Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern getreuen Ständen, an Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Räthen der Städte, nicht minder sämtlichen Unsern Vasallen und Unterthanen derer Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern respective gnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßen zeither mehrmalen über die Entscheidung der Frage, ob ausser der Ehe gebohrne, nachher aber per subsequens matrimonium ihrer Eltern legitimirte, oder sogenannte Mantel-Kinder, zur Nachfolge im Lehn zuzulassen? Zweifel erwachsen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern getreuen Ständen, an Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Räthen der Städte, nicht minder sämtlichen Unsern Vasallen und Unterthanen derer Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion, Unsern respective gnädigsten Gruß und fügen ihnen zu wissen, wasmaßen zeither mehrmalen über die Entscheidung der Frage, ob ausser der Ehe gebohrne, nachher aber per subsequens matrimonium ihrer Eltern legitimirte, oder sogenannte Mantel-Kinder, zur Nachfolge im Lehn zuzulassen? Zweifel erwachsen ... by :

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der bisher zweifelhaft gewesenen und oft zu beschwerlichen Proceßen Anlaß gegeben habender Frage, wie schriftfäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben, als auch wegen Abänderung des in dem gemeinen Sächsischen Recht geordneten unbilligen Succeßions-Falls, nach welchem bey Concurrenz der Geschwister mit den Geschwister-Kindern letztere durch die ersteren von den Collateral-Erbschaften ausgeschlossen worden, nachstehendes Landes-Gesetz zu ertheilen, die Entschließung gefaßt haben ... Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel ... und insgemein allen getreuen Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach, wie auch der Jenaischen Landes-Portion ... Unsern respective gnädigsten Gruß und fügen ihnen dabey zu wißen, wasmasen das am 16. April 1763 in die sämmtlich Fürstl. Weimar und Eisenachische Lande ergangene Münz-Mandat seinen Hauptzweck in Festsetzung eines ... Münz-Fußes ... nicht ganz erreichen können ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern getreuen Ständen an Prälaten, Grafen und Herren, denen von der Ritterschaft und Adel ... auch allen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums und der Jenaischen Landes-Portion Unsern resp. gnädigsten Gruß ... und fügen ihnen hiermit zu wißen, wie Wir Uns bewogen das ehemalige ... Verbot der frühzeitigen Heyrathen, wegen der ... entstandenen ... nachtheiligen Folgen ... der Hauß-Stand zu Grunde gerichtet und die Zahl der Dürftigen und hülflosen Familien im Lande vermehret worden ... [Zu deßen Urkund haben Wir gegenwärtiges Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. Decbr. 1797

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Von GOTTES Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden, Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... Unsern resp. gnädigen Gruß und fügen ihnen darneben zu wißen ... zu Bestreitung mancherley Ausgaben, welche ... das bisherige Kriegs-Ungemach für die Landschafts-Casse entstanden sind, eine neue dreyfache Steuer ... hiermit auszuschreiben, nicht Umgang nehmen können ...

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Wir Carl August, von Gottes Gnaden Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren ... Unsern resp. gnädigen Gruß und geneigten Willen, und lassen hiermit unverhalten: Welcherstalt Wir ... bey Unserer Lehns-Curie allhier, wenn Confirmationen, Consense und Cassationen gesucht worden, die vorgängige gerichtliche Recognition der eingereichten aussergerichtlichen Urkunden ...

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiermit zu wissen, ist denenselben größtentheils auch vorhin schon bekannt, wasmaaßen in Unsern sämmtlichen Landen denen Gläubigern, durch Vorschriftmäßige Anlegung der Sächsischen Real-Arreste nicht allein ein dingliches Recht an dem Vermögen ihrer Schuldner, sondern auch einen Vorzug vor andere nicht privilegirte Gläubiger zu erlangen, bisher vergönnt gewesen ... so geschehen und geben Weimar, den 10. December 1789

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnaedigsten Gruß und fuegen ihnen zu wissen ... wasmaßen bey dem letztern Ausschuß-Tage von Unsrer getreuen Landschaft, an Praelaten, Ritterschaft und Staedten, im Betracht es, der unumgaenglichen Landes-Nothdurft unerachtet, ein wahre Unmoeglichkeit geschienen, die Unterthanen mit mehrern Grund-Abgaben und Land-Steuern zu belegen, auf einen andern verhaeltnißmaessigen Zugang Bedacht genommen, und nach reiflicher Erwaegung, davor gehalten worden, daß besonders durch eine maessige, auf Sechs Jahr festzusetzende Personen-Steuer dem Erforderniß gerathen werden koenne ; ... Als haben Wir den von derselben zu Erhebung dieser Personen-Steuer entworfenen Plan berichtigen zu lassen, keinen Anstand genommen, auch, demselben gemaeß, folgendes hierdurch anzuordnen und festzusetzen fuer rathsam und noethig erachtet ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnaedigsten Gruß und fuegen ihnen zu wissen ... wasmaßen bey dem letztern Ausschuß-Tage von Unsrer getreuen Landschaft, an Praelaten, Ritterschaft und Staedten, im Betracht es, der unumgaenglichen Landes-Nothdurft unerachtet, ein wahre Unmoeglichkeit geschienen, die Unterthanen mit mehrern Grund-Abgaben und Land-Steuern zu belegen, auf einen andern verhaeltnißmaessigen Zugang Bedacht genommen, und nach reiflicher Erwaegung, davor gehalten worden, daß besonders durch eine maessige, auf Sechs Jahr festzusetzende Personen-Steuer dem Erforderniß gerathen werden koenne ; ... Als haben Wir den von derselben zu Erhebung dieser Personen-Steuer entworfenen Plan berichtigen zu lassen, keinen Anstand genommen, auch, demselben gemaeß, folgendes hierdurch anzuordnen und festzusetzen fuer rathsam und noethig erachtet ... by : Carl August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden ... Unsern resp. gnaedigsten Gruß und fuegen ihnen zu wissen ... wasmaßen bey dem letztern Ausschuß-Tage von Unsrer getreuen Landschaft, an Praelaten, Ritterschaft und Staedten, im Betracht es, der unumgaenglichen Landes-Nothdurft unerachtet, ein wahre Unmoeglichkeit geschienen, die Unterthanen mit mehrern Grund-Abgaben und Land-Steuern zu belegen, auf einen andern verhaeltnißmaessigen Zugang Bedacht genommen, und nach reiflicher Erwaegung, davor gehalten worden, daß besonders durch eine maessige, auf Sechs Jahr festzusetzende Personen-Steuer dem Erforderniß gerathen werden koenne ; ... Als haben Wir den von derselben zu Erhebung dieser Personen-Steuer entworfenen Plan berichtigen zu lassen, keinen Anstand genommen, auch, demselben gemaeß, folgendes hierdurch anzuordnen und festzusetzen fuer rathsam und noethig erachtet ... written by Carl August (Sachsen-Jülich-Cleve-Berg, Herzog.) and published by . This book was released on 1778 with total page 16 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Verordnung Carl Augusts zu Sachsen wegen Aufbringung der Mittel zur Bestreitung des Reichs-Contingents im Reichs-Kriege gegen Franckreich

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Book Synopsis Verordnung Carl Augusts zu Sachsen wegen Aufbringung der Mittel zur Bestreitung des Reichs-Contingents im Reichs-Kriege gegen Franckreich by : Karl August (Sachsen, Herzog)

Download or read book Verordnung Carl Augusts zu Sachsen wegen Aufbringung der Mittel zur Bestreitung des Reichs-Contingents im Reichs-Kriege gegen Franckreich written by Karl August (Sachsen, Herzog) and published by . This book was released on 1795 with total page 7 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten ... und sämmtlichen Unterthanen der Fürstenthümer Weimar und Eisenach, auch der Jenaischen Landes-Portion und zugehörigen Lande, Unsern resp. gnädigsten Gruß und fügen ihnen hiebey zu wißen, daß zwar die Absicht des auch in hiesigen Landen üblichen Näherrechts, welches aus der Verwandschaft und dem Gespilde entspringt, dahin gehe, damit die vormals beysammen gewesene Grundstücke wieder an einen Besitzer gelangen oder bey der Familie, bey der sie bisher gewesen, verbleiben mögen, dieser Endzweck aber dadurch nicht völlig zu erreichen gewesen, weil doch dem Acquirenten derer, durch Ausübung des Näherrechts, erlangten Grundstücke unbenommen ist, solche früher oder später wieder zu veräußern. in sofern solches nur nicht unter 1/4 Acker geschiehet ... so geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 18. November 1795

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamtem, Gerichtsherren, Bürgermeistern ... und sonst ... Unsern Unterthanen des Fürstenthums Weimar Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen ... wasmasen bey dem letztern Landausschußtage von Unserer getreuen Landschaft ... in Rücksicht der zu Bestreitung der ... Landesnothdurft vermehrten Erfordernisse ... zu belegen ... durch eine mäsige auf Fünf Jahr festzusetzende Personensteuer am besten zum Zweck gelangen zu können ... [Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar, den 11. Sept. 1778

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamtem, Gerichtsherren, Bürgermeistern ... und sonst ... Unsern Unterthanen des Fürstenthums Weimar Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen ... wasmasen bey dem letztern Landausschußtage von Unserer getreuen Landschaft ... in Rücksicht der zu Bestreitung der ... Landesnothdurft vermehrten Erfordernisse ... zu belegen ... durch eine mäsige auf Fünf Jahr festzusetzende Personensteuer am besten zum Zweck gelangen zu können ... [Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar, den 11. Sept. 1778 by : Karl August (Sachsen, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen, Herren, denen von der Ritterschaft und Adel, Beamten, Gerichtsherren, Bürgermeistern ... und sonst ... Unsern Unterthanen des Fürstenthums Weimar Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen ... wasmasen bey dem letztern Landausschußtage von Unserer getreuen Landschaft ... in Rücksicht der zu Bestreitung der ... Landesnothdurft vermehrten Erfordernisse ... zu belegen ... durch eine mäsige auf Fünf Jahr festzusetzende Personensteuer am besten zum Zweck gelangen zu können ... : [Urkundlich haben Wir dasselbe eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar, den 11. Sept. 1778.]

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Gemeinden, und sonst ... allen Unsern Unterthanen ... Unsern ... Gruß, und fügen ihnen zu wissen, daß Wir, sowohl zur Entscheidung der ... Frage, wie schriftsäßige Personen, welche zugleich das Bürgerrecht in einer Stadt erlanget, bey ihrem ohne letzte Willens-Verordnung erfolgten Ableben zu beerben ... Urkundlich haben Wir dieses Patent ... als ein Landes-Gesetz ... bekannt machen lassen. Gegeben Weimar, den 16. Februar 1788

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wißen ... was maßen Wir, da von den getreuen Ständen des Fürstenthums Weimar, an Prälaten, Ritterschaft und Städten, die bey dem im Jahr 1783 gehaltenen Land-Ausschuß-Tag auf fünf Jahr geschehene ... Verwilligungen ... als: Eine Steuer auf Jubilate, Eine Steuer auf Johannis ... 1790. Eine Steuer ... 1791. ... hier auszuschreiben keinen Umgang nehmen mögen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 27sten May 1790

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen ... Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern Gruß und fügen ihnen darneben zu wissen, wasgestalten Wir, nach der bey dem in diesem Jahre gehaltenen Ausschuß-Tag beschehenen schriftlichen Verwilligung der getreuen Stände engern Ausschusses, auf ein Jahr nachgesetzte extraordinar Steuern, als Eine Steuer auf Laurentii, Eine Steuer auf Mariä Geburt, Eine Steuer auf Galli ...hiermit auszuschreiben nicht Umgang nehmen mögen. Wir begehren dahero hiermit ... es wollen obgedachte gedachte und am Ende verzeichnete sowohl sich selbst, wegen ihrer Erbgüther, darnach gebührend achten ...

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir, Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen ... Unsern Prälaten, Grafen und Herren ... Unsern Gruß und fügen ihnen darneben zu wissen, wasgestalten Wir, nach der bey dem in diesem Jahre gehaltenen Ausschuß-Tag beschehenen schriftlichen Verwilligung der getreuen Stände engern Ausschusses, auf ein Jahr nachgesetzte extraordinar Steuern, als Eine Steuer auf Laurentii, Eine Steuer auf Mariä Geburt, Eine Steuer auf Galli ...hiermit auszuschreiben nicht Umgang nehmen mögen. Wir begehren dahero hiermit ... es wollen obgedachte gedachte und am Ende verzeichnete sowohl sich selbst, wegen ihrer Erbgüther, darnach gebührend achten ... written by and published by . This book was released on 1777 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten allen und jeden unsern Prälaten, Grafen, Herren ... und ... allen Unsern Unterthanen, Unsern ... Gruß und fügen ihnen daneben zu wissen, was maßen Wir, da von den getreuen Ständen des Fürstenthums Weimar, an Prälaten, Ritterschaft und Städten, die bey dem im Jahr 1783. gehaltenen Land-Ausschuß-Tag auf fünf Jahr geschehene ... Verwilligungen ... als: Eine Steuer auf Sexagesimae, Eine Steuer auf Laetare ... 1791. Eine Steuer auf Trium Regum 1792. hiermit auszuschreiben keinen Umgang nehmen mögen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig vollzogen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 9ten Februar 1791

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Von Gottes Gnaden Wir Carl August, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Entbieten Unsern Prälaten, Grafen, Herren und denen von der Ritterschaft, Beamtem, Gerichtsherren, Burgermeistern ... und sämtlichen Unterthanen des hiesigen Fürstenthums und der Jenaischen Landes-Portion Unsern ... Gruß, und fügen ihnen annebst zu wissen: Wasmaßen höchst mißfällig wahrzunehmen gewesen, wie der Erreichung Unserer auf Beförderung der Baum-Zucht in Unsern Landen ... durch vielerley Hindernisse in den Weg geleget werden ... und die Eigenthümer dadurch in empfindlichen Verdruß und Schaden versetztet werden... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhändig unterschrieben ... So geschehen und geben Weimar den 3ten Febr. 1778

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