädliche Hausiren gehen auf dem Lande, von Zeit zu Zeit vielfältig, schriftliche und gedruckte Verordnungen ergangen sind, so haben Wir dennoch erfahren müssen, dass dadurch der auf das Beste und die Erhaltung Unserer eingesessenen Unterthanen und Handels-Leute abzielende Zweck, nicht allerdings erreichet worden sey

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Fügen hiermit zu wissen, Ob gleich wider das schädliche Hausiren gehen auf dem Lande, von Zeit zu Zeit vielfältig, schriftliche und gedruckte Verordnungen ergangen sind, so haben Wir dennoch erfahren müssen, dass dadurch der auf das Beste und die Erhaltung Unserer eingesessenen Unterthanen und Handels-Leute abzielende Zweck, nicht allerdings erreichet worden sey by : Braunschweig (Duchy)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Fügen hiermit zu wissen, Ob gleich wider das schädliche Hausiren gehen auf dem Lande, von Zeit zu Zeit vielfältig, schriftliche und gedruckte Verordnungen ergangen sind, so haben Wir dennoch erfahren müssen, dass dadurch der auf das Beste und die Erhaltung Unserer eingesessenen Unterthanen und Handels-Leute abzielende Zweck, nicht allerdings erreichet worden sey written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on 1744 with total page 4 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Vormund. Nachdem Wir wahrgenommen haben, ... daß Kauf Miethe breche, und über die zwischen dem Mieths-Mann und Vermiether daher entstehende Interesse-Klagen offt weitläufftige Processe entspringen, ... cum bona fide locatoris streitende Principium länger beybehalten werden solle? ...

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Download or read book Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. Vormund. Nachdem Wir wahrgenommen haben, ... daß Kauf Miethe breche, und über die zwischen dem Mieths-Mann und Vermiether daher entstehende Interesse-Klagen offt weitläufftige Processe entspringen, ... cum bona fide locatoris streitende Principium länger beybehalten werden solle? ... written by Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog) and published by . This book was released on 1763 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt: