Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Demnach Uns gemeldet worden, daß über die Frage: Ob, und wie viel remission ein Guts-Herr seinem Meyer, nicht weniger auch ein Zehnt-Herr seinem Zehntpflichtigen, welche durch Brand um das Ihrige gekommen, angedeyhen zu lassen schuldig sey, öfters Streit ... entstehe ... So setzen ... Wir hiedurch, daß von nun an in dergleichen Fällen gar kein Proceß ... gestattet werden ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Demnach Uns gemeldet worden, daß über die Frage: Ob, und wie viel remission ein Guts-Herr seinem Meyer, nicht weniger auch ein Zehnt-Herr seinem Zehntpflichtigen, welche durch Brand um das Ihrige gekommen, angedeyhen zu lassen schuldig sey, öfters Streit ... entstehe ... So setzen ... Wir hiedurch, daß von nun an in dergleichen Fällen gar kein Proceß ... gestattet werden ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Demnach Uns gemeldet worden, dass über die Frage, Ob, und wie viel remission ein Guts-Herr seinem Meyer, nicht weniger auch ein Zehnt-Herr seinem Zehntpflichtigen, welche durch Brand um das Ihrige gekommen, angedeyhen zu lassen schuldig sey, öfters Streit und langwieriger Process entstehe, da dann, weil kein Landes-Gesetz darüber vorhanden, nicht auf einerley Weise bey den Gerichten gesprochen und erkannt werde ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Demnach Uns gemeldet worden, dass über die Frage, Ob, und wie viel remission ein Guts-Herr seinem Meyer, nicht weniger auch ein Zehnt-Herr seinem Zehntpflichtigen, welche durch Brand um das Ihrige gekommen, angedeyhen zu lassen schuldig sey, öfters Streit und langwieriger Process entstehe, da dann, weil kein Landes-Gesetz darüber vorhanden, nicht auf einerley Weise bey den Gerichten gesprochen und erkannt werde ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Wir vernehmen, dass Zweifel über die Frage entstanden, Ob in Concursu Creditorum der Guts-Herr vor denen Erben, welche ihre Erbschafft in des Cridarii Gütern unverzinset stehen lassen ein Vorrecht habe, Da nun nach den bekannten Landes-Gesetzen, den Meyern an den Meyer-Gütern kein Eigentum und weiter kein Dominium als an den Gebäuden, meliorationen, und Viehe, an der Meyerstatt selber aber nur ein ius utendi fruendi zustehet, dahingegen das utile dominium über die Länderey und Meyerstatt dem Guts-Herrn gehöret ... So folget daraus ... dass der Guts-Herr als Eigentümer allerdings ein Vorzugs-Recht für seinen Meyer als blossen Usufructuarium ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Wir vernehmen, dass Zweifel über die Frage entstanden, Ob in Concursu Creditorum der Guts-Herr vor denen Erben, welche ihre Erbschafft in des Cridarii Gütern unverzinset stehen lassen ein Vorrecht habe, Da nun nach den bekannten Landes-Gesetzen, den Meyern an den Meyer-Gütern kein Eigentum und weiter kein Dominium als an den Gebäuden, meliorationen, und Viehe, an der Meyerstatt selber aber nur ein ius utendi fruendi zustehet, dahingegen das utile dominium über die Länderey und Meyerstatt dem Guts-Herrn gehöret ... So folget daraus ... dass der Guts-Herr als Eigentümer allerdings ein Vorzugs-Recht für seinen Meyer als blossen Usufructuarium ... by : Braunschweig (Duchy)

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Fügen hiemit zu wissen

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Fügen hiemit zu wissen by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Demnach Uns unterthänigst angezeiget worden, daß, ohnerachtet der ergangenen Verordnungen und Vorschriften, die von den Beamten und Rechnungsführern zeithero eingesandte Quartals-Extracte über Einnahme und Ausgabe, zum Theil nicht ordentlich und vollständig formiret ... so haben Wir solchen inconvenienzien abzuhelfen ... für nöthig erachtet ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Demnach Uns unterthänigst angezeiget worden, daß, ohnerachtet der ergangenen Verordnungen und Vorschriften, die von den Beamten und Rechnungsführern zeithero eingesandte Quartals-Extracte über Einnahme und Ausgabe, zum Theil nicht ordentlich und vollständig formiret ... so haben Wir solchen inconvenienzien abzuhelfen ... für nöthig erachtet ... by :

Download or read book Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Demnach Uns unterthänigst angezeiget worden, daß, ohnerachtet der ergangenen Verordnungen und Vorschriften, die von den Beamten und Rechnungsführern zeithero eingesandte Quartals-Extracte über Einnahme und Ausgabe, zum Theil nicht ordentlich und vollständig formiret ... so haben Wir solchen inconvenienzien abzuhelfen ... für nöthig erachtet ... written by and published by . This book was released on 1779 with total page pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Carl/ Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Demnach Uns gemeldet worden, daß die Einsendung der Anzeigen in das Braunschweigische Intelligenz-Contoir von allen Unsern Fürstlichen Aemtern und den Gerichten bishero nicht mit gleicher Aufmerksamkeit geschehen, sondern von verschiedenen versäumet und unterlassen worden; So werden alle Unsere Ober-und Beamte ... befehliget, pressante Anzeigen ... zu melden ,,, [Gegeben in Unserer Vestung Wolfenbüttel, den 29sten November 1745.]

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Von Gottes Gnaden, Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Urkunden hiemit. Demnach angemerket worden, daß mit Publication der Landes-Fürstlichen Constitutionen und Verordnungen nicht allenthalben auf einerley Weise verfahren werde: so haben Wir für nötig befunden, einen gleichförmigen modum publicationis zu verordnen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Urkunden hiemit. Demnach angemerket worden, daß mit Publication der Landes-Fürstlichen Constitutionen und Verordnungen nicht allenthalben auf einerley Weise verfahren werde: so haben Wir für nötig befunden, einen gleichförmigen modum publicationis zu verordnen ... by : Carl (Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.)

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Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Demnach gemeldet worden, daß viele auf Kosten der Waisenhäuser und Armenanstalten erzogene, bey Handwerkern in die Lehre gebrachte ... Knaben sich gelüsten lassen ... aus der Lehre zu laufen, und vor geendigten Lehrjahren sich entweder als Soldaten engagiren zu lassen ... [so werdet ihr hiemit ... befeliget, diejenigen Lehrknaben, welche sich unter eurem Gerichtszwange betreten lassen ... zur Haft bringen und gehöriges Orts wieder abliefern zu lassen

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Demnach gemeldet worden, daß viele auf Kosten der Waisenhäuser und Armenanstalten erzogene, bey Handwerkern in die Lehre gebrachte ... Knaben sich gelüsten lassen ... aus der Lehre zu laufen, und vor geendigten Lehrjahren sich entweder als Soldaten engagiren zu lassen ... [so werdet ihr hiemit ... befeliget, diejenigen Lehrknaben, welche sich unter eurem Gerichtszwange betreten lassen ... zur Haft bringen und gehöriges Orts wieder abliefern zu lassen by : Carl (Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Demnach gemeldet worden, daß viele auf Kosten der Waisenhäuser und Armenanstalten erzogene, bey Handwerkern in die Lehre gebrachte ... Knaben sich gelüsten lassen ... aus der Lehre zu laufen, und vor geendigten Lehrjahren sich entweder als Soldaten engagiren zu lassen ... [so werdet ihr hiemit ... befeliget, diejenigen Lehrknaben, welche sich unter eurem Gerichtszwange betreten lassen ... zur Haft bringen und gehöriges Orts wieder abliefern zu lassen written by Carl (Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.) and published by . This book was released on 1756 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Demnach über die Frage: zu welcher Zeit ein Mietsmann die bis zu den quartalichen Festtagen vermietete und ihm von dem Eigenthümer des Hauses, oder diesem von jenem zu rechter Zeit aufgekündigte Wohnung zu räumen und die Miete zu verlassen schuldig sei? Unsere Landes Fürstliche Entscheidung gebeten worden ... So setzen und ordnen Wir hiemit, daß die Mietzeit ordentlicher Weise mit dem zweiten Tage nach zurückgelegtem, in den Contracten benannten ... Fest zu Ende gehe ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Demnach über die Frage: zu welcher Zeit ein Mietsmann die bis zu den quartalichen Festtagen vermietete und ihm von dem Eigenthümer des Hauses, oder diesem von jenem zu rechter Zeit aufgekündigte Wohnung zu räumen und die Miete zu verlassen schuldig sei? Unsere Landes Fürstliche Entscheidung gebeten worden ... So setzen und ordnen Wir hiemit, daß die Mietzeit ordentlicher Weise mit dem zweiten Tage nach zurückgelegtem, in den Contracten benannten ... Fest zu Ende gehe ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Demnach über die Frage: zu welcher Zeit ein Mietsmann die bis zu den quartalichen Festtagen vermietete und ihm von dem Eigenthümer des Hauses, oder diesem von jenem zu rechter Zeit aufgekündigte Wohnung zu räumen und die Miete zu verlassen schuldig sei? Unsere Landes Fürstliche Entscheidung gebeten worden ... So setzen und ordnen Wir hiemit, daß die Mietzeit ordentlicher Weise mit dem zweiten Tage nach zurückgelegtem, in den Contracten benannten ... Fest zu Ende gehe ... written by Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog) and published by . This book was released on 1752 with total page 2 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiemit zu wissen; demnach über den 2ten und 3ten Articul der unterm 17 Junii 1715. ergangenen Verordnung, wegen des Abzehntens, einige Irrungen zwischen den Zehntherren und Zehntpflichtigen entstanden sind ... setzen, ordnen und wollen also hiemit: 1. Daß, da von dem Zehntherrn ... nicht verlanget werden mag, so bald ein Zehntpflichtiger sein Korn ... abgebracht hat, solches abzehnten zu lassen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Fügen hiemit zu wissen; demnach über den 2ten und 3ten Articul der unterm 17 Junii 1715. ergangenen Verordnung, wegen des Abzehntens, einige Irrungen zwischen den Zehntherren und Zehntpflichtigen entstanden sind ... setzen, ordnen und wollen also hiemit: 1. Daß, da von dem Zehntherrn ... nicht verlanget werden mag, so bald ein Zehntpflichtiger sein Korn ... abgebracht hat, solches abzehnten zu lassen ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog [zu] Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Fügen ... wissen: Demnach bey Uns unterthänigst angefragt worden, ob Luderstätte, und zu Fällung des Wildpretts angelegte Schießhütten denen mit der Unterjagd berechtigten zugestatten seyn ... So declariren und verordnen Wir hiedurch, daß niemanden gestattet seyn soll, in seiner Unterjagd eine Luderstätte oder Schießhütte anzulegen, worunter jedoch die Krähen- Staar- oder andre Hütten, in denen lediglich nur den Vögeln nachgestellet wird, nicht verstanden werden ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog [zu] Braunschweig und Lüneburg [et]c. [et]c. Fügen ... wissen: Demnach bey Uns unterthänigst angefragt worden, ob Luderstätte, und zu Fällung des Wildpretts angelegte Schießhütten denen mit der Unterjagd berechtigten zugestatten seyn ... So declariren und verordnen Wir hiedurch, daß niemanden gestattet seyn soll, in seiner Unterjagd eine Luderstätte oder Schießhütte anzulegen, worunter jedoch die Krähen- Staar- oder andre Hütten, in denen lediglich nur den Vögeln nachgestellet wird, nicht verstanden werden ... by : Carl (Braunschweig-Lüneburg, Herzog, I.)

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Urkunden, und fügen hiedurch zu wissen, Demnach Wir auf den Uns unterthänigst erstatteten Bericht, wasgestalt an verschiedenen Orten Unserer Lande einige gar beträchtliche Summen Contributions-Gelder bishero im Rückstande geblieben sind. nöthig gefunden haben, durch eine dazu besonders angeordnete Commission die Berwandniss von solchen Contributions-Restanten, also auch überhaupt das Contributions-Wesen im Lande, und wie dabey bishero verfahren worden, untersuchen zu lassen, und Wir dann aus dem davon eingelangten Berichte höchstmissfällig vernehmen müssen ...

Download Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Urkunden, und fügen hiedurch zu wissen, Demnach Wir auf den Uns unterthänigst erstatteten Bericht, wasgestalt an verschiedenen Orten Unserer Lande einige gar beträchtliche Summen Contributions-Gelder bishero im Rückstande geblieben sind. nöthig gefunden haben, durch eine dazu besonders angeordnete Commission die Berwandniss von solchen Contributions-Restanten, also auch überhaupt das Contributions-Wesen im Lande, und wie dabey bishero verfahren worden, untersuchen zu lassen, und Wir dann aus dem davon eingelangten Berichte höchstmissfällig vernehmen müssen ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Urkunden, und fügen hiedurch zu wissen, Demnach Wir auf den Uns unterthänigst erstatteten Bericht, wasgestalt an verschiedenen Orten Unserer Lande einige gar beträchtliche Summen Contributions-Gelder bishero im Rückstande geblieben sind. nöthig gefunden haben, durch eine dazu besonders angeordnete Commission die Berwandniss von solchen Contributions-Restanten, also auch überhaupt das Contributions-Wesen im Lande, und wie dabey bishero verfahren worden, untersuchen zu lassen, und Wir dann aus dem davon eingelangten Berichte höchstmissfällig vernehmen müssen ... by : Braunschweig (Duchy)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Urkunden, und fügen hiedurch zu wissen, Demnach Wir auf den Uns unterthänigst erstatteten Bericht, wasgestalt an verschiedenen Orten Unserer Lande einige gar beträchtliche Summen Contributions-Gelder bishero im Rückstande geblieben sind. nöthig gefunden haben, durch eine dazu besonders angeordnete Commission die Berwandniss von solchen Contributions-Restanten, also auch überhaupt das Contributions-Wesen im Lande, und wie dabey bishero verfahren worden, untersuchen zu lassen, und Wir dann aus dem davon eingelangten Berichte höchstmissfällig vernehmen müssen ... written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on 1767 with total page 1 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Demnach Uns vorgetragen worden, dass die Clöster in Unsern Landen, egen ihre Meyer-Leute ... zu Erlangung dessen, was diese zu geben schuldig sind, vielfältig langwierige und kostbahre Processes führen müssen ... betragen haben, Und Wir dann Unsere Landes-Fürstliche Sortfalg ... gerichtet seyn lassen, dass durch dergleichen Aufwand, die von den ... Vorfahren zu ganz andern und bessern Gebrauch, ad pios usus bestimmte Einkünfte der Clöster nicht geschwächet ... So verordnen Wir hiermit gnädigst, und wollen, dass bey Unserer Fürstlichen Canzley, dem Hof-Gerichte ... wenn sie gegen ihre Meyer ... klagen müssen, von Abtragung der Gerichts-Gebühren und Sportuln hinführo frey seyn, und ihnen diesfalls nichts abgefordert werden solle ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Demnach Uns vorgetragen worden, dass die Clöster in Unsern Landen, egen ihre Meyer-Leute ... zu Erlangung dessen, was diese zu geben schuldig sind, vielfältig langwierige und kostbahre Processes führen müssen ... betragen haben, Und Wir dann Unsere Landes-Fürstliche Sortfalg ... gerichtet seyn lassen, dass durch dergleichen Aufwand, die von den ... Vorfahren zu ganz andern und bessern Gebrauch, ad pios usus bestimmte Einkünfte der Clöster nicht geschwächet ... So verordnen Wir hiermit gnädigst, und wollen, dass bey Unserer Fürstlichen Canzley, dem Hof-Gerichte ... wenn sie gegen ihre Meyer ... klagen müssen, von Abtragung der Gerichts-Gebühren und Sportuln hinführo frey seyn, und ihnen diesfalls nichts abgefordert werden solle ... by : Braunschweig (Duchy)

Download or read book Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. Demnach Uns vorgetragen worden, dass die Clöster in Unsern Landen, egen ihre Meyer-Leute ... zu Erlangung dessen, was diese zu geben schuldig sind, vielfältig langwierige und kostbahre Processes führen müssen ... betragen haben, Und Wir dann Unsere Landes-Fürstliche Sortfalg ... gerichtet seyn lassen, dass durch dergleichen Aufwand, die von den ... Vorfahren zu ganz andern und bessern Gebrauch, ad pios usus bestimmte Einkünfte der Clöster nicht geschwächet ... So verordnen Wir hiermit gnädigst, und wollen, dass bey Unserer Fürstlichen Canzley, dem Hof-Gerichte ... wenn sie gegen ihre Meyer ... klagen müssen, von Abtragung der Gerichts-Gebühren und Sportuln hinführo frey seyn, und ihnen diesfalls nichts abgefordert werden solle ... written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on 1744 with total page 1 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Uns ist geziemend vorgetragen worden, dass, ob zwar allbereit in der Tar-Ordnung von 1621. ausdrücklich mit versehen ist, dass niemand einen andern sein Gesinde, ehe dasselbe den Dienst aufgekündiget, abmieten solle, auch dieses in den neuern für die Städte errichteeten Gesinde-Ordnungen wiederholet worden, dennoch auf dem Lande eine gegenseitige Observanz in diesem Stück eingerissen ...

Download Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Uns ist geziemend vorgetragen worden, dass, ob zwar allbereit in der Tar-Ordnung von 1621. ausdrücklich mit versehen ist, dass niemand einen andern sein Gesinde, ehe dasselbe den Dienst aufgekündiget, abmieten solle, auch dieses in den neuern für die Städte errichteeten Gesinde-Ordnungen wiederholet worden, dennoch auf dem Lande eine gegenseitige Observanz in diesem Stück eingerissen ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Uns ist geziemend vorgetragen worden, dass, ob zwar allbereit in der Tar-Ordnung von 1621. ausdrücklich mit versehen ist, dass niemand einen andern sein Gesinde, ehe dasselbe den Dienst aufgekündiget, abmieten solle, auch dieses in den neuern für die Städte errichteeten Gesinde-Ordnungen wiederholet worden, dennoch auf dem Lande eine gegenseitige Observanz in diesem Stück eingerissen ... by : Braunschweig (Duchy)

Download or read book Von Gottes Gnaden, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Uns ist geziemend vorgetragen worden, dass, ob zwar allbereit in der Tar-Ordnung von 1621. ausdrücklich mit versehen ist, dass niemand einen andern sein Gesinde, ehe dasselbe den Dienst aufgekündiget, abmieten solle, auch dieses in den neuern für die Städte errichteeten Gesinde-Ordnungen wiederholet worden, dennoch auf dem Lande eine gegenseitige Observanz in diesem Stück eingerissen ... written by Braunschweig (Duchy) and published by . This book was released on 1764 with total page 1 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. etc. Vormund. Demnach Uns Pflichtmäßig unterthänigst berichtet worden/ welchergestalt in denen Nassauischen Waldungen/ besonders in dem an der Gräntze hin liegenden weiläufigen Bezirck des Schelder Waldes/ die stärcksten Forst-Frevel und Holtz-Diebereyen/ mit Abhauung des jungen Gehöltzes und derer Stangen/ begangen ...

Download Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. etc. Vormund. Demnach Uns Pflichtmäßig unterthänigst berichtet worden/ welchergestalt in denen Nassauischen Waldungen/ besonders in dem an der Gräntze hin liegenden weiläufigen Bezirck des Schelder Waldes/ die stärcksten Forst-Frevel und Holtz-Diebereyen/ mit Abhauung des jungen Gehöltzes und derer Stangen/ begangen ... PDF Online Free

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg etc. etc. Vormund. Demnach Uns Pflichtmäßig unterthänigst berichtet worden/ welchergestalt in denen Nassauischen Waldungen/ besonders in dem an der Gräntze hin liegenden weiläufigen Bezirck des Schelder Waldes/ die stärcksten Forst-Frevel und Holtz-Diebereyen/ mit Abhauung des jungen Gehöltzes und derer Stangen/ begangen ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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Von Gottes Gnaden, Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg &c. &c. Urkunden hiermit, Demnach gemeldet worden, dass an vielen Orten, an dem Tage, da Kirchen-Visitation gehalten wird, die mehresten von durch aber dem geistlichen Visitatori die Gelegenheit benommen wird, den Hauptzweck der Visitation zu erfüllen, und von dem Erkenntnisse der Gemeinden im Christenthume eine hinlängliche Untersuchung anzustellen ...

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Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Urkunden hiemit: Demnach die leidige Erfahrung lehret, daß durch das Tröschen beym Lichte zu verschiedenen malen Unglück entstanden, und Uns vorgestellet worden, daß man auch alsdann nicht ausser Sorgen seyn möge, wenn gleich feste zugemachte Leuchten dabey gebrauchet ... So ist hiermit Unser ... Befehl, daß von nun an in allen Scheuren ... gewisse Leuchten-Behältnisse in folgender Masse gemachet werden sollen ...

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir, Carl, Herzog zu Braunschweig und Lüneburg [et]c. Urkunden hiemit: Demnach die leidige Erfahrung lehret, daß durch das Tröschen beym Lichte zu verschiedenen malen Unglück entstanden, und Uns vorgestellet worden, daß man auch alsdann nicht ausser Sorgen seyn möge, wenn gleich feste zugemachte Leuchten dabey gebrauchet ... So ist hiermit Unser ... Befehl, daß von nun an in allen Scheuren ... gewisse Leuchten-Behältnisse in folgender Masse gemachet werden sollen ... by : Karl I. (Braunschweig-Lüneburg, Herzog)

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