Schreiben Herzogs Franz Josias zu Sachsen-Coburg an die Reichsversammlung in der Weimarischen Vormundschaftssache

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Book Synopsis Schreiben Herzogs Franz Josias zu Sachsen-Coburg an die Reichsversammlung in der Weimarischen Vormundschaftssache by : Franz Josias (Sachsen-Coburg, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden, Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen in Ober-Vormundschaft Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Prälaten, Grafen und Herren ... und allen sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... zu wissen, wasgestalten mißfällig zu vernehmen gewesen, daß einige gewinnsüchtige Personen die Nürnberger neue Ein Bätzner und andere currente Reichs-Müntze eigenmächtiger Weise herunter zu setzen und geringer anzunehmen sich angemaset ... Alß ordnen und befehlen Wir ... hiermit ..., daß alle currente Reichs-Müntzen ... ohne ... ausdrückliches Deualuations-Mandat ... vor vorgültig ... ausgegeben werden sollen. ... solches in ein offenes Patent bringen, ... abdrucken lassen, und zu publicieren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 12. Martii 1751

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Schreiben Herzog Friedrichs zu Sachsen an die Reichsstände in der Sachsen-Weimarischen Vormundschaftssache d. 23. Aug. 1748

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Book Synopsis Schreiben Herzog Friedrichs zu Sachsen an die Reichsstände in der Sachsen-Weimarischen Vormundschaftssache d. 23. Aug. 1748 by : Friedrich (Sachsen, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden, Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit in Ober-Vormundschaft Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Prälaten, Grafen und Herren ... auch sonsten insgemein Unseren Ober- Vormundschaftl. Unterthanen des hiesigen Fürstenthums und darzu gehöriger Lande zu wissen, was gestalten der Stadt-Rath zu Blankenhayn nicht nur den 25ten Octobr. 1749 einen Vieh-Marckt daselbst anzulegen sich anmasen wollen, sondern auch, nachdem ihm sein unbefugtes Unternehmen inhibiret worden .. . Also haben Wir Uns, denen sämtlichen hiesigen Unterthanen die fernere Besuchung sothanen Vieh-Marckts hierdurch zu inhibiren, gemüßiget gesehen ... Wir ordnen und befehlen daher ... die genaueste Beobachtung dieser Unsrer Willens Meynung ... Und damit sich niemand mit der Unwissenheit entschuldigen möge, haben Wir diese Verordnung in gegenwärtiges Patent bringen lassen, dasselbe eigenhändig unterschrieben ... in öffentlichen Abdruck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 8ten Decembr. 1751

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Bericht an den kaiserlichen Reichshofrat von Seite des regierenden Herrn [Franz Josias] Herzogs von Sachsen-Coburg-Saalfeld wider die Landstände des Fürstenthums Coburg verschiedene Beschwerden betreffend

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Book Synopsis Bericht an den kaiserlichen Reichshofrat von Seite des regierenden Herrn [Franz Josias] Herzogs von Sachsen-Coburg-Saalfeld wider die Landstände des Fürstenthums Coburg verschiedene Beschwerden betreffend by : Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrators Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbd. Prälaten, Grafen und Herren ... wie auch sämtlichen Unterthanen zu wissen, was masen ... sich bis anhero einige unterstehen wollen, von denen aus Unserer Fürstl. Ober-Vormundschafftl. Regierung allhier an sie ergangenen Citationibus und Urtheln ... zu appeliren, um dadurch die Sachen geflissentlicher Weise zu verschleiffen. ... Alß befehlen Wir in Ober-Vormundschafft ... daß ... keiner an Uns von gedachter Regierung appelliren ... solle. ... Zu Uhrkund haben Wir diese Unsere Willens-Meinung eigenhändig unterschrieben ... und in öffentlichen Druck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 23. Dec. 1749

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrators Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbd. Prälaten, Grafen und Herren ... wie auch sämtlichen Unterthanen zu wissen, was masen ... sich bis anhero einige unterstehen wollen, von denen aus Unserer Fürstl. Ober-Vormundschafftl. Regierung allhier an sie ergangenen Citationibus und Urtheln ... zu appeliren, um dadurch die Sachen geflissentlicher Weise zu verschleiffen. ... Alß befehlen Wir in Ober-Vormundschafft ... daß ... keiner an Uns von gedachter Regierung appelliren ... solle. ... Zu Uhrkund haben Wir diese Unsere Willens-Meinung eigenhändig unterschrieben ... und in öffentlichen Druck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 23. Dec. 1749 by : Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog)

Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrators Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbd. Prälaten, Grafen und Herren ... wie auch sämtlichen Unterthanen zu wissen, was masen ... sich bis anhero einige unterstehen wollen, von denen aus Unserer Fürstl. Ober-Vormundschafftl. Regierung allhier an sie ergangenen Citationibus und Urtheln ... zu appeliren, um dadurch die Sachen geflissentlicher Weise zu verschleiffen. ... Alß befehlen Wir in Ober-Vormundschafft ... daß ... keiner an Uns von gedachter Regierung appelliren ... solle. ... Zu Uhrkund haben Wir diese Unsere Willens-Meinung eigenhändig unterschrieben ... und in öffentlichen Druck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 23. Dec. 1749 written by Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog) and published by . This book was released on 1749 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von Gottes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit in Ober-Vormundschaft Unsers ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... Prälaten, Grafen und Herren ... und allen sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... zu wissen, was masen Wir zwar verhoffet, es würden sämtliche getreue Unterthanen ... durch Verminderung der Steuer-Termine ... grose Erleichterung zugegangen ... ohne sich durch Erinnerungen ... nöthigen zu lassen ... Nachdem Wir aber zu Unserm grösten Mißfallen das Gegentheil erfahren, wie sich verschiedene Unterthanen nicht nur in Abtragung derer ordinar- und extra-ordinar-Steuern ... sehr nachläßig ... erwiesen. Alß ermahnen Wir nicht nur ... hierdurch männiglich, in Abführung derer ... currenten ... ordinar- und extraordinar-Steuern ... sich ihrer ... schuldigen Obliegenheit gemäß zu erweisen ... so haben Wir dieses Patent, nachdem Wir es eigenhändig vollzogen, in Druck bringen lassen ... So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 13. Mart. 1751

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Von GOttes Gnaden, WIR Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Prinzens zu Sachsen Weimar und Eisenach Lbdn. ... und allen Unseren Ober-Vormundschaftl. Unterthanen hiermit zu wissen, wasmasen Wir zeithero mißfaellig wahrnehmen muessen, daß obwohl vorhin durch emanirte Mandata ... zu verschiedenen wiederholten mahlen ... verfueget worden, daß alle ... einzureichende Supplicationes ... von denen ... Aduocatis mit ihren Tauf- und Zunahmen unterschrieben ... werden ... Wenn Wir aber obigen Fuerstl. Verordnungen straecklich nachgelebet wissen wollen; Als begehren Wir ... hiermit ernstlich, daß hinfuehro alle ... einzureichende Supplicationes ... unterschrieben ... sollen. Urkundlich haben Wir diese ... Verordnung ... in ... Druck bringen lassen, solche eigenhaendig vollzogen ... und ...oeffentlich zu publiciren ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 20ten Dec. 1751. Franz Josias, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit in OberVormundschafft Unsers freundlich-geliebten ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen-Weimar u. Eisenach ... Lbdn. ... allen Unseren Ober-Vormundschafftlichen Unterthanen hiermit zu wissen, wasmaßen Wir, obgleich durch ... Circular-Verordnungen, sonderlich vom 31. Januar 1749. und 24. Martii 1752. denen ... Holtz-Diebereyen in denen herrschaftlichen Waldungen so wohl als in denen Privat-Höltzern, Einhalt zu thun ... daß dennoch mit solchen boßhafften Unternehmungen noch immer fortgefahren werde ... Als wiederholen Wir nicht nur die ... ergangene Verordnungen ... sondern ordnen, befehlen ... auch, ... daß alle Stadt-Räthe ... die armen Leute ... in eine pflichtmäßige Consignation bringen ... haben Wir solche in ein offenes Patent ... bringen ... und ... mit Unserm ... Jnsiegel bedrucken lassen ... und ... zu publicien ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9. Jun. 1755

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Download or read book Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit in OberVormundschafft Unsers freundlich-geliebten ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen-Weimar u. Eisenach ... Lbdn. ... allen Unseren Ober-Vormundschafftlichen Unterthanen hiermit zu wissen, wasmaßen Wir, obgleich durch ... Circular-Verordnungen, sonderlich vom 31. Januar 1749. und 24. Martii 1752. denen ... Holtz-Diebereyen in denen herrschaftlichen Waldungen so wohl als in denen Privat-Höltzern, Einhalt zu thun ... daß dennoch mit solchen boßhafften Unternehmungen noch immer fortgefahren werde ... Als wiederholen Wir nicht nur die ... ergangene Verordnungen ... sondern ordnen, befehlen ... auch, ... daß alle Stadt-Räthe ... die armen Leute ... in eine pflichtmäßige Consignation bringen ... haben Wir solche in ein offenes Patent ... bringen ... und ... mit Unserm ... Jnsiegel bedrucken lassen ... und ... zu publicien ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9. Jun. 1755 written by Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog) and published by . This book was released on 1755 with total page 0 pages. Available in PDF, EPUB and Kindle. Book excerpt:

Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen ... Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was gestalten Wir auf unterthaenigste Bitte getreuer Land-Staende, das neuerlicher Zeiten auf Zehen pro Cent erhoehet gewordene Abzugs-Geld ueberall und durchgaengig ... ausgeuebet wird ... Allermaßen Wir nun solchemnach hierdurch in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach ... gnaedigst verordnen und wollen, daß nicht nur von allen Unterthanen ... auch von denen Auswaertigen ... alles Abzugs-Geld ... statt haben soll. Als haben Wir diese ... Verordnung ... in gegenwaertiges Edict bringen lassen, dasselbe eigenhaendig unterschrieben, Unser ... Jnnsiegel darauf zu drucken, in oeffentlichen Abdruck zu bringen ... befohlen. ... Geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 10ten Augusti 1751. Franz Josias, H. z. S.

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Book Synopsis Von GOttes Gnaden, Wir Frantz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Praelaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen ... Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was gestalten Wir auf unterthaenigste Bitte getreuer Land-Staende, das neuerlicher Zeiten auf Zehen pro Cent erhoehet gewordene Abzugs-Geld ueberall und durchgaengig ... ausgeuebet wird ... Allermaßen Wir nun solchemnach hierdurch in Ober-Vormundschaft Unsers ... Herrn Ernst August Constantins, Erb-Printzens zu Sachsen Weimar und Eisenach ... gnaedigst verordnen und wollen, daß nicht nur von allen Unterthanen ... auch von denen Auswaertigen ... alles Abzugs-Geld ... statt haben soll. Als haben Wir diese ... Verordnung ... in gegenwaertiges Edict bringen lassen, dasselbe eigenhaendig unterschrieben, Unser ... Jnnsiegel darauf zu drucken, in oeffentlichen Abdruck zu bringen ... befohlen. ... Geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 10ten Augusti 1751. Franz Josias, H. z. S. by : Ernst August II. (Sachsen-Weimar-Eisenach, Herzog)

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Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbieten hiermit des ... Fürsten ... Ernst Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... der sämtlichen Landschafft, Prälaten, Grafen ... und Unterthanen samt und sonders, Unsere Gnade ... zuvor. Nachdeme ... am 19. Januar. Anno 1748. erfolgten ... Absterben des Herrn Ernst August, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Unsers ... Vetters, Bruders und Gevatters, über die Vormundschafft obermeldten ... hinterlassenen einzigen Erb-Prinzen ... Ernst August Constantins/ und Dessen ... Schwester, Ernstina Sophia Augusta ... sich ... Streitigkeiten zwischen Uns und Unsers ... Vetters, ... Friedrichs zu Sachsen-Gotha Lbden, hervorgethan ... Datum Weimar zur Wilhelmsburg, den 12. Novembris Anno 1749

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Von GOttes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Fuegen hiermit als Ober-Vormund und Landes-Administrator des ... Fuersten ... Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Praelaten, Grafen und Herren ... und allen Unterthanen des Fuerstenthums Weimar ... zu wissen: Wasmassen Wir nach ... uebernommener ... Landes-Administration Unsere Sorgfalt ... dahin gerichtet seyn lassen, wie denen Maengeln und Gebrechen, und denen dieserhalb ... von Unsern ... Unterthanen gefuehret werdenden Beschwerden abhelffliche Mase verschaffet werden moege. ... Alß wird dieses ... vermittelst diesen offenen Patents zu wissen gethan, mit dem Bedeuten, daß sie ihre ... Beschwerden bey Unserm demnechst nieder zusetzenden Vormundschafflichen Collegio ... anzubringen ... haben. Zu Uhrkund haben Wir dieses Patent, nachdem Wir solches ... mit Unserer ... Unterschrifft vollzogen ... in oeffentlichen Druck zu bringen ... und zu publiciren befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg den 12. Decembr. 1749. Franz Josias, H. z. S.

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Von GOttes Gnaden WJR Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Juelich, Cleve und Berg, ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Stadt-Voigten und Raethen der Staedte ... auch sonsten insgemein allen Unseren Ober-Vormundschaftlichen Unterthanen des hiesigen Fuerstenthums ... Unsern ... Gruß, und fuegen ihnen darneben zu wissen, was maßen Wir das unterm 16. Junii 1736. emanirte Fuerstl. Mandat und andere Verordnungen, welche denen Vasallen, Beamten, Stadt-Raethen, Geistlichen und Advocaten, Bauern- und andere steuerbare Guether zu acquiriren, und denen Fremden, welche sich nicht in hiesigen Landen zugleich wohnhaft niedergelassen, Immobilia an sich zu bringen ... Urkundlich haben Wir dieses Patent eigenhaendig unterschrieben, mit Unserm Fuerstl. Ober-Vormundschafts Jnnsiegel bedrucken lassen ... So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 13. Decembr. 1754. Franz Josias, H. z. S.

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Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen hiermit als Ober-Vormund des ... Fürsten, Unsers freundlich geliebten unmündigen Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Hertzogs zu Sachsen Weimar, Jülich, Cleve und Berg ... Lbd. Prälaten, Grafen und Herren ... und allen sämtlichen Unterthanen des Fürstenthums Weimar ... zu wissen, was masen zeithero in Rechts-Händeln begriffen gewesene Partheyen und derselben Schriftstellere, in denen Sachen, darinnen selbige das Remedium Supplicationis an Uns ergriffen, solches auch angenommen, hernach aber per Rescriptum für ... unzuläßig declariret worden wider solche Rescripta zum offenbahren Verschleif ... sich anmasen wollen. Nachdem Wir aber dem hierunter vorscheinenden schädlichen Justiz-Verschleif keineswegs nachsehen, sondern solchen ein-vor allemal abzustellen ... gemeinet sind, ... ordnen und befehlen, daß in Zukunft dergleichen Leuterationes so fort riiciret werden ... Zu Urkund haben Wir dieses Patent ... eigenhändig unterschrieben, mit Unserm Ober-Vormundschafts-Innsiegel bedrucken ... lassen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 9ten Decembr. 1750

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Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Fügen allen und jeden Unsers freundlich-geliebten ... Vetters, Herrn Ernst August Constantins, Herzogs zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg ... Lbdn. Prälaten, Grafen, Herren ... Stadt-Voigten und Räthen der Städte ... auch sonst insgemein allen Unseren ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... Unsers resp. ... Grusses, hiermit zu wissen, was maßen Wir, indem sich ungeachtet unsers unterm 5ten Ianuar. 1750. ... Patents, darinnen Wir die vorherige Mandata wieder die fremde Werber renoviret und erneuert haben, dennoch unerlaubte Werbhändel ... erzeiget haben ... Also ordnen und gebieten Wir zugleich ... welche ... Werb-Händel gestatten ... mit einer ... scharffen Strafe ... verfahren werden solle. ... so haben Wir diese Unsere Verordnung in ein offenes Patent bringen ... und solches ... in öffentlichen Druck bringen ... lassen So geschehen und Geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 7. Febr. 1755

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Dictat. Ratisbonæ die 1752. Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen ... Bey dieser allgemeinen Reichs-Versammlung sind von Unsers Vettern, des ... Herzogs zu Sachsen-Meiningen ... zwey gegen Uns gerichtete Schreiben, Sachsen-Coburg-Eisenberg- und Römhildischen Succession, in specie die von Sachsen-Meiningen in dem gemeinschafftlichen Amte Römhild verübte Thathandlungen betreffend ...

Download Dictat. Ratisbonæ die 1752. Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen ... Bey dieser allgemeinen Reichs-Versammlung sind von Unsers Vettern, des ... Herzogs zu Sachsen-Meiningen ... zwey gegen Uns gerichtete Schreiben, Sachsen-Coburg-Eisenberg- und Römhildischen Succession, in specie die von Sachsen-Meiningen in dem gemeinschafftlichen Amte Römhild verübte Thathandlungen betreffend ... PDF Online Free

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Book Synopsis Dictat. Ratisbonæ die 1752. Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen ... Bey dieser allgemeinen Reichs-Versammlung sind von Unsers Vettern, des ... Herzogs zu Sachsen-Meiningen ... zwey gegen Uns gerichtete Schreiben, Sachsen-Coburg-Eisenberg- und Römhildischen Succession, in specie die von Sachsen-Meiningen in dem gemeinschafftlichen Amte Römhild verübte Thathandlungen betreffend ... by : Franz Josias (Sachsen-Coburg, Herzog.)

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Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen unseren ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was masen Wir nicht ohne Befremdung und Mißfallen zu vernehmen gehabt, was gestallten Abtrag der schuldigen Steuer-Gefälle, ab Seiten der Unterthanen gantz ungebührliche Art zeithero nicht nur zuruck gehalten, sondern auch so wohl Erinnerung, als würkckliche Execution ... vergeblich seyn lassen ..., daher dann Unsere ... Landschafts-Casse mit ... Steuer-Resten sich beschweret, ja zur Bestreitung der ... nöthigen Ausgaben fast gäntzlich auser Stand gesetzet sehen müssen. ... Als haben Wir zuförderst jedermann vorgängig warnen, ... ermahnen, hiernechst aber alle Unterthanen hiesigen Fürstenthums Sachsen-Weimar ihrer ... Schuldigkeit in Abführung sowohl der currenten als versessenen Steuren ... haben Wir dieses in ein offenes Patent bringen lassen, nachdem wir es mit Unserer hohen Unterschrift vollzogen, abdrucken zu lassen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 11. Dec. 1750

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Book Synopsis Von Gottes Gnaden Wir Franz Josias, Herzog zu Sachsen, Jülich, Cleve und Berg, auch Engern und Westphalen ... Entbiethen allen und jeden Unsers Pflegbefohlnen ... Prälaten, Grafen, Herren ... auch sonst insgemein allen unseren ... Unterthanen des hiesigen Fürstenthums ... unsern ... Gruß, und fügen ihnen darneben zu wissen, was masen Wir nicht ohne Befremdung und Mißfallen zu vernehmen gehabt, was gestallten Abtrag der schuldigen Steuer-Gefälle, ab Seiten der Unterthanen gantz ungebührliche Art zeithero nicht nur zuruck gehalten, sondern auch so wohl Erinnerung, als würkckliche Execution ... vergeblich seyn lassen ..., daher dann Unsere ... Landschafts-Casse mit ... Steuer-Resten sich beschweret, ja zur Bestreitung der ... nöthigen Ausgaben fast gäntzlich auser Stand gesetzet sehen müssen. ... Als haben Wir zuförderst jedermann vorgängig warnen, ... ermahnen, hiernechst aber alle Unterthanen hiesigen Fürstenthums Sachsen-Weimar ihrer ... Schuldigkeit in Abführung sowohl der currenten als versessenen Steuren ... haben Wir dieses in ein offenes Patent bringen lassen, nachdem wir es mit Unserer hohen Unterschrift vollzogen, abdrucken zu lassen ... befohlen. So geschehen und geben Weimar zur Wilhelmsburg, den 11. Dec. 1750 by : Franz Josias (Sachsen-Coburg-Saalfeld, Herzog)

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